Seit wann und in welchem Umfang führen Sie die Pflege durch

Seit wann und in welchem Umfang führen Sie die Pflege durch
Wieviel Zeit wird für die Pflege benötigt. Das ist der wichtigste Faktor für die Einstufung in die unterschiedlichen Pflegestufen.

Bitte beachten:Seit dem 01.01.2017 wurden aus den 3 Pflegestufen nun 5 Pflegegrade. Gemäß dem neuen Pflegestärkungsgesetz wird die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad nicht mehr nach Minuten (auch als Pflegeminuten bezeichnet) errechnet sondern danach, wie selbstständig oder unselbstständig die pflegebedürftige Person in den abgefragten Modulen ist. Wer eine Pflegestufe beantragt, muss Mindestpflegezeiten einhalten. Hierzu dienen die Orientierungswerte für die Bemessung der Pflegezeiten

Mehr dazu in folgenden Beiträgen:

  • Die neuen Pflegegrade: So erfolgt die MDK-Prüfung mit den neuen Modulen
  • Pflegestärkungsgesetz II: Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Dieser Beitrag ist aus den oben genannten Gründen ab hier nicht mehr aktuell

Bei der korrekten Einordnung in eine Pflegestufe ist wohl der wichtigste Faktor, wie viel Pflege ein Pflegebedürftiger benötigt.

Seit wann und in welchem Umfang führen Sie die Pflege durch

Der Pflegegutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen/Pflegeversicherungen (MDK) ermittelt aufgrund der Pflegezeiten die Pflegestufe.

Doch wie berechnet man diese Pflegezeiten und woher weiß der MDK, welche Pflegeleistungen für den einzelnen Pflegefall nötig werden?

Pflegegutachten entscheidet über Pflegestufe

Wer pflegebedürftig ist, sollte auch in die richtige Pflegestufe eingestuft werden. Die Einstufung übernimmt der Gutachter des MDKs. Er wird in der Regel eine persönliche Begutachtung der pflegebedürftigen Person vornehmen.


   Ihr Bad ist nicht barrierearm?

Jetzt 4.000 Euro Zuschuss sichern!


Auf diese MDK-Begutachtung sollten die pflegenden Angehörigen sowie die pflegebedürftige Person gut vorbereitet sein, denn hier können viele Fehler unterlaufen, die dann letztendlich zu einer Ablehnung der Pflegestufe oder einer falschen Einstufung in die Pflegestufe führen können.

Was Sie bei der Begutachtung beachten sollten, lesen Sie in meinem Beitrag: Tipps, wie Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden. Denn: Wer gar nicht oder zu niedrig in eine Pflegestufe eingeordnet wird, verliert einiges an Pflegegeld. Außerdem müssen dann auch die Pflegehilfsmittel selbst bezahlt werden, die sonst von der Pflegekasse übernommen werden.

Hilfreich und absolut empfehlenswert ist es, vor der Begutachtung durch den MDK über einen Zeitraum von 1-2 Wochen ein Pflegetagebuch zu führen. Hier finden Sie eine aktuelle Vorlage für ein Pflegetagebuch.

Falls der MDK sich nicht für das Pflegetagebuch interessiert, bestehen Sie darauf, daß er eine Kopie des Pflegetagebuches mitnimmt. Damit ist gewährleistet, daß das Pflegetagebuch bei Ihren Antragsunterlagen liegt. Für einen eventuellen Widerspruch kann dies sehr wichtig sein.

Orientierungswerte für die Bemessung der Pflegezeiten – Pflegezeitenbemessung

Um einen gewissen Anhaltspunkt zu geben, wie viel Zeit die einzelnen Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können, gibt es festgelegte Orientierungswerte für die Pflegezeitenbemessung. Nachstehend die offiziellen Orientierungswerte, die jedoch nur Anhaltswerte sind. Professionelle Pflegekräfte eines Pflegedienstes benötigen meistens viel weniger Zeit für die Pflege als ungelernte pflegende Angehörige.

In der Pflege können jedoch auch andere Tätigkeiten notwendig werden, die hier nicht aufgelistet sind. Diese müssen dann zusätzlich glaubhaft gemacht werden. Beispiele dafür können sein, dass Demenzpatienten häufig zum Trinken animiert werden müssen, da die Patienten schlicht vergessen zu Trinken.

Dies kann unter Umständen Diskussionen nach sich ziehen und es kann dann mehrere Minuten dauern, bis der Patient endlich bereit ist, etwas zu Trinken. Oder aber ein Patient verunreinigt beim Essen seine Bekleidung und er muss nach dem Essen frisch angezogen werden.

Diese Zeiten gehören zu den Pflegezeiten.Sind für die Pflege im häuslichen Umfeld mehrere Personen notwendig, müssen die Zeiten von allen pflegenden Personen aufgeschrieben werden.

Für den Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden  Verrichtungen gelten folgende Orientierungswerte für die Pflegezeitbemessung:

Tätigkeit Minuten

Körperpflege

Ganzkörperwäsche 20 – 25
Teilwäsche Oberkörper 8 – 10
Teilwäsche Unterkörper 12 – 15
Teilwäsche Hände/Gesicht 1 – 2
Duschen 15 – 20
Baden 20 – 25
Zähne putzen / Mundpflege 5
Gesichtspflege und Rasieren 5 – 10
Kämmen 1 – 3

Darm- und Blasenentleerung

Wasserlassen 2 – 3
Stuhlgang 3 – 6
Richten der Bekleidung 2
Wechseln von Inkontinenzmaterial/Windeln nach Wasserlassen 4 – 6
Wechseln von Inkontinenzmaterial/Windeln nach Stuhlgang 7 – 10
Wechseln kleiner Vorlage 1 – 2
Wechseln bzw. Entleeren von Urinbeutel bzw. Urinflasche 2 – 3
Wechseln bzw. Entleeren von Stomabeutel 3 – 4

Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen 1 – 2
Umlagern / Positionswechsel im Bett 2 – 3
Ankleiden gesamt 8 – 10
Ankleiden Oberkörper/ Unterkörper 5 – 6
Entkleiden gesamt 4 – 6
Entkleiden Oberkörper/ Unterkörper 2 – 3

Gehen

Zeiten sind Individuell zu erheben

 

Treppensteigen

Zeiten sind individuell zu erheben

 
Stehen/ Transfer (z.B. auf den Rollstuhl oder Toilettenstuhl) 1

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung bei zwingen erforderlichen Terminen – Arzt, Apotheke, Behörde etc

Zeiten sind individuell zu erheben

 

Ernährung

Mundgerechte Zubereitung der Nahrung (nur das Kleinschneiden. Die Zeit für das Kochen der Nahrung fällt in den Hauswirtschaftsbereich) 2 – 3
Essen anreichen / 3 Hauptmahlzeiten je: 15 – 20
Sondenkost pro Tag 15 – 20

Hauswirtschaft

Hierunter fallen Aufgaben wie: Einkaufen, Kochen, Putzen, waschen, spülen usw.Für Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich gibt es keine Zeitvorgaben. Im Normalfall werden hier die pauschalen Zeiten anerkannt, die pro Pflegestufe angerechnet werden können  

Quelle: www.Die-ambulanten-Dienste.de

Arten der Hilfe für den Pflegebedürftigen

Die Art der Hilfe, die bei den Pflegeleistungen gegeben wird, kann ganz unterschiedlich sein. Das ist abhängig vom einzelnen Pflegefall. So gibt es zum Beispiel Patienten mit einem Schlaganfall, die noch einiges selbst erledigen können, andere hingegen auf sehr viel Hilfe und Unterstützung in der Krankenpflege angewiesen sind.

Deshalb wird unterschieden zwischen Anleitung, Beaufsichtigung, Unterstützung, teilweise Übernahme und vollständige Übernahme.

Vor allem beim Ausfüllen eines Pflegetagebuches sollte vermerkt werden, wieviel Hilfebedarf in welcher Form benötigt wird.

Anleitung

Die Pflegeperson instruiert den Pflegebedürftigen, welche Handlungsschritte durchgeführt werden müssen. Die Pflegeperson beschränkt sich auf das Erklären und gibt sonst keine weitere Hilfe.

Beaufsichtigung

Die Pflege beschränkt sich auf die Anwesenheit bei Handlungen, die der Pflegebedürftige aus Sicherheitsgründen nicht unbeaufsichtigt durchführen kann.


Seit wann und in welchem Umfang führen Sie die Pflege durch


Unterstützung

Die Hilfe beschränkt sich auf das Bereitstellen von sächlichen Hilfen, um dem Pflegebedürftigen dann eine selbstständige Handlung zu ermöglichen. Dies umfaßt zum Beispiel das Bereitstellen von Zahnputzbecher, Zahnbürste und Zahnpasta, damit der Patient sich selbst die Zähne – unter Umständen sogar auch die Zahnprothese – putzen kann.

Teilweise Übernahme

Pflegender und Pflegebedürftige führen hier quasi gemeinsam die Handlung durch. Beim Duschen würde das bedeuten, dass der Pflegebedürftige sich zum Teil selbst waschen kann, der Rücken aber zum Beispiel vom Pflegenden gewaschen wird.

Vollständige Übernahme

Eine vollständige Übernahme liegt dann vor, wenn die Pflegeperson sämtliche Verrichtungen alleine durchführt und keine Unterstützung oder Mitarbeit vom Pflegebedürftigen geleistet wird.


Neu   Unser Service für Sie! Kostenlose Pflegeberatung  
✔ Sie brauchen Hilfe beim Beantragen eines Pflegegrades?
✔ Sie brauchen Unterstützung, wenn der MDK zur Begutachtung kommt?
✔ Sie haben Fragen rund um das Thema Pflege?
 Lassen Sie sich hier kostenlos beraten


Beispielberechnung für das Duschen eines Patienten

Wird ein Patient geduscht, können (je nach Hilfebedarf) nach den obigen Orientierungswerten folgende Hilfen/Pflegetätigkeiten notwendig werden:

  • Richten der Bekleidung
  • Aufstehen aus dem Bett
  • Gehen/Wegezeit (zur Toilette)
  • Transfer auf die Toilette
  • Wasserlassen
  • Transfer von der Toilette
  • Gehen (zum Bad)
  • Entkleiden
  • Transfer in die Dusche
  • Duschen
  • Transfer aus der Dusche
  • Ankleiden
  • Transfer auf einen Hocker
  • Haare kämmen
  • Haare trocknen (ist nicht in der Liste enthalten, muss aber trotzdem gemacht werden)
  • Transfer vom Hocker
  • Gehen/Wegezeit (zum Bett oder Esstisch usw.)
  • Zu Bett gehen

Wie Sie sehen, besteht das Duschen nicht aus 15-20 Minuten Pflegezeit, sondern schnell mal aus 45 Minuten und mehr. Mit einer minutiösen Auflistung der Pflegetätigkeiten und der entsprechenden Zeiten in einem Pflegetagebuch wird schnell klar, wie viel Zeit Sie tatsächlich täglich/wöchentlich für die Pflege benötigen.


Opa muss nicht ins Heim!

Liebevolle 24-Stunden-Pflegekräfte im eigenen Zuhause


Anerkannte Faktoren, die die Pflege erschweren

Ein Pflegefall ist nicht wie der andere. So wie kein Mensch wie der andere ist.

Folgende Faktoren können die Pflegegutachter jedoch als erschwerend anerkennen.

  • Körpergewicht des Pflegebedürftigen über 80 Kilogramm
  • Eingeschränkte Beweglichkeit durch versteifte Gliedmaßen
  • Lähmungen, stark verkrampfte Muskulatur
  • Unkontrollierte Zuckungen
  • Atemstörungen / Schluckstörungen
  • Abwehrverhalten
  • Gestörte Sinneswahrnehmung (Sehen und Hören)
  • Starke behandlungsresistente Schmerzen
  • Erschwerte Wohnsituation
  • Benutzung zeitaufwendiger Hilfsmittel
  • Sonstiges …………

Was ist Grundpflege

Bei der Einstufung in eine Pflegestufe und der Errechnung der Pflegezeiten, welche durch die Pflegepersonen geleistet wurden, wird zwischen Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung unterschieden. Bei der Pflegezeiterfassung sind die Pflegezeiten der Grundpflege als erstes ausschlaggebend.

In die Grundpflege fallen die Bereiche

  • Körperpflege
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Ernährung
  • Mobilität

Weitere Beiträge zu diesem Thema

  • Pflegezeit und Familienpflegezeit: Freistellung vom Beruf für die Pflege
  • So bekommen Sie Ihre Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus bezahlt
  • Aufgaben einer osteuropäischen Pflegehilfe

Wo gibt es Pflegetagebücher

Vordrucke oder Muster für ein Pflegetagebuch gibt es unter anderem

  • Beim VDK, auch beim SOVD kann angefragt werden
  • Bei den Krankenkassen / Pflegekassen
  • Im Internet usw.


Anzeige

Seit wann und in welchem Umfang führen Sie die Pflege durch


Profitieren Sie von unserem
Newsletter!

Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld,
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird!

Quelle Bildmaterial: Fotolia #109655510 © jannoon028

Seit wann und in welchem Umfang führen Sie die Pflege durch

Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.

Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.

Welche pflegezeiten gibt es?

Der Anspruch auf Pflegezeit gilt für alle Pflegegrade..
Soziale Absicherung während der Familienpflegezeit. ... .
Förderung während der Familienpflegezeit. ... .
Pflegezeit und Familienpflegezeit für Beamtinnen und Beamte..

Was gehört zur Pflege dazu?

Die Grundpflege umfasst Körperpflege, Ausscheidungen (Harnlassen, Stuhlgang), Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen) und die Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation.

Wie viel Pflege?

Pflegegeld nach § 37 SGB XI – für 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022.

Wie viel pflegestunden pro Woche?

Sie können sich die Pflege auch mit einer anderen Person teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.