Rufnummernmitnahme gleiches netz

Inhalt:

  1. Portierung: Die gesetzliche Grundlage

  2. Definition "Anbieter" & schwer durchschaubare Provider
  3. Leser-Beispiele zur internen Portierung & Tipps zum Erfolg

Seit dem 1. November 2002 sind die Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, die Handy-Nummer des Kunden zu einem anderen Anbieter zu portieren, wenn der Kunde wechseln m�chte. In der Regel erhebt der abgebende Provider daf�r eine Geb�hr, die der neue Anbieter dem Kunden erstattet. Dann wird die Nummer inklusive Vorwahl zum neuen Anbieter �bertragen.

Offenbar gibt es aber F�lle, in denen die gesetzliche Pflicht zur Rufnummernportierung nicht gilt. Einige teltarif.de-Leser waren bereits von dem Ph�nomen betroffen. Der Gesetzgeber hat offenbar eine L�cke gelassen - und dann k�nnen sich die Provider um die Portierung dr�cken.

Die gesetzliche Grundlage: Paragraf 46 TKG

Rufnummernmitnahme gleiches netz
Interne Portierung: Probleme und L�sungen
Foto/Grafik: amiganer-fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Auf ihrer Infoseite zur Rufnummernmitnahme [Link entfernt] beschreibt die Bundesnetzagentur die gesetzlichen Grundlagen, aufgrund deren die Anbieter dazu verpflichtet sind, die Rufnummer eines Kunden auf Verlangen zu portieren.

Die zentralen Vorgaben befinden sich direkt im Telekommunikationsgesetz, und zwar im � 46 TGK [Link entfernt] . Dort hei�t es:

Um den Anbieterwechsel [...] zu gew�hrleisten, m�ssen Betreiber �ffentlicher Telekommunikationsnetze in ihren Netzen insbesondere sicherstellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabh�ngig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten k�nnen: 1. im Fall geografisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und 2. im Fall nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.

Bei einer Handynummer handelt es sich nat�rlich um den zweiten hier erw�hnten Fall, also um eine nicht geografisch gebundene Rufnummer. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesnetzagentur oder Medien wie teltarif.de sprechen seit Jahren in Bezug auf die Rufnummernportierung immer vom "Anbieterwechsel" oder "Wechsel des Anbieters" - und damit hat sich offenbar bei den Handy-Kunden ein weitverbreitetes Missverst�ndnis eingenistet, n�mlich dass man die Rufnummer grunds�tzlich bei jedem Wechsel der Provider-Marke gesetzlich garantiert mitnehmen kann - und das ist ein Irrtum.

Das Problem: "Anbieter" mit mehreren Mobilfunk-Marken

Auf dem Mobilfunkmarkt gibt es nicht nur eine un�bersehbar gro�e Menge an Handy-Tarifen, auch die Zahl der Provider und Discounter ist trotz einer gewissen Konzentration in den vergangenen Jahren nach wie vor hoch. Das Problem dabei ist: Nicht jede Mobilfunkmarke ist auch gleichzeitig ein eigenst�ndiges Unternehmen. Doch genau so hat der Gesetzgeber die Rufnummernmitnahme definiert: Als Wechsel von einem Unternehmen zu einem andern.

Das ist f�r einen gro�en Teil der Verbraucher nicht nachvollziehbar, weil sich ein Handy-Kunde in der Regel nicht prim�r mit Firmenzugeh�rigkeiten besch�ftigt: Der Kunde legt einfach die Konditionen eines neuen Tarifs neben die seines bisherigen Tarifs und vergleicht. Dann kommt er zum Schluss "beim neuen Tarif bekomme ich mehr f�r mein Geld" und entscheidet sich f�r den Wechsel. Doch beim Portierungsauftrag stellt sich dann heraus: Die beiden Mobilfunkmarken geh�ren zum selben Unternehmen und dieses lehnt die Portierung ab, ohne daf�r juristische Schritte bef�rchten zu m�ssen.

Insbesondere Unternehmen wie Drillisch, die Freenet Group oder Telef�nica verf�gen �ber eine Vielzahl an Mobilfunk-Marken, die sich zum Teil innerhalb desselben Unternehmens gegenseitig mit Rabattaktionen und Schn�ppchen-Tarifen �berbieten. Wer zum Beispiel einen vor einigen Monaten g�nstigen Vertrag bei smartmobil abgeschlossen hat, der monatlich k�ndbar ist, denkt vielleicht: "WinSIM hat momentan eine Aktion, bei der ich mehr f�rs Geld bekomme. Also schnell bei smartmobil k�ndigen, Rufnummernportierung beauftragen, einen Monat warten und dann g�nstiger telefonieren und surfen." Doch beide Marken geh�ren zum Drillisch-Konzern und das TKG zwingt Drillisch nicht explizit dazu, die Nummer von smartmobil zu WinSIM zu portieren.

Die Unternehmen positionieren ihre Mobilfunk-Marken und Tarife zum Teil ganz unterschiedlich - und daher ist f�r einen Kunden kaum zu erkennen, zu welchem Unternehmen eine Marke geh�rt. Auch in optischer Hinsicht sind die Marken-Logos und Webseiten oft ganz unterschiedlich gestaltet, was den Kunden zun�chst nicht an eine "Verwandtschaft" der beiden Marken denken l�sst. Manchmal wechselt auch eine Marke den Betreiber, ohne gro�artig das Erscheinungsbild zu �ndern. Ein prominentes Beispiel war der Wechsel von yourfone von E-Plus/Telef�nica zu Drillisch (teltarif.de berichtete).

Auf der zweiten Seite unseres Berichts besch�ftigen wir uns mit der Frage, wie der Begriff "Anbieter" �berhaupt definiert ist. Denn unter den Mobilfunk-Providern gibt es schwer durchschaubare F�lle, bei denen Betreiber, Markengeber und Leistungserbringer unterschiedliche Firmen sind - wir nennen konkrete Beispiele.

Inhalt:

  1. Portierung: Die gesetzliche Grundlage

  2. Definition "Anbieter" & schwer durchschaubare Provider
  3. Leser-Beispiele zur internen Portierung & Tipps zum Erfolg

Warum keine Rufnummernmitnahme bei gleichem Anbieter?

Der Rechtsanspruch auf eine Rufnummernportierung gilt nicht für einen Neuvertrag beim selben Provider. Es ist also bei einem neuen Vertrag beim gleichen Anbieter, der unabhängig vom alten Vertrag abgeschlossen wird, nicht möglich, die Rufnummer mitzunehmen.

Kann man die Rufnummer immer mitnehmen?

Du kannst sie mitnehmen, wenn Du den Anbieter wechselst. Seit Dezember 2021 ist die Rufnummernmitnahme immer kostenlos – egal ob Handynummer oder Festnetz. Das gilt auch, wenn Dein Vertrag schon länger läuft. Viele Anbieter zahlen Dir einen Bonus um die 10 bis 20 Euro, wenn Du Deine alte Handynummer mitbringst.

Kann ein Mobilfunkanbieter die Rufnummernmitnahme verweigern?

Wer beim Wechsel des Mobilfunkanbieters seine Mobilfunknummer mitnehmen will, besitzt dafür gar eine rechtliche Grundlage. Dein jetziger Mobilfunkanbieter kann die Rufnummernportierung also – meistens – nicht verweigern.

Wie lange bin ich während der Rufnummernübertragung nicht über mein Handy erreichbar?

Wie lange bin ich während der Rufnummernübertragung nicht über mein Handy erreichbar? Eine Versorgungsunterbrechung ist nur dann zulässig, wenn Du als Mobilfunkteilnehmer dies verlangst oder die Portierungsanfrage weniger als einen Tag vor Vertragsende beim abgebenden Diensteanbieter eingegangen ist bzw.