Kirchlich heiraten wenn einer nicht in der kirche ist

1. Kirchliche Trauung einer konfessionsverschiedenen Ehe (evangelisch und römisch-katholisch)

Eine oder einer von Ihnen beiden ist evangelisch. Der oder die andere ist römisch-katholisch. Möglich ist eine Trauung, bei der ein Pfarrer der anderen Konfession beteiligt ist, entweder also eine evangelische Trauung, bei der ein katholischer Priester mitwirkt, oder eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin Teile des Gottesdienstes übernimmt. Wenn Sie dies vorhaben, beziehen Sie bitte von Anfang an beide Konfessionen in die Terminplanung und in die Gespräche mit ein. Umgangssprachlich wird dies oft "ökumenisch" genannt, obwohl es eine „ökumenische Trauung“ im strengen Sinn gar nicht gibt. Das hat mit den unterschiedlichen Eheverständnissen der beiden Kirchen zu tun. Wenn Sie evangelisch heiraten, jedoch Ihre Trauung von der katholischen Kirche anerkannt werden soll, braucht der katholische Partner einen Dispens (Freistellung von der katholisch im Kirchenrecht vorgesehenen Form). Ihr Pfarramt wird Ihnen dabei weiterhelfen. Sie gehören beide weiterhin zu Ihrer Konfession und Ihrer Kirchengemeinde, in der Sie wohnen. Das schließt nicht aus, dass Sie am Gemeindeleben der anderen Konfession teilnehmen.

2. Kirchliche Trauung einer konfessionsverschiedenen Ehe (evangelisch und eine andere christliche Kirche oder Religionsgemeinschaft)

Gehört einer von Ihnen einer christlichen Kirche oder Religionsgemeinschaft an, mit der keine Kanzel- oder Abendmahlsgemeinschaft besteht, kann eine kirchliche Trauung stattfinden, wenn verschiedene Punkte besprochen sind. Ihr Pfarramt ist Ihnen dabei behilflich.

3. Kirchliche Trauung nach Kirchenaustritt

Wenn Braut oder Bräutigam aus der Kirche ausgetreten ist, kann aus seelsorglichen Gründen eine kirchliche Trauung stattfinden. Bitte besprechen Sie diese Frage mit Ihrem zuständigen Pfarramt. In jedem Fall muss hier eine Genehmigung durch das Dekanatamt erfolgen. Die Heirat kann ein Anlass für aus der Kirche Ausgetretene sein, wieder einzutreten.

4. Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Nichtgetauften

Wenn ein Partner evangelisch ist und der andere keiner oder einer anderen Religion angehört, ist auf Wunsch des evangelischen Partners ein Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung möglich. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass der nicht-christliche Partner die Form und Bedeutung dieses Gottesdienstes respektiert. Dieser Gottesdienst unterscheidet sich von einer kirchlichen Trauung in der Traufrage. Bitte besprechen Sie diese Frage mit Ihrem zuständigen Pfarramt. In jedem Fall muss hier eine Genehmigung durch das Dekanatamt erfolgen. Die Hochzeit ist eine gute Gelegenheit, über die eigenen Glaubens- und Wertvorstellungen zu reden. Dabei kann der Wunsch des nicht getauften Partners entstehen, sich auch der christlichen Gemeinde anzuschließen und sich taufen zu lassen. Die Taufe ist auch im Erwachsenalter jederzeit möglich.

Hier finden Sie:
Praxishilfe der Evang.-lutherischen Landeskirche in Bayern für christlich-muslimische Trauungen.
Praxishilfe der Reformierten Kirchen Bern - Jura - Solothurn für christlich-muslimische Trauungen

Die Evangelische Kirche nimmt es sehr ernst, dass Ehen - bei aller Liebe und trotz allem guten Willen - scheitern können, und weiß um die Kraft der Vergebung. Sie schließt deshalb die kirchliche Trauung Geschiedener nicht aus. Sie hält aber gleichzeitig an der Unauflösbarkeit der Ehe fest. Deshalb wird es im Traugespräch um die Motive für den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung gehen. Wenn der Pfarrer oder die Pfarrerin die kirchliche Trauung aus seelsorglichen Gründen befürwortet, stellt er oder sie einen Genehmigungsantrag ans Dekanatamt. Dort wird dann entschieden.

Kirchlich heiraten wenn einer nicht in der kirche ist

» Sie denken wegen Ihrer anstehenden Hochzeit über einen Kirchen(wieder)eintritt nach?

Wir freuen uns, dass Sie Ihre gemeinsame Zukunft unter den Segen Gottes stellen möchten und über die Feier einer kirchlichen Trauung nachdenken. Inmitten Ihrer Familien und Freunde geben Sie sich in dieser Feier vor Gott das Versprechen gegenseitiger Liebe und Treue.

» Kann ich kirchlich heiraten, wenn ich selbst oder mein/e Ehepartner/-in aus der Kirche ausgetreten ist?

Ja, es besteht die Möglichkeit eine kirchliche Ehe zu schließen, auch wenn einer der beiden Partner seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat. Der Geistliche (Pfarrer, Kaplan oder Diakon), mit dem Sie das Gespräch vor der Eheschließung führen, erwirkt bei der zuständigen kirchlichen Stelle eine Erlaubnis für die Eheschließung, so dass eine Heirat möglich wird.

» Kann ich wieder in die Kirche eintreten, wenn ich katholisch verheiratet war, geschieden bin und standesamtlich wieder geheiratet habe?

Grundsätzlich steht der Rücknahme eines Kirchenaustritts auch dann nichts im Wege, wenn eine erste Ehe geschieden wurde und man erneut standesamtlich geheiratet hat. Solange man von der ersten Ehe annehmen muss, dass sie gültig zustande kam, gilt jedoch, dass man auch nach einem Wiedereintritt in die Kirche an die Folgen der Lebenssituation als geschiedener und wiederverheirateter Katholik gebunden ist. Hier sollte jede persönliche Situation äußerst differenziert betrachtet werden, so dass ein Gespräch mit einem Seelsorger in jedem Fall ratsam ist.

Um Ihren möglichen (Wieder)Eintritt ausführlich zu besprechen, sollten Sie einen Seelsorger aus ihrer Region oder eine Ansprechperson kontaktieren.

» Ich will zwar nicht heiraten, aber ...

Sie haben einen Menschen kennen- und lieben gelernt, mit dem Sie zusammenleben möchten. Dieser Mensch ist überzeugter katholischer Christ. Das weckt den Gedanken in Ihnen, wieder in die Kirche einzutreten.

Es ist verständlich, wenn in einer Partnerschaft der Wunsch und das Bestreben da sind, in Fragen der Lebensgestaltung, der Wertvorstellungen und Überzeugungen einen gemeinsamen tragenden Grund zu finden. Ein gemeinsamer Glaube und geteilte religiöse und moralische Vorstellungen können eine Partnerschaft stärken und in Krisen Halt geben. Dass eine "nur formale" Mitgliedschaft dies nicht leisten kann, liegt auf der Hand.

Wir freuen uns darüber, wenn eine Partnerschaft oder eine Freundschaft Anlass sind, die Gründe für den Kirchenaustritt zu überprüfen oder Anstoß sind, vielleicht zum ersten Mal die Welt des Glaubens wirklich kennenzulernen und dann durch einen Wiedereintritt zu besiegeln. Treten Sie dafür in Kontakt mit einem Seelsorger aus ihrer Region oder mit einer Ansprechperson.

Kann man kirchlich heiraten auch wenn man nicht in der Kirche ist?

Die kirchliche Trauung kann, je nach Angehörigkeit des christlichen Glaubens, in einer katholischen oder evangelischen Kirche statt finden. Eine kirchliche Trauung zwischen zwei Christen, die der Kirche angehören, stellt grundsätzlich kein Hindernis dar.

Kann man kirchlich heiraten wenn ein Partner konfessionslos ist?

Gehört ein Partner keiner Konfession an, muss der Bischof der Ehe zustimmen. Das geschieht ebenfalls unter der Voraussetzung, dass der konfessionslose Partner sich zur katholischen Ehe bekennt. Für eine Ehe in der katholischen Kirche müssen die Paare außerdem verschiedengeschlechtlich sein.

Wann darf man nicht mehr kirchlich heiraten?

Das Wichtigste. Standesamtlich können Sie nach jeder Scheidung erneut heiraten. Die Trauung in der katholischen Kirche ist nach einer Scheidung in der Regel ausgeschlossen, da die Kirche die Ehe als Sakrament und damit als unauflösbar betrachtet.

Wer darf in der Kirche nicht heiraten?

Grundsätzlich ist eine kirchliche Heirat zwischen Katholiken und Andersgläubigen erlaubt, wird aber oft von Seiten der Kirche als Ehehindernis betrachtet, wenn der Partner nicht getauft worden ist. Die Ehe weist somit keinen sakramentalen Charakter auf. Der Bischof kann aber dieses Ehehindernis dispensieren.