09.09.2019, 00:00 Uhr - Lebt ein Kind nicht im Haushalt der kindergeldberechtigten Eltern, sondern schon in einer eigenen Wohnung (z.B. am Studienort), erhält derjenige Elternteil das Kindergeld ausgezahlt, der dem Kind eine "Unterhaltsrente" zahlt. Was genau müssen getrennt
lebende Eltern dabei beachten? Unterhalt ist grundsätzlich mittels einer monatlich im Voraus zu zahlenden Geldrente zu leisten. Unter einer Geldrente versteht man regelmäßige Zahlungen. Daraus folgt, dass derjenige Elternteil kindergeldberechtigt ist, der dem Kind laufend zu Monatsbeginn Barunterhalt zahlt. Das ist vor allem bei getrennt lebenden
Eltern bedeutsam. Sie müssen wissen: Zahlen beide Elternteile an ihr Kind laufenden Barunterhalt, erhält derjenige das Kindergeld, der mehr zahlt. Erhält das Kind von beiden Elternteilen Barunterhalt in gleicher Höhe oder gar keinen Barunterhalt, können die Eltern untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll. Notfalls muss das Familiengericht entscheiden. Nur
regelmäßige Zahlungen zählen! Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass es nur auf die regelmäßigen monatlichen Zahlungen ankommt. Denn eine Unterhaltsrente an das Kind ist grundsätzlich sowohl für als auch in dem Monat zu leisten, für den das Kindergeld beantragt wird. Regelmäßige Zahlungen der Eltern, die für mehrere Monate zusammengefasst geleistet werden, sowie Unterhaltsnachzahlungen, Unterhaltsvorauszahlungen, Einmalzahlungen wegen eines
finanziellen Sonderbedarfs des Kindes (z.B. Krankheitskosten, Ausbildungsbedarf) und Sachleistungen (z.B. die kostenlose Überlassung einer Wohnung) bleiben bei der Prüfung, wer das Kindergeld bekommt, unberücksichtigt (BFH-Urteil vom 11.10.2018, Az. III R 45/17). Im Urteilsfall hatte der Vater seinem studierenden Sohn im Streitjahr zunächst monatlichen Barunterhalt in Höhe von 500 Euro gezahlt, den er ab September auf 590 Euro erhöhte. Die Mutter zahlte ab Januar
monatlich 400 Euro und ab September 490 Euro im Monat. Darüber hinaus zahlte sie weitere 1.502 Euro für die Semestergebühren, die Bahncard, Zahnarztkosten und besondere Ausbildungskosten ihres Sohnes. Obwohl die Mutter über das ganze Jahr gesehen mehr Unterhalt als der Vater gezahlt hatte, war er vorrangig kindergeldberechtigt, weil sein laufender Barunterhalt in jedem Monat des Jahres um 100 Euro höher war als der der Mutter. (AI)
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Weitere News zum Thema Wem gehört das Kindergeld wenn das Kind auszieht?Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.
Was muss ich für mein Kind zahlen wenn es auszieht?Für volljährige Kinder, welche Anspruch auf Barunterhalt haben und eine eigene Wohnung mieten, oder wie du mieten wollen, beträgt der Unterhaltsbedarf 670 Euro monatlich, egal ob Schüler, Student, Azubi. Hierbei sind 280 € für Unterkunft mit Nebenkosten u. Heizkosten (Warmmiete) enthalten.
Wie lange wird ein Kind steuerlich berücksichtigt?Über 18 Jahre alte Kinder werden grundsätzlich bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt. Darüber hinaus werden Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Wann ändert sich der Kinderfreibetrag?2022 wurde zunächst keine Erhöhung des Kinderfreibetrages vorgenommen, jedoch anschließend im laufenden Jahr rückwirkend. So stieg der Kinderfreibetrag in 2022 von 2.730 Euro auf 2.810 Euro je Elternteil.
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