Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden, zum Beispiel an Deutsche im Ausland oder ausländische Staatsangehörige in Deutschland. Show
Informationen zum Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zum Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen. Tipp: Ein praktisches Beispiel für einen grenzüberschreitenden Fall zeigt Ihnen das Video Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen. Das Video gibt es auch in englischer und polnischer Sprache. Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie Anspruch auf deutsches Kindergeld haben. Sie müssen dazu eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen. Welche Nachweise Sie für Ihren
Anspruch auf Kindergeld in einem grenzüberschreitenden Fall erbringen müssen, erfahren Sie auf der Seite Kindergeld: Nachweise und Bescheinigungen einreichen. In jedem Fall müssen Sie zusätzlich zum Kindergeld-Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes einreichen, um die Existenz Ihres Kindes zu belegen. Alternativ können Sie
ein anderes amtliches Dokument vorlegen – vorausgesetzt, es erbringt denselben Beweis. Reichen Sie darüber hinaus eine Arbeitgeberbescheinigung ein. Wenn Sie selbstständig tätig sind, können Sie das mit einer Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung oder einem Steuerbescheid nachweisen. Den Antrag
auf Kindergeld müssen Sie grundsätzlich schriftlich stellen. Er ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig. Schicken Sie dazu bitte folgende Formulare an Ihre Familienkasse: Antrag auf Kindergeld Anlage Kind Anlage Ausland Im Download-Center finden Sie alle Formulare auch in anderen Sprachen. Tipp: Sie können den Antrag auf deutsches Kindergeld auch im Ausland abgeben. Reichen Sie dafür Ihre Unterlagen bei der Stelle oder Behörde ein, die für Familienleistungen zuständig ist. Der Träger schickt Ihren Antrag an die Familienkasse in Deutschland weiter. kindergeld.org > Kindergeld > Kinderfreibetrag 21. Oktober 2022 Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eng miteinander gekoppelt und von staatlicher Seite aus eine Unterstützung für Familien, um den Grundbedarf der Kinder zu decken. Dabei gilt, entweder Kindergeld ODER Kinderfreibetrag, beides zusammen ist nicht möglich – so ist das ausgezahlte Kindergeld zunächst als eine Vorauszahlung anzusehen.
Kinderfreibetrag beantragen?Ob bei der Steuererklärung Kindergeld oder Freibetrag für Steuerpflichtige vorteilhafter sind, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der jährlichen Berechnung der Einkommensteuer (Veranlagung) im Rahmen einer Günstigerprüfung. Dafür muss die Anlage Kind in der Steuererklärung ausgefüllt und mit an das Finanzamt geschickt werden. Den Kinderfreibetrag beantragen müssen Eltern also nicht. 2022 wurde zunächst keine Erhöhung des Kinderfreibetrages vorgenommen, jedoch anschließend im laufenden Jahr rückwirkend. So stieg der Kinderfreibetrag in 2022 von 2.730 Euro auf 2.810 Euro je Elternteil. Unterschied zwischen Kindergeld und KinderfreibetragUm den Unterschied zwischen dem Kinderfreibetrag und Kindergeld zu verdeutlichen haben wir beide Begriffe für Sie nachfolgend definiert. KindergeldDas Kindergeld ist ein Betrag, der Eltern monatlich überwiesen wird und der nicht der Einkommensteuer unterliegt, also nicht versteuert werden muss. Der Anspruch auf Kindergeld entsteht im Geburtsmonat des Kindes und die Höhe richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder. Die letzte Kindergelderhöhung fand zum 01. Januar 2021 statt. Die nächste erfolgt zum 01.01.2023 für die ersten drei Kinder und basiert auf dem Dritten Entlastungspaket der Ampel-Koalition.
Möchten Sie Ihren Anspruch auf Kindergeld schnell ermitteln, nutzen Sie unseren kostenlosen Kindergeldrechner. KinderfreibetragIm Gegensatz zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag nicht ausgezahlt sondern ist ein Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird und sich bei der Berechnung der Einkommensteuer steuermindernd auswirkt – es handelt sich also um eine fiktive Rechengröße. Die monatlichen Kindergeldzahlungen können dabei als Vorausleistungen auf den Freibetrag zum Jahresende betrachtet werden. Analog zum Grundfreibetrag, der Einkommen von Erwachsenen steuerfrei stellt und das Existenzminimum sicherstellen soll, wird für Kinder der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) gewährt, der den Grundbedarf des Kindes decken soll. Der Anspruch auf den Freibetrag entsteht im Geburtsmonat des Kindes und hat so lange Bestand, wie auch der Kindergeldanspruch besteht. Allgemein gilt:
Höhe des KinderfreibetragesAktuell beträgt dieser in der Summe 8.548 Euro jährlich je Kind für beide Elternteile und setzt sich zusammen aus
Erziehungsfreibetrag: Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf Diese Beträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, so dass sich eine neue, reduzierte Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ergibt. Bei getrennten Eltern wird der halbe Freibetrag angesetzt: für 2022 sind das 4.274 Euro (4.194 Euro bis Ende 2021). Anteilige Berechnung im Geburtsjahr des KindesWird ein Kind nicht im Januar sondern etwa im Mai geboren, so wird im Geburtsjahr der Freibetrag anteilig gewährt. Beispiel: Da das Kind im Mai geboren wurde, besteht der Kindergeldanspruch für acht Monate des Jahres, so dass auch der Kinderfreibetrag nur für acht Monate berechnet wird: 8.548 / 12 x 8 = 5.699 Euro für 2022. Kinderfreibetrag übertragenGrundsätzlich steht jedem Elternteil der halbe Kinderfreibetrag (0,5) zu – anders als beim Kindergeld, wo nur ein Elternteil die volle Leistung ausbezahlt bekommt. Hier ist also eine Halbteilung möglich. Im Regelfall nimmt aber ein Elternteil den vollen Kinderfreibetrag über die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) in Anspruch. Auswirkungen auf Lohnsteuer?Beim Lohnsteuerabzugsverfahren hat der Kinderfreibetrag lediglich Auswirkungen auf die Zuschlagsteuern wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die auf Basis der Lohnsteuer ermittelt werden. Auf die Lohnsteuer selbst hat der Kinderfreibetrag auf der ELStAM keine Auswirkungen. Nicht erfüllte UnterhaltspflichtenIn einigen Fällen kann der halbe Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen werden, so dass bei einem Steuerpflichtigen der volle Kinderfreibetrag angerechnet wird. Das ist dann der Fall, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind und ein Elternteil seine Unterhaltspflichten nicht erfüllt oder aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht (§ 1603 BGB) gegeben ist. Mehr zur Unterhaltspflicht lesen Sie auf www.unterhalt.net und können die Höhe des Unterhalts mit dem Unterhaltsrechner berechnen. Wo Kindergeld in Steuererklärung eintragen?Das Kindergeld wird in der Steuererklärung in der Anlage Kind eingetragen unter dem Geburtsdatum in Zeile 6. Hinweis: Wenn Sie kein Kindergeld beantragen, wird das Finanzamt dennoch mit dem Kindergeld rechnen und eine Günstigerprüfung durchführen, ob sich der Kinderfreibetrag mehr rechnet. Die Eintragung des Kindergeldes können Sie dem Screenshot der Steuersoftware “Elster” entnehmen. Kinderfreibetrag oder Kindergeld – GünstigerprüfungOb Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Steuerpflichtige vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen einer Günstigerprüfung nachträglich bei der Einkommensteuererklärung, indem es den Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abzieht. Im ersten Schritt wird dazu die Einkommensteuer auf das zuvor ermittelte zu versteuernde Einkommen berechnet. Anschließend wird das zu versteuernde Einkommen um den Kinderfreibetrag vermindert und die Einkommensteuer mittels dieser neuen Bemessungsgrundlage erneut ermittelt. Erst wenn bei beiden Berechnungen die Differenz der Einkommensteuer die Höhe des bereits ausgezahlten Kindergeldes übersteigt, ergibt sich ein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag. Zu übersteigende Grenzen für SteuervorteilDie Grenzen für den Veranlagungszeitraum 2021 sind:
Anrechnung auf jeden FallDas Kindergeld wird in jedem Fall auf den Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag angerechnet. Daher ist es wichtig, dass ein Kindergeldantrag gestellt wird, auch wenn man von vornherein weiß, dass der Freibetrag sich günstiger auswirkt. Berechnungsbeispiele nach dem Einkommensteuertarif 2021In 2022 erstellen wir die Berechnungsbeispiele anhand des Steuertarifs für 2021, da die Einkommensteuererklärung für 2022 erst im Jahr 2023 abgegeben werden muss. Berechnungsbeispiel 1: verheiratete Eltern mit einem Kind (nach Splittingtabelle)Die Werte wurden mit dem BMF Steuerrechner ermittelt.
Bei Verheirateten ergibt sich erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 60.000 Euro ein Steuervorteil durch den Freibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld. Berechnungsbeispiel 2: lediger Elternteil mit einem Kind (nach Grundtabelle)Die Werte wurden mit dem BMF Steuerrechner ermittelt.
Bei Alleinstehenden ergibt sich erst ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 30.000 Euro ein Steuervorteil durch den Freibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld. Quellen und weiterführende Links
Die wichtigsten Fragen zusammengefasstWas ist Kinderfreibetrag 0 5? Pro Kind erhält ein Elternteil einen Kinderfreibetrag 0.5, also die Hälfte des gesamten Freibetrages für das Kind. Die Hälfte des aktuellen Freibetrages sind 4.274 Euro (Stand 2022). Wie hoch ist der Kinderfreibetrag für ein Kind? Der Kinderfreibetrag für 2022 liegt für ein Kind bei insgesamt 8.548 Euro. Er setzt sich aus Kinderfreibetrag (5.620 Euro) und Erziehungsfreibetrag (2.928 Euro) zusammen. Wo kann man den Kinderfreibetrag beantragen? Nach Geburt des Kindes muss in der Einkommenssteuererklärung die “Anlage Kind” ausgefüllt und mit an das Finanzamt übermittelt werden. Das Finanzamt errechnet anschließend, ob der Freibetrag infrage kommt. Den Kinderfreibetrag kann man also nicht beantragen. Wer bekommt den Kinderfreibetrag? Den Kinderfreibetrag erhalten alle Eltern, die auch einen Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder haben. Dies ist der Fall, wenn das Kind nicht älter als 18 Jahre ist oder bis zum Kindesalter von 25 Jahren, wenn es sich in Ausbildung oder Studium befindet. Bei Kindern mit Behinderung und ohne die Möglichkeit, für sich selbst zu sorgen, gilt keine Altersgrenze. Foto © Kzenon – bigstockphoto.com Wie hoch ist das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder?Der zuständige Staat zahlt das Kindergeld in voller Höhe. Ist das Kindergeld im zuständigen Staat geringer als in Deutschland, zahlt die deutsche Kindergeldkasse in der Regel die Differenz dazu, wenn ein Anspruch besteht. Ist das Kindergeld im zuständigen Staat höher, gibt es aus Deutschland nichts.
Was bedeutet Bezug zum Ausland?Auslandsberührung, auch Auslandsbeziehung bzw. Auslandsbezug, bezeichnet die grundlegende Voraussetzung eines vor Gericht zu beurteilenden Sachverhaltes für die Anwendung des Internationalen Privatrechts (IPR) und des Internationalen Zivilverfahrensrechtes (IZVR).
Warum wird Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt?Auf den Lohnsteuerabzug haben in den ELStAM eingetragene Kinder grundsätzlich keine Auswirkung; lediglich für die Ermittlung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Stattdessen wird unterjährig das einkommensunabhängige Kindergeld gezahlt; i. d.
Was bedeutet Kinderfreibetrag 0 0?Sofern Ihr Kind nicht älter als 18 Jahre alt ist, hat jedes Elternteil Anspruch auf einen Freibetrag von 0,5 – also jeweils die Hälfte des gesamten Kinderfreibetrages. Das gilt auch für Alleinerziehende und nicht verheiratete und getrennt veranlagte Eltern.
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