Kann man kirchlich heiraten auch wenn man nicht in der Kirche ist?

Beantragen Sie, die Nichtigkeit Ihrer Ehe festzustellen, müssen Sie sich an eines von 22 Kirchengerichten in Deutschland wenden. Das Bischöfliche Offizialat ist das Gericht, das die richterliche Gewalt des Diözesanbischofs ausübt. Zuständig ist das Offizialat der Diözese, in deren Gebiet die Ehe geschlossen wurde oder in der einer der Ehepartner oder auch beide wohnen.

Das größte deutsche Kirchengerichte in Köln beschäftigt zu diesem Zweck mehr als 20 festangestellte Mitarbeiter sowie ca. 26 haupt- und nebenamtliche Richter. Im Jahr 2016 sollen die Kirchengerichte ca. 1200 Verfahren geführt und etwa 90 % eheannullierende Urteile gesprochen haben (Quelle: Der Spiegel vom 9.1.2017).

Angesichts der Komplexität und Undurchsichtigkeit des Kirchenrechts können Sie sich rechtsanwaltlich vertreten lassen, wenn Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt eine kirchenrechtliche Ausbildung besitzt und kirchlich für diesen Zweck beim Kirchenrecht zugelassen ist. Ein Anwaltszwang besteht aber nicht.

Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner wird darüber informiert, dass Sie die Gültigkeit der Eheschließung überprüfen lassen. Sie bzw. er wird aufgefordert, sich am Verfahren zu beteiligen. Lehnt sie bzw. er eine Beteiligung ab, wird das Verfahren so weitergeführt.

Das Kirchengericht wird Sie und Ihren Ehepartner im Detail befragen und die Gründe erörtern, aus denen Sie die Nichtigkeit Ihrer Ehe herleiten. Allerdings wird das Verfahren im Regelfall schriftlich geführt. Wenn eine persönliche Anhörung durch das Kirchengericht erfolgt, erfolgt die Anhörung im Einzelgespräch. Früher wurde die Entscheidung der Kirchengerichte 1. Instanz von einem Kirchengericht 2. Instanz nochmals überprüft. Nach einem Dekret von Papst Franziskus kann Ihre Ehe aber nun bereits in der 1. Instanz rechtskräftig annulliert werden. Das Verfahren hat sich damit erheblich gestrafft.

Es kommen u.a. folgende Nichtigkeitsgründe in Betracht:

  • Sie haben einen Blutsverwandten in gerader Linie geheiratet (z.B. Vater / Tochter).
  • Ihre Ehe ist durch äußeren Zwang zustande gekommen.
  • Ihr Partner war bereits bei der Eheschließung beischlafunfähig. Die Kirche geht nämlich davon aus, dass Ihre Ehe darauf ausgerichtet ist, Kinder zu zeugen und zu erziehen. Ist dies physisch ausgeschlossen, kann dies ein Grund sein, dass die Ehe ungültig zustande gekommen ist.
  • Ihr Partner hat sich als Priester offenbart, der aufgrund seiner Zölibatsverpflichtung gar nicht hätte heiraten dürfen.
  • Fälle psychischer Eheführungsunfähigkeit, in denen z.B. der Partner unmittelbar nach der Eheschließung untreu wird und sein Verhalten die Frage aufwirft, ob er/sie zum Zeitpunkt der Eheschließung die richtige Auffassung von der Ehe und den Willen zur Ehe hatte.
  • Gewalt in der Ehe zählt nicht als Nichtigkeitsgrund. Der Beweis, dass bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung Gewalttätigkeiten vorlagen, ist kaum realistisch zu führen.

Gut zu wissen:

Berufen Sie sich auf die psychische Ehefähigkeit zur Zeit der Heirat, wird in der Regel ein Fachgutachten notwendig sein. Sie müssen also bereit sein, sich auf derartige Tatsachenfeststellungen einzulassen. Wird die Ehe wegen einer psychischen Krankheit für ungültig erklärt, kann der kranke Partner selbst erst wieder heiraten, wenn er dauerhaft gesund geworden ist.

Ihnen steht im Verfahren ein sogenannter Ehebandverteidiger gegenüber. Dies ist im Grunde ein Kirchenanwalt, dessen Aufgabe darin besteht, Gründe zu finden, die für den Fortbestand Ihrer Ehe sprechen. Abschließend beraten drei Richter über das Beweisergebnis und fällen das Urteil. Die Parteien werden unverzüglich über das Ergebnis informiert.

Kann man kirchlich heiraten auch wenn man nicht in der Kirche ist?

Nach der Religion der katholischen Kirche ist die Ehe unauflöslich.

Möchten Sie zum Zweck einer erneuten Heirat Ihre frühere Ehe annullieren lassen, stellen Sie sich offen gegen das Dogma der katholischen Kirche, wonach die Ehe unauflöslich sein soll. Sie müssen also davon ausgehen, dass Ihr Vortrag auf Gegenwehr trifft. Da Kirchenprozesse, so wie in den vergangenen Jahrhunderten auch, intern und meistens schriftlich geführt werden und Sie eine Reihe intimster Fragen beantworten sollen, wird ein Ehenichtigkeitsverfahren oft als inquisitorische Maßnahme empfunden. Beteiligte, die solche Erfahrungen gemacht haben, berichten, dass kirchliche Würdenträger ihr Intimleben inspizieren und Aussagen und Angaben erwarten, die so persönlich und vertraulich sind, dass deren Offenlegung als Zumutung empfunden wird. Werden zudem noch Zeugen einbezogen, die Ihren Vortrag bezeugen oder widerlegen sollen, fühlen sich Zeugen oft ausgeforscht und an einem Verfahren beteiligt, dessen Ablauf und Hintergründe ihnen weitgehend verborgen bleiben.

Eine Schwierigkeit des Verfahrens besteht darin, dass Sie als Beteiligter Stimmungen, Aussagen, Empfindungen rekonstruieren sollen, die meist lange zurückliegen. Waren Sie lange Jahre verheiratet, ist schwierig festzustellen, was zum Zeitpunkt der Eheschließung war oder nicht war.

Gut zu wissen:

Die Nichtigkeitserklärung Ihrer Ehe betrifft nur die Ehepartner. Ihre gemeinsamen Kinder werden deshalb nicht für unehelich erklärt. Auch die Kinder aus einer ungültigen Ehe bleiben eheliche Kinder.

Kann man wenn man aus der Kirche ausgetreten ist kirchlich heiraten?

Können aus der Kirche Ausgetretene kirchlich heiraten? Ja, denn mit dem Austritt aus der Kirche wird die Taufe nicht ausgelöscht. Für Ehen von katholischen Christen mit aus der Kirche ausgetretenen Christen gelten dieselben Regeln wie für konfessionsverschiedene Partner.

Wie kann ich kirchlich heiraten?

Standesamtliche Trauung Eine kirchliche Trauung ist ohne Standesamt möglich. Denn seit 2009 ist es in Deutschland KEINE Voraussetzung mehr für die kirchliche Trauung, dass ihr die standesamtliche Trauung bereits vollzogen habt. Eine kirchliche Trauung darf vor der standesamtlichen Trauung stattfinden.

Was braucht man um kirchlich zu heiraten evangelisch?

Dokumente für die Anmeldung.
Gültiger Personalausweis beider Partner..
Taufbescheinigung mit Ledigennachweis..
Konfirmationsurkunde..
Bei einer Trauung außerhalb eurer Heimatgemeinde: Dimissoriale..
Falls ein Partner katholisch ist: Dispens von der katholischen Heimatgemeinde..

Kann man kirchlich heiraten wenn nur einer katholisch ist?

Eine kirchliche katholische Trauung kann nur stattfinden, wenn mindestens ein Partner den katholischen Glauben hat und der Kirche angehört. Eine Eheschließung ist dann auch mit einem ungetauften, andersgläubigen oder atheistischen Partner möglich.