Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung Barmer

16.09.2019 – zuletzt aktualisiert am: 15.06.2021

Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, übernehmen meist Angehörige die Pflege – und geben dafür nicht selten ihren Beruf auf. Damit die Pflege von Angehörigen keine negativen Auswirkungen auf die eigene Altersvorsorge hat, übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Rentenbeiträge der Pflegeperson.

Rente für pflegende Angehörige: Was bedeutet „nicht erwerbsmäßige Pflege“?

Ein Rentenanspruch für pflegende Angehörige besteht nur dann, wenn die Pflege ehrenhalber – also nicht erwerbsmäßig – ausgeübt wird.

Eine Pflegetätigkeit gilt als nicht erwerbsmäßig, wenn die Pflegeperson für ihre Pflegetätigkeit keine oder lediglich eine kleine Vergütung erhält. Je nach Höhe der Anerkennung kann die Pflegekasse prüfen, ob tatsächlich eine nicht erwerbsmäßige Pflege oder ein echtes Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Überschreitet die Vergütung das gesetzlich festgelegte Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe, gehen die Rentenkassen von einem Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung aus. In diesem Fall entfällt die Rentenversicherungspflicht der Pflegeperson und damit auch ihr Rentenanspruch.

Angehörige pflegen: Zusätzliche Voraussetzungen für einen Rentenanspruch

Für einen Rentenanspruch für die Pflege eines Angehörigen setzen die Pflegekassen neben der nicht erwerbsmäßigen Pflege folgende Kriterien voraus:

  • Die Pflege muss durch eine Feststellung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (kurz: MDK) als notwendig eingestuft sein.
  • Die zu pflegende Person hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und mindestens den Pflegegrad 2.
  • Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung und ist regelmäßig auf mindestens zwei Wochentage verteilt.
  • Die Pflegeperson arbeitet neben der Pflege maximal 30 Stunden in der Woche.
  • Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort der Pflegeperson ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.

Hinweis: Es ist möglich, dass sich zwei Personen die Pflege teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Andernfalls kann der Rentenanspruch entfallen.

Pflege für Angehörige: Versicherungsfreiheit prüfen!

Gemäß § 5 des SGB VI sind unter anderem folgende Personengruppen versicherungsfrei:

  • Beamte und Richter
  • Geistliche
  • Soldaten
  • geringfügig Beschäftigte 
  • unbezahlte Praktikanten

Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze eine Voll- oder Teilrente oder wer nach dem Überschreiten der Regelaltersgrenze eine Teilrente bezieht, kann zusätzliche Rentenpunkte durch die Pflege von Angehörigen verdienen. Für Personen, die nach der Regelaltersgrenze eine Vollrente beziehen, ist eine Aufstockung der Rentenpunkte durch die Pflegeleistung jedoch nicht mehr möglich.

Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung Barmer
Es müssen wie überall gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, um Rentenbeitragszahlungen von der Pflegekasse/Krankenkasse zu erhalten.

Haben Sie sich auch schon manchmal gefragt: „Wer bezahlt eigentlich meine Rentenbeiträge, solange ich einen Angehörigen pflege?“

Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung Barmer

In der Tat ist es so, dass Personen die einen Angehörigen, also zum Beispiel ein Elternteil oder den Ehepartner zu Hause pflegen, unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Rentenversicherung von der Krankenkasse/Pflegekasse bezahlt bekommen. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, dass pflegende Angehörige oft ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben, um die pflegebedürftige Person nicht ins Pflegeheim geben zu müssen.

Wer einen Familienangehörigen im häuslichen Umfeld, pflegt, sollte deshalb prüfen, ob er Anspruch auf eine Rentenbeitragszahlung durch die Pflegekasse hat.

Mein Lese-Tipp: Keine Rentenkürzung bei Pflegebedürftigkeit

Mit der Übernahme der Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse erhöht sich nicht nur die Rente. Es ist damit auch sichergestellt, dass die Beitragsjahre weiter fortgeführt werden, was sich auf die sogenannte Wartezeit positiv auswirkt.

Wer bekommt Rentenbeitragszahlungen für die Pflege von Angehörigen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Rentenbeitragszahlungen von der Pflegekasse/Krankenkasse zu erhalten.

  • Der Pflegebedürftige muss einen Pflegegrad (Pflegestufe) haben.
  • Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden (also nicht im Pflegeheim).
  • Die wöchentliche Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche und länger als 2 Monate im Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
  • Die Pflegeperson muss die Pflege ehrenamtlich machen, darf für die Pflege also kein Gehalt erhalten. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Pflegeperson von der zu pflegenden Person das Pflegegeld erhält.
  • Die Pflegeperson darf höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Das bedeutet, dass keine Rentenbeitragszahlungen erfolgen, wenn die Pflegeperson in ihrem Hauptberuf mehr als 30 Stunden arbeitet.

Antragstellung auf Rentenbeitragszahlung für die Pflege von Angehörigen

Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Es muss lediglich ein Fragebogen ausgefüllt werden. Der Fragebogen (Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen) ist bei der Krankenkasse, der Pflegekasse oder der zuständigen Rentenversicherung erhältlich.

Auch die diversen Pflegestützpunkte, die von den Krankenkassen/Pflegekassen betrieben werden, können hierzu Auskunft erteilen.

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Wie hoch ist die Rente für die Pflege von Angehörigen

Folgende Faktoren sind für die Höhe der Rente ausschlaggebend:

  1. Einstufung in einen Pflegegrad 2 bis 5
  2. Wöchentlicher Stunden-Aufwand für die Pflege

Was ist eine Additionspflege?

Unter Additionspflege versteht man die Zusammenfassung von mehreren Pflegefällen. Pflegt ein pflegender Angehöriger zum Beispiel beide pflegebedürftigen Elternteile in der häuslichen Umgebung, werden die Zeitaufwendungen für beide Elternteile addiert. Werden also für den Vater 7 Stunden und für die Mutter 5 Stunden wöchentlich benötigt, ergibt dies einen Zeitaufwand von 12 Stunden für beide Pflegepersonen.

Die Möglichkeit, die Pflegezeiten von zwei Pflegefällen addieren zu können, wirkt sich dann aus, wenn Sie für einen Pflegefall weniger als 10 Stunden wöchentlich erreichen. Wenn Sie dann mit der Addition der Pflegezeiten von 2 Pflegefällen mehr als 10 Stunden erreichen, erhalten Sie die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.

Weitere Informationen zum Thema Rente für Pflege

Mehr zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre „RENTE FÜR PFLEGEPERSONEN – IHR EINSATZ LOHNT SICH„ von der Deutschen Rentenversicherung.

In dieser Broschüre erfahren Sie auch

  • welche Personen versicherungsfrei sind
  • was zu tun ist, wenn eine Beurlaubung oder Freistellung von der Arbeit benötigt wird
  • weitere Beispiele für eine Additionspflege
  • ob auch dann Rentenbeiträge bezahlt werden, wenn nur am Wochenende gepflegt wird, weil die zu betreuende Person unter der Woche in einer Tagespflege oder in einem Pflegeheim untergebracht ist
  • wieviel Urlaubsanspruch für die pflegenden Angehörigen besteht
  • wie lange die Versicherungspflicht beibehalten bleibt, wenn der Pflegebedürftige in eine Reha oder ins Krankenhaus kommt

Weitere Beiträge zum Thema Pflege

  • Pflegematratzen für die häusliche Pflege – darauf sollten Sie achten
  • Kombinationspflege: Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung beantragen
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege

Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung Barmer

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #81654558 © bluedesign

Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung Barmer

Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.

Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.

Was sind Beiträge zur sozialen Sicherung?

Arbeitslosenversicherung. Für Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen, um sich um eine Pflegebedürftige oder einen Pflegebedürftigen zu kümmern, zahlt die Pflegeversicherung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit.

Was bedeutet soziale Sicherung der Pflegeperson?

Die soziale Sicherung der Pflegepersonen wurde eingeführt, um das hohe Engagement von ehrenamtlich Pflegenden anzuerkennen, die wegen ihres Einsatzes für andere oftmals die eigene Berufstätigkeit einschränken oder sogar ganz aufgeben. Darüber hinaus soll die Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich gefördert werden.

Bin ich versichert wenn ich meine Mutter Pflege?

Verpflichentende Krankenversicherung für Pflegepersonen Generell gilt: Als pflegender Angehöriger sind Sie nicht automatisch krankenversichert. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht.

Was steht einem alles zu als pflegenden Angehörigen?

Wer sich entscheidet, eine pflegebedürftige Person Zuhause zu pflegen und zu betreuen, kann z.B. Pflegegeld beantragen und so finanzielle Leistungen erhalten. Darüber hinaus unterstützt die Pflegeversicherung pflegende Angehörige durch Sozialleistungen, Pflegekurse oder Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege).