Darf man 13 Tage am Stück arbeiten

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Darf man 13 Tage am Stück arbeiten
In manchen Branchen gelten die Werktage nicht als feste Arbeitszeiten. Dort wird auch an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet. (Symbolbild)

© imago images/Cavan Images

Arbeit: Wie viele Tage am Stück sind erlaubt?

Aktualisiert am 05.01.2021, 14:57 Uhr

  • Viele Beschäftigte haben nach fünf Arbeitstagen zwei Tage frei.
  • Allerdings erfordern viele Branchen auch Arbeit an Wochenend- und Feiertagen.
  • Wie viele Tage am Stück darf ein Angestellter arbeiten, bevor er eine Pause einlegen muss?

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Für viele Beschäftigte folgen nach der Arbeit von Montag bis Freitag zwei Tage Erholung. Allerdings wird in anderen Berufen auch am Wochenende gearbeitet. Nach wie vielen Tagen muss es dann einen freien Tag geben?

Laut Arbeitszeitgesetz können Arbeitnehmer in der Regel an den Werktagen, also von Montag bis Samstag, beschäftigt werden, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen sie in der Regel nicht beschäftigt werden.

Es gibt aber auch Branchen oder Berufe, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit nötig und erlaubt sind, etwa zur Wartung der an den Werktagen benötigten IT oder im Krankenhaus.

Bis zu 19 Tage Durcharbeiten möglich

Hier ist es möglich, dass Beschäftigte wesentlich länger auf einen freien Tag warten müssen: "Wer an einem Montag anfängt zu arbeiten, kann theoretisch nach dem Arbeitszeitgesetz bis zu 19 Tage am Stück arbeiten, bevor für die Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag gewährt werden muss", sagt Meyer. Denn laut Gesetz muss Sonntagsarbeit erst nach 14 Tagen mit einem freien Tag ausgeglichen werden.

Das sei aber ein sehr theoretischer Fall, so der Fachanwalt. Vielfach bestimmten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen die Arbeitszeiten und somit frühere arbeitsfreie Tage.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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Darf man 13 Tage am Stück arbeiten

RAin/FAinArbR Amelie Bernardi, Kanzlei FPS, Frankfurt/M.

Länger als fünf oder sechs Tage in der Woche arbeiten, ohne zwischendurch einen Tag frei zu haben – ist das überhaupt zulässig? Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen innerhalb einer Woche mindestens ein Ruhetag gewährt werden müsse. Dass dies aber gar nicht so ist, bestätigte nun auch der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung vom 09.11.2017 (EuGH – Rs. C 306/16). Er hat klargestellt, dass es rechtens ist, einen Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage hintereinander arbeiten zu lassen – wenn er zum Beispiel den ersten Ruhetag zu Beginn der Arbeitswoche nimmt und der nächste Ruhetag erst am Ende der darauffolgenden Arbeitswoche liegt.

Großes Unverständnis in Medien und im Web

Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die lediglich vorsieht, dass pro Siebentages-Zeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 11 Stunden gewährt werden muss. Folgendes Beispiel veranschaulicht das Ganze: Der Arbeitnehmer erhält in der ersten Woche den Montag frei, arbeitet dann in dieser Woche über das Wochenende hinaus bis einschließlich Samstag der nächsten Woche. In diesem Fall hat er zwölf Tage am Stück gearbeitet. In den Medien und im Web herrscht nun zum Teil großes Unverständnis über diese Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts. Es wird hämisch gefragt, ob denn auch die Richter am Europäischen Gerichtshof und Politiker tatsächlich mal zwölf Tage am Stück arbeiten würden.

Die Aufregung ist unbegründet

Diese Aufregung ist allerdings vollkommen unbegründet. Denn der EuGH hat im Grunde nichts entschieden, was dem deutschen Arbeitsrecht fremd wäre. Viele Arbeitnehmer gehen nach dem Motto „Sechs Tage sollst du arbeiten, am siebten Tage sollst du ruhen“ einfach davon aus und sehen es als Selbstverständlichkeit an, dass ihnen pro Woche ein Ruhetag zusteht. Aber auch unser deutsches Arbeitszeitgesetz sieht eine solche Regelung gar nicht vor. Grundsätzlich ist Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in Deutschland zwar verboten. Aber es gibt Ausnahmen: Arbeitnehmer dürfen demnach an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn sie in bestimmten, im Arbeitszeitgesetz benannten Branchen und Einrichtungen tätig sind (§ 10 Arbeitszeitgesetz). Dazu zählen etwa Krankenhäuser, Not- und Rettungsdienste oder Gaststätten.

Der Kläger, der vor dem europäischen Gerichtshof klagte, ist in einem Casino beschäftigt gewesen. Dass er als Casino-Mitarbeiter auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten muss, dürfte sich also von selbst verstehen. Ebenso, dass in solchen Branchen – wie übrigens auch in der Medienbranche – nicht immer ein Siebentages-Rhythmus bei der Gewährung freier Tage eingehalten werden kann. Das ist schlichtweg nicht möglich und auch nicht realistisch.

Das Äquivalent im deutschen Arbeitsrecht

Ist in den entsprechenden Branchen Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich zulässig und müssen Arbeitnehmer an einem solchen Tag arbeiten, muss ihnen ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen gewährt werden (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Daher haben wir bereits in unserer deutschen Gesetzgebung entsprechende Regelungen, die dem letzten Wort der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und mithin den europäischen Richtlinien entsprechen. Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang vor allem, dass in Deutschland mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen.

Wie viele Tage hintereinander darf ich arbeiten?

Somit sind nach dem Arbeitszeitgesetz 19 Arbeitstage in Folge möglich. Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 7 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll.

Wie viele Tage darf man hintereinander arbeiten Österreich?

Kurz gesagt: Sie dürfen in Österreich pro Tag nicht mehr als 12 und pro Woche nicht mehr als 60 Stunden arbeiten, inklusive Überstunden. Im Durchschnitt von 17 Wochen gerechnet, darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden.

Wie lange muss man zwischen 2 Schichten frei haben?

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Wie lange kann man durch Arbeiten?

Pro Woche darf ein Arbeitnehmer dem Gesetz zufolge höchstens 48 Stunden arbeiten, und zwar für 48 Wochen im Jahr. Denn ihm stehen gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zu. Das Arbeitszeitgesetz geht also von einer maximalen Arbeitszeit von 2.304 Stunden pro Jahr aus.