Wie viele Punkte braucht man für die Gesellenprüfung?

Dachdecker-Azubi Felix Kappe ist handwerklich topfit und dürfte die Gesellenprüfung mühelos meistern. Doch selbst wenn er im praktischen Teil patzt, könnte er immer noch bestehen; Foto: © Jörg Meier

Praxis fünf, Theorie vier – bestanden!

Betriebsführung

Dezember 2017

Dass gerade Handwerker mit mangelhaften Leistungen im praktischen Teil durch die Gesellenprüfung kommen können, klingt irritierend – ist aber so, wie das Dachdeckerhandwerk zeigt.

Rainer Koßmann ist irritiert. "Was bei den Augenoptikern, Dachdeckern, Technischen Modellbauern sowie Schilder- und Lichtreklameherstellern passiert ist, droht nun auch bei den Malern und Lackierern", mahnt der für Berufsbildung zuständige Abteilungsleiter der Handwerkskammer Südwestfalen. Er kritisiert, dass die Bestehensregelungen in der Gesellenprüfung "weichgespült" worden seien.

Was ist los – beispielsweise bei den Dachdeckern? Vor der neuen Ausbildungsordnung gab es Koßmann zufolge eine "verschärfte Bestehensregelung": Die praktische Prüfung bestand aus vier Arbeitsaufgaben. Im Durchschnitt mussten die Leistungen mindestens ausreichend sein, um durchzukommen. In der Theorie wurden vier Fächer schriftlich geprüft – in den drei berufsspezifischen durften sich die Auszubildenden nur eine Fünf erlauben. Im Mittel mussten die Leistungen ausreichend sein.

Im Jahr 2016 kam die Neuordnung. Seitdem gibt es insgesamt nur noch vier Prüfungsbereiche – einer davon praktisch, der Rest schriftlich. "Bestanden hat, wer im Durchschnitt mindestens eine Vier erreicht." Eine Fünf im praktischen Teil kann nun etwa mit einer Drei in Wirtschafts- und Sozialkunde ausgeglichen werden.

Geschilderter Fall erscheint konstruiert

Das sieht Artur Wierschem differenzierter. "Die Frage, ob eine mangelhafte Leistung im praktischen Teil der Gesellenprüfung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem der drei anderen schriftlichen Prüfungsbereiche ausgeglichen werden kann, ist von den Leistungen in den einzelnen Prüfungsbereichen abhängig. Der geschilderte Fall erscheint sehr konstruiert und ist so in der bisherigen Prüfungspraxis der neuen Ausbildungsordnung nicht vorgekommen. Er dürfte zudem eine äußerst seltene Ausnahme sein", erklärt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks.

Die Ausgleichsmöglichkeiten in der Gesellenprüfung seien wesentlich komplexer. Bei den Verhandlungen mit dem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), um die neuen Bestehensregelungen im Neuordnungsverfahren habe man keine andere Lösung erreichen können. Als positives Ergebnis wertet Wierschem, dass der praktische Part statt mit 50 nun mit 60 Prozent gewichtet wird, wodurch ein Ausgleich erschwert wird. Sein Fazit: "Eine neue Ausbildungsordnung zu erarbeiten, ist kein Wunschkonzert, sondern auch von Kompromissen bestimmt."

Berechnungsbeispiele: Dachdeckerhandwerk

PrüfungsbereicheGewichtung  
Punkte real  
Note  
Punkte gewichtet  
1. Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik    – Schiefer20%25,0065,00– Flachdach20%25,0059,00– Fassade20%45,0059,00Prüfungsbereich 1 insgesamt60%38,33523,002. Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen   15%77,00311,553. Abdichtungen15%65,0049,754. Wirtschafts- und Sozialkunde10%59,0045,90Gesamtergebnis100% 450,20

 

Beschreibung der Tabellen: In jedem der vier Prüfungsbereiche werden für die Leistungen Punkte vergeben. Die Skala reicht von 0 bis 100. Wer beispielsweise zwischen 30 und unter 50 Punkten erzielt, hat eine mangelhafte Leistung. Der praktische Part der Gesellenprüfung besteht bei den Dachdeckern aus drei Aufgaben. Dessen Gesamtpunktzahl errechnet sich, indem die Punkte addiert und durch drei geteilt werden. Jedoch ist jeder Prüfungsbereich unterschiedlich gewichtet. Die Punkte müssen nun umgerechnet werden. Das heißt für den praktischen Teil: 60 multipliziert mit 38,33; das Ergebnis geteilt durch 100 ergibt 22,998; aufgerundet 23. Die gewichteten Punkte aller Prüfungsbereiche werden zusammengerechnet. Dies ergibt die Gesamtnote. Bei 50 Punkten und mehr ist die Gesellenprüfung bestanden.

 

PrüfungsbereicheGewichtung  
Punkte real  
Note  
Punkte gewichtet  
1. Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik    – Schiefer20%45,0059,00– Flachdach20%45,0059,00– Fassade20%45,0059,00Prüfungsbereich 1 insgesamt60%45,00527,002. Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen   15%50,0047,503. Abdichtungen15%50,0047,504. Wirtschafts- und Sozialkunde10%86,0028,60Gesamtergebnis100% 4
50,6

Quelle: Handwerkskammer Südwestfalen

Heute schlechter Geselle, morgen schlechter Meister

Wie viele Punkte braucht man für die Gesellenprüfung?
Rainer Koßmann: "Ein Auszubildender besteht die Prüfung, wenn er erklären kann, warum das Dach kaputt ist, aber reparieren kann er es nicht? Das ist völlig absurd!" Von Prüfern habe er schon gehört, dass sie unter diesen Bedingungen nicht mehr die Prüfung abnehmen wollen. "Mit diesen aufgeweichten Bestehensregelungen können sie sich gar nicht identifizieren." Aus seiner Sicht schwächt sich das Handwerk mit solchen Anforderungen selbst. "Diejenigen, die heute die Gesellenprüfung – egal wie – bestehen, melden sich morgen zur Meisterschule an und bilden übermorgen aus."

Dass der praktische Teil der Gesellenprüfung dermaßen entwertet werde, hält Koßmann auch bildungspolitisch für unklug. "Wir haben jahrelang dafür gekämpft, dass der Gesellenbrief und das Abitur auf derselben Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens stehen."

Doch es geht noch weiter. Derzeit wird die Ausbildungsordnung der Maler und Lackierer überarbeitet. Der Entwurf verheißt aus Koßmanns Sicht nichts Gutes. "Darin sind dieselben aufgeweichten Bestehensregelungen wie bei den Dachdeckern vorgesehen." Er hofft, dass das Handwerk in den Verhandlungen mit der IG BAU Kontra gibt. "Dass man mit einer Fünf im praktischen Teil die Gesellenprüfung besteht, darf einfach nicht sein!"

Text: Bernd Lorenz; Fotos: Jörg Meier

 

Stimmen der beteiligten Akteure

Die Redaktion des Deutschen Handwerksblatt (DHB) hat den Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen, den Zentralverband des Deutschen Handwerks, die Industriegewerkschaft (IG) Bauen-Agrar-Umwelt, die IG Metall sowie den Vorsitzenden eines Gesellenprüfungsausschusses bei der Handwerkskammer Südwestfalen gefragt, ob die in einigen Neuordnungsverfahren vereinbarten Bestehensregeln ausreichen, um dem Handwerk qualifizierten Nachwuchs zu sichern.

 

Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen

DHB: Herr Schäfermeyer, wieso sind die Bestehensregelungen in der praktischen Gesellenprüfung im ­Augenoptikerhandwerk gelockert worden?

Schäfermeyer: Als im Rahmen des Neuordnungsverfahrens die Bestehensregeln für die Gesellenprüfung gelockert wurden, haben wir dies ebenfalls sehr kritisch ge­sehen. Wir haben uns deshalb seinerzeit für zwei Sperrfächer ausgesprochen, was mit der Gewerkschaft aber nicht zu machen war. Als Kompromiss gibt es nun immerhin ein Sperrfach im theoretischen Prüfungsteil, nämlich "Auge und Sehhilfe". Erreichen die Auszubildenden in diesem Fach nicht mindestens die Note "Ausreichend", kann dieses Defizit nicht durch ein anderes Fach ausgeglichen werden.

Und was den Ausgleich des handwerklichen Prüfungsteils durch das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde angeht, stellt sich das Ganze nach der Erfahrung der letzten Jahre eher als theoretisches Problem dar. Denn die praktischen Prüfungsbereiche machen über die Gewichtung zusammen 50 Prozent der Benotung aus, hingegen der Prüfungsteil Wirtschafts- und Sozialkunde nur zehn Prozent. Wir gehen somit nicht davon aus, dass Auszubildende die Bestehensregeln vorsätzlich nutzen, um Defizite im handwerklichen Bereich auszugleichen und trotzdem zu bestehen. Zum Glück sind das in unserem Handwerk nur Einzelfälle.

Gleichwohl liegen uns die praktischen Elemente der Gesellenprüfung sehr am Herzen, zumal die Meisterprüfung keine handwerkliche Komponente mehr aufweist. Im Interesse der Ausbildungsqualität sollten die praktischen Aspekte des Berufs daher künftig möglichst keine weiteren Aufweichungen erfahren.

Dirk Schäfermeyer ist Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung beim Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen

 

Zentralverband des Deutschen Handwerks

DHB: Was hält der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) davon, dass die ­Bestehensregelungen in der praktischen Gesellenprüfung gelockert werden?

ZDH: Die hohe Qualität der Ausbildung ist ein zentrales bildungspolitisches Ziel des Handwerks. Ein Qualitätsmerkmal ist die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventen, die durch die Abschlussprüfung festgestellt wird. Daher setzt sich der ZDH in den Neuordnungs­verfahren der Handwerksberufe mit hohem Engagement gegenüber dem Sozialpartner, der Kultusministerkonferenz und den Bundes­ministerien für einen hohen Stellenwert der fachpraktischen Kompetenzen ein. Sogenannte Sperrfächer, die der Prüfling zwingend bestehen muss, sind dafür ein sinnvolles ­Mittel. Es gibt jedoch weitere Instrumente.

Beispielsweise wurde bei der Neuordnung des Ausbildungsberufs zum Dachdecker der praktische Prüfungsbereich mit einer sehr hohen Gewichtung von 60 Prozent versehen. Die beiden fachpraktischen Klausuren fließen dagegen nur mit je 15 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde sogar mit nur zehn Prozent in die Gesamtnote ein. Die Fachpraxis ist in diesem Fall zwar formal kein "Sperrfach". Ein mit 60 Prozent gewichtetes "Mangelhaft" lässt sich allerdings kaum durch ein mit zehn Prozent gewichtetes "Befriedigend" ausgleichen – was einer De-facto-Sperrfachregelung, die im Verhandlungsprozess nicht durchsetzbar war, zumindest sehr nahe kommt.

Eine andere Möglichkeit, die Fachpraxis zu stärken, ist die Verordnung von mehreren praktischen Prüfungsbereichen. Im Falle der Neuordnung des Ausbildungsberufes zum ­Augenoptiker wurden beispielsweise drei praktische Prüfungsbereiche verankert. Da eine Gesellenprüfung nur höchstens ein "Mangelhaft" beinhalten darf, muss ein Prüfling zwei davon mindestens "Ausreichend" bestehen. Auch das ist mit einer Sperrfachregelung vergleichbar.

Die Beispiele zeigen, dass eine lediglich auf die Sperrfächer verengte Diskussion den aktuellen Erfordernissen der Modernisierung von Ausbildungsberufen und der Aus­bildungsqualität im Handwerk nicht ausreichend gerecht wird.

 

Industriegewerkschaft (IG) Bauen-Agrar-Umwelt

DHB: Herr Hammerschmidt, warum setzt sich die IG BAU dafür ein, dass die Bestehensregelungen in der praktischen Gesellenprüfung gelockert werden?

Hammerschmidt: Derzeit laufen noch die Gespräche der Sozialpartner zur Neuordnung der Ausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk. Die Botschaft der IG BAU dabei ist klar: Wir setzen uns dafür ein, dass der praktische Teil in der Gesellenprüfung eine stärkere Gewichtung bekommt.

Ruprecht Hammerschmidt ist Abteilungsleiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Industriegewerkschaft (IG) Bauen-Agrar-Umwelt

 

Industrie­gewerkschaft (IG) Metall

DHB: Herr Ressel, warum setzt sich die IG Metall dafür ein, dass die Bestehensregelungen in der praktischen Gesellenprüfung gelockert werden?

Ressel: Die IG Metall trägt die Bestehens­regelung entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für die Gesellenprüfung mit. Die Regelungen sehen auch vor, dass schlechte Leistungen im praktischen Teil durch gute Leistungen in schriftlichen Prüfungsteilen ausgeglichen werden. Die Bestehensregelung in einzelnen Berufen ist immer das gemeinsame Ergebnis der Arbeitgeberfachverbände, der Gewerkschaften und der Vertreter von Bundesministerien und Bundesländern. Alle Beteiligten haben diese Bestehensregelung lange beraten und ihr auch ohne Gegenstimmen zugestimmt. Bis heute liegt kein Antrag beim Bundesministerium für Bildung und Forschung oder bei den Gremien im Bundesinstitut für Berufsbildung vor, diese Regelung, die seit 2006 gilt und die 2013 aktualisiert wurde, zu ändern.

In letzter Instanz entscheiden die betrieb­lichen Sachverständigen, welche Prüfungs­gebiete zwingend bestanden werden müssen und welche untereinander ausgeglichen werden können. Wenn diese betrieblichen ­Praktiker zu dem Ergebnis kommen, dass ein ­bestimmtes Prüfungsfach so wichtig ist, dass man es nicht ausgleichen kann, dann folgen in der Regel Gewerkschaften, Arbeitgeber und die Vertreter der Bundesministerien und der Bundesländer dieser Vorgabe auch. Zum Beispiel beim Metallbildner: 2016 wurde die praktische Prüfung in Teil 2 so formuliert, dass zwingend mindestens die Note Vier erreicht werden muss. Ein Ausgleich mit einer ­besseren Note in einem anderen Fach ist nicht erlaubt.

Thomas Ressel ist bei der Industrie­gewerkschaft (IG) Metall zuständig für Bildungs- und Qualifizierungspolitik

 

Handwerkskammer Südestfalen

DHB: Herr Dauber, was halten Sie davon, dass die Bestehensregelungen in der praktischen Gesellenprüfung aufgeweicht worden sind?

Dauber: Die ausbildenden Dachdeckerbetriebe haben großes Eigeninteresse, die ­betriebliche Berufsausbildung stetig zu optimieren. Sie benötigen gut ausgebildete Gesellen, die selbstständig am Bau individuelle Kundenwünsche sowie Vorstellungen der Architekten unter ­Einhaltung des komplexen Fach­regelwerks erfüllen. Die Kernkompetenz liegt dabei vorrangig in den manuellen ­Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen. Und diese Qualifikation hat in der Gesellenprüfung kaum mehr eine ­Relevanz?

Wir brauchen Dachdeckerfach­arbeiter, die mit Weitblick und vor allem mit handwerklichem Geschick praxisorientiert stilvolle und dauerhaft dichte Dächer und Fassaden für zufriedene Kunden erstellen können. Es ist völlig undenkbar, einen Dachdeckergesellen zu beschäftigen und abzurechnen, der zwar theoretisch die Verlegeanleitung kennt, aber praktisch nicht in der Lage ist, fachgerecht das umzusetzen, was von ihm erwartet wird. Der Erwerb der Beruflichkeit setzt zwingend voraus, dass der Geselle, auch aus Gründen des Verbraucherschutzes, seine "praktische" Gesellenprüfung bestanden ­haben muss. Im Dachdeckerhandwerk muss mit Hand und Verstand gearbeitet werden.

Bisher konnten sich die Dachdeckerbetriebe und die Kunden hierauf verlassen. Im Gesellenbrief war drin, was draufstand. Dies ist nun leider in Zukunft nicht mehr so, und das von höchster Stelle verortet mit Zustimmung unseres Zentralverbandes des Dachdeckerhandwerks. Der so hochgeschätzte Gesellenbrief verliert an Bedeutung. Wir ehrenamt­lichen Prüfer, die sich mit viel Engagement zur Aufrechterhaltung des dualen Systems einbringen, können das nicht fassen! Insofern ist diese Neuordnung kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. Eine Änderungsverordnung ist dringend erforderlich und sollte sofort auf den Weg gebracht werden.

Darüber hinaus wollten wir die gestreckte ­Gesellenprüfung. Das wäre eine wirkliche Aufwertung unseres Berufes gewesen. Aber auch die haben wir leider nicht bekommen.

Franz-Josef Dauber ist selbstständiger Dachdeckermeister und Vorsitzender eines Gesellenprüfungsausschusses der HWK Südwestfalen

Wie viel Prozent braucht man um die Gesellenprüfung zu bestehen?

Die Prüfung ist bestanden wenn: 50% erreicht werden und. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) und. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) und. im Prüfungsbereich 2 (Kundenauftrag) mindestens „ausreichend“ (≥ 50 %) und.

Wie viele Punkte braucht man um die Abschlussprüfung zu bestehen?

In der Ausbildungsordnung steht dann zum Beispiel: „Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistung in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend bewertet worden ist“. Ein ungenügendes oder mangelhaftes Gesamtergebnis (0-49 Punkte) führt immer dazu, dass die Prüfung nicht bestanden ist.