Darf ich nach mecklenburg vorpommern fahren

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Informationen zum Thema Corona

Aktuelle Entwicklungen, wichtige Informationen, FAQ, Rechtliches und vieles mehr

Masken- und Testpflichten neu geregelt

Mit dem 1. Oktober traten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft: Der Bund hatte ein neues Infektionsschutzgesetz auf den Weg gebracht und die Landesregierung MV hat daraufhin ihre Corona-Landesverordnung erneuert.

Damit wurden einfache, aber wirksame Instrumente im Umgang mit dem Corona-Geschehen geschaffen. Die Masken- und Testpflicht sind an die aktuelle Lage angepasst und berücksichtigen als Basisinstrumente die mittlerweile hohe Immunisierung der Bevölkerung.

По-українськи: Що потрібно знати про коронавірусНа русском языке: Что нужно знать о коронавирусе

Das Thema Covid-19/Coronavirus und die damit verbundenen Vorsichtsmaßnahmen werfen für viele Menschen jede Menge Fragen auf. Wir möchten diese in möglichst einfacher Sprache beantworten. Hier erfahren Sie alles über Impfungen, wie Sie sich und andere schützen können und wo Sie sich Testen lassen können. Und wir erklären, welche Regeln zum Schutz vor Corona in Mecklenburg-Vorpommern gelten.

Питання Covid-19/Коронавірусу та пов'язані з ним запобіжні заходи викликають багато запитань у багатьох людей. Ми хотіли б відповісти на них найпростішою мовою. Ось все, що вам потрібно знати про щеплення, як захистити себе та інших, і де пройти тестування. І ми пояснюємо, які правила застосовуються до захисту в Мекленбурзі-Західній Померанії.

Тема Covid-19/Coronavirus и связанные с ней меры предосторожности вызывают у многих людей множество вопросов. Мы хотели бы ответить на них максимально простым языком. Здесь вы можете узнать все о прививках, о том, как защитить себя и окружающих и где можно пройти обследование. И мы объясняем, какие правила применяются для защиты от Короны в Мекленбурге-Передней Померании.

Corona-Regeln seit Oktober 2022Правила корони з жовтня 2022 рокуКорона правит с октября 2022 года

 

Darf ich nach mecklenburg vorpommern fahren

Maskenpflicht-ukrainisch

Testpflicht - ukrainisch



Wichtige Corona-Regeln in DeutschlandВажливі правила корони в НімеччиніВажные правила короны в Германии

Corona-RegelnПравила щодо коронавірусуНормативные акты по коронавирусу

Infografik: Was bedeuten 3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus?

Інфографіка: Що означає 3G, 3G-Plus, 2G та 2G-Plus?

К сожалению, не доступен на русском языке

Tipps für die Zeit in häuslicher Quarantäne oder IsolierungПоради щодо перебування на домашньому карантині або в ізоляціїСоветы на время пребывания в домашнем карантине или изоляции

Tipps für die Zeit in häuslicher Quarantäne oder Isolierung

Брошурі: Поради щодо перебування на домашньому карантині або в ізоляції

Листовка: Рекомендации по домашнему карантину и изоляции

Welche Tests gibt es, um eine Corona-Infektion zu erkennen?Які існують тести для виявлення коронавірусної інфекції?Какие существуют тесты для выявления коронарной инфекции?

Infografik: Welche Tests gibt es, um eine Corona-Infektion zu erkennen?

Інфографіка: Які існують тести для виявлення коронавірусної інфекції?

Инфографика: Какие тесты доступны для выявления коронавирусной инфекции?

Wie Sie sich vor Corona schützen könnenЯк захиститися від корониКак вы можете защитить себя от короны

Virusinfektionen - Hygiene schützt !

Вірусні інфекції. Гігієна -- це захист!

При вирусных инфекциях гигиена на страже Вашего здоровья!

Hygienetipps zum Schutz vor VirusinfektionenГігієнічні поради щодо захисту від вірусних інфекцій

Запобігання поширенню інфекції: 10 основних порад щодо гігієни

Impfungen schützenВакцинація захищає

Infoblatt auf Ukrainisch und Deutsch mit Informationen zu Impfungen allgemein

Листівка українською та німецькою мовами з інформацією про щеплення в цілому

Die Corona-Schutzimpfung in DeutschlandПрофілактичне щеплення від коронавірусу в НімеччиніПрофилактическая вакцинация короной в Германии

Corona-Schutzimpfung – Informationen zur Orientierung
Infografik: Corona-Schutzimpfung - so geht`s

Профілактичне щеплення від коронавірусу - Інформація для орієнтування
Інфографіка: Профілактичне щеплення від коронавірусу -- як це відбувається

Памятка "Профилактическая вакцинация против коронавируса в Германии -информация для ознакомления" на русском языке, к сожалению, отсутствует
Инфографика: Вакцинация от коронавируса -- вот как это происходит

Die Corona-Schutzimpfung – ist wirksam und sicher!Профілактичне щеплення від коронавірусу — безпечне та ефективне!Вакцинация от коронавируса – безопасно и эффективно!

Merkblatt: Die Corona-Schutzimpfung - ist wirksam und sicher!

Брошурі: Профілактичне щеплення від коронавірусу -- безпечне та ефективне!

Листовка: Вакцинация от коронавируса - безопасно и эффективно!

Was Sie zur Corona-Schutzimpfung für Ihr Kind wissen solltenЩо потрібно знати про профілактичне щеплення дітей від коронавірусуЧто вы должны знать о прививке "Корона" для вашего ребенка

Merkblatt: Was Sie zur Corona-Schutzimpfung für Ihr Kind wissen sollten

Брошурі: Що потрібно знати про профілактичне щеплення дітей від коронавірусу

Листовка: Прививка от коронавирусной инфекции: Твое решение.Твоя прививка.

Die Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 JahrenПрофілактичне щеплення від коронавірусу дітей віком від 5 до 11 роківПрофилактическая вакцинация детей от коронавируса (от 5 до 11 лет)

Merkblatt: Die Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren

Брошурі: Профілактичне щеплення від коронавірусу дітей віком від 5 до 11 років

Листовка: Профилактическая вакцинация детей от коронавируса (от 5 до 11 лет)

Corona-Regeln ab Oktober – Das ist zu beachten

Masken- und Testpflicht als Basisschutz

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) und ergänzend die neue Corona-Landesverordnung MV regeln die Masken- und Testpflichten in Deutschland bzw. in Mecklenburg -Vorpommern angepasst an die Pandemie-Lage. Da mittlerweile ein gewisser Immunschutz innerhalb der Bevölkerung durch Infektionen und Impfungen vorhanden ist, wurden die Maßnahmen auf ein Minimum reduziert. Vieles ist also schon bekannt und gar nicht wirklich neu. Wer wann und wo welche Maske tragen muss oder wo ein Testnachweis erforderlich ist, wird hier erläutert.

Maskenpflicht: Wo muss welche Maske getragen werden?

FFP2-Maske Medizinische Maske
  • alle Reisenden im öffentlichen Fernverkehr
  • Personal im Fernverkehr
  • in den Einrichtungen des Gesundheitswesens, 
    wie z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, 
    Gesundheitsämter oder Pflegeeinrichtungen
    • alle Besucherinnen und Besucher
    • alle Patientinnen und Patienten
  • alle Reisenden im Nahverkehr bzw. im ÖPNV
  • Kinder von 6-14 Jahren
    • im Fernverkehr sowie in
    • Einrichtungen des Gesundheitswesens

Wer muss eine Maske tragen und wer nicht?

Dort, wo eine Maskenpflicht besteht, müssen alle Personen ab einem Alter von 7 Jahren eine Maske tragen. Bisher gültige Ausnahmen wurden übernommen.

Wer ist grundsätzlich von der Maskenpflicht befreit?

  • Kinder, die jünger als 6 Jahre alt sind
  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen unter Vorlage eines ärztlichen Attests
    • aus medizinischen Gründen oder
    • aufgrund einer Behinderung, z.B. schwerhörige und gehörlose Menschen

Wann darf die Maske wegfallen?

Die Maskenpflicht entfällt, wenn das Tragen einer Maske hinderlich wäre, z.B.:

    • bei einer medizinischen Behandlung
    • beim Essen und Trinken
    • wenn Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner in ihren eigenen Räumlichkeiten aufhalten

Welche Regeln zur Maskenpflicht gelten in Schulen?

Die Maskenpflicht in Schulen besteht nicht mehr. Grundsätzlich aber wird das Tragen von Masken an Orten empfohlen, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammentreffen. Das trifft auch auf Schulen zu. 

Testpflicht wird fortgesetzt – Wo sie gilt 

Wie schon in den vergangenen Monaten ist es wichtig, besonders die vulnerablen Gruppen zu schützen. Daher wird die Testpflicht fortgeführt beim Zutritt bzw. Besuch von

  • Krankenhäusern
  • voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen
  • vergleichbaren Einrichtungen (z.B. Einrichtungen der Eingliederungshilfe)

Allerdings gibt es hiervon auch Ausnahmen. Diese werden im nächsten Abschnitt benannt.

Wer ist von der Testpflicht befreit?

  • Geimpfte und Genesene
  • Personen, die in den Einrichtungen 
    • behandelt
    • betreut oder
    • gepflegt werden
  • notwendige Begleitpersonen, z.B. von Menschen mit Behinderung
  • Personen, die sich nur vorübergehend in den Einrichtungen aufhalten und keinen Kontakt zu
    • behandelten
    • betreuten oder
    • gepflegten Personen haben
  • Kinder unter 7 Jahren

Quellen: 
Corona-Landesverordnung vom 1. Oktober 2022
Gesichtsmasken schützen effektiv vor Covid-19 | Max-Planck-Gesellschaft (mpg.de)
Schutz vor COVID-19: Wirksamkeit des Mund-Nasen-Schutzes (aerzteblatt.de)
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum neuen Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober 2022
FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zum neuen IfSG vom 1. Oktober 2022

Ausstellung von Isolations- und Genesenennachweisen

Im Landkreis Vorpommern-Rügen stellt das Gesundheitsamt in der Regel keine Isolationsbescheinigungen und Genesenennachweise mehr aus. Seit mehreren Monaten ermöglichen die Labore auf den laboreigenen Webseiten die Abfrage der Coronabefunde: Meist lässt sich das Laborergebnis mit Hilfe einer Registriernummer oder eines QR-Codes abrufen. Alternativ kann der Laborbefund direkt über die Hausärztin oder den Hausarzt angefragt werden, sofern diese den Corona-Test beauftragt haben. 

Die positiven PCR-Testergebnisse bzw. Laborbefunde sind als Isolationsbescheinigung anerkannt. Auf den jeweiligen Befunden steht das Datum, an dem der Abstrich durchgeführt wurde. Dieses Datum ist als Tag 0 anzusehen. Ab dem Folgetag beginnt die Isolationsdauer zu zählen, sie beträgt mindestens 5 Tage. Frühestens am Tag 6 dürfen an Corona Erkrankte sich wieder außerhalb der eigenen Häuslichkeit bewegen, wenn der Corona-Test negativ ist. Zeigt der Antigen-Schnelltest weiter ein positives Ergebnis an, bleibt die Isolation weiter bestehen.

In einer Apotheke bzw. bei der Hausärztin/dem Hausarzt kann der Genesenen-Nachweis auf Basis des positiven Laborbefundes ausgestellt werden. 

Kostenlose und kostenpflichtige Tests – Was jetzt gilt

Auch mit der neuesten Testverordnung vom 1. September 2022, bleiben die seit dem 30. Juni 2022 bekannten Corona-Testabläufe bestehen. Für bestimmte Personengruppen und bestimmte Anlässe wird weiter eine Eigenbeteiligung in Höhe von 3 Euro verlangt. Für andere bleiben die Corona-Tests kostenlos. Wer wann wieviel bezahlen muss, wird hier näher erläutert.

Was genau regelt die Corona-Testverordnung?

  1. Den Anspruch auf Testungen im Bereich der Prävention bei asymptomatischen Personen
  2. Die Bestätigung positiver Schnelltestergebnisse
  3. Die Testungen symptomatischer Personen im Rahmen der Krankenbehandlung

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom 31. August 2022 hat keine Auswirkungen auf die kostenlosen oder 3-Euro-Bürgertests. In der aktuellsten Fassung wurden nur die Abrechnungs- und Prüfmodalitäten angepasst.

Was hat sich mit der neuen Testverordnung geändert?

Mit der neuen Testverordnung sind Bürgertests zum Teil kostenpflichtig: Die Höhe der Kosten für die Testungen kann variieren und wird von den Testzentren selbst festgelegt. In bestimmten Situationen wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von nur 3 Euro verlangt. Es gibt aber auch weiterhin Ausnahmen für kostenlose Testungen.

Einen Überblick zu den kostenlosen und kostenpflichtigen Bürgertests gibt auch das folgende Merkblatt:

  • Merkblatt für Bürgertests nach der Testverordnung vom 30. Juni 2022

Wann und wieviel muss für einen Test bezahlt werden?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich in bestimmten Situationen weiterhin zu testen, insbesondere dann, wenn Kontakte zu vulnerablen Gruppen bestehen. Angeraten ist ein Test von symptomlosen Personen beispielsweise bei

  • der Teilnahme an Veranstaltungen in Innenbereichen oder mit großer Personenanzahl
  • einer Warnung mit roter Kachel auf der Corona-Warn-App
  • Kontakten zu Menschen mit hohem Erkrankungsrisiko:
    • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
    • Personen mit einer Vorerkrankung oder Behinderung

In den genannten Fällen ist mit der neuen Testverordnung eine Eigenbeteiligung von 3 Euro pro Testung geregelt. Der Anspruch auf den kostengünstigen Bürgertest muss nachgewiesen werden.

Wie kann ich den Anspruch auf den 3-Euro-Bürgertest nachweisen?

Vor einer Testung muss die zu testende Person ihre Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachweisen: Dazu zählen in Deutschland normalerweise entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass. Zusätzlich werden folgende Nachweise akzeptiert:

  • Vorzeigen der Corona-Warn-App mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ (rote Kachel)
  • eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung
  • eine Reservierungsbestätigung
  • eine Einladung zu einer Feier
  • ein anderweitiger Nachweis, der eine Teilnahme am gleichen Tag bestätigt
  • eine Selbstauskunft, die den Kontakt zu vulnerablen Personen / Gruppen am gleichen Tag glaubhaft macht

Wann und für wen bleiben die Corona-Tests kostenlos?

Für symptomatische Personen gibt es weiterhin einen kostenlosen PCR-Test, wenn

  • eine Ärztin / ein Arzt die PCR-Testung im Rahmen der Krankenbehandlung veranlasst
    • das gilt auch, wenn zwar Symptome vorhanden sind, aber kein positiver Antigentest vorliegt
  • zur Bestätigung des Testergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV 
    • bei einem positiven Antigen-Schnelltest zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses oder
    • bei einem Selbsttest zur Bestätigung des Selbsttestergebnisses 

Kostenlos bleiben die Corona-Schnelltests auch für folgende asymptomatische Personengruppen:

  • Personen, die sich freitesten müssen zur Beendigung der Quarantäne (z.B. medizinisches bzw. pflegendes Personal)
  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zum Ende des 4. Lebensjahres
  • Schwangere im ersten Trimester (einschließlich der 12. Schwangerschaftswoche)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (medizinische Kontraindikation)
  • pflegende Angehörige
  • Angehörige von nachweislich Infizierten aus demselben Haushalt
  • Leistungsberechtigte mit Beschäftigten im Rahmen des Persönlichen Budgets (§ 29 SGB IX)
  • bei Leistungsberechtigten Beschäftigte im Rahmen des Persönlichen Budgets (§ 29 SGB IX)
  • Teilnehmer und Teilnehmerinnen an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus
  • Besucher, Patienten oder Bewohner folgender Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen

Gut zu wissen:

Der Genesenen-Nachweis, der den Immunschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine vorausgegangene Infektion bestätigt, wird nur ausgestellt, wenn die virale Infektion mittels einer sogenannten Nukleinsäure-Amplifikationstechnik nachgewiesen wurde. Dafür kommen PCR-Tests in Frage, Antigen-Schnelltests sind nicht ausreichend für eine solche Bescheinigung.


Quellen:

Coronavirus-Testverordnung - TestV - Bundesgesundheitsministerium
BAnz AT 29.06.2022 V1.pdf (bundesanzeiger.de)
Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests - Bundesgesundheitsministerium
Corona-Testverordnung
Infektionsschutzgesetz
BAnz AT 31.08.2022 V2.pdf (bundesanzeiger.de)

Aktuelle Impftermine und Impfhotline

Der Impfstützpunkt in Stralsund befindet sich im Haus der Wirtschaft, Lindenallee 63 in 18437 Stralsund. Er ist auch mit dem ÖPNV (Busse Nr. 1, 4 und 6) zu erreichen.

  • Fragen zum Impfen gehen bitte an folgende Email-Adresse: 

Ihr Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner für Ihre Corona-Schutzimpfung. Sie können auch dort einen Termin vereinbaren.


Das sind die voraussichtlichen Impftermine für die kommenden Wochen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen kommen. Das Impfen ist an allen festen Standorten in Stralsund, Bergen auf Rügen und Ribnitz-Damgarten zu den Öffnungszeiten ohne Termin möglich.

An allen drei Standorten stehen die Omikron-Impfstoffe BA1 und BA4/BA5 zur Verfügung! Sie wurden von der STIKO für die Auffrischimpfungen empfohlen.

+++Impfen im Landkreis Vorpommern-Rügen in der 43. KW+++
+++Impfen im Landkreis Vorpommern-Rügen in der 44. KW+++
+++Impfen im Landkreis Vorpommern-Rügen in der 45. KW+++
+++Impfen im Landkreis Vorpommern-Rügen in der 46. KW+++
+++Impfen im Landkreis Vorpommern-Rügen in der 47. KW+++
+++Impfen im Landkreis Vorpommern-Rügen in der 48. KW+++


Folgende Hinweise gelten speziell für diejenigen, die eine Booster-Impfung vornehmen lassen wollen (STIKO-Pressemitteilung vom 18.11.21):

    • Ihre Zweitimpfung mit einem der Impfstoffe von BioNtech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca sollte in der Regel 3 Monate her sein
    • Ihre Einfachimpfung von Johnson & Johnson muss mindestens 4 Wochen zurückliegen
    • Als Auffrischungsimpfung wird allen Personen ein mRNA-Impfstoff – Comirnaty® (BioNtech/Pfizer) oder Spikevax® (Moderna) – empfohlen
      • Für Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit Comirnaty® (BioNtech/Pfizer) 
      • Für Personen über 30 Jahren wird Spikevax® (Moderna) 
    • Die Empfehlung zur Auffrischimpfung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon (ab 13. Schwangerschaftswoche) mit dem Impfstoff Comirnaty® (BioNtech/Pfizer).

Aktuelles zum Reisen im In- und Ausland

Am 1. Juni 2022 trat die Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft. Mit der Verordnung wurde die Einreise nach Deutschland vereinfacht und für Reisende erleichtert. Innerhalb Deutschlands bestehen keine regionalen Beschränkungen beim Reisen mehr (Stand 06/2022).

Aktuell gibt es weltweit keine Regionen oder Staaten, die als Hochrisikogebiete eingestuft sind. Diese Kategorie wurde von der Bundesregierung komplett abgeschafft (Stand 09/2022).

Was müssen Reiserückkehrer seit Juni beachten?

Die Einreisebedingungen nach Deutschland aus dem Ausland sehen - in einer vereinfachten Darstellung - so aus (Stand 06/22):

Einreise ab 1. Juni 2022 nach Deutschland


(Quelle: Bundesregierung: Einreise nach Deutschland)

3G-Nachweis bei Einreise nach Deutschland entfällt

Bei der Einreise aus dem Ausland sind – unabhängig Verkehrsmittel – kaum noch spezielle Anforderungen zu berücksichtigen. Selbst die früher geforderte Nachweispflicht entweder über

  • einen negativen Corona-Test oder
  • eine Corona-Impfung oder 
  • die Genesung

entfällt ab dem 1. Juni 2022 vollständig. Dafür ist die Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung die Grundlage.

Was ist ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet?

Als Hochrisikogebiete galten Länder oder Gebiete mit sehr hohen Fall- bzw. Verbreitungszahlen. Die Höhe der Inzidenz im Vergleich zu Deutschland lag dabei z.B. um ein Vielfaches höher. Im März 2022 wurde diese Einstufung aufgehoben. Seitdem gibt es weltweit kein einziges
Land in dieser Kategorie.

Als Virusvariantengebiete gelten Länder oder Gebiete, in denen

  • eine bisher nicht in Deutschland verbreitete Virusvariante bzw. Mutation auftritt und
  • die besonders risikoreich erscheint.

Das kann der Fall sein, wenn eine Virusvariante z.B. schwerere Krankheitsverläufe zur Folge hat oder sich die Impfstoffe als weniger wirksam herausstellen. Diese Kategorie existiert auch mit der neuen Einreiseverordnung weiter, da die Experten davon ausgehen, dass es immer wieder neue Varianten des SARS-CoV-2-Virus geben wird. 

Nach aktuellem (Stand: seit Mai 2022) ist jedoch kein Land weltweit als Virusvariantengebiet eingestuft.


Gut zu wissen:

Auf der Seite des Robert-Koch-Institut (RKI) sind dazu die neuesten Informationen und Änderungen abrufbar:

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI

Was ist vor der Einreise zu beachten?

Jeder sollte sich vor der Reise ins Ausland informieren, welche Regeln zur Einreise in das jeweilige Reiseland gelten. Das gleiche gilt auch für die Wiedereinreise nach Deutschland: Es ist wichtig zu prüfen, ob z.B. eine digitale Einreiseanmeldung vor der Einreise benötigt wird.

  • Hier können Sie die digitale Einreiseanmeldung aufrufen


Als Nachweise waren meist folgende Testarten zugelassen:

  • ein hochwertiger Antigen-Schnelltest
  • ein regulärer PCR-Test
  • ein PCR-Schnelltest (PoC-NAAT)

Der Testzeitpunkt des Testnachweises durfte bei einem PCR-Test nicht länger als 48 Stunden her sein.

ACHTUNG:
Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet werden für alle Personen ab 12 Jahren nur Tests auf Basis eines Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) als Nachweis anerkannt. Antigentests, auch hochwertige, zählen in diesem Fall nicht dazu.

Gut zu wissen:

Alle aktuell gültigen Regelungen sind jeweils auch auf Transitreisende anzuwenden. Wer gilt als Transitreisende(r)? Jeder, der auf einem Flughafen oder einem Bahnhof innerhalb Deutschlands umsteigt, zählt zu dieser Personengruppe. 

Quarantänepflicht – Für wen gilt sie?

Die Pflicht zur Quarantäne gilt nur noch für diejenigen, die sich innerhalb von 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Dabei ist die Isolationsanordnung grundsätzlich für 

  • alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten altersunabhängig für 14 Tage einzuhalten.

Übersicht der Risikogebiete vor der Einreise prüfen

Es wird dringend empfohlen, sich vor der Abreise aus dem Reiseort bzw. vor der Einreise nach Deutschland danach zu erkundigen, ob das Reiseland des Aufenthalts als Virusvariantengebiet benannt ist. Die Bewertung und Einteilung kann sich sehr schnell ändern. Führt die Reise durch mehrere Länder, zählen die letzten 10 Tage vor der (Wieder-)Einreise in die Bundesrepublik.

  • Übersicht der aktuellen Risikogebiete bzw. Virusvariantengebiete

Regelungen für nach Deutschland Einreisende in mehreren Sprachen

  • Information for travellers - SARS-CoV-2 pandemic
  • Informations destinées aux voyageurs - pandémie de SRAS-CoV-2
  • Información para pasajeros - pandemia SARS-CoV-2
  • Informazioni per i viaggiatori; pandemia SARS-CoV-2
  • Informații pentru călători - pandemia SARS-CoV-2
  • Информация для въезжающих - в условиях пандемии SARS-CoV-2
  • اللوائح الخاصة بالأشخاص الذين يدخلون ألمانيا فيما يتعلق بفيروس كورونا SARS-CoV-2
  • Almanya'ya giriş yapan yolculara yönelik Koronavirüs SARS-CoV-2 / COVID-19 düzenlemeleri
  • Website des RKI

Was gilt für Reisen im Inland?

Die konkreten Vorgaben können Sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und hängen z.T. von den jeweiligen Inzidenzwerten ab. Auf der Seite der Bundesregierung zu den Regeln in den Bundesländern können die Informationen aller 16 Bundesländer abgerufen werden.


Quellen:

Bundesministerium des Innern - FAQ zum Coronavirus
Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
Bundesgesundheitsministerium - Aktuelle Informationen für Reisende
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-einreiseverordnung-2027946
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/Corona/corona-einreise-verordnung.pdf?__blob=publicationFilehttps://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/5._EinreiseVAEndV_Kabinettvorlage.pdf
https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Information für Einreisende bezüglich COVID-19

Bürgertelefone und Hotlines

Bürgertelefon der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern:

> Tel.: 0385 – 588 11 311

> Montag bis Freitag von 08 - 17 Uhr / Samstag bis Sonntag von 10 - 14 Uhr

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit:

> Tel.: 030 – 346 465 100 / Montag bis Freitag von 08 - 18 Uhr

       

Bürgertelefon des Landkreises:

> Tel.: 03831 - 357 4950 / Montag bis Donnerstag von 08 - 15 Uhr / Freitag von 08 - 14 Uhr

>Tel.: 03831 - 357 1000 / Montag bis Freitag von 08 - 18 Uhr

Hotline des Sozialministeriums für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen:

> Tel.: 0385 - 588 19999 / Montag bis Freitag von 08 - 17 Uhr

Hotline des Landkreises VR zu Fragen rund um die Kita-Notfallbetreuung:

> Tel. 03831 - 3571849 / Montag bis Freitag von 08 - 16 Uhr

       

Fragen, die explizit unseren Landkreis Vorpommern-Rügen betreffen, können Sie uns gerne auch per Email senden an  .

  • Informationen f�r Infizierte

  • Informationen f�r Kontaktpersonen

  • Verhalten nach positivem Selbst-/Schnelltest

  • PCR- und Schnelltests

  • Alles zum Impfen

  • Einrichtungsbezogene Impfpflicht

  • Geltendes Recht

  • weitere Informationen

Wer ist vollständig geimpft MV?

Als vollständig geimpft, gelten Personen, die sich mindestens 2 Mal mit einem in Europa zugelassenen Impfstoff geimpft haben. Auch mit Johnson&Johnson geimpfte Personen, benötigen eine Zweitimpfung, um als vollständig geimpft zu gelten.

Was gibt es für neue Corona Regeln?

Seit dem 1. August 2022 gilt bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 keine Pflicht zur Absonderung mehr. Für Infizierte gilt eine zehntägige Verkehrsbeschränkung ab der positiven Testung. SARS-CoV-2 bleibt aber weiterhin eine meldepflichtige Krankheit.

Was gilt auf Usedom Corona?

Seit dem 28. April 2022 gelten in Mecklenburg-Vorpommern und damit auch auf der Insel Usedom folgende Basis-Schutzmaßnahmen: die Maskenpflicht im ÖPNV. die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)

Waren Müritz Corona Regeln?

Ausgabe von FFP2-Masken ab dem 22. Februar 2022 in der Stadtverwaltung, Zum Amtsbrink 1. Die Stadt Waren (Müritz) gibt ab sofort an ALG II-Empfänger sowie Wohngeld- und Bafög-Empfänger FFP2-Masken am Empfang im Bürgerbüro der Stadtverwaltung aus. Für die Herausgabe ist einer der drei Bescheide mitzubringen.