Darf ein Polizist der nicht im Dienst ist mich anhalten

Wer sich durch konkrete Verfügungen und Handlungen der Polizei ungerecht behandelt fühlt – etwa nach einer vorläufigen Festnahme oder einer Hausdurchsuchung –, kann innert zehn Tagen Beschwerde erheben. Das geschieht schriftlich oder sogar mündlich beim zuständigen kantonalen Gericht. Verfassen Sie dazu unmittelbar nach dem Vorfall ein Erlebnisprotokoll, in dem Sie möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeit und Namen des oder der Polizisten machen.

Wenn Sie sich ganz allgemein wegen eines Vorfalls beschweren wollen, gelangen Sie am besten ans Polizeikommando oder an eine Ombudsstelle. Letztere ist eine neutrale und von der Verwaltung unabhängige Beschwerdestelle, die für Angelegenheiten zwischen Behörden und Privaten zuständig ist.

Für viele Verkehrsteilnehmer ist eine Polizeikontrolle unangenehm. Wir klären auf, welche Rechte und Pflichten Autofahrer in einer solchen Situation haben. Vor allem gilt: Ruhe bewahren.

  • Personalien, Fahrzeugpapiere und Führerschein aushändigen

  • auf informative Fragen muss man nicht antworten

  • Polizeibeamten muss über Rechte belehren

Bei Verkehrskontrollen müssen Autofahrer nicht jeder Aufforderung von Polizeibeamten nachkommen. Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anhalten und dies der Polizei durch Blinken oder langsameres Fahren anzeigen. Der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, sollte unbedingt Folge geleistet werden. Bei Missachtung drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Bei der Kontrolle sollten sich Autofahrer immer so verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen. Wir raten, nachts bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto zu warten, bis der Beamte den Autofahrer anspricht. Auf informative Fragen, etwa wo der Fahrer herkomme, muss man nicht antworten. Personalien müssen jedoch bekanntgegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein ausgehändigt werden.

Auch mitzuführende Gegenstände wie z. B. Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sind gemäß § 31 b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf Verlangen vorzuzeigen. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen oder fehlen diese Gegenstände, so kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden.

Bei Vorwürfen an den Anwalt wenden

Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit muss sich der Autofahrer nicht zum Vorwurf äußern. Bleibt die Belehrung durch die Polizei hierüber aus, kann die Aussage des Fahrers später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. In jedem Fall sollte sich jeder überlegen, ob und wie er sich zu einem Vorwurf äußert. Oft empfiehlt es sich, darauf hinzuweisen, dass man erst juristischen Rat einholen möchte.

Der Fahrer muss nicht mitwirken, wenn die Polizei das Fahrzeug technisch untersucht. Eine Durchsuchung des Fahrzeugs ist jedoch nur bei Verdacht einer Straftat möglich. Im Auto verbotene Gegenstände wie etwa Radarwarner dürfen die Beamten sofort sicherstellen.

Alkoholtest ist keine Pflicht

Außerdem ist niemand verpflichtet, einer Atemalkoholmessung oder einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Verweigert der Fahrer dies und hat die Polizei den Verdacht, dass der Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss steht, wird ihn die Polizei allerdings für die Blutabnahme zur nächsten Wache mitnehmen. Wer weder Alkohol noch Drogen konsumiert hat, sollte dem Test zustimmen, um so schnell wie möglich weiterfahren zu können.

Fällt ein Verwarnungsgeld an, sind Autofahrer nicht gezwungen, an Ort und Stelle zu bezahlen. Bei einem Bußgeld ab 60 Euro – zum Beispiel für einen Rotlichtverstoß – muss die Polizei ein Bußgeldverfahren einleiten. Der Bescheid wird dann zugeschickt.

zu dem Vorfall kann ich ganz konkret sagen, dass der Beamte nicht in Uniform war, auch KEINEN Dienstausweis mit sich führte und von daher als Polizeibeamter nicht erkennbar war.

Keins der angerufenen Gerichte hat sich zu fer Frage geäußert, wie ein Polizist als solcher erkennbar sein soll, wenn er sich nicht ausweisen kann.

Ob der Polizist sich in den Dienst versetzen durfte oder konnte war gar nicht die Frage, die war völlig irrelevant.

Die erforderliche Mitteilung des "Beamten" an das Veterinäramt wurde unterlassen, wohl wissend, das eine Tierqäulerei überhaupt nicht vorlag.

Diese Behauptung diente dem Polizisten nur als Schutzbehauptung um seine eigene Gewalt zu verschleiern.

Das Urteil ist ein Skandal und eines Rechtsstaates nicht würdig.

0

Leave this field blank

  • Auf Kommentar antworten
  • Zitieren

Darf ein Polizist der nicht im Dienst ist mich anhalten
Dr. Egon Peus kommentiert am Do, 2021-05-13 23:10 Permanenter Link

Unterstellt, dass der Mangel an Ausweis/Nachweis der Beamteneigenschaft in der Revisionsbegründung vorgetragen war, auch die Überzeugung der Angeklagten, es nicht mit einem Polizeibeamten zu tun zu haben, so wäre das Urteil ein krasses Fehlurteil. Auif den Tierschutzfirlefanz kommt es mE nicht an. Noch gestern in Aktenzeichen XY wurde dringend davor gewarnt, irgendwelchen Leuten zu glauben,  die behaupten, Polizeibeamte zu sein. Wenn aber erkennbar Polizeibeamter, so ist seiner Weisung zu folgen. Ob berechtigt, ist dafür völlig unerheblich.

Leave this field blank

  • Auf Kommentar antworten
  • Zitieren

Darf ein Polizist der nicht im Dienst ist mich anhalten
reChtHabEr kommentiert am Di, 2021-05-18 08:26 Permanenter Link

Die Diskussion hier geht weit am Fall vorbei. Der Polizist hat sich nach den Feststellungen des Landgerichts namentlich vorgestellt, erklärt, dass er sich jetzt in den Dienst veretzt, seine Dienststelle genannt & dass er nunmehr wegen des Verdachts auf Tierquälerei dienstlich tätig wird. Die Täterin hier war zuvor auch wegen Tierquälerei angeklagt worden. Das Amtsgericht sprach sie frei, nachdem ein Sachverständiger ausgesagt hatte, dass das normale Bellen und Jaulen eines Jagdhundes auf der Jagd für Laien wie den Polizeibeamten hier so klinge könne, als werde der Hund gefoltert.