Buhl data service gmbh berechtigung zum datenabruf

Kundenmeinungen (53) zu Buhl Data Wiso Mein Geld 2007 Professional

  • Abzocke!

    • Ich bin: qualitätsorientiert

    Die Software benötigt ein Update, das ist nicht erkennbar. Das Update kostet dann richtig Geld.
    Keine Chance auf Gnade, alles wird in den Rechtskanal geschoben und unbarmherzig durchgezogen. Nie wieder!

    Antworten

  • Buhl Data Steuer . Achtung FALLE

    • Ich bin: Preisorientiert

    Wollte eine einfache Steuererklärung für Rentner machen und bin im September 2019 bei Buhl Data gelandet. Habe da ein Steuerprogramm für 29,95 gekauft und runtergeladen.
    Bin aus allen Wolken gefallen als jetzt im Dezember erneut 29.95 abgebucht wurden. Angeblich habe man mich informiert. Die Mails sah ich als Werbung an da nur spezielle Steuer Infos gegen Geld angeboten wurden und habe diese gelöscht. ***

    Antworten

  • !!!!! Größte Vorsicht - Amtsgericht Bergisch-Gladbach gibt Buhl-Data recht

    Jüngste Entwicklung

    Nach jahrelangem Schrifwechsel (u.a. auch mit der WISO Redaktion) und zig Mahnungen habe ich es darauf ankommen lassen von Buhl Data auf Zahlung verklagt zu werden in der Hoffnung, die unlauteren Methoden würden endlich einmal gerichtlich geklärt. Ich könnte ein Buch darüber schreiben, wie wahrscheinlich viele andere auch.

    Da war ich sehr blauäugig:
    Wegen des geringen Streitwerts wird das "vereinfachte Verfahren" angewendet. Das bedeutet u.a. keine Berufung zulässig.

    Obwohl Buhl-Data keinen einzigen Beweis für die Jahre zurückliegende angebliche Registrierung vorlegen konnte, wurde ich zur Zahlung verklagt.

    Fazit:
    Lasst es nicht auf eine gerichtliche Klärung ankommen, "auf hoher See und vor Gerichten ist man in Gottes Hand". Buhl-Data sitzt am längeren Hebel.

    Antworten

  • Widerruf bei Fernabsatzgeschäften

    Fraglich ist, ob die Verlängerung eines
    Abos einen neuen Vertrag begründet oder die Fortsetzung eines bestehenden Vertragsverhältnisses.
    Wenn man ein neues Abo durch Freischalten per Internet abwickelt, gehört das nach meiner Meinung zu den sog. Fernabsatzgeschäften, für die ein Widerrufsrecht besteht.
    Hat Buhl über Widerrufsmöglichkeiten gar nicht informiert, müsste ein Widerruf sogar unbegrenzt möglich sein.

    Antworten

  • Service miserabel

    • Vorteile: einfach zu bedienen, häufige Updates, gute Grafiken
    • Nachteile: langwierige Installation, schlechter Support
    • Ich bin: qualitätsorientiert

    Ich habe "Mein Geld"von Buhl gekauft und mich ähnlich wie die Meinungen oben über die Preisgestaltung und den Aktualitäts-Vertrag geärgert. Ser schon ist auch die Zahlungserinnerung, die man sich mal auf der Zunge zergehen lassen sollte:

    "Sehr geehrter Herr XXXX,
    stellen Sie sich mal vor, Sie haben für einen Kunden alles getan was nur geht: schneller Termin, beste Qualität, prima Preis.
    Kunde freut sich, Sie freuen sich, alles ideal. Nach langen Wochen stellen Sie in Ihrer Buchhaltung fest: Ihr Kunde hat Sie und vor allem Ihre Rechnung glatt vergessen!
    Di liebe Zeit denken Sie, an was kann's denn gelegen haben? Wieder die Post? Stressige Zeiten? Bank streikt? Ewig langer Urlaub?
    Egal, Sie texten eine sehr höfliche Nachricht wie diese hier und siehe da, die Zahlung - nehmen wir mal an in unserem Fall - über den Betrag von 34,95€ für die o.g. Rechnung kommt sofort!
    So ist's richtig, denken Sie, wozu gleich mahnen, wenn's für nette Kunden nett Schreiben gibt.
    Es grüßt Sie freundlich
    Ihre Buhl Data Service GmbH"

    Ähhhh Hallo? Sind die noch ganz dicht? Oder komm nur ich mir leicht - veräppelt - vor. Also eine normale Firma ist das nicht.

    Antworten

  • Antwort

    von Möeckelknecht

    Hallo,genau dieses Problem besteht auch bei mir.

    bei mir ist die Angelegenheit schon einen Schritt weiter...bei mir schreibt schon ein Inkasso Firma um die Außenstände einzutreiben 67,97 € 34,95 € hatte ich schon bezahlt auf die nette Mahnung hin.....

    Antworten

  • Aktualitätsgarantie oder Abofalle?

    Auch ich habe eine Email von einem Inkassobüro erhalten- ähnlicher Text wie oben. Das Ding ist, ich habe 2007 diese Software gekauft und installiert, war mir aber bisher nicht bewusst das ich mit Buhl-Data ein Abo abgeschlossen habe. Nun erhalte ich diese Mail von einem Inkasso-Unternehmen über eine Leistung die ich nie erhalten habe, die Staffelung finde ich interessant
    12,95 für die Aktualitätsgarantie- wie gesagt ich war mir nicht bewusst irgendwas bei Buhl-Data abgeschlossen zu haben- selbst ein Update habe ich nie erhalten. 0,62 Euro an Zinsen, ah ja wo steht der Zinssatz? 27,50 Euro an Mahnauslagen, da frag ich mich welche Mahnungen, ich habe keine erhalten. Zuletzt 50 Euro Inkassogebühren. Nun soll ich also 91 Euro für was zahlen was ich nicht erhalten habe. Ist ungefähr so als würde ich meinen Einkauf im Supermarkt bezahlen aber dann stehen lassen und der Supermarkt berechnet mir nun Lagerkosten für die Ware die mir ja gehört?! Von Täuschung und Abofalle ist im Internet die Rede, die Verbraucherzentrale Bayern hat ein Musterschreiben indem sogar was von Sittenwidrigkeit steht. Leider weiss ich nicht, ob ich den Betrag letztendlich zahlen muss um Mehrkosten später zu vermeiden. ...und ich werde mit Sicherheit nie wieder eine Software von Buhl-Data installieren und jedem von meinem Erlebnis mit dieser Firma erzählen.

    Antworten

    • Nachteile: schlechter Support
    • Ich bin: Bildungsbewusst

    Wiso-Steuererklärung von Buhl-Data > Abzocke oder legal ?
    Habe ebenfalls folgende e-mail erhalten:
    An Herrn XXXXX
    Nur per eMail an :
    Unser Aktenzeichen : ...
    ...

    Sehr r geehrter Herr Xyz,
    Sie schulden unserer Mandantschaft die nachfolgend spezifizierten Beträge. Um Ihnen die Mehrkosten eines gerichtlichen Verfahrens zu ersparen, werden Sie zunächst zur Zahlung bis zum 17.08.2009 aufgefordert.Unsere Mandantschaft berechnete Ihnen mit Rechnung ... 17.11.2007 die Ware WISO Sparbuch im Wert von 29,95 €. Eine Zahlung durch Sie erfolgte bislang nicht, auch konnte das letzte Schreiben unserer Mandantschaft nicht
    an Sie zugestellt werden. Von daher erfolgte die Beauftragung zur Forderungseinziehung an uns, nachdem Sie auf eine Aufforderung per eMail durch unsere Mandantschaft nicht reagiert haben.
    Die durch Sie zu zahlende Forderung entnehmen Sie der nachfolgenden Aufstellung:
    Hauptforderung gemäß Rechnung ...
    29,95 € Zinsen seit dem 18.11.2007 3,92 € Mahnauslagen unserer Mandantschaft 27,50 € Inkassokosten 50,00 €
    Gesamtforderung 111,37 €
    Um eine Zahlung zuordnen zu können, müssen Sie folgende Empfängerangaben machen:
    Empfänger ... Inkasso ...
    Kreditinstitut Stadtsparkasse Freudenberg
    ...
    Bleibt die Zahlung aus und nennen Sie uns innerhalb der gesetzten Frist keine berechtigten Einwände,
    müssen Sie mit der Einleitung weiterer Schritte nach Fristablauf rechnen. Erkennen Sie die Forderung
    an und sind derzeit nicht in der Lage, die Gesamtforderung zu zahlen, teilen Sie uns innerhalb der
    gesetzten Frist einen Zahlungstermin mit.
    Rückfragen und Mitteilungen möchten Sie bitte per Rückmail senden, dies beschleunigt die Prüfung des
    Sachverhalts und die Beantwortung Ihrer Anfrage.
    Die Angaben der Empfänger – eMail – Anschrift wurden bei der Bestellung gemacht. Sollten Sie von daher nicht
    der richtige Empfänger sein, möchten Sie uns dies bitte per Rückmail mitteilen. Um hier bei einer evtl. fehlerhaften eMail – Adresse den direkten Bezug zum Rechnungsempfänger zu vermeiden, haben wir von der Angabe der postalischen Anschrift Abstand genommen.
    Mit freundlichem Gruß H.
    Hinweis zur Vermeidung von Rückfragen:
    Es handelt sich bei dieser Mail nicht um Spam und auch nicht um den Versuch, Sie unberechtigterweise zur
    Zahlung zu bewegen. Wir sind ein durch das OLG Hamm registriertes Inkassounternehmen, weitergehende
    Informationen können Sie unter www.bis-inkasso.de einsehen.Die Beauftragung durch unsere Mandantschaft erfolgte ordnungsgemäß, nachdem eine Zahlung durch Sie nicht erfolgte und die Forderung überfällig war.
    Die Ihnen in Rechnung gestellten Inkassogebühren orientieren sich am RVG ( Rechtsanwaltsvergütungsgesetz )und betragen bis zu einem Gegenstandswert ( Höhe der Hauptforderung ) von 300,-- € pauschal 37,50 € zzgl.
    einer Auslagenpauschale von 7,50 € sowie Kosten für eine Auskunft in Höhe von 5,-- €. Die Kosten werden Ihnen netto in Rechnung gestellt, da unsere Mandantschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die auf die Gebühren entfallende MwSt von daher nicht durch Sie zu zahlen ist. Die zugunsten unserer Mandantschaft berücksichtigten Mahnauslagen beinhalten auch die Kosten für eine notwendige Anschriftenermittlung, da das letzte an Sie gerichtete Schreiben postalisch nicht zugestellt werden konnte. Durch unsere Mitgliedschaft in der Auskunftei BÜRGEL sind wir verpflichtet, negative Zahlungserfahrungen zu melden.
    Bislang wurde durch uns die angemahnte Rechnung nicht gemeldet, um die hierdurch evtl. entstehenden Nachteile zu vermeiden.

    Ich habe die Jubiläumsausgabe gekauft. Konnte jedoch nur installieren nachdem ich mich online angemeldet hatte. Im Anmeldetexxt die lapidare Frage nach der Aktualisierung. Habe draufgeklickt in der Annahme während des Jahres wird meine Software aktualisiert. Das ich jedoch ein Abo abgeschlossen habe war mir nicht klar.

    Jetzt 2009 kommt plötzlich diese mail.

    Was ratet Ihr mir ?????
    Ist eine solche Mahnung über email juristisch korrekt (könnte ja im Spam landen)
    Soll ich Widerspruch einlegen, per email oder per post (womit sie meine postadresse haben)
    Für Hinweise, besonders von Betroffenen bin ich dankbar.
    Fred

    Antworten

  • Hallo,

    gleiches Problem, WISO Sparbuch Abo-Falle, am WE Post von BIS Inkasso GmbH bekommen. Per Email widersprochen, zwei Tage spaeter war der Spuk vorbei. Allerdings hatte ich vorher schon versucht meinen Vertrag zu stornieren. Gegen die Abofalle hilft ein Musterbrief (siehe http://www.123recht.net/Abo-Falle-bei-WISO-Software-__f111841.html). Ich denke, dass die gesamte Praxis von Buhl rechtlich nicht einwandfrei ist, auf keinen Fall bezahlen, auf jeden Fall widersprechen - per Email sollte genuegen.

    Hier das Schreiben des Inkassounternehmens:
    Sie schulden unserer Mandantschaft die nachfolgend spezifizierten Beträge. Um Ihnen die Mehrkosten eines gerichtlichen Verfahrens zu ersparen, werden Sie zunächst zur Zahlung bis zum 17.08.2009 aufgefordert.
    Unsere Mandantschaft berechnete Ihnen mit Rechnung ... vom 17.11.2008 die Ware WISO Sparbuch im Wert von 29,95 €. Eine Zahlung durch Sie erfolgte bislang nicht, auch konnte das letzte Schreiben unserer Mandantschaft nicht an Sie zugestellt werden. Von daher erfolgte die Beauftragung zur Forderungseinziehung an uns, nachdem Sie auf eine Aufforderung per eMail durch unsere Mandantschaft nicht reagiert haben.
    Die durch Sie zu zahlende Forderung entnehmen Sie der nachfolgenden Aufstellung:
    Hauptforderung gemäß Rechnung XXX 29,95 €
    Zinsen seit dem 18.11.2008 1,45 €
    Mahnauslagen unserer Mandantschaft 27,50 €
    Inkassokosten 50,00 €
    Gesamtforderung 108,90 €

    Hier meine Antwort, geschickt an ; ;

    Sehr geehrte Damen und Herren

    ich habe soeben die unten weitergeleitete Email erhalten. Der unten angebene Sachverhalt ist für mich aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar. Ich widerspreche daher der Forderung des Inkassounternehmens und werde den geforderten Betrag nicht zahlen.

    1. Ich habe meines Wissens nach keine laufenden Verträge mit der Fa. Buhl Data Service GmbH. Auf die überraschende Rechnungsankündigung am 30.08.2008 reagierte ich vorsorglich mit einer Kündigung per Email am 30.08.2008 (PDF Datei Buhl Kündigung). Ich zitiere aus einer Email der Fa. Buhl vom 06.06.2008: "Einen bestehenden Garantievertrag können Sie jederzeit formlos zum Ablauf der aktuellen Vertragsperiode kündigen. Ohne Angabe von Gründen, auf allen Kommunikationswegen, etwa per Brief, Fax, telefonisch oder per E-Mail." Unter meiner Kundennummer XXXX bei der Fa. Buhl Data Service GmbH sind ebenfalls keine laufenden Verträge eingetragen, ich gehe davon aus, das die ausgesprochene Kündigung wirksam war (vgl. angehängte PDF-Datei).

    Ich kann mich nicht erinnern, jemals einen deartigen Abonement-Vertrag abgeschlossen zu haben, allerdings sind laut verschiedener Verbraucherschutzorganisationen viele Beschwerden gegen die "Abo-Fallen"-Praxis bei Aktivierung der WISO Steuersoftware bekannt. Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: ...) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag. Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht. Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen. Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

    2. Ich habe die Software WISO Sparbuch 2009 nicht bestellt, nicht erhalten und nicht verwendet.

    3. Eine Rechnung der Fa. Buhl Data Service GmbH im November 2008 oder später habe ich nie erhalten, weder postalisch noch per Email. Zwar bin ich umgezogen, habe bei der Post aber einen Nachsendeauftrag gestellt. Meine neue Anschrift habe ich der Fa. Buhl Data Service GmbH mit Email vom 26.11.2008 mitgeteilt (siehe PDF Datei Buhl Adressänderung). Ich muss daher davon ausgehen, dass nie der vorherige Versuch unternommen wurde, mir eine mögliche Rechnung bzw. Mahnung zuzustellen, insofern ist das Einschalten eines Inkassounternehmens unverhältnismäßig.

    Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.

    Hier die Antwort von Buhl:
    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Die von Ihnen vorgelegte Kündigung, konnte von uns nicht verarbeitet werden, da auf die E-Mail-Adresse der Vorankündigung, keine Antworten, an uns gerichtet werden können. Da dies, aus dem Schreiben jedoch nicht eindeutig ersichtlich ist, haben wir die offene Rechnung mittels Gutschrift in selber Höhe storniert. Das eingeleitete Inkassoverfahren ist somit ebenfalls erledigt.
    In der Ansicht im Kundenportal, sind keine Verträge einzusehen, da durch die Inkassomeldung, alle Verragsver5hältnisse zum Ablauf gekündigt wurden.
    Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

    Antworten

  • 6 (ungenügend)

    • Vorteile: einfach zu bedienen
    • Nachteile: schlechter Support
    • Ich bin: qualitätsorientiert

    ich benutze Wiso Mein Geld seit 2006 und habe jedes Jahr die Aktualitätsgarantie bezahlt (34,95 €)
    Ich dacht immer das sei für die "Neue" Version die mann mit immer zuschickte!! Falsch ! als ich nun die Garantie gekündigt hatte (da die Installierte Version 2006 ja noch sehr Gut Funktionier und die Versionen 2007,2008 eh nur im Schrank rumstehen) konnte ich keine Onlinefunktionen mehr nutzen!
    Nachdem ich mich nun bei der Hotline Beschwert habe sagte man mir das ich das Programm ja noch Offline nutzen könne aber wenn ich Online gehen will muss ich dafür 34,98 € im Jahr Gebühren Zahlen !
    Das nenne ich Betrug !!
    Es stehn nirgens in der Doku das man wenn mann das Programm bezahlt hat für die Online Funktion Jedes Jahr 35 € Extra Zahlen muss und das Programm ist ohne Onlinefunktion WERTLOS !!

    also Finger weg !

    Gruß
    Ralf

    Antworten

  • ...buhl data

    • Vorteile: einfach zu entfernen
    • Nachteile: langwierige Installation, niedriger Sicherheitsstandard, geringer Umfang
    • Ich bin: qualitätsorientiert

    bravo ZDF ! So werden anungslose Rechtschaffende Bürger in eine ABO Falle gelockt.Ich shließe mich meinen vorrednern an da mir haargenau dasselbe passiert ist.heute hatte ich auch einen Inkassobrief über 95€ im Briefkasten gehabt.Man muß für etwas bezahlen was man nie und nimmer bestellt hat.Warum bringt das ZDF nicht darüber auch mal einen Bericht? Ich bin stinkesauer so betrogen zu werden und dann noch unter dem level vom ZDF reife leistung.

    Antworten

    • Vorteile: häufige Updates
    • Nachteile: schlechter Support

    Ich kann allem was hier geschrieben steht nur bestätigen. Habe selber gut 10 jedes jahr das sparbuch genutzt dazu ab 2006 einmalig das rechnungsbuch nun im dez. 08 rechnungen mahnungen darauf habe ich die hotline angerufen um es zu klären wird ja so freundlich in den zahlungserninnerungen drauf hingewiesen, alles bull schitt die wollen nicht reden und schon garnichts klären unzufriedene kunden egal kd. zahl , zahl mehr zahl viel mehr, zahl alles und achtet mal auf die rechnungen ... oder inkassos doppelte Auskunftskosten und pauschalen und so. werde mir wohl doch mal die zeit nehmen zu versuchen ob es nicht irgendeinen sender gibt der das ganze mal öffentlich macht im tv, glaube aber ehrlich gesagt nicht das die eine krähe der anderen ein auge auspickt na ja wollte auch mal meinen frust loswerden
    gruß an alle armen geschädigten hier

    Antworten

  • Finger weg

    • Vorteile: einfach zu installieren, einfach zu bedienen, hoher Sicherheitsstandard
    • Nachteile: schlechter Support
    • Ich bin: qualitätsorientiert

    War über 5 Jahre Kunde bei Buhl. Dieses Jahr hat mich das über 200 EUR gekostet (Inkasso Trick). Habe jetzt zu Lexware gewechselt ist am Ende sogar billiger!!

    Antworten

  • Stimmt, ich beharke mich zur Zeit auch mit Buhl.

    Antworten

  • von Ehemaliger Buhl Nutzer

    Fehler iProgramm kosteten uns sehr viel Geld!

    • Nachteile: niedriger Sicherheitsstandard, schwere Fehler im System, schlechter Support
    • Ich bin: qualitätsorientiert

    Wir haben genau dieses Programm in unserer Firma eingesetzt und haben dadurch erheblichen Schaden erlitten - dem Hersteller ist das egal!

    Punkt 1: Beim Einlesen der Umsätze (sprich: Abfragen der Kontoauszüge) werden die Daten vom Programm fehlerhaft übernommen. Dadurch zeigte das Programm ständig falsche Kontostände an. Wenn man sich (wie wir) auf das Programm verlässt, kann man dabei ganz schnell Probleme bekommen (wie wir). Eine Reklamation bei Buhl brachte uns nur wietere Kosten, denn insgesamt wurden mehrere Stunden mit der Hotline vertelefoniert mit dem Ergebnis, dass die Firma Buhl den Fehler nicht beheben kann (oder mag).

    Punkt 2: Beim Anfragen der Kontoauszüge werden die einzelnen Umsätze vom Programm teilweise falsch interpretiert. Es findet bei der Verarbeitung ein Adressabgleich statt, dadurch sollen Zahlungen von ein und dem selben Auftraggeber automatisch erkannt werden. Das ist zumindest die Theorie - in der Praxis sah es bei uns ganz anders aus: Bei vielen Zahlungseingängen wurden vom Programm falsche Auftraggeber eingetragen. Unfassbar! So passierte es, dass bei einer Zahlunge von Kunden B der Name von Kunde A auftauchte und umgekehrt. Das ganze flog erst dann auf, als unsere Buchhaltung alle Umsätze auf die angegebenen Kunden verbucht hatte und wir feststellen mussten, dass Kunden die bereits bezahlt hatten, plötzlich Mahnungen bekommen und - genau so schlimm - dass andere Kunden plötzlich richtig viel Guthaben auf den Kundenkonto hatten.
    Alle Buchungen mussten neu abgeglichen werden und dieser ganze Ärger kostete uns viel Zeit und Geld.

    Auch hier reklamierten wird - wieder sehr Zeitaufwändig über die Hotline - aber auch hier hatte Buhl keine Lösung, jedoch eine sehr bedenkliche Äusserung einer Führungskraft... den genauen Wortlaut kann ich nicht wiedergeben, aber sinngemäß hatte die Aussage folgenden Inhalt: "... Die meisten Benutzer der Software sind Privatkunden - denen ist es egal, was für ein Empfänger oder Auftraggeben neben einer Zahlung zu sehen ist..."

    Ich finde das nicht nur bedenklich sondern schon direkt Schockierend! Und in so eine Software haben wir einst PIN und TAN eingegeben... im Nachhinein das wohl leichtsinnigste Unterfangen unserer Firmengeschichte!

    Mein Tipp: Hände weg von dieser Software! Der Hersteller weis nicht was er tut!

    Antworten

  • Nie wieder Buhl !

    seit einigen jahren benutze ich die steuersoftware dieser firma um meine einkommenssteuererklärung anzufertigen. das werde ich nun nicht mehr tun! ich werde mir auch keine WISO sendung mehr ansehen! vielleicht meide ich sogar das ZDF!

    anfang des jahres bekamm ich eine zahlungserinnerung von buhl über 29,95 € für an mich versendete software. da ich nichts erhalten habe, rief ich bei buhl an um die sache zuklären. einige tage später bekmm ich eine zeitung von buhl in der eine cd war und eine rechnung mit dem betrag null! wieder einige tage später bekamm ich eine mahnung. ich sollte 29,95 bezahlen. die rechnung wies eine andere rechnungsnummer auf als die die ich "nachträglich" zugesand bekam. ich versuchte die sache mit der hotline zuklären, was mir nicht gelang. die leitung brach nach einigen minuten der argumentationlosigkeit und der erklärungsnot von seiten der firma buhl zusammen.

    ich hatte nie ein produkt bei buhl online bestellt, ich kaufte die software immer in einem elektonik-fachmarkt.

    ich schrieb mehrere mails an buhl mit der bitte um klärung. die mails wurden nie beantwortet. wochenlang geschah nichts.

    dann bekamm ich post von einer anwaltskanzlei, die mit dem inkasso von buhl beauftragt ist. die kanzlei forderte 95 €. ich wiedersprach der forderung und bat um erklärung, welches produkt ich wann bestellt habe. tage später post von der kanzlei, mit der erklärung ich hätte eine bestimmte software in gebrauch und hätte beim installieren angklickt, dass ich eine aktuallitätsgarantie wünsche. und das wäre der preis! ich schrieb zurück, dass ich mich daran nicht erinnern könne, wenn mir aber bewiesen werden kann das ich das angklickt habe, ich den betrag bezahlen werde.

    tage später wieder post der kanzlei, im anhang eine kopie von einem logfile mit der lizennummer meiner software und tag und uhrzeit der bestellung.

    die kanzlei bot mir freundlicher weise noch einen vergleich an. ich sollte nur 70% der geforderten summe zahlen und die sache wäre erledigt. ich überwieß am nächsten tag 72 € und kündigte alle eventuell bestehenden verträge mit buhl.

    letzte woche bekamm ich post von buhl! man bedauerte das es in unserer geschäftsbeziehung zu turbulenzen gekommen ist. man habe festgestellt das ich die ausstehenden forderungen immer noch nicht gezahlt hätte und man habe sich überlegt kullanterweise alle forderungen gegen mich einzustellen und mir den geforderten betrag von 29,95 gutschrift zuverbuchen. HHHÄÄÄÄ?

    zudem habe man festgestellt, dass ich die in rechnung gestellte software nicht benutze und auch kein abo vorliegt. HHHHÄÄÄ???

    ich bin nun dabei mein geld zurück zubekommen.

    mal sehen wie das geht? den gesamten schriftverkehr lasse ich dem ZDF zukommen.

    Antworten

  • ... ganz üble Methode...

    ... um zwangsweise an Geld zu kommen. Das Programm ist mit seiner Online-Funktion nur 365 Tage lauffähig, - danach muss mann sich wieder eine neue Lizenz kaufen. Bei mir erhält das Progi die rote Karte und muss vom Spielfeld.

    Antworten

  • Abzocker

    Seid Jahren Kunde und nun fragwürdige Praktiken in Form von Abo-Geschäften

    Antworten

  • VORSICHT FINGER WEG !! Unbegreiflich was da abgeht !!

    Kaum zu glauben. Man kauft die Software, installiert diese und macht seine Steuererklärung und Monate später bekommt man einen Inkassobrief von BUHL Data ins Haus. HALLOOO ?????

    Warum fällt sowas nicht beim Test der Software auf???

    Antworten

  • Finger weg, Probleme kann man sich sparen

    Auch ich kann vor Buhl und deren Produkten nur warnen. Ich habe die Ware nie erhaltenen und hab jetzt ein Inkassoverfahren am Hals. WISO ist in meinen Augen nur auf Abzocke aus.

    Antworten

  • VORSICHT - BETRÜGER!!! ÜBLE ABZOCKE

    Kann vor Buhl und deren Produkten nur warnen. Es werden Mahnungen für nie erhaltenen Produkte (angeblich eine Zeitung mit CD darin) verschickt, bis zum Inkasso. Total unseriöse Machenschaften. Man wundert sich, dass WISO sowas als Partner wählt.

    Antworten

  • Vorsicht!!

    Habe auch die sogenannte Aktualitätsgarantie bekommen obwohl ich die nie wollte und brauche!Wiso interessiert sich auch nicht für diese Abzockmethode...wirklich traurig.Kann nur raten andere Produkte von Mitbewerbern zu kaufen.

    Antworten

  • Abzockerbetrieb Buhl Data

    Vorsicht!
    Knebelvertrag, überteuerte Rechnungen, Inkasso bekommt man als Trojaner mit dazu...

    FINGER WEG und auf Konkorrenzprodukt ausweichen.

    Antworten

  • Bei Buhl ist man ruckzuck in der Abo-Falle

    Hier werden Kunden wirklich abgezockt. Kein Hinweis auf Abo ausser vielleicht im Internet bei Abschluss des Vertrags in Unterspalte XYZ. Bei der Hotline sagt man mir, man hätte mich mehrfach schriftlich im Laufe des Jahres auf das Abo hingewiesen. Hab meine Unterlagen gecheckt: es steht nirgends!!! VORSICHT!!!!

    Antworten

  • Indiskutabel

    Ja, da hab ich nicht schlecht gestaunt als ich die Rechnung für die Aktualitätsgarantie bekommen habe, obwohl alles Online berechnet und bezahlt.

    Nie mehr Buhl, das steht mal fest!!!

    FINGER WEG!

    Antworten

  • Finger weg von Buhl!

    Die Aktualitätsgarantie, die angeblich für 365 Tage kostenlos im Kaufpreis ihrer Produkte enthalten ist, kostet saftig Geld und zwar schon ab dem ersten Tag!
    Ich kann nur raten FINGER WEG!

    Antworten

  • Zwangsregistrierung für den Transaktionsservice

    Buhl Data verarscht seine Kunden von vorne bis hinten. Nein Danke, so nicht mehr. Schließe mich den obigen an... nie wieder Buhl und suche mir eine andere Software...

    Antworten

  • nur noch Abzocke

    Was bei anderen einfach zum Service dazugehört (Patches) lässt will uns Buhl als "Aktualitätsgarantie" gegen Bares verkaufen.
    Ärgerlich: Tel Service darf man zweimal bezahlen: als Premium und dann noch mit geb. pflichtiger Hotline.
    Im Forum hab ich die Antwort erst bekommenn nachdem ich (geb. pflichtig) angerufen hab. (Nur mit premium möglich)

    Antworten

  • Buhl/Wiso werden gierig.

    Unglaublich, Plötzlich nur 365 Tage lauffähig :( Für die nächsten 365 Tage neu bezahlen? So nicht...

    Antworten

  • Unverschämt

    nach einem Jahr wird das Programm nutzlos, da man keine Online-Transaktionen mehr durchführen kann (gegen Gebühr natürlich doch).
    Es wird nirgens wirklich darauf hingewiesen, so dass es m.E. schon fast an Betrug grenzt.

    Antworten

  • kostenpflichtiger Transaktionsservice

    Buhl Data führt einen kostenpflichtigen Transaktionsservice ein. Wenn man nach einem Jahr nicht eine erneute Gebühr zahlt, kann das Programm für die Online-Führung der Konten nicht mehr genutzt werden.

    Antworten

Passende Bestenlisten: Finanzsoftware

  • Homebanking

Was ist ein Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf?

Beim Beantragen der Vollmacht erhalte ich die Meldung: »Der Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zum Datenabruf für diesen Dateninhaber ist bereits genehmigt worden«. Für die genannte Person wurde der Abruf der Bescheinigungen bereits vollständig freigeschaltet.

Ist Buhl vertrauenswürdig?

Sehr gute Übersicht mit den erforderlichen Anregungen, stabile Software, alles bestens. Buhl ist seriös und man hat nicht das Gefühl, dass man überd den Tisch gezogen wird. Ich habe eine CD zu TAX 2022 angefordert; der Auftrag wurde prompt erledigt.

Wie funktioniert Datenabruf bei Buhl?

So funktioniert der Steuer‑Abruf Ganz einfach: Mit der Abruf-Funktion werden die Daten, die dem Finanzamt schon vorliegen, von WISO Steuer abgerufen und in die Steuererklärung eingetragen. Ganz automatisch – sogar, wenn ein Beleg sich mal ändert.

Wann können Daten vom Finanzamt abgerufen werden?

Die Finanzverwaltung stellt die neusten elektronischen Daten jeweils zu Beginn des Folgejahres zur Verfügung. Wenn Sie also beispielsweise die Steuererklärung für 2021 bearbeiten wollen, stehen die elektronischen Daten frühestens Anfang 2022 zum Abruf bereit.