Sowohl bei Bundestagswahlen als auch bei Europawahlen haben die Wahlräume am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Rechtsgrundlagen Bundestagswahl: § 47 Abs. 1 BWO Europawahl: § 40 Abs. 1 EuWO Stand: 1. August 2015 |
Sowohl bei Bundestagswahlen als auch bei Europawahlen haben die Wahlräume am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Rechtsgrundlagen Bundestagswahl: § 47 Abs. 1 BWO Europawahl: § 40 Abs. 1 EuWO Stand: 1. August 2015 |