Befriedigend ist gleich

Recht von A bis Z

ÖPU - Recht von A bis Z

Guter Erfolg

Rechtsgrundlage: §§ 22 Abs. 2 lit. h, 22a Abs. 2 Z 9, 38 Abs. 6 SchUG.

  • Das Jahreszeugnis hat die Feststellung zu enthalten, dass der Schüler die Schulstufe mit gutem Erfolg abgeschlossen hat, wenn er in keinem Pflichtgegenstand schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt worden ist und mindestens gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut" aufweist wie mit „Befriedigend"
  • In der NMS setzt die Feststellung des guten Erfolges in der 7. und 8. Schulstufe eine entsprechende Beurteilung in der Vertiefung sämtlicher differenzierter Pflichtgegenstände voraus
  • In der neuen Oberstufe hat das Semesterzeugnis die Feststellung zu enthalten, dass der Schüler das Semester mit gutem Erfolg abgeschlossen hat, wenn alle vorangegangenen Semesterzeugnisse in allen Pflichtgegenständen positive Beurteilungen aufweisen und der Schüler in keinem Pflichtgegenstand schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt worden ist und mindestens gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut" aufweist wie mit „Befriedigend"
  • Anders ausgedrückt: Ein Schüler erhält im Jahres- bzw. Semesterzeugnis dann die Feststellung, dass er „mit gutem Erfolg" abgeschlossen hat, wenn er in keinem Pflichtgegenstand schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt worden ist und sein Notendurchschnitt aller Pflichtgegenstände größer als 1,5 (siehe „Ausgezeichneter Erfolg"), aber maximal 2,0 beträgt.
  • Beispiele:
    - 13 Noten: 3 Befriedigend, 7 Gut, 3 Sehr gut = guter Erfolg
    - 13 Noten: 4 Befriedigend, 6 Gut, 3 Sehr gut = kein guter Erfolg (Notendurchschnitt größer als 2,0)
    - 13 Noten: 1 Genügend, 1 Befriedigend, 8 Gut, 3 Sehr gut = kein guter Erfolg (1 Genügend)
    - 13 Noten: 2 Befriedigend, 2 Gut, 9 Sehr gut = ausgezeichneter Erfolg (Notendurchschnitt kleiner als 1,5)
  • Auch bei der Gesamtbeurteilung der Reifeprüfung ist das Kalkül „mit gutem Erfolg bestanden" vorgesehen. Die abschließende Prüfung ist „mit gutem Erfolg bestanden", wenn keines der Prüfungsgebiete schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt wird und im Übrigen mindestens gleich viele Prüfungsgebiete mit "Sehr gut" wie mit "Befriedigend" beurteilt sind.

Siehe auch „Leistungsbeurteilung“, „Ausgezeichneter Erfolg“!

(Letzte Aktualisierung: Dezember 2019)

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Hallo Leute, mich würde interessieren, ab wann man einen guten, bzw. ausgezeichneten Erfolg im Zeugnis in Österreich hat?

5 Antworten

Befriedigend ist gleich

Für einen ausgezeichneten Erfolg musst du mindestens die Hälfte deiner Pflichtkurse mit „Sehr gut“ und den Rest mit „Gut“ abgeschlossen haben. Es geht auch noch, wenn du ein „Befriedigend“ im Zeugnis hast, aber dafür ein „Sehr gut“ mehr als die Hälfte erreicht hast. Für jedes „Befriedigend“ brauchst du also ein „Sehr gut“ mehr. Genauer mit ein paar Beispielen kannst du das hier nachlesen: http://www.oepu.at/index.php/service/rechts-infos/infos-a-z/418-ausgezerfolg. Für einen guten Erfolg reicht es dagegen, wenn du in keinem Fach schlechter bewertet wurdest als „Befriedigend“ und mindestens gleich viele Kurse mit „Befriedigend“ und „Sehr gut“ abgeschlossen hast (http://www.oepu.at/index.php/service/rechts-infos/infos-a-z/583-gutererfolg).

Befriedigend ist gleich

Für einen "Erfolg" dürfen keine 5er und 4er im Zeugnis stehen und du darfst keine Betragensnote (zumindest eine andere als "1") haben. Ansonsten gilt: Mit einem Notendurchschnitt von bis zu "1,5" ist der Erfolg "ausgezeichnet", mit einem Durchschnitt bis zu 2,0 ist er "gut". Das gilt auch, wenn du 3er hast.

Bsp. 1: Du hast folgende 8 Noten im Zeugnis: 3-2-2-1-1-1-1-1 Damit hast du einen "ausgezeichneten Erfolg".

Bsp. 2: Du hast folgende 8 Noten im Zeugnis: 4-2-1-1-1-1-1-1 Damit hast du keinen "Erfolg".

Bsp. 3: Du hast folgende 8 Noten im Zeugnis: 3-2-2-2-1-1-1-1 Damit hast du einen "guten Erfolg".

Ob diese Einteilung auch auf der Universität gilt, weiß ich nicht. In der Schule und bei der Matura gilt es in Österreich auf jeden Fall. Die Antwort kommt leider etwas spät. Ich hoffe, es ist sich ein Erfolg bei dir ausgegangen?

glg, wasi5

Befriedigend ist gleich

Ausgezeichneter Erfolg: Notenschnitt unter 1,5 und keinen 4.

Guter Erfolg: Notendurchschnitt unter 2 und keinen 4.

Befriedigend ist gleich

Soweit ich weiss: Ausgezeichneter Erfolg bis zu einem Notendurchschnitt von 1,49. Ab da dann Guter Erfolg.

Befriedigend ist gleich

Erfolg im Zeugnis in Österreich bedeutet keine Vier oder Fünf, eine Drei geht nur bedingt, wenn Du den mit genügend Einsern und Zweiern ausgleichen kannst.

Es zählt aber auch das Sozialverhalten, dazu gehört auch das Betragen. "Nur" gute Noten zu haben genügt nicht.

Bis zu einem Notendurchschnitt von 1,5 im Zeugnis ist der Erfolg ausgezeichnet.

Bei einem Notendurchschnitt von 1,6 bis 2,0 spricht man von einem guten Erfolg.

Eigentlich ist das in der Reihenfolge wie auch die Schulnoten zählen:

  • 1 ist sehr gut
  • 2 ist gut
  • 3 ist befriedigend
  • 4 ist ausreichend
  • 5 ist mangelhaft
  • 6 ist ungenügend

Was möchtest Du wissen?

Was entspricht die Note 3?

Die Zensuren decken dabei folgenden Zahlenbereich ab: 1 – sehr gut. 2 – gut. 3 – befriedigend.

Welche Note ist ein befriedigend?

12–10 Punkte: vollbefriedigend. 9–7 Punkte: befriedigend. 6–4 Punkte: ausreichend. 3–1 Punkte: mangelhaft.