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zeit.de Pur - werbefrei lesenNutzen Sie zeit.de nahezu ohne Werbung und ohne Werbetracking. zeit.de Pur - werbefrei lesen: Jetzt abonnieren Wie lange bekomme ich eigentlich BAföG? Wann bekomme ich kein BAföG mehr? Was gibt es für besondere Umstände, dass ich kein BAföG mehr bekomme? Hier erklären wir Dir alle Informationen zur Förderungshöchstdauer beim BAföG-Bezug. Wie lange kann ich BAföG bekommen?Grundsätzlich bekommst Du genau so lange BAföG, wie Deine Regelstudienzeit andauert. Meist liegt die Regelstudienzeit bei 6 Semestern für den Bachelor und 4 Semestern für den Master. Es gibt aber auch Abweichungen. Wichtig ist allerdings: Ein Beispiel zur Förderungshöchstdauer:Katrin studiert BWL in Köln. Die Regelstudienzeit sind 6 Semester. Katrin
hat also die ersten 6 Semester Anspruch auf BAföG. Woher weiß ich, wie lange die Regelstudienzeit bei meinem Studium ist?Informationen zur Regelstudienzeit bei Deinem Studium findest Du zunächst in der Studienordnung. Auch Dein Modulhandbuch gibt Dir Infos darüber, und auch auf der Website der Hochschule sind meist alle Regelstudienzeiten bei den erläuterten Studiengängen aufgeführt. Im größten Zweifel kannst Du sicher auf im Sekretariat Deiner Hochschule oder Uni anrufen. Förderungshöchstdauer bei Fehlen von RegelstudienzeitenEs gibt teilweise Studiengänge, die tatsächlich keine Regelstudienzeiten vorgeben. Dann gelten folgende Regeln für die Förderungshöchstdauer:
Förderung beim TeilzeitstudiumDu willst weniger Vorlesungen besuchen und damit länger studieren, da Du ein Vollzeitstudium zeitlich nicht schaffst? Dann ist der Artikel BAföG beim Teilzeitstudium für Dich interessant. Regelstudienzeit beim SchülerBAföGAls Schüler hast Du beim BAföG tatsächlich die besten Karten. Denn wie Du vielleicht schon weißt, gibt es für SchülerBAföG keine
Rückzahlung. Es ist ein Vollzuschuss vom Staat. Verlängerung der FörderungshöchstdauerNatürlich gibt es auch bei der Förderungshöchstdauer Ausnahmen. Bei den folgenden Ereignissen wirst Du nicht durchgehend, dafür aber länger gefördert: Es gibt ein paar besondere Fälle, in denen die Förderungshöchstdauer nicht gleich der Regelstudienzeit ist.
Beim Fernstudium bekommst Du nur 12 Monate die BAföG Förderung. Deine Fernuni muss zudem einige Voraussetzungen haben. In unserem Artikel findest Du alle Infos zur Förderung beim Fernstudium.
Wenn Du für Dein Studium bestimmte Sprachkenntnisse aufweisen musst, kann Deine Förderungshöchstdauer verlängert werden. Dies gilt aber nicht für Sprachen, die normalerweise zur Ausbildung in der Schule gehören, z.B. Deutsch, Englisch, Latein oder Französisch. Musst Du weitere Sprachen lernen, wirst DU pro Sprache ein Semester mehr gefördert. Wenn durch das Lernen der Sprache die Regelstudienzeit bei Deinem Studiengang schon angehoben ist, kannst Du aber kein weiteres Förderungssemester erwarten.
Du gehst für ein oder zwei Semester ins Ausland? Dieser Aufenthalt verlängert Deine Förderungshöchstdauer. Denn die Auslandssemester fallen aus der Zählung „raus“. Dabei kannst Du sogar zusätzlich mit AuslandsBAföG gefördert werden! Das Auslandssemester darf dabei nicht in der Studienordnung als Pflicht vorgeschrieben sein und darf
nicht länger als ein Jahr sein.
Manche Studenten beginnen ein Studium und wechseln dann die Fachrichtung.
Zum Beispiel weil ihnen der Studiengang keinen Spaß macht oder sie sich von einer anderen Fachrichtung höhere Chancen im Berufsleben versprechen. Kannst Du einen wichtigen Grund für diesen Wechsel belegen, dann werden die Semester, die Du im ersten Studiengang verbracht hast, nicht zum neuen Studium dazugezählt. Aber: Diese Regel gilt nur bis zum 4. Semester. Sobald Du einen Leistungsnachweis erbringen
musst, kannst Du nicht mehr so einfach wechseln!
Ein Urlaubssemester verlängert Deine Förderungshöchstdauer. Denn im Urlaubssemester erhältst Du kein BAföG! Wenn Du nach dem Urlaubssemester wieder ins Studium „einsteigst“, zählt das Urlaubssemester nicht zur Regelstudienzeit hinzu. Du studierst zwei Semester und machst dann ein Urlaubssemester im dritten Semester? Dann zählt das folgende vierte Semester als drittes Semester der Regelstudienzeit.
Du studierst Vollzeit, möchtest dann aber für ein Semester Teilzeit studieren, zum Beispiel weil Du einen Job für ein Semester annehmen kannst? Auch dieses Semester zählt nicht zur Regelstudienzeit und verlängert somit Deine Förderungshöchstdauer.
Du startest bald mit Deinem Master, allerdings fehlen Dir noch ein paar Punkte oder einige Kompetenzen, die für den Master eine Voraussetzung darstellen? Dann gibt es an einigen Unis die Möglichkeit eines Brückensemesters. Dieses Brückensemester zählt nicht zur Regelstudienzeit, wenn es für die Erlangung des Masters erforderlich ist.
Auch wenn Du als Vorbereitung auf den Master ein propädeutisches Vorsemester absolvieren musst, das als Zugangsvoraussetzung zum Master vorgeschrieben ist, wird dieses Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Wie kann ich die Regelstudienzeit verlängern?Natürlich gibt es zu jeder Regel Spezialfälle. Auch bei der Regelstudienzeit, denn diese kann in speziellen Fällen für Dich verlängert werden.
Dadurch erhältst Du auch nach der normalen Regelstudienzeit weiterhin BAföG. Diese Gründe können sein:
KrankheitWenn
Du eine Krankheit hast, die Dich an der Prüfungsteilnahme hindert oder sogar daran, Dein Studium weiterzuführen, verlängert sich Dein Anspruch auf BAföG. Die Krankheit muss dabei die Ursache dafür sein, dass Du nicht wie geplant weiter studieren kannst. Du brauchst als Beweis natürlich ein ärztliches Attest. Verschulden der HochschuleManchmal kannst Du gar nichts dafür, dass Du eine Prüfung nicht ablegen kannst. Denn auch die Hochschule kann an diesem Problem
schuld sein. Ein Beispiel dafür ist, dass das Angebot für die entsprechende Modulprüfung oder Leistung komplett fehlt. Oder Dein Prüfer wird krank und es gib keinen Ersatz. Oder Du kannst nicht die Räumlichkeiten nutzen, die Du für Deine Abschlussarbeit brauchst. Mitwirkung in gesetzlich vorgeschrieben HochschulgremienDu bist in der Hochschule nicht nur beim Studieren aktiv, sondern auch ehrenamtlich? Du wirkst im Senat mit, beim ASTA, in der Fachschaft, beim Verwaltungsrat? Dann könnte
Deine Regelstudienzeit dadurch verlängert werden. Modulprüfung, Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung nicht bestandenEs ist tatsächlich passiert: Du bist durch die Prüfung gerasselt oder hast sogar eine Zwischenprüfung richtig verhauen. Und die Prüfung war auch noch Voraussetzung für das nächste Semester! Auch hier bekommst Du weiter BAföG. BehinderungEs gibt Behinderungen, die Dich daran hindern, das Studium in der gleichen Zeit durchzuziehen, wie Deine Kommilitonen. Die Behinderung muss also ursächlich dafür sein, dass sich Deine Ausbildung verzögert. Du brauchst Nachweise entsprechender Stellen, dann kann Deine Regelstudienzeit verlängert werden. Schwangerschaft oder KindererziehungDu bist während Deines Studiums schwanger geworden? Oder erziehst während des Studiums ein Kind unter 10 Jahren? Dann bekommst Du eine Verlängerung der Regelstudienzeit. Allerdings musst Du trotz der Kindererziehung oder Schwangerschaft Deine Zeit überwiegend Deinem Studium gewidmet haben. Mehr Infos erhältst Du im Text über Studieren mit Kind. Wichtig: Den Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer musst Du vor Ende des Bewilligungszeitraums stellen! Es gibt natürlich noch weitere Ausnahmen, durch die Du mehr Regelstudienzeit bekommst. Oft sind das Einzelfälle, die von den Hochschulen gesondert geprüft werden. Folgende Gründe sind allerdings KEINE Gründe für die Verlängerung der Regelstudienzeit:
Wie lange werde ich mit BAföG gefördert und was genau hat der Bewilligungszeitraum damit zu tun?BAföG wird Dir, wie oben beschrieben, für die Regelstudienzeit gewährt. Allerdings bekommst Du nach dem Stellen Deines BAföG Antrags erstmal nur eine Förderung für zwölf Monate. Dieser Zeitraum nennt sich
Bewilligungszeitraum für BAföG. |