Bafög zwei mal krank bei gleicher prüfung

Wie wollen Sie zeit.de nutzen?

zeit.de mit Werbung

Um der Nutzung mit Werbung zuzustimmen, muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.

zeit.de mit Werbung

Besuchen Sie zeit.de wie gewohnt mit Werbung und Tracking. Ihre Zustimmung ist jederzeit widerrufbar.

zeit.de Pur - werbefrei lesen

Nutzen Sie zeit.de nahezu ohne Werbung und ohne Werbetracking.

zeit.de Pur - werbefrei lesen: Jetzt abonnieren

Wie lange bekomme ich eigentlich BAföG? Wann bekomme ich kein BAföG mehr? Was gibt es für besondere Umstände, dass ich kein BAföG mehr bekomme? Hier erklären wir Dir alle Informationen zur Förderungshöchstdauer beim BAföG-Bezug.

Wie lange kann ich BAföG bekommen?

Grundsätzlich bekommst Du genau so lange BAföG, wie Deine Regelstudienzeit andauert. Meist liegt die Regelstudienzeit bei 6 Semestern für den Bachelor und 4 Semestern für den Master. Es gibt aber auch Abweichungen.

Wichtig ist allerdings:
Du wirst mit BAföG tatsächlich nur in der Regelstudienzeit gefördert. Und die Regelstudienzeit sind nicht die Semester, in denen Du gerne mit BAföG gefördert werden würdest.

Ein Beispiel zur Förderungshöchstdauer:

Katrin studiert BWL in Köln. Die Regelstudienzeit sind 6 Semester. Katrin hat also die ersten 6 Semester Anspruch auf BAföG.
Fall 1: Katrin stellt ihren BAföG Antrag pünktlich vor dem ersten Semester über meinBafög und bekommt so ihre Förderung. Nach 6 Semestern endet diese Förderung, egal, ob Katrin mit dem Studium fertig ist oder nicht.
Fall 2: Katrin stellt ihren Antrag erst zum dritten Semester. Sie wird nun nur noch vom 3. bis zum Ende des 6. Semesters durch BAföG gefördert.
Es ist unbedeutend, wann Katrin den BAföG Antrag stellt. Für das BAföG Amt sind nur die 6 Semester der Regelstudienzeit wichig.

Woher weiß ich, wie lange die Regelstudienzeit bei meinem Studium ist?

Informationen zur Regelstudienzeit bei Deinem Studium findest Du zunächst in der Studienordnung. Auch Dein Modulhandbuch gibt Dir Infos darüber, und auch auf der Website der Hochschule sind meist alle Regelstudienzeiten bei den erläuterten Studiengängen aufgeführt. Im größten Zweifel kannst Du sicher auf im Sekretariat Deiner Hochschule oder Uni anrufen.

Förderungshöchstdauer bei Fehlen von Regelstudienzeiten

Es gibt teilweise Studiengänge, die tatsächlich keine Regelstudienzeiten vorgeben. Dann gelten folgende Regeln für die Förderungshöchstdauer:

  • 9 Semester bei Universitäts- und vergleichbaren Studiengängen
  • 7 Semester bei Fachhochschul- und vergleichbaren Studiengängen ohne Praxiszeiten
  • 8 Semester bei Fachhochschul- und vergleichbaren Studiengängen mit Praxiszeiten
  • 2 Semester bei Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengängen
  • 7 Semester bei Lehramtsstudiengängen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I

Förderung beim Teilzeitstudium

Du willst weniger Vorlesungen besuchen und damit länger studieren, da Du ein Vollzeitstudium zeitlich nicht schaffst? Dann ist der Artikel BAföG beim Teilzeitstudium für Dich interessant.

Regelstudienzeit beim SchülerBAföG

Als Schüler hast Du beim BAföG tatsächlich die besten Karten. Denn wie Du vielleicht schon weißt, gibt es für SchülerBAföG keine Rückzahlung. Es ist ein Vollzuschuss vom Staat.
Dazu gibt es beim Schüler BAföG noch Spezielles zur Regelstudienzeit: diese gibt es nämlich nicht. Du wirst solange mit BAföG gefördert, wie Du Deine Ausbildungsstätte besuchst. Auch wenn Du eine Klasse wiederholst, hat das keinen Einfluss auf Deine BAföG-Förderung.

Verlängerung der Förderungshöchstdauer

Natürlich gibt es auch bei der Förderungshöchstdauer Ausnahmen. Bei den folgenden Ereignissen wirst Du nicht durchgehend, dafür aber länger gefördert:

Es gibt ein paar besondere Fälle, in denen die Förderungshöchstdauer nicht gleich der Regelstudienzeit ist.
Die Förderungshöchstdauer Deines Studiums kann nicht nur kürzer, sondern auch länger werden. Dies entsteht dadurch, dass zwischenzeitlich kein BAföG gezahlt wird! Die verschiedenen Möglichkeiten einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer wollen wir hier erklären:

  • Fernunterricht

Beim Fernstudium bekommst Du nur 12 Monate die BAföG Förderung. Deine Fernuni muss zudem einige Voraussetzungen haben. In unserem Artikel findest Du alle Infos zur Förderung beim Fernstudium.

  • Verlängerung der Förderungshöchstdauer beim Erwerb von Sprachkenntnissen

Wenn Du für Dein Studium bestimmte Sprachkenntnisse aufweisen musst, kann Deine Förderungshöchstdauer verlängert werden. Dies gilt aber nicht für Sprachen, die normalerweise zur Ausbildung in der Schule gehören, z.B. Deutsch, Englisch, Latein oder Französisch. Musst Du weitere Sprachen lernen, wirst DU pro Sprache ein Semester mehr gefördert. Wenn durch das Lernen der Sprache die Regelstudienzeit bei Deinem Studiengang schon angehoben ist, kannst Du aber kein weiteres Förderungssemester erwarten.

  • Verlängerung der Förderungshöchstdauer durch ein Auslandssemester

Du gehst für ein oder zwei Semester ins Ausland? Dieser Aufenthalt verlängert Deine Förderungshöchstdauer. Denn die Auslandssemester fallen aus der Zählung „raus“. Dabei kannst Du sogar zusätzlich mit AuslandsBAföG gefördert werden! Das Auslandssemester darf dabei nicht in der Studienordnung als Pflicht vorgeschrieben sein und darf nicht länger als ein Jahr sein.
Ein Beispiel zum Auslandssemester:
Katrin reist für das vierte und fünfte Semester zum Studieren in die USA. Sie hat seit dem 1. Semester BAföG bekommen.
Im vierten und fünften Semester bekommt sie AuslandsBAföG für ihr Studium in der USA. Nach dem Auslandsstudium kommt sie wieder nach Köln, um dort weiter zu studieren. Auch wenn sie in den USA studiert hat, ist sie nicht auf dem gleichen Stand wie ihre Kommilitonen. Sie braucht also noch weitere 2 Semester. Insgesamt studiert Katrin also 8 Semester.
Dadurch, dass sie zwei Semester im Ausland war, hat ihre Inlands-Förderung durch BAföG „pausiert“. Sie bekommt also im 7. und 8. Semester immer noch BAföG und kann ihren Abschluss in Ruhe zu Ende machen.

  • Verlängerung der Höchstdauer durch einen Fachrichtungswechsel

Manche Studenten beginnen ein Studium und wechseln dann die Fachrichtung. Zum Beispiel weil ihnen der Studiengang keinen Spaß macht oder sie sich von einer anderen Fachrichtung höhere Chancen im Berufsleben versprechen. Kannst Du einen wichtigen Grund für diesen Wechsel belegen, dann werden die Semester, die Du im ersten Studiengang verbracht hast, nicht zum neuen Studium dazugezählt. Aber: Diese Regel gilt nur bis zum 4. Semester. Sobald Du einen Leistungsnachweis erbringen musst, kannst Du nicht mehr so einfach wechseln!
Ein zweiter Fachrichtungswechsel ist dann auch etwas schwieriger: Denn wenn Du das zweite Mal Deinen Studiengang aus einem wichtigen Grund wechselst, werden die Semester aus dem letzten Studiengang angerechnet. Den Rest der Regelstudienzeit des neuen Studiengangs bekommst Du dann als Volldarlehen und nicht mehr zu Hälfte als Zuschuss.
Mehr Infos gibt’s im Artikel zum Fachrichtungswechsel!

  • Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester verlängert Deine Förderungshöchstdauer. Denn im Urlaubssemester erhältst Du kein BAföG! Wenn Du nach dem Urlaubssemester wieder ins Studium „einsteigst“, zählt das Urlaubssemester nicht zur Regelstudienzeit hinzu. Du studierst zwei Semester und machst dann ein Urlaubssemester im dritten Semester? Dann zählt das folgende vierte Semester als drittes Semester der Regelstudienzeit.

  • Teilzeitstudium

Du studierst Vollzeit, möchtest dann aber für ein Semester Teilzeit studieren, zum Beispiel weil Du einen Job für ein Semester annehmen kannst? Auch dieses Semester zählt nicht zur Regelstudienzeit und verlängert somit Deine Förderungshöchstdauer.

  • Brückensemester im Master

Du startest bald mit Deinem Master, allerdings fehlen Dir noch ein paar Punkte oder einige Kompetenzen, die für den Master eine Voraussetzung darstellen? Dann gibt es an einigen Unis die Möglichkeit eines Brückensemesters. Dieses Brückensemester zählt nicht zur Regelstudienzeit, wenn es für die Erlangung des Masters erforderlich ist.

Bafög zwei mal krank bei gleicher prüfung

  • Propädeutisches Vorsemester im Master

Auch wenn Du als Vorbereitung auf den Master ein propädeutisches Vorsemester absolvieren musst, das als Zugangsvoraussetzung zum Master vorgeschrieben ist, wird dieses Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Wie kann ich die Regelstudienzeit verlängern?

Natürlich gibt es zu jeder Regel Spezialfälle. Auch bei der Regelstudienzeit, denn diese kann in speziellen Fällen für Dich verlängert werden. Dadurch erhältst Du auch nach der normalen Regelstudienzeit weiterhin BAföG.
Doch dieser Spezialfall tritt nur ein, wenn Du Dein Studium aus schwerwiegenden Gründen verlängerst.

Diese Gründe können sein:

  • Krankheit
  • Verschulden der Hochschule
  • Mitwirkung in Hochschulgremien
  • Modulprüfung, Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung nicht bestanden
  • Behinderung
  • Schwangerschaft oder Kindererziehung

Krankheit

Wenn Du eine Krankheit hast, die Dich an der Prüfungsteilnahme hindert oder sogar daran, Dein Studium weiterzuführen, verlängert sich Dein Anspruch auf BAföG. Die Krankheit muss dabei die Ursache dafür sein, dass Du nicht wie geplant weiter studieren kannst. Du brauchst als Beweis natürlich ein ärztliches Attest.
Wenn Du wegen einer Krankheit nicht weiter studieren oder zur Schule gehen kannst, bekommst Du noch 3 Monate weiter BAföG. Danach musst Du Dich beurlauben lassen oder ALG II beantragen. Lässt Du Dich rückwirkend für das gesamte Semester beurlauben, musst Du die Förderungen zurückzahlen.
Auf jeden Fall musst Du dem BAföG-Amt mitteilen, dass Du durch Deine Krankheit länger ausfallen wirst, sodass die Zahlungen eingestellt werden.

Verschulden der Hochschule

Manchmal kannst Du gar nichts dafür, dass Du eine Prüfung nicht ablegen kannst. Denn auch die Hochschule kann an diesem Problem schuld sein. Ein Beispiel dafür ist, dass das Angebot für die entsprechende Modulprüfung oder Leistung komplett fehlt. Oder Dein Prüfer wird krank und es gib keinen Ersatz. Oder Du kannst nicht die Räumlichkeiten nutzen, die Du für Deine Abschlussarbeit brauchst.
Du musst allerdings erstmal alles versuchen, um Dich mit den Bedingungen der Hochschule zu arrangieren. Du musst versuchen, die Verzögerung innerhalb Deiner Förderungshöchstdauer aufzuholen.
Nur wenn alle Versuche vergeblich waren, kannst Du mit diesem Grund die Verzögerung für Dein Studium begründen. Problematisch ist auch, die Hochschule dazu zu bringen, Dir für diesen Grund einen schriftlichen Nachweis zu geben. Das will sicherlich keiner so gerne zugeben…

Mitwirkung in gesetzlich vorgeschrieben Hochschulgremien

Du bist in der Hochschule nicht nur beim Studieren aktiv, sondern auch ehrenamtlich? Du wirkst im Senat mit, beim ASTA, in der Fachschaft, beim Verwaltungsrat? Dann könnte Deine Regelstudienzeit dadurch verlängert werden.
Allerdings wird nur solche Arbeit anerkannt, bei der Du durch eine Wahl an Dein Amt kommst. Außerdem muss durch die Arbeit eine Beeinträchtigung des Studiums erfolgen, sodass eine Verlängerung der Regelstudienzeit gerechtfertigt ist. Du musst darlegen, welche Arbeiten Du gemacht hast und wie dadurch Dein Studium beeinträchtigt wurde.
Mehr als zwei Semester länger Zeit zum Studieren bekommst Du allerdings nicht.

Modulprüfung, Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung nicht bestanden

Es ist tatsächlich passiert: Du bist durch die Prüfung gerasselt oder hast sogar eine Zwischenprüfung richtig verhauen. Und die Prüfung war auch noch Voraussetzung für das nächste Semester!
Durchatmen: Genau das ist der Fall, indem Du weiter BAföG bekommst, auch über die Förderungshöchstdauer hinaus.
Ein weiter Fall, bei dem Du weiter gefördert wirst, ist dieser: Du musst Leistungsnachweise bringen und musst jetzt ein Semester wiederholen, weil einmalig Dein Ergebnis nicht gereicht hat.

Auch hier bekommst Du weiter BAföG.

Behinderung

Es gibt Behinderungen, die Dich daran hindern, das Studium in der gleichen Zeit durchzuziehen, wie Deine Kommilitonen. Die Behinderung muss also ursächlich dafür sein, dass sich Deine Ausbildung verzögert. Du brauchst Nachweise entsprechender Stellen, dann kann Deine Regelstudienzeit verlängert werden.

Schwangerschaft oder Kindererziehung

Du bist während Deines Studiums schwanger geworden? Oder erziehst während des Studiums ein Kind unter 10 Jahren? Dann bekommst Du eine Verlängerung der Regelstudienzeit. Allerdings musst Du trotz der Kindererziehung oder Schwangerschaft Deine Zeit überwiegend Deinem Studium gewidmet haben.
Diese Zeiten werden Dir gewährt:
Für die Schwangerschaft bekommst Du ein Semester. Dein Kinder hat das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet? Dann bekommst Du pro Lebensjahr Deines Kindes ein Semester zusätzliche Zeit zum Studieren. Für das 6. und 7. Lebensjahr, sowie für das 8. und 10. Lebensjahr bekommst Du ein Semester Zusatz-Zeit.

Mehr Infos erhältst Du im Text über Studieren mit Kind.

Wichtig: Den Antrag auf Verlängerung der Förderungshöchstdauer musst Du vor Ende des Bewilligungszeitraums stellen!

Es gibt natürlich noch weitere Ausnahmen, durch die Du mehr Regelstudienzeit bekommst. Oft sind das Einzelfälle, die von den Hochschulen gesondert geprüft werden.

Folgende Gründe sind allerdings KEINE Gründe für die Verlängerung der Regelstudienzeit:

  • Ein Doppelstudium oder ein berufsbegleitender Job
  • Die Teilnahme an Wettbewerben oder außergewöhnlichen Studienprojekten
  • Ein Studienortswechsel
  • und die Pflege kranker Eltern

Wie lange werde ich mit BAföG gefördert und was genau hat der Bewilligungszeitraum damit zu tun?

BAföG wird Dir, wie oben beschrieben, für die Regelstudienzeit gewährt. Allerdings bekommst Du nach dem Stellen Deines BAföG Antrags erstmal nur eine Förderung für zwölf Monate. Dieser Zeitraum nennt sich Bewilligungszeitraum für BAföG.
Natürlich kannst Du auch eine kürzere Zeit für den Bewilligungszeitraum auswählen, zum Beispiel wenn Du AuslandsBAföG für ein halbes Jahr beantragst.
Vor Ende des Bewilligungszeitraums (wir empfehlen zwei bis drei Monate vorher), musst Du dann einen neuen Antrag auf BAföG stellen. Dies nennt sich Folgeantrag für BAföG. Wichtig ist es, den Antrag früh genug zu stellen, damit Du ohne Unterbrechung Deine Förderung bekommst. Weitere Infos zum Thema findest Du in unserem Text über den BAföG-Folgeantrag.