Bachelorabreit zweitversuch gleiches thema anderer titel

Nachstehend finden Sie einige häufig gestellte Fragen, die an den Prüfungsausschuss gerichtet werden.

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Frage in der Liste enthalten ist, bevor Sie sie uns stellen. Die Fragen sind wegen der vielen ausländischen Studierenden auch in englischer Sprache verfügbar (siehe ENGLISH ganz oben).

 

Haftungsausschluss 1:
Bitte beachten Sie, dass diese FAQ Ihnen helfen soll, aber nicht das maßgebliche Regelwerk ist. Bitte konsultieren Sie (für Bachelor oder Master) die Prüfungsordnung für die genauen Regeln (diese Prüfungsordnung ist sozusagen das "Gesetzbuch" für den Studiengang), und das Modulhandbuch für den Aufbau Ihres Studiengangs, einschließlich der Standard-Pflichtveranstaltungen usw. Beide Dokumente können von der Hauptwebsite der Fakultät für Physik und Astronomie heruntergeladen werden.
 

Haftungsausschluss 2:
Jegliche Beratung, die Sie von uns erhalten (wobei mit uns / wir / unser hier das Studentensekretariat und/oder der Prüfungsausschussvorsitzende gemeint ist), gilt nur in der Form, wie sie von uns in Erinnerung gerufen wurde (und mit der von uns beabsichtigten Bedeutung). Etwaige Missverständnisse oder unterschiedliche Erinnerungen an Gespräche mit uns werden zu unseren Gunsten gewertet. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen wir Ihnen, die Dinge per E-Mail zu regeln, obwohl auch in diesem Fall jeder Streit über die Auslegung des Textes in diesen E-Mails zu unseren Gunsten entschieden wird. Mit anderen Worten: Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicher zu sein, dass Sie wissen, was wir gesagt, geschrieben und gemeint haben. Letztlich gilt auch hier die berühmte Regel ignorantia juris non excusat.
 

Allgemeines

Was ist das Prüfungssekretariat /Studentensekretariat?

Dies ist das Sekretariat, das von Frau Nerger und Frau Hiemenz geleitet wird. Es befindet sich im Gebäude INF 227, Raum 00.320. Wenn Sie Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Ihrem Physikstudium haben, ist dies Ihre erste Anlaufstelle (mit Ausnahme von Standardfragen an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, siehe Liste unten). Bitte informieren Sie sich in den Hangouts über die Öffnungszeiten etc. (achten Sie auch auf mögliche Änderungen der Öffnungszeiten, siehe unten unter "Aktuelles"). Bitte beachten Sie, dass diese Damen gegen Ende des Semesters aufgrund der vielen Zeugnisse, die sie vorbereiten müssen, eine extrem hohe Arbeitsbelastung haben, seien Sie also bitte in dieser Zeit besonders rücksichtsvoll/geduldig.

Was kann ich vom Vorsitz des Prüfungsausschusses erwarten?

Er ist der Hauptansprechpartner, der für Entscheidungen im Zusammenhang mit Ihrem Studium zuständig ist. Wenn das Sekretariat Ihr Anliegen nicht beantworten oder lösen kann, ist er Ihre nächste Anlaufstelle. Routineentscheidungen werden von ihm direkt getroffen. Komplexe Fälle werden im Ausschuss diskutiert und vom gesamten Ausschuss entschieden. Derzeit ist der Vorsitzende Prof. Cornelis Dullemond. Informationen über die Sprechstunde und/oder wie Sie ihn erreichen können, finden Sie auf der Website des Prüfungsausschusses. Typische Fragen an den Vorsitzenden des Prüfungsamtes, für die Sie sich direkt an den Vorsitzenden wenden können (oder seine Sprechstunde besuchen):

  • Anerkennungen von Studienleistungen aus dem Ausland, sowie Erasmus Learning Agreements (outgoing). Bitte füllen Sie das Online-Webformular aus, bevor Sie in die Sprechstunde kommen!
  • Anträge auf Verlängerung der Bachelor- oder Masterarbeit. Bitte schreiben Sie ein formelles Schreiben, in dem Sie begründen, warum die Verlängerung notwendig ist, und stellen Sie sicher, dass es von Ihnen UND Ihrem Betreuer unterzeichnet ist.
  • Fragen zu Anerkennungen von nicht-physikalischen Modulen, die das Sekretariat nicht beantworten kann.
  • Fragen zur Anerkennung bestimmter Module (Pflicht/Kern, Wahlpflicht/Vertiefung, Wahl/Options, UK), die das Sekretariat nicht beantworten kann.
  • Probleme mit dem Studium und/oder Anträge auf Ausnahmeregelungen (z.B. aufgrund von Krankheit oder persönlichen/familiären Problemen oder anderen schwierigen Umständen).
  • Alle weitere Fragen die das Sekretariat an den Vorsitzenden weiterleitet.

Wo finde ich die neuesten Informationen zu studentischen Angelegenheiten?

Aktuelle Informationen zu studentischen Angelegenheiten (u.a. geänderte Öffnungszeiten des Studentensekretariats oder geänderte Sprechzeiten) finden Sie hier.

Alle Formulare als PDF Dokumente

Bachelor:

  • BSc_Arbeit_AnmeldeFormular.pdf
  • BSc_Arbeit_AnmeldeFormular_50Percent.pdf
  • FormblattBachelorarbeitskolloquiumAuswahlpruefung.pdf
  • Formular_Pruefungsgespraech_BA_Arbeit.pdf

Master:

  • MSc_MVMod_Registration_Form_and_Minutes.pdf
  • MSc_Mandatory_Modules.pdf
  • MSc_MFP_Record.pdf
  • MSc_Thesis_Registration_Form.pdf
  • Record_of_oral_Master_examination.pdf

Verschiedenes:

  • Bescheinigung_Studienzeitanrechnung.pdf
  • Erasmus: Bestätigung_Anerkennung_2021-22.pdf

Wie wird es gehandhabt, wenn ich einen falschen Rat oder eine falsche Information erhalte?

Wir alle machen Fehler, und so kann es vorkommen, dass Sie von Studienberatern, dem Studentensekretariat, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, dem Studiendekan oder einer unserer Websites Ratschläge oder Informationen erhalten, die Fehler enthalten oder einfach falsch sind. Wir sind in der Regel geneigt (versprechen aber nichts!), Probleme, die sich aus solchen Situationen ergeben, zu beheben, um den entstandenen Schaden zu minimieren. Aber: Die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch bleiben das letzte Wort, d.h. selbst wenn ein Ratschlag erteilt wurde, der im Widerspruch zur Prüfungsordnung und/oder zum Modulhandbuch steht, sind die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch maßgeblich. Beachten Sie auch den "Haftungsausschluss 2" am Anfang dieser Seite.

Sonderregelungen während der Covid-19-Krise

Wie muss ich meine Bachelor- oder Masterarbeit einreichen?

Während der Covid-19-Krise erfolgt die Einreichung einer Master- oder Bachelorarbeit auf elektronischem Wege. Bitte senden Sie die PDF-Datei der Arbeit vor 14:00 Uhr am Tag der Abgabefrist an das Studentensekretariat [email protected]. Setzen Sie Ihre beiden Prüfer auf das Cc dieser E-Mail, damit auch sie das PDF erhalten. Bei großen PDF-Dateien können Sie auch einen Link zum Herunterladen in die E-Mail einfügen. Die Frist für diese Einreichung bleibt dieselbe wie für die Einreichung in Papierform.

Was ist mit der Einreichungsfrist?

Eine durch die Covid-19-Krise verursachte Verzögerung gilt als Rechtfertigung für einen Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist. Erläutern Sie aber unbedingt den Grund für die Verzögerung.

Ich bin im Ausland. Kann ich trotzdem an Heidelberger Online-Kursen teilnehmen?

Solange der Kurs vollständig online stattfindet, gibt es keinen Grund, warum Ihr Standort eine Rolle spielen sollte. Also ja, Sie können. Aber Sie müssen noch an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein. Mit anderen Worten: Wenn Sie (für Ihr Auslandssemester) ein "Freisemester" nehmen, dann lautet die Antwort: Nein, das geht nicht.

Werden die Sprechstunden des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestrichen?

Nein. Aber sie finden online statt. Das Verfahren ist hier beschrieben.

Können mündliche Prüfungen online durchgeführt werden?

Ja. Dies gilt für alle Arten von mündlichen Prüfungen, auch für die mündliche Master-Fachprüfung MVMod und das Bachelor-Kolloquium. Der Rektor der Universität hat eine vorläufige Ergänzungsprüfungsordnung erlassen, die alle mit dem covid-19 zusammenhängenden Umstände bei Prüfungen aller Art, einschließlich der mündlichen Online-Prüfungen, regelt: Ergänzende_Prüfungsordnung.pdf. Bitte beziehen Sie sich auf dieses Dokument, wenn Sie beabsichtigen, eine Prüfung online abzulegen, und weisen Sie auch Ihren Prüfer auf dieses Dokument hin, falls er/sie es nicht kennt. Beachten Sie darüber hinaus Folgendes:

  • Für die Master Vertiefung (MVMod) vergessen Sie nicht, dass die Prüfung zusätzlich auf dem üblichen Weg mit dem üblichen Formular, diesmal aber online, angemeldet werden muss (siehe unten). Dies gilt unabhängig von der Covid-19-Krise.
  • An der Online-Telefonkonferenz sollte auch eine dritte Person teilnehmen, die das Protokoll führt ("Beisitzer(in)"). Dieses Protokoll kann einfach auf ein leeres Blatt Papier geschrieben werden (es ist nicht notwendig, dies auf einem offiziellen Formular zu tun). Der Beisitzer sollte es unterschreiben und einen Scan oder ein Foto mit seinem/ihrem Handy machen und diese per E-Mail an den Prüfer schicken.
  • Für das Bachelor-Kolloquium sollten die Prüfer darauf achten, wie die Benotung erfolgt (2/3 für die Abschlussarbeit, 1/3 für das Bachelor-Kolloquium). Dies lässt sich am besten aus dem Standardformular für das Bachelor-Kolloquiumsprotokoll ersehen (das Protokoll kann aber, wie oben beschrieben, auch auf einem leeren Blatt Papier erstellt werden).
  • Für die MVMod-Klausur und das Bachelor-Kolloquium muss der Prüfer nun die Klausur benoten und das Ergebnis dem Studentensekretariat mitteilen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
    • Der formale Weg (bevorzugt): Der Prüfer druckt das Protokoll aus, schreibt die Note(n) darauf, unterschreibt es, scannt es wieder ein und schickt den Scan per E-Mail an das Studentensekretariat unter [email protected].
    • Der schnelle Weg (während der Covid-Krise in Ordnung, aber weniger beliebt): Der Prüfer schickt eine E-Mail an das Studentensekretariat unter [email protected], mit dem nicht unterzeichneten Protokoll im Anhang und der Note im Text der E-Mail und dass er/sie mit dem Protokoll einverstanden ist.
  • Sowohl der/die Studierende als auch der/die Prüfer müssen über den Live-Videostream sichtbar sein.
  • Wir empfehlen, vor der Prüfung einen Techniktest durchzuführen, um zu prüfen, ob alles technisch reibungslos funktioniert.
  • Wenn die Prüfung aufgrund technischer Probleme unterbrochen werden muss, bleibt die Prüfung bis zu diesem Zeitpunkt gültig. Sie kann dann zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Der Prüfer entscheidet, wann und wie.
  • Tipp: Viele Videokonferenzsoftwaresysteme bieten Online-Whiteboard- und Screen-Sharing-Funktionen. Dies kann sehr hilfreich sein, damit die Prüfung gut funktioniert.

Wie kann ich Anmeldeformulare online an das Studentensekretariat übermitteln?

In Zeiten von Covid-19 müssen viele Formulare und Formalitäten online erledigt werden. Hier finden Sie eine Liste mit PDFs der verschiedenen Formulare:

  • Anmeldung der Bachelorarbeit: Hier können Sie das Formular als PDF herunterladen. Wenn Sie den Physik-Bachelor im 50%-Modus studieren, müssen Sie stattdessen dieses Formular verwenden. Beachten Sie (für den 100%-Bachelor), dass Sie, wenn Sie Ihre Bachelor-Prüfung als Zugangsprüfung für den Master-Studiengang anrechnen lassen möchten, dieses Formular ebenfalls herunterladen und ausfüllen und Ihrer Bewerbung für den Master-Studiengang beifügen müssen (siehe Informationen zum Übergang vom Bachelor zum Master hier).
  • Anmeldung der Master-MVMod-Prüfung: Laden Sie sich hier das MVMod-Anmeldeformular als PDF herunter.
  • Anmeldung von Master-Pflichtmodulen (nur für Studierende): Laden Sie sich hier das Formular als PDF herunter.
  • Meldebogen für Master-MFP-Modul (nur Betreuer): Laden Sie sich hier das Formular als PDF herunter.
  • Anmeldung der Masterarbeit: Laden Sie sich hier das Formular als PDF herunter.

Hier ist das Verfahren (gültig für die Zeit der Covid-19-Krise):

  • Sie füllen das Formular aus, und zwar auf eine der beiden Arten:
    • Entweder Sie drucken das PDF aus, füllen es mit einem Stift aus, scannen es mit einem Scanner ein oder fotografieren es mit Ihrem Handy,
    • Oder Sie füllen das PDF elektronisch aus (z. B. mit Adobe Reader oder Mac Preview oder einem anderen PDF-Reader mit Anmerkungsfunktion). Wenn das Formular unterzeichnet werden muss, können Sie ein Bild oder eine svg-Version Ihrer Unterschrift in das Dokument einfügen.
  • Senden Sie dann das Dokument (PDF oder Foto) per E-Mail an
    • (für den Fall der Liste der Pflichtmodule): das Studentensekretariat,
    • (für alle anderen Fälle, z.B. BSc Thesis, MVMod, MSc Thesis): Ihren Prüfer.
  • Der Prüfer muss diese Anmeldung genehmigen (für BSc Thesis, MVMod, MSc Thesis). Es gibt zwei Möglichkeiten:
    • Der formale Weg (bevorzugt): Der Prüfer druckt das Formular aus, unterschreibt es, scannt es wieder ein und schickt den Scan per E-Mail an das Studentensekretariat unter [email protected].
    • Der schnelle Weg (während der Covid-Krise okay, aber weniger bevorzugt): Der Prüfer schickt eine E-Mail an das Studentensekretariat ([email protected]), mit dem nicht unterschriebenen Dokument im Anhang und der Erklärung, dass er/sie mit dem Dokument einverstanden ist.
  • Das Studentensekretariat prüft dann alles, und wenn alles in Ordnung ist, wird es in das LSF eingetragen. Sie können es dann innerhalb von ein oder zwei Wochen im LSF sehen.

Wichtige Informationen für Bachelor-Studierende im ersten Semester

Wenn Sie Ihr Physikstudium gerade erst begonnen haben, ist vieles neu und Sie werden vielleicht mit Informationen überhäuft. Dennoch ist es wichtig, gleich zu Beginn ein paar wichtige Dinge zu wissen:

  • Lesen Sie die Prüfungsordnung Ihres Studiums kritisch durch, denn sie enthält wichtige und verbindliche Regeln. Wenn Sie diese nicht kennen, können Sie Schwierigkeiten bekommen.
  • Bitte denken Sie daran, dass Ihre kritischste erste Prüfung die Experimentalphysik 1 (PEP1) ist, denn dies ist die Orientierungsprüfung. Für dieses Modul gelten besondere Regeln! Sie müssen diese Prüfung spätestens im 3. Semester bestehen, sonst wird Ihr Studium abgebrochen! Bei Abbruch des Studiums verlieren Sie auch die Berechtigung, woanders in Deutschland Physik zu studieren... Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt über Klausuren und im Abschnitt über kritische Punkte in Ihrem Studium.
  • Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Immatrikulation (bei der Zentralen Universitätsverwaltung) Ihren vollen, offiziellen Namen mit allen Vornamen enthält, da sonst die Bescheinigung über Ihr Studium (wenn Sie alle Module bestanden haben) möglicherweise nicht gültig ist.

Projektpraktikum

Dieser Fragenkomplex bezieht sich auf das Projektpraktikum sowohl im Bachelor als auch im Master.

Wo kann ich das Praktikum absolvieren?

Sie können dies an jeder wissenschaftlichen Einrichtung überall auf der Welt tun. Sie können es auch bei Unternehmen machen. Wenn der Betreuer keinen akademischen Status oder keine akademische Funktion hat, dann suchen Sie sich bitte einen Co-Betreuer mit akademischem Status oder akademischer Funktion (von einer beliebigen Universität). Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das Thema zumindest etwas Physik beinhaltet. Verwandte Themen wie Chemie, Informatik oder Mathematik sind nicht per se ausgeschlossen, bedürfen aber der Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Was sollte auf der Bescheinigung stehen?

Wenn Sie Ihr Projektpraktikum in einem Unternehmen oder an einer anderen Hochschule absolvieren, lassen Sie sich bitte von Ihrem Betreuer eine Bescheinigung (ein Schreiben) ausstellen, in dem er Ihnen bestätigt, dass Sie das Projektpraktikum tatsächlich durchgeführt haben. Dieses Schreiben sollte enthalten:

  • Ihren Namen
  • Name und Instituts/Firmenzugehörigkeit sowie Kontaktinformationen Ihres Betreuers
  • Das Anfangs- und Enddatum
  • Das Thema
  • Die Gesamtzahl der Arbeitsstunden

Die Bescheinigung sollte auf einem offiziellen Briefkopf verfasst und von Ihrem Betreuer unterzeichnet sein. Bitte reichen Sie das Original dieses Schreibens / dieser Bescheinigung beim Prüfungssekretariat ein.

Wieviele Leistungspunkte?

Jedes Projektpraktikum muss einen Arbeitsaufwand von mindestens 120 Stunden (entspricht 4 Credit Points) umfassen. Insgesamt können wir bis zu 12 Credit Points für ein Projektpraktikum im Bachelor und ebenfalls bis zu 12 Credit Points für ein Projektpraktikum im Master anerkennen. Beispiel: zwei Projektpraktika mit je 6 CP oder 3 mit je 4 CP.

Kann ich eine Note für das Projektpraktikum erhalten?

Nein. Wenn der Betreuer eine auf das Zeugnis gibt, werden wir das Projektpraktikum trotzdem ohne Note buchen.

Gibt es noch einen anderen Weg, wie ich mein Praktikum anerkennen lassen kann?

Das kommt darauf an. Wenn es einem der Experimente aus dem Fortgeschrittenenpraktikum ähnelt, könnten Sie Dr. Klaus Reygers fragen. Aber im Allgemeinen lautet die Antwort: nein.

Darf ich ein Gehalt annehmen?

Nein. Ein bezahltes Praktikum kann nicht für Leistungspunkte anerkannt werden. Wenn das Praktikum jedoch in einer anderen Stadt oder im Ausland stattfindet, können Sie ein Stipendium/eine Unkostenerstattung erhalten, um Ihre entfernungsbedingten Mehrkosten zu decken. Bei diesen Kosten kann es sich um eine zweite (vorübergehende) Unterkunft handeln oder um die Kosten für das tägliche Pendeln von Heidelberg in die andere Stadt oder die zusätzlichen Kosten für die täglichen Ausgaben in einem teuren Land (z. B. der Schweiz). Sie müssen Ihren Vertrag (oder irgendetwas anderes, aus dem hervorgeht, wie viel Geld Sie erhalten) beim Prüfungsamt einreichen, zusammen mit einem Schreiben von Ihnen, in dem Sie erklären, warum Sie dieses Geld brauchen und wofür Sie es ausgeben.

Hinweis: Wenn Ihr Praktikum Teil eines anderweitig finanzierten Auslandsstudiums ist (z. B. Erasmus oder ein Stipendium der Universität), dann ist dieses Stipendium natürlich kein Problem.

WICHTIG: Ein Hinweis zu Praktikumsvereinbarungen

In einigen Ländern (z. B. Frankreich) oder Firmen muss die entsendende Einrichtung (wir) eine sogenannte "Praktikumsvereinbarung" unterzeichnen. Oft verlangen diese Vereinbarungen von uns (der Universität Heidelberg), dass wir die Studierenden für den Fall eines Unfalls versichern, oder sie enthalten andere Klauseln, die möglicherweise heikel sind. Weder das Studentensekretariat noch der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sind befugt, ein solches Dokument im Namen der Universität Heidelberg zu unterzeichnen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das Akademische Auslandsamt.

Auch wird manchmal verlangt dass wir bestätigen, dass das Praktikum ein Pflichtpraktikum ist. Da bei uns Projektpraktika strikt freiwillig sind, können wir auch dieses nicht unterschreiben.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Voraus, ob solche Bedingungen gestellt werden.

Bachelorarbeit

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Bachelorarbeit vor dem offiziellen Starttermin beim Studentensekretariat anmelden müssen.

Muss ich meine Bachelorarbeit im Voraus anmelden?

Ja. Bitte melden Sie Ihre Abschlussarbeit im Studentensekretariat an, bevor Sie beginnen.

Beachten Sie, dass Sie beantragen können, dass Ihre Bachelor-Prüfung auch als Zulassungsprüfung für Ihre Bewerbung für den Master-Studiengang gilt.

Wer kann eine Bachelorarbeit betreuen?

Der primäre (offizielle) Betreuer muss ein Professor, Privatdozent oder Forschungsgruppenleiter an unserer Fakultät sein. Beachten Sie, dass einige Forscher an den Max-Planck-Instituten in Heidelberg ebenfalls solche Stellen an unserer Fakultät haben. Der Zweitbetreuer kann von einer anderen Fakultät, einer anderen Universität oder sogar von einem Unternehmen kommen, muss aber mindestens den Status eines akademischen Privatdozenten (Habilitation) an einer Universität haben, da er/sie eine Prüfungsbefugnis besitzen muss. Beachten Sie, dass dies bei Forschungsgruppenleitern nicht immer der Fall ist, da viele von ihnen noch keine Habilitation/Pruefungsbefugnis haben. Bitte überprüfen Sie dies.

Ist die 12-Wochen-Frist streng?

Ja. Streng auf den Tag genau. Aber Sie können beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen förmlichen Antrag auf Verlängerung um bis zu 2 Wochen stellen. Es muss sich dabei um ein Schreiben auf Papier handeln, in dem Sie erklären, warum sich das Projekt verzögert hat. Es muss von Ihnen und Ihrem Betreuer unterzeichnet sein. Das Schreiben muss im Prüfungssekretariat abgegeben werden. In dringenden Fällen können Sie zusätzlich eine E-Mail an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schicken. Beachten Sie, dass der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses möglicherweise nicht sofort reagieren kann, reichen Sie Ihren Verlängerungsantrag daher bitte mindestens einige Arbeitstage vor Ablauf der Frist ein.

Kann ich meine Bachelorarbeit an einer anderen Universität schreiben?

Im Prinzip ja. Die Konstruktion besteht darin, dass Ihr Hauptbetreuer immer noch aus unserer Fakultät kommt, aber der Zweitbetreuer wäre dann von der anderen Universität und würde Ihr täglicher Betreuer sein.

Kann ich meine Bachelorarbeit in einem Unternehmen oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung schreiben?

Im Prinzip ja, aber nur, wenn es sich um ein Forschungsprojekt im Bereich der Physik handelt. Die offiziellen Erst- und Zweitbetreuer müssen immer noch die oben genannten Kriterien erfüllen, aber ein lokaler Tagesbetreuer kann jeder aus dem Unternehmen sein, der einen Doktortitel hat. Bitte beachten Sie auch den obigen Abschnitt über Praktika.

Kann die Bachelorarbeit das gleiche Thema haben wie ein vorheriges Projektpraktikum?

Ja. Es kann zum Beispiel passieren, dass Sie ein Projektpraktikum beginnen und von dem Thema so fasziniert sind, dass Sie auch Ihre Abschlussarbeit über dieses Thema schreiben möchten. Es gibt keine Regel, die das verhindert. Bedenken Sie nur, dass ein bisschen Abwechslung im Lebenslauf später auf dem Arbeitsmarkt hilfreich sein kann - aber das ist Ihre persönliche Entscheidung.

Kann ich ein Gehalt annehmen?

Nein. Siehe oben (Projektpraktikum).

Masterarbeit

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Masterarbeit vor dem offiziellen Starttermin beim Studentensekretariat anmelden müssen.

Aus welchen 3 Teilen (MFS, MFP, MFA) besteht die Phase der Masterarbeit?

The Master Thesis phase is divided into 3 parts:

  • The first part (MFS) is 3 months, and is meant to get to know the field, read literature, join the research seminar of the research group, perhaps join other seminars and attend talks in the field of your to-be Master thesis. During this 3 month period you can already start with some practical things, to get to know the field better, but you do not have to. If, at the end of these 3 months, you feel that this field or research group is not the right one for you, you can still decide to switch to another group and/or field.
  • The second part (MFP) is also 3 months, and is the phase in which you really start working yourself in to the methodology, try things out, and formulate, together with your supervisor, the actual goal of your thesis. Note that once you start this phase, there is no way back, and you have to finish your thesis (the MFP+MFA parts) within 9 months.
  • The third and final part (MFA) is 6 months, and is the part in which you will be doing the actual research and write it all up into a thesis. Please submit the thesis in PDF form by email to the student secretariate in time.

Muss ich meine Masterarbeit im Voraus anmelden?

Yes, in three separate phases. Before you start your Master thesis year (i.e before MFS, MFP and MFA) please download, print out and fill out this form and hand it in (in person) to the student secretariate. If the student secretariate approves, you can start the first 3 month part (MFS) of the Master thesis phase. Before the start of the second part (MFP) you should register your actual thesis at the student secretariate. You can do so by filling out and printing out this Master thesis registration form and bringing it (in person) to the student secretariate. When the student secretariate approves this, you can start the second 3 month part (MFP). This phase should officially end after about 3 months with an appraisal by the supervisor. For this, please print out this form and give it to your supervisor to fill out, and make sure that the form finds its way back to the student secretariate. This should be done around the end of MFP, but the exact date is not so critical. However, what is critical is that starting from the official starting date of the MFP phase (as written on the Master thesis registration form, see above) you have exactly (to the day) 9 months to finish the MFP and MFA phases, i.e. to submit your thesis (in PDF form) to the student secretariate.

Sind die Module MFS, MFP und MFA inhaltlich streng geregelt?

Not really. If you already want to start doing the actual research during the MFS phase, that's perfectly ok. If you and your supervisor decide to first do a bit of hands-on work to get to know the field, and then start reading up on the literature, that's also ok. You and your supervisor have to plan the project the way you consider the best. The MFS, MFP and MFA division is in that sense mainly meant to give some guideline/structure to the planning of the thesis. However, the formalities (such as the forms you have to fill out and the time limitations) have to be adhered to!

Ist die 9-monatige Frist für MFP+MFA streng?

Yes. Strict to the day. But you can make a formal application to the chairperson of the examination committee for up to 1 month of extension. This must be a paper letter, explaining why the project was delayed. It must be signed by you and by your supervisor. The letter must be delivered to the examination office (Prüfungssekretariat). In urgent cases you can in addition send the chairperson of the examination committee an email. Note that the chairperson of the examination committee may not be able to react immediately, so please hand in your extension application at least a few working days before time runs out.

Wer kann eine Masterarbeit betreuen?

The primary (official) supervisor must be a Professor, Privatdozent or Research Group Leader at our faculty. Note that some researchers at the Max Planck Institutes in Heidelberg have such appointments at our faculty as well. The second advisor can be from another faculty, another university or even from a company, but has to have at least an academic Privatdozent status (Habilitation) at a university because he/she has to have "Pruefungsbefugnis". Note that this is not always fulfilled for Research Group Leaders, many of which do not yet have a Habilitation/Pruefungsbefugnis. Please check this.

Kann ich meine Masterarbeit an einer anderen Universität schreiben?

Im Prinzip ja. Die Konstruktion besteht darin, dass Ihr Hauptbetreuer immer noch aus unserer Fakultät kommt, aber der Zweitbetreuer wäre dann von der anderen Universität und würde Ihr täglicher Betreuer sein. Bitte beachten Sie, dass Ihre Masterarbeit formell eine Heidelberger Masterarbeit nach der Heidelberger Prüfungsordnung bleibt.

Kann ich meine Masterarbeit im Ausland schreiben?

Wie oben: im Prinzip ja. Aber bitte beachten Sie, dass das akademische System in einem anderen Land sehr unterschiedlich sein kann. Außerdem wird es für den Erstbetreuer/in (der/die von der Uni-HD) schwieriger sein, den Überblick zu behalten. Wenn Sie also eine Masterarbeit im Ausland schreiben möchten, wählen Sie bitte einen erfahrenen Erstbetreuer/in in Heidelberg. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Kann ich meine Masterarbeit in einem Unternehmen oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung schreiben?

Im Prinzip ja, aber nur, wenn es sich um ein Forschungsprojekt im Bereich der Physik handelt. Die offiziellen Erst- und Zweitbetreuer müssen immer noch die oben genannten Kriterien erfüllen, aber ein lokaler Tagesbetreuer kann jeder aus dem Unternehmen sein, der einen Doktortitel hat. Bitte beachten Sie auch den obigen Abschnitt über Praktika.

Kann die Masterarbeit das gleiche Thema haben wie ein vorheriges Projektpraktikum?

Ja. Es kann zum Beispiel passieren, dass Sie ein Projektpraktikum beginnen und von dem Thema so fasziniert sind, dass Sie auch Ihre Abschlussarbeit über dieses Thema schreiben möchten. Es gibt keine Regel, die das verhindert. Bedenken Sie nur, dass ein bisschen Abwechslung im Lebenslauf später auf dem Arbeitsmarkt hilfreich sein kann - aber das ist Ihre persönliche Entscheidung.

Wann kann ich mit meiner Masterarbeit beginnen?

Um Ihre Masterarbeit beginnen zu können, müssen Sie mindestens 48 Credit Points erworben haben, bestehend aus 2 Kernmodulen, dem obligatorischen Masterseminar, dem MvMod-Modul (einschließlich der mündlichen Prüfung) sowie weiteren Wahlmodulen. Wenn Sie diese erreicht haben, die Punkte aber noch nicht im System verbucht sind, können Sie bereits "inoffiziell" mit der MFS-Phase Ihres Masterprojekts beginnen (Sie müssen nicht warten) und sich anmelden, sobald alles verbucht ist.

Darf ich ein Gehalt annehmen?

No. See above (Internship).

Bachelor 50%

Als Alternative zum "normalen" Bachelor in Physik gibt es die Möglichkeit, einen 50%igen Bachelor in Physik zu absolvieren, kombiniert mit einem 50%igen Bachelor in einem anderen Fach. Dies ist in erster Linie für Studenten gedacht, die Lehrer an einem deutschen Gymnasium ("Lehramt") werden wollen. Es ist aber auch möglich, einen nicht-lehramtsbezogenen 50%-Bachelor in Physik zu absolvieren. Hier folgen einige allgemeine FAQs, die sowohl für die Lehramt- als auch für die nicht-lehramtliche Variante des 50%-Bachelors gelten:

Welche Prüfungsordnung und welches Modulhandbuch gelten für den 50% Bachelor of Physics?

Der 50%-Bachelor in Physik ist in der gleichen Prüfungsordnung und im gleichen Modulhandbuch beschrieben wie der 100%-Bachelor. Bitte laden Sie sich aber unbedingt die Versionen dieser Dokumente herunter, die wir nach September 2019 online gestellt haben!

Kann ich nach einem 50%-Bachelor in Physik einen Master of Science in Physik machen?

Im Prinzip ja, wenn Sie die Zulassungskriterien erfüllen (siehe die Zulassungsordnung für den Master of Science in Physik). Zwei Zulassungskriterien sind in diesem Zusammenhang besonders erwähnenswert: Mindestens die Hälfte der Leistungspunkte Ihres Bachelors sollte Physik sein (nicht die Hälfte des 50%-Bachelors, sondern die Hälfte der Gesamtleistung). Darüber hinaus setzen wir voraus, dass die Bachelorarbeit im Physikteil des 50%-Bachelors geschrieben wurde.

Was ist, wenn sich Vorlesungen der beiden Disziplinen zeitlich überschneiden?

Bei der Kombination Physik und Mathematik versuchen wir, dies zu vermeiden. Bei anderen Kombinationen ist es unvermeidlich. Die einzige Lösung besteht darin, die Reihenfolge, in der Sie Ihre Module belegen, so zu planen, dass die Überschneidung vermieden wird. In ungünstigen Fällen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

In welchem der beiden 50%-Bachelorstudiengänge muss ich die Bachelorarbeit schreiben?

Sie können Ihre Bachelorthesis in beiden Studiengängen schreiben. Wenn Sie jedoch später einen Master of Science in Physik anstreben, müssen Sie Ihre Bachelorarbeit im Bachelor of Physics schreiben.

Wer ist die Beratungsperson für das 50% Bachelor / Lehramt?

Prof. Selim Jochim und Dr. Ostrowski.

Hat der 50%-Bachelor "Streichnoten" (wie der 100%-Bachelor)?

Ja: aber im Gegensatz zum 100%-Bachelor können Sie die Noten von nur 1 Physikmodul aus der Berechnung der Endnote herausnehmen.

Gibt es beim 50%-Bachelor "Joker" (wie beim 100%-Bachelor)?

Ja: Wie im 100%-Bachelor haben Sie einen dritten "Versuch" für bis zu zwei Vorlesungen in Physik.

*** Von nun an werden wir zwischen diesen beiden Varianten der 50%igen Bachelor-Physik unterscheiden: ***

Spezifisch für 50% Bachelor Physik für das Lehramt

Um Gymnasiallehrer zu werden, müssen Sie einen 50%-Bachelor machen, der zwei Fächer kombiniert. Wir gehen hier davon aus, dass eines dieser beiden Fächer, das Sie wählen, Physik ist (im Modulhandbuch heißt das "Lehramtsoption"). Wenn Sie damit fertig sind, machen Sie mit einem "Master of Education" weiter. Hier werden wir nur den 50%Bachelor-Teil besprechen. Hier sind ein paar FAQs:

Mit welchem anderen 50%-Bachelor kann ich meinen 50%-Bachelor in Physik (Lehramt) kombinieren?

Sie können es mit jedem anderen 50%-Bachelor kombinieren, der auf dieser Website aufgeführt ist. Wir empfehlen jedoch, es mit Mathematik zu kombinieren.

Muss ich die gleichen Module belegen wie im 100% Bachelor?

Sie müssen PEP1-PEP5 und PTP1-PTP4 (d.h. die gleichen experimentellen und theoretischen Physik-Pflichtvorlesungen wie im 100%-Bachelor) belegen, nicht aber die Mathematik-Vorlesungen. Die Kriterien für das Bestehen der Prüfungen sind identisch mit denen für den 100%-Bachelor. Zusätzlich müssen Sie noch das "Physikalische Anfängerpraktikum 1 für Lehramtsstudenten" (PAPL1) und "Astrophysik und Kosmologie für Lehramt" (PASTRO.1) absolvieren. Diese finden Sie in Tabelle 2b des Modulhandbuchs des Bachelorstudiengangs Physik. Darüber hinaus sind mehrere fächerübergreifende fachdidaktische Module zu absolvieren: 2 CP Fachdidaktik im anderen Fach (die 2 CP Fachdidaktik in Physik sind in PASTRO.1 enthalten, siehe oben), Einführung in die Schulpädagogik/Pädagogische Psychologie (6 CP), Grundlagen der Bildungswissenschaft (4 CP) und Berufsorientierte Praktika BOP I und BOP II (6 CP). Siehe Abschnitt 5 des Modulhandbuchs. Insgesamt summieren sich diese didaktischen Module auf 20 Leistungspunkte, wie Sie überprüfen können.

Für die Lehramtsoption Physik: Gibt es Wahlmöglichkeiten?

Leider nein. Der Studienplan für den 50%-Bachelor Physik für das Lehramt ist komplett festgelegt; es gibt keinen "Wahlbereich".

Kann ich den Vorkurs einbeziehen?

Leider nein. Es gibt keinen "Platz" mehr im Programm (Lehramt), um diese zusätzlichen Kreditpunkte zu buchen.

Wo kann ich mich für das Praktikum (Lehramt) anmelden?

Für PASTRO: Blockkurs, Anmeldung per E-Mail an das Haus der Astronomie. Für PAPL1: entweder online oder bei Dr. Jens Wagner.

Kann ich einen Master of Education mit einem 100%igen Bachelor machen?

Im Moment ja, aber Sie werden einige zusätzliche Kurse benötigen. Bitte sprechen Sie mit Dr. Ostrowksi. Beachten Sie, dass sich dies in Zukunft ändern kann.

Gibt es zusätzliche Informationen über die Lehramtsoption online?

Ja, die können Sie hier finden.

Spezifisch für 50% Bachelor Physik (nicht Lehramt bezogen)

Obwohl wir es nicht wirklich empfehlen, ist es auch möglich, einen lehramtsunabhängigen 50%-Bachelor in Physik zu machen (im Modulhandbuch heißt das "Fachanteil 50%").

Mit welchem anderen 50%-Bachelor kann ich meinen 50%-Bachelor in Physik kombinieren?

In principle you can combine with any other 50% BacheIm Prinzip können Sie es mit jedem anderen 50%-Bachelor kombinieren, der an unserer Universität angeboten wird. Wir empfehlen jedoch, ihn mit Mathematik oder Informatik zu kombinieren.lor that is offered at our university. We recommend, however, combining it with Mathematics or Informatics.

Muss ich die gleichen Module belegen wie der 100% Bachelor?

Sie müssen PEP1-PEP5 und PTP1-PTP4 (d.h. die gleichen experimentellen und theoretischen Physik-Pflichtvorlesungen wie im 100%-Bachelor) belegen, nicht aber die Mathematik-Vorlesungen. Die Kriterien für das Bestehen der Prüfungen sind identisch mit denen für den 100%-Bachelor. Außerdem müssen Sie das "Physikalische Anfängerpraktikum 1" (PAP1) absolvieren. Alle diese Pflichtmodule finden Sie in Tabelle 2c des Modulhandbuchs des Bachelorstudiengangs Physik aufgelistet. Im Bereich der Überfachlichen Kompetenzen (UK) haben Sie einige Freiheiten. Insgesamt (für beide Studienhälften zusammen) müssen Sie Vorlesungen im Umfang von 20 Leistungspunkten belegen. Diese können Sie mit einem beliebigen Modul aus der üblichen UK-Modul-Liste des Modulhandbuchs der beiden Fächer (Physik und das andere) belegen. Darüber hinaus dürfen (und sollen) Sie aber auch das "Anfängerpraktikum 2" (PAP2) im Wert von 6 CP und/oder ein Bachelor-Pflichtseminar (PSEM) im Wert von 3 CP (2 für das PSEM selbst und 1 für das dazugehörige UKS2, Details siehe Modulhandbuch) belegen. Einen beispielhaften Modellstudienplan finden Sie im Modulhandbuch im Anhang (Tabellen 22 und 23).

Muss ich die didaktischen Module der Lehramtsoption absolvieren?

Nein.

Muss ich die BOP-Module der Lehramtsoption absolvieren?

Nein.

Muss ich PAP2 und/oder PSEM machen (wie im Modellstudienplan)?

Nein. Das ist freiwillig. Der Modellstudienplan ist nur eine Anregung.

Kann ich den Vorkurs einbeziehen?

Ja, Sie können es in Ihren UK-Bereich aufnehmen.

Auslandsemester

Dieser Abschnitt befasst sich mit Auslandssemestern im Allgemeinen. Wenn Sie ein Erasmus-Auslandssemester absolvieren, lesen Sie bitte zusätzlich auch den nächsten Punkt.

Haftungsausschluss:
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann Ihr Learning Agreement unterschreiben (im Falle von Erasmus) oder Ihnen andere Ratschläge für Ihre Auslandsreise geben, aber der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist nicht die verantwortliche Person für die Auslandsreise. Ein Beispiel: Für Informationen über Erasmus wenden Sie sich bitte an die für Erasmus zuständige Person. Der Vorsitzende der Prüfungskommission ist nur für die Anerkennung der im Ausland absolvierten Kurse zuständig. Weitere Informationen über Erasmus-Austauschprogramme finden Sie unter dem nächsten Punkt.

Wie erhalte ich die Anerkennung von Studienleistungen in Heidelberg?

See below.

Sprachkurse?

In der Regel können pro Semester 2 ECTS CP für Sprachkurse (im UK-Bereich) angerechnet werden. Bei einem Auslandsaufenthalt können Sie auch alle Kurse zu Beginn absolvieren (d.h. wenn Sie 2 Semester im Ausland sind, können Sie, wenn Sie wollen, zu Beginn 4 CP im Wert von Sprachkursen belegen), da dies für einen Auslandsaufenthalt sinnvoller ist.

Kann ich meine Arbeit im Ausland schreiben?Siehe oben (Bachelorarbeit; Masterarbeit).

Kann ich ein Projektpraktikum im Ausland machen?

See above.

Beurlauben lassen?

Wenn Sie für ein oder zwei Semester ins Ausland gehen, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Universität Heidelberg beurlauben zu lassen. Dies hat zur Folge, dass Ihre formale Semesterzahl für die Auslandssemester "eingefroren" wird und diese Semester dann nicht auf Ihre maximale Semesterzahl angerechnet werden. Das bedeutet aber auch, dass Sie in diesen Semestern keine Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Heidelberg ablegen dürfen (auch nicht online/fern). Ob Sie sich beurlauben lassen oder nicht, hat dagegen keine Auswirkungen auf die Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen, wenn Sie wieder in Heidelberg sind.

Muss ich eine Mindestzahl an Leistungspunkte erarbeiten?

Der Prüfungsausschuss macht keine Vorgaben für eine Mindestanzahl von Leistungspunkten, die im Ausland erreicht werden müssen. Ihre Förderorganisation (z. B. Erasmus) könnte jedoch Anforderungen stellen. Bitte fragen Sie sie danach. 

WICHTIG: Ein Hinweis zu "Praktikumsvereinbarungen" (nur für Nicht-Erasmus-Studierende)

In einigen Ländern (z. B. Frankreich) muss die entsendende Einrichtung (wir) eine so genannte "Praktikumsvereinbarung" unterzeichnen. Oft verlangen diese Vereinbarungen von uns (der Universität Heidelberg), dass wir die Studierenden für den Fall eines Unfalls versichern, oder sie enthalten andere Klauseln, die möglicherweise heikel sind. Weder das Studentensekretariat noch der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sind befugt, ein solches Dokument im Namen der Universität Heidelberg zu unterzeichnen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das Akademische Auslandsamt. Und zwar rechtzeitig vor dem Beginn Ihres Praktikums.

ERASMUS Austausch (outgoing) und Online Learning Agreements (OLAs)

Wenn Sie sich für ein Austauschsemester/-jahr an einer ausländischen Universität im Rahmen des Erasmus-Programms beworben haben und dafür ausgewählt wurden, werden Sie mit einer Menge komplizierter Bürokratie konfrontiert. Diese FAQ sind die FAQ des Studentensekretariats und des Prüfungsausschusses, nicht die der Erasmus-Organisation. Aber da Sie sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen in Heidelberg anrechnen lassen wollen, ist der Prüfungsausschuss involviert. Und da in den (Online-)Learning Agreements (OLAs) bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt festgelegt wird, welche Module angerechnet werden können, ist der Prüfungsausschuss zwangsläufig an den OLAs beteiligt. Dies ist das Thema dieses FAQ-Bereichs hier.

Wer ist die Erasmus-Kontaktperson?

Wie bereits erwähnt, ist der Prüfungsausschuss nicht mit Erasmus verbunden, unterzeichnet aber die OLAs. Die eigentliche Erasmus-Ansprechpartnerin an der Fakultät für Physik und Astronomie ist: Frau Dewald-Klussmann. Für die gesamte Universität können Sie auch die Website des Erasmus-Programms der Universität Heidelberg besuchen.

Wann soll ich den Prüfungsausschussvorsitzenden kontaktieren?

Im Rahmen des Erasmus-Programms ist alles reglementiert. Insbesondere will die Erasmus-Organisation sicherstellen, dass die im Ausland erworbenen Leistungspunkte (CP) nach Ihrer Rückkehr nicht (ohne Ihr Verschulden) von Ihrer Heimatuniversität abgelehnt werden. Der Hauptzweck des Learning Agreements (LA) bzw. des neuen Online Learning Agreements (OLA) besteht also darin, sicherzustellen, dass Sie, Ihre Heimathochschule und Ihre Partnerhochschule sich darüber einig sind, welche Kurse belegt werden können und bei Ihrer Rückkehr anerkannt werden (Credit Transfer). Es soll Ihnen also helfen und Ihnen Planungssicherheit geben.

Warum muss ich das "Vorantrag"-Webformular vor dem OLA ausfüllen?

Bevor der Vorsitzende der Prüfungskommission einen LA abzeichnen kann, muss er/sie Inhalt und Umfang der Kurse kennen und wissen, wie Sie diese in unseren Lehrplan einbringen wollen. Das Webformular unter http://www.ita.uni-heidelberg.de/~dullemond/prueaus/ ermöglicht es, dies auf strukturierte Weise zu tun. Abgesehen von der Erleichterung der Aufgabe für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses hat dieses Webformular keine weiteren Konsequenzen.

Muss das Learning Agreement (LA/OLA) vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet werden?

Das hängt davon ab, in welcher Phase des gesamten Prozesses Sie sich befinden:

  1. Wenn Sie sich für das Erasmus-Programm bewerben, müssen Sie (für jede der beiden von Ihnen gewählten Destinationen) den Entwurf eines Learning Agreements einreichen. Diese LAs müssen nicht vom Vorsitzenden des Prüfungsamtes unterzeichnet werden.
  2. Wenn Sie zum Erasmus-Programm (für eine Ihrer beiden Wahlmöglichkeiten) zugelassen werden, erkundigen Sie sich bitte bei der Gastuniversität (der Universität, an der Sie studieren möchten), wann ihr Vorlesungsverzeichnis für Erasmus-Studierende (zumindest für Ihr erstes Auslandssemester) online verfügbar sein wird und wann die Frist für die OLA abläuft. Der Abgabetermin für die OLA sollte (natürlich) nach der Veröffentlichung des Vorlesungsprogramms liegen. Wenn dies nicht der Fall ist, teilen Sie dem Erasmus-Koordinator der ausländischen Universität mit, dass wir (Fachbereich Physik der Universität Heidelberg) OLAs erst unterschreiben, wenn das Programm Ihres ersten Semesters online ist. Wenn sie dennoch darauf bestehen, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Wie kann ich meine OLA vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterschreiben lassen?

Bitte lesen Sie zunächst den vorherigen Punkt darüber, wann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unterschreiben sollte. Sobald das Vorlesungsverzeichnis der ausländischen Universität online ist, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wählen Sie die Kurse aus, die Sie belegen möchten, und füllen Sie das Webformular entsprechend aus. Dabei handelt es sich nicht um die OLA, sondern um ein primitives Formular, das dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Arbeit erleichtern soll.
  2. Senden Sie den Code (den Sie nach dem Ausfüllen des Webformulars erhalten) per E-Mail an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Schreiben Sie in den Betreff der E-Mail etwas wie "Code for Learning Agreement", damit der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dies von einem Antrag auf Anerkennung von Credits unterscheiden kann.
  3. Sie sollten innerhalb von 1 Woche eine Antwort vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erhalten. Wenn nicht, schicken Sie bitte eine Erinnerungs-E-Mail. Wenn auch das nicht hilft, wenden Sie sich bitte an das Studentensekretariat.
  4. In dieser Antwort des Vorsitzenden sehen Sie die Liste der von Ihnen eingereichten Module, ergänzt um die Kommentare. Die Kommentare beginnen alle mit "-->". Bitte lesen Sie diese Kommentare sorgfältig durch.
  5. Falls Sie Einzelheiten zu Ihrer Modulwahl besprechen möchten oder der Vorsitzende Sie dazu auffordert, kommen Sie bitte in die Sprechstunde des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
  6. Sobald alle Fragen geklärt sind, können Sie mit dem Ausfüllen Ihres OLAs beginnen. Beachten Sie dabei bitte alle Hinweise in der E-Mail des Vorsitzenden (siehe "-->") und ggf. das, was in der Sprechstunde besprochen wurde. Häufige Fehler sind: (1) das Eintragen der falschen Anzahl von Leistungspunkten in Tabelle B (bei Pflicht-/Kernfächern ist die Heidelberger CP-Anzahl zu verwenden) und (2) das Beantragen von zu vielen CP für Sprachkurse (siehe hier).
  7. Anschließend unterschreibt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Ihre LA oder OLA. Vergessen Sie nicht, auch selbst zu unterschreiben!
  8. Bei den altmodischen PDF-LAs sollten Sie dann das PDF Ihres unterschriebenen LAs an Frau Dewald-Klussmann schicken. Bei dem OLA (online Leaning Agreement) erfolgt die Unterschrift online (auch durch den Vorsitzenden), so dass Sie das PDF nicht schicken müssen.

Das Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität für das nächste Jahr ist noch nicht online, aber die Frist für das LA läuft ab; was soll ich tun?

Manchmal hat die Gastuniversität das Programm für das nächste Semester noch nicht online, bevor Ihr LA unterschrieben werden muss. Es ist daher unmöglich, sicher zu sein, welche Module angeboten werden. In einem solchen Fall teilen Sie der Gastuniversität bitte mit, dass wir den LA erst einreichen können, wenn zumindest das Programm des ersten Semesters des Austauschs online ist. Wenn die Gastuniversität immer noch darauf besteht, den LA zu erhalten, bevor der Studiengang online ist, können Sie sich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wenden und um Hilfe bitten.

Wie sieht es mit einem zweisemestrigen Austausch aus? Wie muss ich das LA ausfüllen?

Wenn Sie einen zweisemestrigen Auslandsaufenthalt planen, werden Sie unweigerlich mit der Situation konfrontiert sein, dass das Vorlesungsprogramm für das zweite Semester noch nicht online ist, wenn Sie den LA ausfüllen müssen. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Erasmus-Koordinator Ihrer Gastuniversität, um zu erfahren, wie Sie damit umgehen können. Vielleicht können Sie einfach das Programm des letzten Jahres verwenden.

Kann ich Kurse belegen, die nicht in meinem OLA aufgeführt sind?

Ja. Sie können Ihre Kurse jederzeit wechseln und jeden Kurs belegen, den Sie möchten. Das LA schränkt Sie in keiner Weise ein, zumindest nicht von unserer (Heidelberger) Seite aus. Einige Partneruniversitäten sind jedoch sehr restriktiv und lassen nur Kurse zu, die sowohl von der Gastuniversität als auch von der Heimatuniversität ausdrücklich genehmigt wurden.

Wenn ich Kurse belege, die nicht in meinem OLA aufgeführt sind, können diese Credits trotzdem übertragen werden?

Ja, aber diese Module müssen auf die übliche Weise vom Prüfungsausschuss geprüft und genehmigt werden (siehe hier).

Ich möchte wissen, ob meine geänderte Kurswahl übertragen werden kann.

Wenn Sie an Ihrer Gastuniversität im Ausland sind und Ihr Studienprogramm ändern, möchten Sie vielleicht wissen, ob diese neuen Kurse in Heidelberg angerechnet werden können. Dazu können Sie entweder eine formlose Anfrage an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses richten. Oder Sie können auch den formelleren Weg der Änderung Ihrer OLA ("während der Mobilität") gehen, aber dann füllen Sie bitte zuerst das Webformular aus, mit nur den geänderten/hinzugefügten Vorlesungen (übliches Verfahren). Beide Wege (informell per E-Mail oder formell per Webformular und OLA) sind in Ordnung. Alle Zusicherungen, die Sie in beiden Fällen machen, werden von uns eingehalten.

Muss ich den aktualisierten LA während der Mobilität an Heidelberg zurückschicken?

Nein, zumindest nicht für uns. Aber einige Partneruniversitäten bestehen darauf. Falls Sie Ihre OLA aktualisieren möchten/müssen, lesen Sie bitte den obigen Punkt.

Rückkehr aus dem Ausland oder Hochschulwechsel: Wie kann man sich externe Leistungspunkte anerkennen lassen?

Nach der Rückkehr von einem oder zwei Auslandssemestern, oder nach einem Hochschulwechsel nach Heidelberg, können Sie sich Ihre Studienleistungen an der anderen Universität in Leistungen der Universität Heidelberg umwandeln lassen. Hier ist das Verfahren:

  1. Füllen Sie das Webformular aus.
  2. Senden Sie den Code des Webformulars per E-Mail an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Schreiben Sie in die Betreffzeile der E-Mail etwas wie "Credit acknowledgement".
  3. Dann kommen Sie zur Sprechstunde des Vorsitzenden der Prüfungskommission.
  4. Vergessen Sie nicht, Ihr offizielles Transcript of Records aus dem Ausland mitzubringen (und siehe unten über die Überprüfbarkeit des Transcripts).
  5. Für Erasmus: Vergessen Sie auch nicht, das Formular "Bestätigung Transcript of Records und Anerkennung" mitzubringen.
  6. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich Dinge als Teil des Anfängerpraktikums oder Fortgeschrittenenpraktikums anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Dr. Jens Wagner (für das Anfängerpraktikum) oder Dr. Klaus Reygers (für das Fortgeschrittenenpraktikum).

Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Krediten aus dem Ausland:

Wie "offiziell" muss das Transcript of Records (ToR) sein?

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss sich von der Echtheit des Dokuments überzeugen können. Dies kann auf verschiedene Weise überprüft werden:

  • Klassischer Weg: Bringen Sie die Papierversion der ToR mit, die vom Hochschulpersonal Ihrer Gastuniversität offiziell unterschrieben sein sollte (oder auf fälschungssicherem Papier gedruckt). Oft schickt die Gastuniversität diese offizielle ToR an die Universität Heidelberg, aber es dauert oft einige Zeit, bis sie im Studentensekretariat ankommt.
  • PDF oder Papierformular mit Verify-ID: Einige Universitäten drucken unten auf die ToR eine Verify-ID, so dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das Dokument online überprüfen kann.
  • PDF mit elektronischer Signatur: PDF-Dokumente können mit Hilfe von Kryptographie digital signiert werden. Einige Hochschulen signieren ihre ToR digital. Allerdings muss der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dann das elektronische PDF des Dokuments sehen, denn die digitale Signatur geht natürlich verloren, wenn sie auf Papier ausgedruckt wird.
  • PDF wird von der Gastuniversität direkt an uns geschickt: Wenn der Vorsitzende des Prüfungsausschusses oder das Studentensekretariat die ToR in PDF-Form direkt per E-Mail von den Verantwortlichen der Gasthochschule erhält, können wir das akzeptieren (aber keine Garantie).

Wir akzeptieren keine "selbst ausgedruckten" ToR, die keine der oben genannten Prüfmerkmale aufweisen.

Muss ich ein entsprechendes Modul auf der Heidelberg Seite finden?

Nein, nicht unbedingt. Oft gibt es für Ihr Modul aus dem Ausland kein gleichwertiges Modul in Heidelberg. Und selbst wenn es eines gibt, kann es Gründe geben, warum Sie es nicht als Heidelberger Modul anerkennen lassen wollen. In diesem Fall können wir (wenn das Modul ein ausreichendes Niveau hat und einen Bezug zur Physik aufweist oder anderweitig in unser Programm passt) das Modul mit dem ursprünglichen Titel anerkennen. Beispiel: Ein Modul "Physik der Vulkanologie" von der Universität Hawaii würde dann als "Physik der Vulkanologie (Uni Hawaii)" gebucht werden.

Wie werden die Noten in deutsche Noten umgerechnet?

Wir verwenden eine Tabelle der Zentralen Vergabestelle der Universitäten (ZUV), die versucht, eine gerechte Umrechnung der Noten vorzunehmen, wobei die unterschiedlichen Normalisierungen der Noten in den verschiedenen Ländern berücksichtigt werden.

Wie viele ECTS-Punkte werden vergeben?

Einige Länder in Europa (und alle außereuropäischen Länder) verwenden keine ECTS-Punkte. In der Regel wandeln wir diese alternativen Credits in ECTS-Credits um, indem wir 1 ECTS-Credit als 1/30 eines Semesters definieren (oder, wenn das System auf Trimestern basiert: 1/60 eines Jahres). Wenn das nicht funktioniert (z. B. bei Praktika oder so), verwenden wir die Regel, dass 1 ECTS-Kreditpunkt 30 Arbeitsstunden entspricht. Einige Universitäten haben einen offiziellen Umrechnungsfaktor für ihre Kreditpunkte in ECTS-Kreditpunkte. Wenn Sie den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf diese offizielle Webseite hinweisen können, kann dieser Umrechnungsfaktor (wahrscheinlich) verwendet werden.

Master oral exam (MVMod)

Bitte beachten Sie, dass Sie die MVMod-Prüfung rechtzeitig vorher im Prüfungssekretariat anmelden müssen.

Wer kann mich prüfen?

Nicht alle Dozenten können als MVMod-Prüfer ausgewählt werden. Da es sich bei dieser Prüfung um eine breit angelegte "Vogelperspektive"-Prüfung eines bestimmten Fachgebiets handelt, können nur Dozenten mit umfassender Vorlesungserfahrung in diesem Fachgebiet diese Prüfung abnehmen. Für jedes Fachgebiet gibt es eine Liste möglicher Prüfer. Diese Einschränkung gilt nur für die mündliche MVMod-Prüfung, nicht für andere Prüfungen.

Kann ich Kurse aus dem Ausland für MVMod nutzen?

Im Prinzip ja, wenn der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zustimmt. Es besteht aber die Gefahr, dass der mündliche Prüfer hier in Heidelberg einen anderen Themenschwerpunkt hat als Ihr Kurs im Ausland. Es ist also dringend ratsam, die Themen mit dem Prüfer sorgfältig zu besprechen.

Kann ich ein Projektpraktikum (MVProj) im Rahmen der mündlichen Prüfung (MVMod) wählen?

Nein.

Kann ich ein Seminar im Rahmen der mündlichen Prüfung (MVMod) wählen?

Nein (Entscheidung der Studienkommission, gültig ab dem Sommersemester 2021).

Muss die Prüfung nur von einem einzigen Prüfer durchgeführt werden?

Im Prinzip ja. Der Grund dafür ist, dass die Idee der MVMod-Prüfung darin besteht, zu sehen, ob es Ihnen gelungen ist, die Themen aus der Vogelperspektive zu betrachten, anstatt einfach jedes Thema einzeln zu verstehen. Die Fragen der Prüfung können daher mehrere dieser Themen auf einmal betreffen oder miteinander verknüpfen. Manchmal ist es jedoch sehr schwierig, einen einzigen Prüfer für die von Ihnen gewählte Themenkombination zu finden. Hier sind einige neue (ab Oktober 2020) Regeln, wie Sie dies handhaben können:

  • Suchen Sie sich einen Prüfer, der am besten zu Ihrer Themenwahl passt.
  • Wenn Ihre Themen zu weit auseinander liegen (z.B. "Einführung in die medizinische Physik" kombiniert mit "Quantenfeldtheorie"), kann der Prüfer diese Kombination ablehnen.
  • Wenn der Prüfer Ihrer Wahl einen zweiten Prüfer hinzuziehen möchte, ist das in Ordnung.
  • Achten Sie in diesem Fall darauf, dass beide Prüfer das Anmeldeformular für die Prüfung unterschreiben.
  • Wenn kein geeigneter zweiter Prüfer gefunden werden kann, müssen Sie Ihre Modulliste ändern.

Es ist (ab Oktober 2020) nicht mehr notwendig, den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses um die Erlaubnis zu bitten, zwei Prüfer zu haben.

Muss/müssen der/die Prüfer die Kurse selbst unterrichtet haben?

Nein. Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass ein Professor nur dann die MVMod-Prüfung durchführen darf, wenn er alle Kurse Ihrer MVMod-Auswahl selbst unterrichtet hat. Das ist nicht richtig. Das einzige Kriterium ist, dass der Professor alle von Ihnen gewählten Themen beherrschen muss und sich mit der Durchführung der Prüfung in diesen Themen wohlfühlt.  Wenn der Professor jedoch eines oder mehrere der von Ihnen gewählten Module (noch) nicht gelehrt hat, sollten Sie vorher mit dem Professor genau besprechen, welche Erwartungen er hat - aber das ist Ihre Entscheidung.

Müssen die Kurse Teil eines einzigen Fachgebiets sein?

Dies wird zwar nicht strikt durchgesetzt, ist aber die Norm (wegen des Problems der Vogelperspektive, siehe oben). Wenn Sie einen guten Grund haben, Themen aus verschiedenen Fachgebieten zu kombinieren, dann ist das auch in Ordnung, aber Sie müssen einen mündlichen Prüfer finden, der bereit ist, alle diese Themen zu prüfen. Die Kombination verschiedener Fachgebiete ist kein gutes Argument, um zwei Prüfer zu finden, d.h. es gibt Ihnen nicht das Recht, zwei Prüfer zu haben (aber wenn Sie zwei Prüfer finden, die sich einig sind, dann ist das in Ordnung).

Wofür zählt die Note?

Die Note der mündlichen MVMod-Prüfung zählt nicht nur für die 6CP der Prüfung selbst aber auch für die 12-16CP Vorlesungen, über die geprüft wird.

Kann ich mein MVMod bereits registrieren, bevor die Module im LSF eingetragen sind?

Nein. Das Studentensekretariat prüft, ob alle von Ihnen angemeldeten Module bestanden und im LSF-System gebucht wurden. Wenn nicht, wird Ihre Anmeldung nicht akzeptiert.

Anrechnung von Modulen aus anderen Fakultäten in Wahl / UK / Optionen

Darf ich Vorlesungen aus anderen Fakultäten besuchen?

Ja! Solange Sie an der Universität Heidelberg immatrikuliert sind, haben Sie das Recht, alle Vorlesungen aller Fakultäten zu besuchen, unabhängig davon, in welchem Studiengang Sie sich befinden. Unseres Wissens gibt es keine Beschränkungen.

Kann ich diese Module (von anderen Fakultäten) in Wahl / UK / Optionen anerkennen lassen?

Das hängt von vielen Faktoren ab. Oft kann man sich Module aus anderen Fakultäten im Wahlbereich und manchmal auch im UK-Bereich anerkennen lassen. Die Regeln, welche Module anerkannt werden, stehen im Modulhandbuch unter den Abschnitten "Wahlbereich" und "UK-Bereich" (im Bachelor) bzw. unter "Optionen" (im Master). In der Praxis werden zusätzlich zu dem, was im Modulhandbuch steht, in der Regel folgende Kriterien verwendet (allerdings ohne Gewähr):

  • Im Master: alle Kurse/Module aus dem Fachbereich Physik und Astronomie müssen Master-Niveau haben. Eine reine Bachelor-Vorlesung in Physik können wir für den Masterstudiengang Physik nicht anerkennen.
  • Im Master: alle Kurse/Module von außerhalb der Fakultät für Physik und Astronomie, wir verlangen nicht, dass das Modul Master-Niveau hat. Die Logik dabei ist, dass wir bei externen Themen nicht erwarten können, dass Sie an Kursen auf Masterniveau teilnehmen, da Sie in diesem Bereich nicht über das Bachelor-Grundwissen verfügen würden.
  • Die Kurse der Fakultät für Mathematik können in der Regel alle im Bereich UK und Wahl (Bachelor) oder Optionen (Master) anerkannt werden. Die einzigen Ausnahmen sind Kurse, die als mathematische Unterstützung für andere Fakultäten gedacht sind (zum Beispiel mathematische Methoden für die Wirtschaftswissenschaften). Von solchen Spezialkursen werden nur solche anerkannt, die für Physiker gedacht sind. Die Mathematikkurse, die allgemein anerkannt werden, sind Mathematikkurse für Mathematikstudenten.
  • Lehrveranstaltungen aus dem Fachbereich Chemie: Wir haben spezielle Chemie-VK-Module (siehe Modulhandbuch). In der Regel erwarten wir, dass Sie zuerst diese Kurse belegen, bevor wir speziellere Chemiekurse anerkennen.
  • Im UK-Bereich erkennen wir in der Regel Kurse an, die in der Physik, aber auch außerhalb der Physik von Nutzen sind. Zum Beispiel Kurse in Programmiersprachen, Datenmanagement, etc. Kurse, die zu technisch sind und wenig Bezug zur Physik haben (z. B. Kurse zu Softwarepaketen für die Motorentwicklung), werden in der Regel nicht anerkannt. Bitte beachten Sie auch, dass Programmierkurse, die speziell für Studierende aus nicht-naturwissenschaftlichen Fächern gedacht sind, (im Allgemeinen) nicht anerkannt werden: Nehmen Sie stattdessen bitte einen allgemeinen Programmierkurs oder einen Programmierkurs, der von den Fachbereichen Physik, Mathematik, Informatik oder anderen "Naturwissenschaften" angeboten wird (oder für diese gedacht ist).
  • Sprachkurse (Englisch oder eine andere Sprache) werden in der Regel anerkannt, allerdings bis zu maximal 2 CP pro Semester. Für Leute, die 2 Semester im Ausland waren, setzen wir 4 CP pro Jahr an, d.h. sie können ihre Sprachkurse im ersten Auslandssemester machen und im zweiten Auslandssemester nichts und bekommen trotzdem 4 CP. Die Logik: Wenn man ins Ausland geht, ist es am besten, wenn man die Sprache am Anfang lernt.
  • Im Wahlbereich Bachelor gibt es eine Liste von Fachbereichen, für die Module im Wahlbereich Bachelor anerkannt werden können. Darüber hinaus erkennen wir Themen aus Geschichte oder Literatur an, die in irgendeiner Weise mit Physik zu tun haben (z.B. Wissenschaftsgeschichte). Themen aus der Medizin, wenn sie nicht zu weit von der Physik oder anderen Naturwissenschaften entfernt sind, werden als gleichwertig mit der Biologie angesehen und damit anerkannt. Manchmal erkennen wir auch Module aus völlig fachfremden Bereichen wie Psychologie oder Sozialwissenschaften an, aber wir behalten uns das Recht vor, von Fall zu Fall zu entscheiden: Dazu müssen Sie die Sprechstunde des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses aufsuchen.

Wenn ich sie nicht anerkennen lassen kann, geht diese Leistung dann verloren?

Wenn ein Modul nach den obigen Ausführungen nicht anerkannt werden kann, kann es in der Regel trotzdem in der Kategorie "Freiwillige Zusatzleistungen" gebucht werden. Das bedeutet, dass es weder für die Credits noch für die Abschlussnote zählt, aber es wird auf Ihren Abschlussdokumenten erscheinen, so dass Sie potenziellen Arbeitgebern nachweisen können, dass Sie diese freiwilligen Zusatzleistungen absolviert haben. Sie sind also nicht "verloren".

PSEM, MVSEM und andere Seminare

Welche Seminare kann ich besuchen?

Wir bieten immer wieder Spezialseminare für PSEM und für MVSEM an. Wenn alle ausgebucht sind, wenden Sie sich bitte an den Studiendekan. Ob es sich bei einem Seminar um ein PSEM, MVSEM oder nicht handelt, sollte in der LSF-Beschreibung angegeben werden. Wenn Sie also nach geeigneten PSEM- oder MVSEM-Seminaren suchen, schauen Sie im LSF nach.

Kann ich für mein PSEM im Bachelor stattdessen an einem Master-MVSEM-Seminar teilnehmen?

Es wird nicht empfohlen und ist auch nicht das Ziel der Master-MVSEMs. Die Teilnahme am MVSEM erfordert mehr Vorkenntnisse als bei einem PSEM. Ein Bachelor-Student, der an einem Master-MVSEM-Seminar teilnimmt, kann das Niveau des MVSEM für die anderen Teilnehmer herabsetzen, und der Bachelor-Student ist möglicherweise nicht in der Lage, selbst allem zu folgen. Außerdem wird im MVSEM weniger Wert auf die Präsentationsfähigkeiten gelegt als im PSEM.

Kann ich ein Seminar einer anderen Fakultät/Abteilung als PSEM oder MVSEM anerkennen lassen?

Im Allgemeinen nicht. Aber es gibt Ausnahmen: Seminare aus dem Fachbereich Mathematik (oder anderen Fachbereichen), die der Physik sehr nahe stehen, können im Prinzip angerechnet werden (fragen Sie im Einzelfall den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses). Es muss jedoch sichergestellt sein, dass das Seminar der Modulbeschreibung für PSEM/MVSEM entspricht und die Anzahl der Leistungspunkte gleich (oder höher) ist als unser PSEM/MVSEM. Überzählige CPs gehen verloren. Für PSEM muss das Seminar daher Feedback/Diskussion über Präsentationsfähigkeiten beinhalten (siehe UKS2 im Modulhandbuch). Für MVSEM muss das Seminar einen schriftlichen Teil enthalten. Sowohl für PSEM als auch für MVSEM muss die Anzahl der Teilnehmer mindestens 12 betragen, um einen ausreichenden Kontakt mit den Präsentationen der Kommilitonen zu gewährleisten. Um das Seminar anerkennen zu lassen, muss der Dozent eine Bescheinigung ausstellen. Diese Bescheinigung sollte alle Informationen enthalten, die es uns ermöglichen, zu überprüfen, ob die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Kann ich ein bestimmtes Seminar im nächsten Jahr wieder besuchen?

Angenommen, jedes Sommersemester wird ein Seminar zum Thema "Planetenbildung" angeboten. Die Studierenden wählen aus einer Reihe aktueller Arbeiten aus und stellen diese im Rahmen des Seminars vor. Da diese Reihe aktueller Arbeiten jedes Jahr aktualisiert wird, argumentieren einige Studierende, dass das Seminar "Planetenbildung" dadurch jedes Jahr anders ist, und sie fragen uns, ob sie neue Leistungspunkte erhalten können, wenn sie im nächsten Jahr teilnehmen. Die Antwort ist: Nein. Der Prüfungsausschuss erkennt zwar das Argument an, dass die Themen nicht jedes Jahr identisch sind, ist aber der Meinung, dass Studierende nur dann mehrere Seminare anerkannt bekommen können, wenn es sich um thematisch unterschiedliche Seminare handelt. Wenn Sie aber im Bachelor ein PSEM-Seminar zum Thema "Planetenentstehung" belegt haben und im Master ein MVSem-Seminar zum Thema "Planetenentstehung" angeboten wird, ist das in Ordnung, weil es sich offiziell um unterschiedliche Seminare handelt (das eine ist PSEM für Bachelor, das andere MVSem für Master). Wie bei allen Modulen gilt auch hier: Es gibt keine Regel, die Ihnen die Teilnahme verbietet. Es ist nur so, dass wir nur die Leistungspunkte eines der Seminare anerkennen können.

Welche Module können zwischen den Kategorien (Pflicht/ Wahlpflicht/ Wahl/ Kern/ Vertiefung/ Optionen/ UK) verschoben werden?

Was ist die Logik dessen, was wohin verschoben werden kann?

Module können von "höherwertigen" Kategorien in "niedrigerwertige" Kategorien verschoben werden, aber nicht umgekehrt. Im Einzelnen:

Bachelor-Kategorien, in der Reihenfolge des abnehmenden "Wertes":

Pflichtmodule (PTPx, PEPx, PMx, PAPx, PFPx), Wahlpflichtmodule Physik (WP), und Wahlmodule aus Nachbarbereichen der Physik (W). Überfachliche Kompetenzen (UK) siehe unten (Sonderkategorie). Die meisten P-Module sind Pflichtmodule, können also nicht verschoben werden. Ein zweites PSem (Seminar) kann jedoch in den WP- oder W-Bereich verschoben werden. Wenn Sie z. B. PMA2 belegen, obwohl Sie bereits die Mathekurse PMP2+PMP3 absolviert haben, können diese ebenfalls in den WP- oder W-Bereich verschoben werden, obwohl wir sie bei den Mathekursen normalerweise in den UK-Bereich verschieben (siehe UK unten). Jedes WP-Modul kann in W verschoben werden. Der umgekehrte Weg ist jedoch ausgeschlossen.

Master-Kategorien, in der Reihenfolge ihres abnehmenden "Wertes":

Kernmodule (MKx), Spezialisierung (Vertiefung) (MV) und Optionen. Für Überfachliche Kompetenzen (UK), siehe unten (spezielle Kategorie). Jedes MK-Modul kann in MV oder Optionen verschoben werden. Jeder MV-Baustein kann in Options verschoben werden. Der umgekehrte Weg ist jedoch ausgeschlossen.

Überfachliche Kompetenzen (UK): Ein Sonderfall:

Der UK-Bereich ist sowohl für Bachelor als auch für Master gültig. Es handelt sich um eine spezielle Kategorie, in der man mindestens 19 Leistungspunkte im Bachelor haben muss (im Master ist UK Teil der Optionen, und es gibt keine Untergrenze). Der Hauptgedanke dieser Kategorie ist: Dinge zu lernen, die nicht nur für die Physik, sondern in einem viel breiteren Kontext verwendet werden können. Zum Beispiel: lernen, wie man Computerprogramme schreibt oder wie man etwas präsentiert. Viele solcher Kurse sind im Modulhandbuch des Bachelor-Studiengangs Physik aufgeführt (auch für Master-Studierende nutzbar). Zusätzlich zu diesen aufgelisteten Kursen können auch die folgenden Arten von Kursen in den UK-Bereich aufgenommen werden (auch wenn sie nicht explizit aufgeführt sind):

  • Mathematikkurse jeglicher Art, sofern sie entweder für Mathe- und/oder für Physikstudenten sind. Ein Mathematikkurs speziell für die Sozialwissenschaften (zum Beispiel) ist ausgeschlossen.
  • Sprachkurse, jedoch höchstens bis zu 2 CP pro Semester.
  • Kurse in Business/Entrepreneurship/Wirtschaft/Recht, wenn (und nur wenn) sie von praktischem Nutzen für die Führung eines Unternehmens sind.
  • Programmierkurse jeglicher Art, einschließlich numerischer Simulationen/Berechnungen.
  • Kurse zur Datenanalyse oder statistischen Auswertung jeglicher Art.

Darüber hinaus werden auch einige Einführungskurse anderer Fachrichtungen in den UK-Bereich aufgenommen, allerdings nur die spezifischen Kurse, die im Modulhandbuch unter "Fachspezifische Zusatzqualifikationen" aufgeführt sind. Beispiel: Für Chemie gibt es UKAChe und UKACheP, die in UK angerechnet werden können. Jedes andere Modul aus dem Bereich Chemie muss in den Wahlbereich gehen.

Ich brauche noch Punkte in UK im Bachelor: Kann ich Modul X in UK verschieben?

Nur in ganz besonderen Fällen können Sie ein Wahlmodul oder Wahlpflichtmodul nach UK versetzen: Sie müssen die Kriterien von UK erfüllen, die oben (genauer: hier) beschrieben sind. In allen anderen Fällen lautet die Antwort: nein.

Ich brauche noch Punkte in Wahlpflicht im Bachelor: Kann ich Modul X in WP verschieben?

Jeder Master-Vertiefungskurs kann als Wahlpflicht im Bachelor verwendet werden. Die meisten UK-Module können nicht in die Wahlpflicht übernommen werden, mit Ausnahme von UK-Modulen, die stark physikalisch orientiert sind, wie UKWR2 ("Einführung in die Computerphysik"). Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich können nicht in den Wahlpflichtbereich verschoben werden.

Gibt es eine Höchstgrenze für die CPs im UK

Nein.

Gibt es eine Höchstgrenze für die CPs im Wahlpflichtbereich?

Nein.

Gibt es eine Höchstgrenze für die CPs in der Master Vertiefung?

Nein.

Bachelor - Master Übergang

Werde ich automatisch vom Bachelor ins Master umgeschrieben?

Nein! Sie müssen sich aktiv für den Masterstudiengang bewerben. Bitte besuchen Sie diese Website und bewerben Sie sich. Bitte beachten Sie die Frist für die Bewerbung! Bitte beachten Sie auch, dass dieses Verfahren in zwei Phasen abläuft: zuerst die Bewerbung und (hoffentlich) die Zulassung, und danach die Einschreibung (für die Sie Ihre Zulassungsbescheinigung und Ihr Bachelor-Diplom benötigen).

WICHTIG: Sie können beantragen, dass Ihre Bachelor-Prüfung als Zugangsprüfung für den Master-Studiengang gilt. Laden Sie dazu bitte dieses Formular herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie es zusammen mit Ihren anderen Unterlagen für die Bewerbung zum Masterstudiengang ein.

Ist meine Zulassung auch für ein späteres Semester gültig?

Nein. Die Zulassung gilt nur für das Semester, für das Sie sich beworben haben. Das hat komplizierte administrative Gründe. Wenn Sie jedoch eine Zulassung haben, dann haben Sie diese auf einem offiziellen Dokument erhalten. Wenn Sie sich in einem späteren Semester erneut um eine Zulassung bewerben möchten, machen Sie einfach eine Kopie Ihres Zulassungsdokuments und fügen Sie diese Kopie Ihren Bewerbungsunterlagen bei. Es ist dann sehr wahrscheinlich, dass Sie auch für dieses neue Semester zugelassen werden.

Wie kann ich ungenutzte Credits vom Bachelor in den Master übertragen?

Zunächst einmal: Sie können nur dann Credits vom Bachelor in den Master "mitnehmen", wenn (a) diese Credits in der "freiwilligen Zusatzleistung" aufgeführt waren (d.h. dass sie nicht für Ihr Bachelor-Diplom "verwendet" wurden) und (b) wenn diese Vorlesungen Master-Niveau haben (bei Physikkursen). Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können diese Credits übertragen werden. Der Anrechnungsprozess selbst kann erst gestartet werden, nachdem die erste Master-Vorlesung in die Datenbank eingetragen wurde (dies ist eine rein organisatorische Frage). Sobald dies geschehen ist, können Sie (im Übungsgruppenverwaltungssystem) das Anrechnungsformular herunterladen. Dieses PDF können Sie ausdrucken, unterschreiben und zum Prüfungsamt mitbringen. Das Prüfungsamt kann dann diese Credits in Ihren Masterstudiengang übertragen. Hinweis: Wenn einige Module nicht auf dem Formular erscheinen, machen Sie sich keine Sorgen: Schreiben Sie sie selbst auf das Formular.

Hochschulwechsel beim Übergang vom Bachelor zum Master

Viele Studierende möchten die Gelegenheit nutzen, während des Übergangs vom Bachelor zum Master an eine andere Hochschule zu wechseln. Das ist völlig in Ordnung. Aber seien Sie vorsichtig: Wenn Sie bereits in die andere Stadt ziehen und/oder sich an der anderen Hochschule immatrikulieren, bevor Sie Ihr Bachelor-Zeugnis in der Hand haben, gehen Sie ein großes Risiko ein! Am besten ist es, so zu planen, dass Sie Ihr Bachelor-Zeugnis in der Hand haben, bevor Sie sich an der neuen Hochschule immatrikulieren. Wenn das aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, dann vergewissern Sie sich unbedingt, dass Sie alle Ihre Voraussetzungen erfüllt haben (genügend Leistungspunkte in UK und Wahlpflicht, genügend Leistungspunkte allgemein, alle Ihre Pflichtmodule, Ihre Bachelorarbeit etc etc). Besprechen Sie dies mit dem Studentensekretariat, um das Risiko zu minimieren, dass etwas schief geht.

Klausur / Nachklausur / Versuch / Joker: Was ist was?

Erster Versuch: Klausur and Nachklausur

Zu jedem Vorlesungsmodul wird eine Klausur geschrieben. Wenn Sie diese Klausur nicht bestehen (oder wenn Sie aus medizinischen oder anderen plausiblen Gründen nicht an der Klausur teilnehmen können und Ihren Dozenten oder Tutor rechtzeitig informieren), können Sie eine Nachklausur schreiben. Wenn Sie diese Nachklausur nicht bestehen, erhalten Sie die Note 5,0 (Nicht bestanden), d.h. Sie haben diesen ersten Versuch nicht bestanden. Also: ein Versuch ist Klausur + Nachklausur.

Krankheit

Wenn Sie für die Wiederholungsprüfung krank sind (mit ärztlichem Attest), sprechen Sie bitte mit Ihrem Lehrer, ob er/sie bereit ist, eine mündliche Wiederholungsprüfung abzulegen. Wenn nicht, kommen Sie bitte in die Sprechstunde des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Zweiter Versuch: Klausur and Nachklausur

Sie können für dieses Modul einen zweiten Versuch unternehmen: dies wird in der Regel im nächsten Jahr sein, wenn der Kurs erneut angeboten wird. Auch dieser zweite Versuch ist Klausur+Nachklausur. Es gelten die gleichen Regeln. Wenn Sie diese beiden Prüfungen nicht bestehen, haben Sie Ihren zweiten Versuch nicht bestanden.

Nichtbestehen des zweiten Versuchs

Wenn Sie diesen zweiten Versuch nicht bestanden haben (siehe aber unten), bedeutet dies normalerweise, dass Sie dieses Vorlesungsmodul endgültig nicht bestanden haben und dieses Modul nicht mehr belegen können. Handelt es sich bei diesem Modul um ein Pflichtmodul (z.B. eines der Module PTP*, PEP*, LA1, PAP* oder PFP* oder die Bachelorarbeit im Bachelor), bedeutet dies normalerweise, dass Ihr Physikstudium beendet ist. Aber siehe "Joker" unten.

"Joker"-Reglung für Bachelor

Für diese Pflichtmodule (außer PEP1) haben Sie zwei "Joker". Sie können einen "Joker" verwenden, um ein zweimal fehlgeschlagenes Pflichtmodul ein drittes Mal zu machen (wieder Klausur + Nachklausur). Sie können nicht zwei Joker für dasselbe Modul verwenden. Wenn Sie ein Pflichtmodul mit Joker ein drittes Mal nicht bestehen (das heißt: drei Klausuren und drei Nachklausuren), wird Ihr Physikstudium abgebrochen. Siehe aber Härtefallantrag. Beachten Sie, dass für die meisten Physik-Pflichtmodule (nicht für Mathematik) gilt, dass Sie, wenn Sie einen Joker einsetzen und Ihre Joker-Klausur nicht bestanden haben, statt einer abschließenden Joker-Nachklausur eine mündliche Nachklausur mit zwei Professoren erhalten sollten (siehe Modulhandbuch Beschreibung dieser Pflichtmodule).

PEP1 = Orientierungsprüfung

Die Joker-Regel gilt nicht für PEP1, denn das ist die Orientierungsprüfung. Die Orientierungsprüfung muss spätestens im 3. Semester abgelegt werden.

Streichnoten

Im Bachelorprogramm werden alle Module benotet. Wir verstehen jedoch, dass auch diejenigen, die normalerweise hervorragende Noten haben, manchmal einen schlechten Tag haben können. Deshalb können Sie zwei Noten auswählen, die nicht berücksichtigt werden sollen.

Kann ich eine Prüfung wiederholen, um meine Note zu verbessern?

Nein. Sobald Sie eine Prüfung bestanden haben, steht die Note fest.

Kann ich die Klausur auslassen und nur die Nachklausur machen?

Das entscheidet der Dozent. Beachten Sie, dass Sie bei einem eindeutigen Konflikt zwischen zwei Klausuren (beide Klausuren am selben Tag und zeitlich überlappend) dieses Problem vorher mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses besprechen sollten. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden.

Was ist eine Klausurzulassung?

In der Regel können Sie nur dann an der Klausur und Nachklausur teilnehmen, wenn Sie an den Übungsstunden teilnehmen (sofern es diese gibt). In der Regel müssen Sie eine bestimmte Mindestpunktzahl erreichen, um an der Klausur / Nachklausur teilnehmen zu dürfen. Wenn Sie diese erreichen, haben Sie die Klausurzulassung.

Wenn ich eine Klausurzulassung bekomme, bin ich dann automatisch bei der Klausur angemeldet?

Dies hängt vom jeweiligen Dozenten/Obertutor ab. Bitte fragen Sie ihn/sie.

Wenn ich eine Klausurzulassung habe und zur Klausur nicht erscheine: ist das ein Nicht-Bestanden (eine 5,0)?

Dies hängt vom jeweiligen Dozenten/Obertutor ab. Bitte fragen Sie ihn/sie.

Wenn ich eine Klausurzulassung erhalte, ist diese dann auch beim zweiten Versuch (ein Jahr später) gültig?

Das entscheidet der Dozent. Wir empfehlen aber dringend, die Übungsstunden noch einmal zu besuchen. Beachten Sie, dass der Dozent von Jahr zu Jahr wechseln kann!

Wie bekomme ich mein Zeugnis?

Bachelorzeugnis

Wenn alle Module gebucht sind (was Sie online im LSF oder im Übungsgruppenverwaltungssystem sehen können), müssen Sie sich in das Übungsgruppenverwaltungssystem einloggen, um die Liste Ihrer Module einzusehen. Dort können Sie Module in die verschiedenen Bereiche (Pflicht, UK, Wahlpflicht, Wahl, freiwillige Zusatzleistung) verschieben. Ist dies geschehen, drucken Sie diese aus. Dies wird oft als "Streichliste" bezeichnet. Wenn einige Module nicht in den von Ihnen gewünschten Bereich verschoben werden konnten, fragen Sie bitte im Studentensekretariat nach. Sobald dies geklärt ist, tragen Sie diese Korrekturen handschriftlich (mit einem Stift) in das ausgedruckte Formular ein. Unterschreiben Sie das Dokument. Bringen Sie das Dokument zum Studentensekretariat. Beachten Sie, dass das einmal unterschriebene Formular verbindlich ist! Sie können es nicht mehr ändern. Vergewissern Sie sich also, dass die Streichliste, die Sie unterschreiben und im Studentensekretariat abgeben, genau dem entspricht, wie Sie Ihre Module im Zeugnis angeordnet haben möchten.

Masterzeugnis

Sobald Sie sehen, dass Ihre Masterarbeit in der Datenbank gebucht wurde, überprüfen Sie bitte, ob auch alle anderen Module gebucht (und korrekt gebucht) wurden. Wenn Sie sich davon überzeugt haben, dass alles korrekt gebucht ist, gehen Sie bitte zum Studentensekretariat und teilen dort mit, dass Sie grünes Licht für die Erstellung des Zeugnisses geben. Wenn Sie Fragen haben, können Sie diese auch mit dem Studentensekretariat besprechen.

Dauer

Bitte warten Sie 2 Wochen. Dann können Sie Ihr Zeugnis im Studentensekretariat abholen.

Wann führt eine nicht bestandene Prüfung zum Abbruch des Studiums?

Wann führt eine nicht bestandene Prüfung zum Abbruch des Studiums?

In Ihrem Bachelor- oder Masterstudium gibt es einige kritische Punkte, bei denen ein Fehlschlag zum Abbruch (Scheitern) Ihres Studiums führen kann. Es ist wichtig, diese zu kennen. Hier ist eine Liste dieser "kritischen Punkte". Bitte beachten Sie aber, dass diese Liste nur ein Hinweis ist und unvollständig sein kann. Den rechtsgültigen Text finden Sie in der Prüfungsordnung für Bachelor oder Master. HINWEIS: Bitte lesen Sie auch den Abschnitt zu Klausur / Nachklausur / Versuch / Joker.

Bachelor:

  • Alle Physik-Pflichtmodule (die PTPx- und PEPx-Kurse, die PAPx- und PFPx-Praktika) müssen bestanden werden. Es gibt keine Alternativen. Bitte beachten Sie aber die Joker-Regeln (siehe oben).
  • Beachten Sie, dass die PEP1 (Experimentalphysik 1) die Orientierungsprüfung ist, für die besonders strenge Regeln gelten (siehe oben).
  • Der Kurs Lineare Algebra 1 muss bestanden werden. Eine Alternative gibt es nicht. Auch hier gilt die Joker-Regel.
  • Die beiden anderen Mathekurse, entweder HoeMa2+HoeMa3 oder Ana2+Ana3, müssen ebenfalls bestanden werden (offizielle Abkürzungen sind: PMP2+PMP3 oder PMA2+PMA3, siehe Erklärung der Akronyme unten). Wenn Sie jedoch z.B. HoeMa3 endgültig nicht bestehen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, in die Kurse Ana2+Ana3 zu wechseln.
  • Die Bachelorarbeit (und das dazugehörige "Kolloquium") muss ebenfalls bestanden werden. Sie haben maximal zwei Versuche.

Das Pflichtseminar muss natürlich auch bestanden werden, aber wenn man eines nicht besteht, kann man immer noch ein anderes wählen.

Master:

  • Die MVMod-Prüfung muss in höchstens 2 Versuchen bestanden werden. Jeder Versuch ist nur eine einzige mündliche Prüfung.
  • Die Masterarbeit muss ebenfalls bestanden werden. Sie haben maximal zwei Versuche.

Jeder Kernkurs kann, wie jeder andere Kurs, höchstens zweimal versucht werden (jeder Versuch = Klausur + Nachklausur). Im Master gibt es keine Joker-Regel. Wenn Sie aber z.B. MKTP1 endgültig nicht bestehen, dann können Sie einfach ein anderes Kernmodul versuchen - solange Sie am Ende zwei Kernmodule bestanden haben.

Allgemein:

Bitte beachten Sie bei all diesen Regeln auch, dass Sie in Ausnahmefällen einen Härtefallantrag stellen können. Beachten Sie, dass, wenn Ihr Physikstudium endgültig nicht bestanden ist, andere Hochschulen in Deutschland Ihnen in der Regel nicht erlauben, das gleiche Studium dort wieder aufzunehmen. Das Scheitern ist also dauerhaft (zumindest in Deutschland). Natürlich können Sie dann immer noch ein anderes Studium beginnen, wenn Sie möchten.

Studiengangwechsel in Physik

Prozedur

Wenn Sie derzeit etwas anderes studieren (z. B. Mathematik oder Chemie) und im nächsten Semester zu Physik wechseln möchten, müssen Sie wie folgt vorgehen:

  • Beachten Sie bitte Folgendes: Wenn Sie den Kurs PEP1 (Experimentalphysik 1) noch nicht bestanden haben, müssen Sie im ersten Semester beginnen. Dann müssen Sie sich einfach ganz normal für das Physikstudium bewerben (der Rest dieses Abschnitts ist dann für Sie irrelevant). Wenn Sie PEP1 haben, dann lesen Sie weiter:
  • Laden Sie das Formular Studienzeitanrechnungsbescheinigung herunter.
  • Füllen Sie es mit Ihren Daten aus
  • Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr aktuelles Transkript von Ihrem aktuellen Studium haben
  • Bringen Sie beide Formulare (Transkript und Studienzeitanrechnungsbescheinigung) mit in die Sprechstunde des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
  • Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird Sie in ein entsprechendes Semester einteilen und das Formular von ihm unterschreiben lassen.
  • Mit diesem Formular gehen Sie zum Studentenbüro der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) in der Seminarstraße 2. Dort wird Ihr Studium auf Physik umgestellt.
  • Achtung! Bitte beachten Sie die Fristen!

Hochschulwechsel zur Universität Heidelberg

Prozedur

Die Immatrikulation muss über die zentrale Studienverwaltung erfolgen. Höchstwahrscheinlich wird man Sie bitten, eine Studienzeitanrechnungsbescheinigung auszufüllen. Dieses Verfahren ist dasselbe wie das oben beschriebene.

Härtefallantrag

Wenn Sie während Ihres Studiums an unserer Fakultät schwerwiegende persönliche Härten/Probleme hatten, können Sie eine Befreiung von bestimmten Regeln beantragen. Wenn Sie z. B. ernsthafte gesundheitliche Probleme hatten und deshalb eine Prüfung zweimal nicht bestanden haben und Sie keinen weiteren "Joker" zur Verfügung haben, können Sie eine dritte Chance beantragen.

Prozedur

Hier ist das Verfahren:

  • Nicht warten: Sobald ein schwerwiegendes Problem auftritt, für das ein Härtefallantrag erforderlich sein könnte, wenden Sie sich unverzüglich an das Prüfungsamt. Wenn das Problem mit medizinischen Fragen zusammenhängt, sollten Sie sich immer ein ärztliches Attest besorgen.
  • Wenn Sie sich nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt entschließen, einen Härtefallantrag zu stellen, kommen Sie bitte zunächst in die Sprechstunde des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, um die Angelegenheit zu besprechen. Er/sie kann Sie eventuell in dieser Angelegenheit beraten.
  • Schreiben Sie dann ein offizielles Schreiben an den Prüfungsausschuss, in dem Sie Ihren Fall erläutern. Reichen Sie das Schreiben im Prüfungssekretariat ein. Das Schreiben wird dann an die Mitglieder des Prüfungsausschusses weitergeleitet, die dann eine Entscheidung treffen. Wenn Sie nach ca. 1 Woche noch keine Rückmeldung erhalten haben, erkundigen Sie sich bitte beim Prüfungssekretariat nach dem Stand der Dinge.
  • Falls es sich um ein medizinisches Problem handelt, reichen Sie das ärztliche Attest (siehe oben) beim Prüfungssekretariat ein. Wenn der Betreuer oder Lehrer einer Vorlesung ebenfalls ein ärztliches Attest wünscht, machen Sie eine Kopie und geben Sie die Kopie dem Lehrer und das Original dem Prüfungsamt.
  • Beachten Sie, dass zu den medizinischen Problemen auch psychische Probleme gehören können (aber nur, wenn sie von einem offiziellen Therapeuten, Arzt oder Psychiater bescheinigt werden), oder medizinische Probleme eines Familienmitglieds, für das Sie die primäre Sorgfaltspflicht haben, z. B. Ihres Kindes (ebenfalls nur mit ärztlichem Attest).

Nachteilsausgleich

Wenn Sie eine Behinderung oder ein anderes gesundheitliches Problem haben, das Ihre Fähigkeit, Physik zu studieren und zu verstehen, nicht (!) beeinträchtigt, aber (!) Ihre Fähigkeit, Prüfungen in der üblichen Form abzulegen, erschwert, dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen sogenannten Nachteilsausgleich. Das Ziel einer solchen Maßnahme ist es, diesen Nachteil auszugleichen, um die Chancengleichheit unter den Studierenden zu gewährleisten. Solche Maßnahmen sind strikt darauf beschränkt, einen Nachteil zu beseitigen, und sollten keinen Vorteil gegenüber KommilitonInnen schaffen.

Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, müssen Sie (1) dem Prüfungsausschuss schriftlich eine Beschreibung des Nachteils vorlegen, (2) erläutern, wie dieser Ihre Fähigkeit, bestimmte Prüfungen abzulegen, beeinträchtigt (und welche Prüfungen das sind), (3) erklären, warum dieser Nachteil nichts mit Ihrer Fähigkeit, Physik zu studieren, zu tun hat (d. h. nur mit den Umständen der Prüfung), (4) erläutern, wie Sie vorschlagen, dass dieser Nachteil ausgeglichen werden kann, und schließlich (5) müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die Ihren Antrag unterstützt.

Um Ihrem Arzt bei der Formulierung eines hilfreichen Attests zu helfen, können Sie, zur Orientierung, den offiziellen baden-württembergischen Leitfaden für Studierende der Rechtswissenschaften heranziehen (wo selbstverständlich das Wort 'Landesjustizprüfungsamt' durch 'Prüfungsausschuss der Fakultät für Physik und Astronomie' ersetzt werden muss).

Verschiedenes

Was bedeuten all diese Akronyme?

Die Codes MVxx, WPxx usw. sind nicht willkürlich; sie haben eine Bedeutung, auch wenn sie nicht immer streng eingehalten werden. Aber wenn man sie versteht, fällt es einem leichter, die Struktur der Studie zu verstehen. Für den Bachelor lauten sie:

  • PEPx bedeutet Pflichtmodul Experimentalphysik nummer x (mit x von 1 bis 5), meaning compulsory experimental physics. PEPx=Expx.
  • PTPx bedeutet Pflichtmodul Theoretische Physik nummer x (mit x von 1 bis 4). PTPx=Theox.
  • PAPx bedeutet Pflichtmodul Anfängerpraktikum nummer x (mit x von 1 bis 2). PAPx=APx.
  • PFPx bedeutet Pflichtmodul Fortgeschrittenenpraktikum nummer x (mit x von 1 to 2). PFPx=FPx.
  • PSEM bedeutet Pflichtmodul Seminar für BachelorstudentInnen.
  • PBA bedeutet Pflichtmodul Bachelorarbeit.
  • PMAx bedeutet Pflichtmodul Mathematik Analysis nr x, aber PMA1 ist eigentlich Linear Algebra 1 (historische Gründe). PMA2=Ana2, PMA3=Ana3.
  • PMPx bedeutet Pflichtmodul höhere Mathematik für Physiker nr x, mit x entweder 2 oder 3. PMP2=HoeMa2, PMP3=HoeMa3.
  • UKxxx bedeutet Übergreifende Kompetenzen (or Überfachliche Kompetenzen), bedeutet Kompetenzen die man in verschiedenen Disziplinen anwenden kann.
  • WPxxx bedeutet Wahlpflichtmodule Physik (Modules die man aus einer gegebenen Liste von  Physikmodulen wählen kann; siehe Modulhandbuch).
  • Wxxx bedeutet Wahlmodule aus Nachbarbereichen der Physik.

Für den Master sind es:

  • MKEPx means Master Kernkurs Experimentalphysik, course x, meaning Master core course in experimental physics.
  • MKTPx means Master Kernkurs Theoretische Physik, course x, meaning Master core course in theoretical physics.
  • MVxxx means Master Vertiefungsmodul, meaning Master specialization module. These can be part of the MVMod (see below), but you can also put them into the options catagory.
  • MVSem means Master Vertiefung Seminar, which is the compulsory Master seminar.
  • MVMod means Master Vertiefungsmodul, which is a bit of a confusing name: it actually refers to the entire package of lectures plus seminar plus oral examination (MVMod examination) that is packed together into a single big module. The MVxxx lectures are (or can be) part of this.
  • MFS means Master Forschung Specialization, which is a german/english combination of words. This is the first three months of the research phase (Forschung = research) where you are supposed to get a feeling for the field in which you will do your Master thesis. The research phase consistitutes the full second (=final) year of the Master.
  • MFP means Master Forschung Projektplanung, meaning: this second 3 month part of the research phase is your project planning phase: you already know now what your Master thesis is going to be about and now you start planning and getting up to speed with the work.
  • MFA means Master Forschung Arbeit, meaning that this final 6 months phase is the actual Master thesis phase. In practice, however, MFS, MFP and MFA are part of a single package: your Master thesis work under supervision of your thesis advisor.

Wenn ich mich zu einem Tutorium/Vortrag in der Übungsgruppenverwaltung anmelde: Ist dies verbindlich?

Ja. Das System der Übungsgruppenverwaltung ist ein System, mit dem Sie sich für Tutorien und/oder Vorlesungen anmelden können. Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass wir wissen, wer daran teilnimmt. Nicht alle Vorlesungen nutzen dieses System, und nicht für alle Vorlesungen ist eine Anmeldung erforderlich. Aber viele tun es. Wenn Sie sich für ein solches Tutorium/eine solche Vorlesung anmelden, dann ist Ihre Anmeldung verbindlich! Wenn Sie dann nicht erscheinen (zum Tutorium und/oder zur dazugehörigen Klausur), finden Sie in Ihrem Zeugnis einen Vermerk "Nicht Bestanden", den Sie unbedingt vermeiden wollen. Stellen Sie also sicher, dass Sie sich rechtzeitig abmelden, wenn Sie sich entscheiden, nicht teilzunehmen. Wir tun dies nicht, um Studenten zu ärgern, sondern um sicherzustellen, dass wir eine realistische Schätzung der Teilnehmerzahl haben, damit wir keine Ressourcen (z. B. Lehrerstunden) verschwenden.

Kann ich Kreditpunkte für Teilmodule erhalten?

Nein. Einige Module können Teilmodule enthalten (z. B. Einführung in die Astronomie WPAstro) und viele Studierende fragen sich, ob sie die Leistungspunkte eines oder zweier Teilmodule auch erhalten können, ohne die anderen Teilmodule zu belegen. Die Antwort lautet: nein. Nur wenn alle Teilmodule eines Moduls absolviert werden, kann man die Leistungspunkte erhalten. Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie ein Student einer anderen Universität sind, der ein oder zwei Semester an unserer Universität studiert (Austauschprogramm): dann können wir diese Teilmodule auf das Transcript setzen, so dass sie bei der Rückkehr an die entsendende Universität angerechnet werden können.

Kann ich meine Noten online einsehen?

Ja, sowohl aus dem LSF als auch aus dem Übungsgruppenverwaltungssystem der Physik. Vielleicht ist es am einfachsten, Ihre Kommilitonen zu fragen, wie man das macht.

Gibt es eine offizielle Regelung für den Mutterschutz?

Ja, gibt es hier.

UKWR2 "Einführung in die Computerphysik": Welche Regelungen gibt es für dieses Modul?

Die Bachelor-Vorlesung "Einführung in die Computerphysik" ist ein bisschen ein Sonderfall. Sie ist im UK-Bereich angesiedelt, aber angesichts der starken Rolle der physikalischen Anwendungen können wir sie auch im Wahlpflichtbereich (oder Wahlbereich, was das betrifft) anerkennen. Da der Kurs ein recht hohes Niveau hat und im UK-Bereich angesiedelt ist, können auch Masterstudenten daran teilnehmen, was dann bedeutet, dass er in ihren Masteroptionen anerkannt wird. UKWR2 kann nicht in der Master-Vertiefung bzw. MVMod verwendet werden! Es gibt aber eine Übergangsfrist für die Studenten, die ihr UKWR2 im SS18 oder früher gemacht haben.

Warum werden die UK-Module im Modulhandbuch als "Wahlpflichtmodul" bezeichnet?

Es herrscht manchmal Verwirrung darüber, was ein "Wahlpflichtmodul" ist. Nach der offiziellen Definition gibt es die Wahlpflichtmodule Überfachliche Kompetenzen (Kapitel 2 des Modulhandbuchs Bachelor) und die Wahlpflichtmodule Physik (Kapitel 3 des Modulhandbuchs Bachelor). In der Praxis bezeichnen wir den ersten Bereich als UK-Bereich und den zweiten als Wahlpflichtbereich. Wenn wir also von Wahlpflicht sprechen, meinen wir in der Regel Wahlpflicht Physik. Im Modulhandbuch steht aber bei den Beschreibungen der UK-Module unter "Art des Moduls" "Wahlpflichtmodul". Das kann verwirrend sein. Betrachten Sie es als "Wahlpflichtmodul Überfachliche Kompetenzen", oder kurz "UK Modul". Es bedeutet nicht, dass UK-Module als Module des Wahlpflichtbereichs Physik verwendet werden können. Oder mit anderen Worten: UK Module sind nur für UK, und Wahlpflicht-Physik-Module sind nur für den Wahlpflichtbereich Physik, so wie man es intuitiv erwarten würde.

Wie wahrscheinlich ist es in der Bachelorarbeit Durchzufallen?

Wie hoch ist die Durchfallquote bei Bachelorarbeiten? Bei Bachelorarbeiten zu scheitern gilt als sehr gering. Die Durchfallquote liegt bei unter 5%.

Kann man den Titel der Bachelorarbeit ändern?

Sollte während der Bearbeitung der Bachelorarbeit festgestellt werden, dass der gewählte Titel (= Thema der Bachelorarbeit gemäß Zulassungsantrag) geändert werden muss, kann vor Abgabe der Arbeit ein von der Erstgutachterin/dem Erstgutachter befürworteter formloser Antrag auf Titelände- rung gestellt werden.

Wie streng wird eine Bachelorarbeit bewertet?

Generell wird die Bachelorarbeit immer durch zwei Gutachter benotet – von Deinem Betreuer, der Dich während des gesamten Entstehungsprozesses begleitet hat, und von einem Zweitgutachter. Die Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel dieser beiden Noten, es sei denn, sie differieren in einer ganzen Note.

Kann man bei einer Bachelorarbeit durchfallen?

In einer Bachelorarbeit durchzufallen, kann vorkommen. Dies ist zunächst sicher ein Schock nach sechs Semestern Studium, aber führt nicht automatisch dazu, dass der oder die Studierende exmatrikuliert wird. Die Gründe für das Nichtbestehen der Arbeit können unterschiedlich sein.