Der klassische Bußgeldbescheid wird von einer Verwaltungsbehörde wegen einer Ordnungswidrigkeit verschickt, die der Adressat begangen hat. Mit diesem Bescheid erhält er die Information darüber, dass gegen ihn ein Bußgeldverfahren eröffnet wurde. Die meisten dieser Vergehen werden im Straßenverkehr begangen, weshalb es hier auch die meisten Bußgeldbescheide gibt. Show Das Bußgeldverfahren ist wiederum der „kleine Bruder“ des Strafverfahrens, denn bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um weniger schwerwiegende Verstöße gegen das Gesetz. Anders als eine Straftat, bei der das Verfahren dann vor Gericht landet. Mit dem Bußgeldverfahren sollte den Gerichten Arbeit abgenommen werden. Bei einer Gerichtsverhandlung erhält der Beschuldigte erst mit dem Urteil seine Strafe. Der Bußgeldbescheid teilt dem „Täter“ allerdings gleich schriftlich mit, welche Sanktion er zu erwarten hat. Inhalt
FAQ: BußgeldbescheidWann wird ein Bußgeldbescheid verschickt? In der Regel folgt ein Bußgeldbescheid auf eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Diesem Bescheid können Sie entnehmen, welche Sanktionen aufgrund des Verkehrsverstoßes auf Sie zukommen. Was genau steht in einem Bußgeldbescheid? Neben den drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog enthält ein Bußgeldbescheid noch weitere Angaben, über die wir Sie hier informieren. Kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid wehren? Ja, nachdem der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen. Weitere Infos dazu finden Sie an dieser Stelle. Wichtige Ratgeber zum BußgeldbescheidAkteneinsicht Anhörungsbogen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Zeugenfragebogen Bußgeldbescheid anfechten Gebühren beim Bußgeldbescheid Frist beim Bußgeldbescheid Verjährung vom Bußgeldbescheid Was steht im Bußgeldbescheid?Wenn ein Autofahrer geblitzt wird, dann ärgert er sich häufig direkt im Augenblick des Geschehens, weil er weiß, dass nun bald ein Bußgeldbescheid in seinem Briefkasten zu finden sein wird. Die Zustellung vom Bußgeldbescheid erfolgt im Normalfall circa drei bis vier Wochen nach dem Tattag. In diesem amtlichen Dokument stehen in der Regel folgende Informationen:
Zudem finden Sie auf dem Bußgeldbescheid, wann dieser seine Rechtskraft erreicht: Das passiert 14 Tage nach Zustellung vom Bußgeldbescheid. Nämlich dann, wenn der Adressat keinen Einspruch dagegen eingelegt hat. Ansonsten bringt der Bußgeldbescheid natürlich ein Bußgeld mit sich. Im Verkehrsrecht kommen in einigen Fällen auch noch Punkte in Flensburg dazu oder ein Fahrverbot. Übrigens sind im Bußgeldbescheid auch Gebühren vermerkt. Solche gibt es im Regelfall erst ab einer Geldbuße in Höhe von 60 Euro. Die Gebühr beträgt regelmäßig 28,50 Euro. Wann verjährt der Bußgeldbescheid?Ein Bußgeldbescheid hat eine Verjährung. Besser gesagt, die Ordnungswidrigkeit hat eine Verjährung. Nach § 26 Abs. des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verjährt eine Ordnungswidrigkeit wie folgt:
Das bedeutet, wenn der Bußgeldbescheid zur Ordnungswidrigkeit nicht innerhalb dieser drei Monate ab Tatzeitpunkt beim Adressaten eingetroffen ist, dann verjährt die Tat dementsprechend. Dieser Vorgang wird übrigens Verfolgungsverjährung genannt. Verjährungsunterbrechung beim BußgeldbescheidAber: Die Verjährung kann einmalig – also nicht mehrfach und unendlich – unterbrochen werden. Kommt es zu einer Unterbrechung, dann kann die Verjährung auch erst nach maximal sechs Monaten eintreten. Doch was führt zu einer Unterbrechung der Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid? Dafür kann es viele Gründe geben. Der häufigste ist wohl das alleinige Versenden eines Anhörungsbogens. Ein Anhörungsbogen trifft normalerweise zuerst bei Betroffenen ein und zwar noch bevor sich der Bußgeldbescheid in Zustellung befindet. Hierin werden insbesondere Angaben zur Person abgefragt und der Fahrzeughalter kann sich zur Tat äußern, wenn er das möchte. Außerdem unterbricht die Verjährung zum Beispiel in diesen Fällen:
Übrigens: Ein Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährung des Bußgeldbescheides jedoch nicht. Der Täter ist hiervon nämlich nicht direkt betroffen. In der Regel erhält der Fahrzeughalter einen Zeugenfragebogen, wenn die Behörde bereits eindeutig erkannt hat, dass der Halter zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrer war. Ob allerdings eine Unterbrechung eingetreten ist, steht in Ihrer Akte. Das können Sie in der Regel also nur erfahren, wenn Sie eine Akteneinsicht vornehmen. Ausnahme bei Alkohol und DrogenWer im Straßenverkehr mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, muss mit einer längeren Verjährung rechnen. Hierbei handelt es sich nämlich um Straftaten, die auch eine höhere Ahndung nach sich ziehen. Hier tritt die Verjährung demnach erst nach einem Jahr ein. Bußgeldbescheid ignorieren – Kann das gut gehen?Jeder hat das Recht, Einspruch gegen seinen Bußgeldbescheid einzulegenDen Bußgeldbescheid zu ignorieren ist im Regelfall keine Lösung. Wie bereits erwähnt, erhält der Bußgeldbescheid nach 14 Tagen Rechtskraft. Das heißt, dann kann das Bußgeld durch die Bußgeldstelle vollstreckt werden und die sogenannte Vollstreckungsverjährung besitzt eine wesentlich längere Frist als die Verfolgungsverjährung. In § 34 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) steht dazu geschrieben:
Wenn eine Person nicht auf ihren Bußgeldbescheid reagiert, dann werden durch die Behörde zunächst Zahlungsaufforderungen in Form von Mahnungen verschickt. Dadurch kann sich die Sanktion natürlich erhöhen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Erzwingungshaft. Selbst, wenn der Adressat bei der Zustellung vom Bußgeldbescheid nicht zu Hause war, sondern beispielsweise drei Wochen im Jahresurlaub, so landet er trotzdem im Briefkasten und gilt dementsprechend auch als zugestellt. So wird der Bußgeldbescheid stets mit einer Zustellungsurkunde versendet. Der Betroffene muss ihn also nicht persönlich entgegennehmen. Entscheidend ist das Datum der Zustellung und das wird auf der Zustellungsurkunde notiert. Einspruch gegen den BußgeldbescheidGrundsätzlich hat jeder die Möglichkeit und vor allem das Recht, Einspruch gegen seinen Bußgeldbescheid einzulegen. Dafür hat er zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides Zeit. Danach tritt die Rechtskraft vom Bußgeldbescheid ein und die Geldbuße muss gezahlt werden. Sollte sich also ein triftiger und plausibler Grund ergeben, dann können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Prüfen Sie also Ihren Bescheid zunächst. Ein Bußgeld muss nicht immer gehorsam bezahlt werden, wenn ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Auf der sicheren Seite sind Sie dann natürlich mit einem Anwalt, vor allem, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Vor allem ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt sich in diesen Angelegenheiten aus. Ein Fahrer kann aber auch selbst Einspruch einlegen. Dafür muss er nur ein formloses Schreiben aufsetzen. Bestücken Sie das Einspruchsschreiben mit stichfesten Fakten und Argumenten, die begründen, weshalb Sie Einspruch einlegen. Vergessen Sie nicht, Ihr Aktenzeichen und den Namen anzugeben und mit Ort und Datum zu unterschreiben. Im Übrigen ist auch ein Bußgeldbescheid ohne Foto rechtskräftig. Nicht immer liegt das Foto als Beweismittel bei. Sie können sich dieses dennoch bei einer Akteneinsicht anschauen. Bußgeldbescheid aus dem AuslandAuch aus dem Ausland können Bußgeldbescheide vollstreckt werden, wie z.B. aus ItalienEin Autofahrer kann natürlich auch im Ausland einen Verstoß begehen. Muss ein Bußgeldbescheid aus Italien, den Niederlanden und Co. bezahlt werden? Da es seit 2013 die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt, ja. Meist werden Bußgelder ab 70 Euro sogar direkt durch eine deutsche Bußgeldstelle vollstreckt. Bei Nichtbezahlen kann sich nicht nur die Geldbuße erhöhen, es droht auch eine Haftstrafe. Spätestens, wenn der Fahrer wieder in das betreffende Land reist und in eine Verkehrskontrolle gerät, kann die ausländische Behörde entsprechend handeln und den Verstoß ahnden. Auch ein Bußgeldbescheid aus der Schweiz – einem Nicht-EU-Staat – kann in Deutschland vollstreckt werden. Es existiert zwar kein Abkommen zwischen den beiden Ländern, doch die schweizer Behörden nehmen hier oftmals den Weg über deutsche Inkassounternehmen. Die Forderungen können dann auch von deutschen Behörden gestützt werden. Seien Sie also gewarnt: Bußgelder aus dem Ausland sind häufig höher als im Inland. |