Ausbildungsnachweis mfa gleich

Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) endet mit einer Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Ärztekammer Niedersachen. Diese besteht aus zwei Teilen: dem schriftlichen und dem praktischen. Die schriftliche Abschlussprüfung umfasst die drei Bereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und dauert insgesamt 300 Minuten (120, 120, 60). Die praktische Abschlussprüfung dauert maximal 75 Minuten. Für die Durchführung und Abnahme der Prüfungen gilt die von der Ärztekammer Niedersachsen beschlossene Prüfungsordnung.

Schriftliche Abschlussprüfung

Die schriftliche Abschlussprüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) findet in Niedersachsen landeseinheitlich statt, also für alle Absolventen am selben Tag und zur selben Zeit. Die Aufgaben dafür bereitet der Zentrale Ausschuss zur Aufgabenerstellung (ZAA) für alle Prüfungsstandorte vor, geprüft wird mit gebundenen Aufgaben im so genannten Single-Choice-Verfahren: Aus den mehreren Antwortmöglichkeiten muss jeweils die eine richtige gefunden werden.

Grundlage für die Aufgabenerstellung bildet der Ausbildungsrahmenplan. Er legt detailliert fest, über welche Kenntnisse und Kompetenzen die künftigen MFA in der Abschlussprüfung verfügen müssen. Der Aufgabenerstellungsausschuss der Ärztekammer Niedersachsen hat dazu eine Übersicht mit den verschiedenen Themenschwerpunkten und dem ungefähren Umfang an Aufgaben dazu erarbeitet und den Berufsschulen zur Verfügung gestellt. So können sie die MFA-Auszubildenden noch besser auf die schriftliche Abschlussprüfung vorbereiten.

Praktische Abschlussprüfung

Die praktische Abschlussprüfung ist von besonders großer Bedeutung in der Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachgestellten (MFA). In ihr können und sollen die ausgelernten MFA-Auszubildenden zeigen, dass sie ihren Beruf im täglichen Handeln beherrschen. In der Prüfung haben sie deshalb komplexe Prüfungsaufgaben zu bearbeiten.

Die Basis dafür bildet, wie schon in der schriftlichen Abschlussprüfung, der Ausbildungsrahmenplan. Um ihren Absolventinnen und Absolventen die Vorbereitung auf die praktische Abschlussprüfung zu erleichtern, hat die Ärztekammer Niedersachsen eine Übersicht über die Bausteine erstellt, aus denen nach einheitlichem Muster und einheitlich vorgegebener Bewertung komplexe Prüfungsfälle erstellt werden. Ziel ist es, eine größtmögliche Vergleichbarkeit der Prüfungsleistung und somit Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Prüflinge im Zuständigkeitsbereich der ÄKN zu erreichen.

Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung

Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsberufes "Medizinische Fachangestellte" im Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) stellen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung selbst. Für Auszubildende heißt dies, die Einladung der zuständigen ÄKN-Bezirksstelle abzuwarten und die Terminvorgaben darin für die Anmeldung zur Prüfung und die Abgabe des Ausbildungsnachweises zu beachten. Externe Prüflinge - also solche, die ohne Berufsausbildung nach mindestens 4,5 Jahren Tätigkeit im Berufsbild Medizinische Fachangestellte die Abschlussprüfung ablegen möchten - wenden sich bitte im Vorfeld ihres Antrages an die für ihre Arbeitgeberpraxis zuständige Bezirksstelle.

Zwischenprüfung

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist u.a. die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Sie verschafft einen Überblick über den jeweils erreichten Ausbildungsstand, um ggf. noch korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können. Die Zwischenprüfung erfolgt in der Regel nach den ersten 18 Monaten der Ausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten, dauert maximal 120 Minuten und wird schriftlich durchgeführt. In Niedersachsen findet sie für angehende MFA seit 2011, wie die Abschlussprüfung auch, landeseinheitlich statt. Die Aufgaben dafür bereitet der Zentrale Zwischenprüfungsausschuss vor.

Abrechnungsziffern, Kaufvertragsstörungen und Zahlungsverkehr sind nicht Bestandteil der Zwischenprüfung. Zu Pathologie, Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement hingegen kann es Prüfungsfragen geben.

Dann weis ich nicht wie ich die fragen beantworten soll, wo ich also die l�sungen zu den fragen finden kann. Die erste Seite beinhaltet

1.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, gegenseitige Rechte und Pflichten, Dauer und Beendigung erkl�hren

b) Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erl�utern

c) die im Ausbildungsbetrieb geltendenRegelungen �ber Arbeitszeit, Vollmacht und Weisungsbefugnisse beachten

d) wesentliche Bestimmungen der f�r den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifvertr�ge und arbeitsrechtlichen Vorschriften beschreiben

Kann mir da jemand auch helfen, wo ich die Infos her bekomme? Die Lehrer in der Berufschule sagen nur, dass wir da selbst klar mit kommen m�ssen.

Welche Noten braucht man um MFA zu werden?

Mit einer überdurchschnittlichen Leistung kann man eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Der Notendurchschnitt muss besser als 2,49 sein. Die Mindestausbildungsdauer bei einer Regelausbildungszeit von 3 Jahren beträgt 1,5 Jahre.

Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben MFA NRW?

Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz.

Was brauche ich für MFA?

Rechtlich ist für die duale Ausbildung als Medizinischer Fachangestellter (MFA) keine konkrete Vorbildung vorgeschrieben. Der Großteil der meist weiblichen Azubis besitzt den Realschulabschluss, 17 Prozent haben einen Hauptschulabschluss oder keinen Schulabschluss und weitere 19 Prozent haben Abitur.