Arbeitgeberwechsel gleich urlaub

Du hast endlich den Job bekommen, den du dir schon so lange gewünscht hast? Und jetzt bekommst du die Hiopsbotschaft schlechthin: Du sollst nun doch früher anfangen, und das, obwohl dein Urlaub schon lange gebucht ist. Was machst du jetzt? Urlaub canceln, Job canceln? Wir zeigen dir, wie du aus der Nummer rauskommst, ohne etwas davon absagen zu müssen – alles zum Thema Urlaubsanspruch in der Probezeit.

Die Probezeit und der Urlaubsanspruch

Viele Unternehmen aber auch Mitarbeiter/innen tendieren zu einer Probezeit. Diese ist zwar gesetzlich nicht verpflichtend, aber die meisten bevorzugen mittlerweile so eine Testphase, um den anderen gut kennenzulernen und auf Nummer Sicher zu gehen. Vorteile für beide Parteien sind:

  • Seitens des/der Mitarbeiter/in: Man kann sich bewusst werden, ob man den richtigen Arbeitgebenden gefunden hat und sich wohlfühlt
  • Seitens des Unternehmens: Das Unternehmen kann den/die Mitarbeiter/in auf Herz und Nieren prüfen.

Normalerweise dauert so eine Probezeit einen Monat. Doch in Führungspositionen können diese bis auf sechs Monate ausgedehnt werden. In dieser Zeit gelten eigene Gesetze, auch in Hinblick auf das mögliche Ende der beruflichen Zusammenarbeit, sprich die Kündigung und ihre Fristen.

Kommen wir nun zum springenden Punkt: der Urlaubsanspruch in der Probezeit.

Urlaubsanspruch in der Probezeit: Ein Vertrauenvorschuss?

Viele Mitarbeiter/innen bestehen auch in der Probezeit auf ihren Urlaubsanspruch. Andere haben hingegen Angst, ihre/n Vorgesetzten damit zu verärgern. Es könnte assoziiert werden, dass man nicht das notwendige Engagement mitbringt und der Job einem nicht so wichtig ist.

Fakt ist, du hast keine Urlaubssperre, das wäre nicht rechtmäßig. Sobald du eine neue Arbeitsstelle beginnst, steht dir aus den gearbeiteten Tagen ein Urlaubsanspruch, auch während der Probezeit, zu. Den vollen Jahresurlaub hingegen, kannst du erst konsumieren, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate aufrecht ist.

Wenn du also während der Probezeit einen anteiligen Urlaub beziehst, sollte es im Rahmen deines Anspruchs sein. Alles darüber hinaus wäre ein Vertrauensvorschuss und sollte als ein Sonderfall gehandhabt werden. So eine gesonderte Vereinbarung kannst du entweder mündlich im Vorstellungsgespräch vereinbaren oder sogar schriftlich in deinem Arbeitsvertrag festhalten.

Arbeitgeberwechsel gleich urlaub

Findet einen gemeinsamen Kompromiss, um den Urlaubsanspruch in der Probezeit auch tatsächlich realisieren zu können

Individuelle Lösung abseits der Norm

Wenn es sich grundsätzlich um einen 5-tägigen-Städtetrip handelt, solltest du also minimale bis gar keine Bedenken haben. Hast du allerdings ein zwei-monatiges Sabbatical geplant, benötigt es allerdings eine andere Vereinbarung. Eventuell solltest du dir Gedanken über einen späteren Eintritt in das Unternehmen machen oder dir einen unbezahlten Urlaub nehmen.

Nicht immer lassen sich Arbeitgeber/innen auf längere Urlaubswünsche in der Probezeit ihrer Mitarbeiter/innen ein. Versetze dich einmal in die Lage des Unternehmens. Was ist, wenn du nicht ins Unternehmen zurückkehrst? Dann hat er dich für eine Leistung bezahlt, die du gar nicht erwirtschaftet hast. Es hilft also nichts, die Vorgesetzten zu überreden. Du könntest allerdings einen Kompromiss vorschlagen, wie z. B. die anfallende Arbeit schon vorher zu erledigen (falls das möglich ist), im Urlaub zu arbeiten oder zuvor einige Überstunden zu machen.

Wann kann dein/e Arbeitgeber/in deinen Urlaub ablehnen?

Gut, es gibt das Gesetz. Ein neues gutes Teammitglied ist aber das andere. Wenn du also deinen Urlaubsanspruch in der Probezeit beantragst, obliegt es deinem Vorgesetzten, ein Okay zu geben oder auch abzulehnen. Die Gründe dafür könnten unterschiedlich sein. Es werden aber dringende betriebliche Gründe benötigt, die dagegen sprechen. Hier zwei Beispiele:

  • Ein aktuelles erhöhtes Arbeitsaufkommen (Saison) oder ein zu höher Krankenstand anderer Mitarbeiter/innen in bestimmten Zeiten.
  • Es könnte eine betriebliche Maßnahme zeitgleich stattfinden, z. B. eine Schulung, das wäre ein ordentlicher Grund für die Absage deines Urlaubs.

Ein pauschales Ablehnen ist aber rechtlich nicht möglich. Das heißt, wenn du ausschließlich den Urlaubsanspruch konsumieren willst, der dir zu dem Zeitpunkt auch tatsächlich zusteht, kann man ihn grundsätzlich nicht ablehnen, aber die Zeitspanne (mit-)bestimmen. Das heißt dein/e Arbeitgeber/in könnte dir vorschreiben, an welchen Tagen du deinen Urlaub konsumieren kannst.

Welche Optionen hast du?

  1. Urlaub canceln. Nun gut, du könntest freiwillig auf deine angedachte Reise verzichten. Wenn du sie verschieben kannst und es dir wichtiger ist, diesen Job zu bekommen, dann mach das auch.
  2. Raus mit der Sprache. Sag bereits beim Vorstellungsgespräch, dass du da schon Urlaub gebucht hast. Wenn das Unternehmen der Meinung ist, dass du der/die Richtige für den Job bist, spielt es keine Rolle und es wird mit dir einen gemeinsamen Konsens erarbeiten.
  3. Krankenstand. Echt jetzt?! Wenn du zu deinem zukünftigen Arbeitgeber/in nicht ehrlich bist, könntest du unter Umständen ein Problem bekommen. Also bitte vermeide solche unkorrekten Handlungen.
  4. Job canceln. Natürlich ist das auch eine Option. Bevor du aber soweit gehst, such das Gespräch mit deinen zukünftigen Vorgesetzten.

Sicher ist sicher: zuerst in den Urlaub, dann einen neuen Job.

Nachdem du ein absoluter Profi in deiner Berufssparte bist, wirst du mittlerweile bestimmt schon wissen, wann der beste Zeitpunkt ist, in Urlaub zu fahren. Wenn du zum Beispiel Elementarpädagog/in bist, dann weißt du, dass die Schulferien eine Rolle spielen. Angestellte in diesem Sektor wissen, dass auch sie an diese Zeiten gebunden sind.

Versuche deine/n Chef/in nicht mit unrealistischen Vorstellungen zu verärgern. Wir empfehlen dir wirklich, bereits von Beginn an mit offenen Karten im gesamten Bewerbungsprozess zu spielen.

Wie wärs wenn du jetzt deinen Urlaub buchst und dir danach einen neuen Job suchst?

Was passiert mit meinem Urlaub bei arbeitgeberwechsel?

Gemäß § 6 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber allerdings um die Urlaubstage zu kürzen, die dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von seinem früheren Arbeitgeber gewährt wurden.

Kann ich meinen alten Urlaub zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?

Kann ich meinen Urlaub auch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen? Eine Übertragung vom Urlaubsanspruch auf einen neuen Arbeitgeber ist in der Regel nicht möglich, er kann allenfalls anteilig mit dem Urlaubsanspruch im neuen Unternehmen verrechnet werden.

Wie wird Urlaub beim neuen Arbeitgeber berechnet?

Anteiliger Urlaubsanspruch bei Jobwechsel Kündigt der Arbeitnehmer seinen Job während der ersten Jahreshälfte, so hat er bei seinem bisherigen Arbeitgeber einen anteiligen Urlaubsanspruch von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden Monat, in dem der Angestellte im bisherigen Kalenderjahr im Betrieb tätig war.

Wann Urlaub bei neuem Arbeitgeber?

Sobald du eine neue Arbeitsstelle beginnst, steht dir aus den gearbeiteten Tagen ein Urlaubsanspruch, auch während der Probezeit, zu. Den vollen Jahresurlaub hingegen, kannst du erst konsumieren, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate aufrecht ist.