Kurzübersicht zum ARAG-Gruppenvertrag für Mitgliedsvereine im Fastnacht-Verband Franken e.V. Show Vereinshaftpflichtversicherung Was ist versichert? Unfallversicherung Wer ist versichert? Rechtsschutzversicherung Was ist versichert? Wer ist bei Rechtsschutz mitversichert?Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte / Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, bezahlte Berufstätigkeit ausüben.
Ist meine Freundin mitversichert?Ja, Ihren Partner können Sie auch dann mitversichern, wenn Sie nicht verheiratet sind. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie zusammenwohnen. Waren Sie bei Vertragsabschluss noch Single, können Sie Ihren Partner nachträglich in die Rechtsschutzversicherung aufnehmen.
Ist der Partner bei Rechtsschutz mitversichert?Ja, im Rechtsschutz sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Auch nicht eheliche Partner können Sie in Ihrem Vertrag beitragsfrei absichern. Dies gilt allerdings nur für den Familien- und nicht für den Singeltarif.
Sind Kinder bei einer Rechtsschutzversicherung mitversichert?Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.
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