Arag wer ist mitversichert

Kurzübersicht zum ARAG-Gruppenvertrag für Mitgliedsvereine im Fastnacht-Verband Franken e.V.

Vereinshaftpflichtversicherung

Was ist versichert?
            - Versichert ist der satzungsgemäße Vereinsbetrieb.Wer ist versichert?
            - Versichert ist der Verein, seine Mitglieder, Helfer bei versicherten
              Veranstaltungen, Wagenengel,Helfer beim Bau der Festwagen und Trainer.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
            - Die Versicherungssumme beträgt € 5.000.000 pauschal je Ereignis
Welche Veranstaltungen sind versichert?
            - Versichert sind alle internen und öffentlichen Veranstaltungen des Vereins
              mit Ausnahme von Luftund Motorsportveranstaltungen
            - Karnevals-/Fastnachtsumzuge
NEU    - Ausrichterrisiko für Veranstaltungen des FVF oder BDK
Was ist sonst noch wichtig?
            - Gegenseitige Haftpflichtansprüche der Mitglieder und gegen den Verein
              sind versichert
            - Schlüsselverlust von eigenen und fremden Schlüsseln ist mitversichert
            - Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen sind
              mitversichert
NEU    -Be- und Entladeschäden an gemieteten Fahrzeugen und
             Kühlwagenanhänger sind mitversichert ( 250 € Selbstbeteiligung )

Unfallversicherung

Wer ist versichert?
           - 
Versichert sind die Mitglieder, Helfer bei versicherten Veranstaltungen,
             Wagenengel, Helfer beim Bau der Festwagen und Trainer.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
           - Invaliditäts-Grundsumme                € 55.000,--,
           - Invaliditäts-Höchstleistung             € 180.000,--
           - Leistung im Todesfall                          € 10.000,-- zuzüglich
           - je unterhaltsberechtigtem Kind     € 5.000,-- bis insgesamt max. € 30.000,--
Wo gilt der Versicherungsschutz?
           - Der Versicherungsschutz gilt bei allen Veranstaltungen des Verein
           - Vertrauensschadenversicherung
Was ist versichert?
           - Versicherungsschutz besteht für Schäden an den vorhandenen Geldwerten
             des Vereins (z.B. durch Unterschlagung, Einbruchdiebstahl in der Wohnung
             des Kassierers, Untreue)
Wer ist versichert?
           - Versichert ist der Schatzmeister, die Mitglieder des Vorstandes sowie die für
             gewisse Geschäfte besonders bestellten Vertreter
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
           - Die Versicherungssumme beträgt € 30.000 Euro je Versicherungsfall,
              höchstens 60.000 Euro je Versicherungsjahr

Rechtsschutzversicherung

Was ist versichert?
           - 
Schadenersatz-Rechtsschutz
           - Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
           - Vertrags- und Sachenrechtsschutz
           - Steuer-Rechtsschutz
           - Und weitere Leistungen
Wer ist versichert?
           - 
Versichert ist der Verein, seine Mitglieder, Helfer bei versicherten
             Veranstaltungen, Wagenengel, Helfer beim Bau der Festwagen
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
           - 
Die Versicherungssumme beträgt € 300.000 Euro je Versicherungsfall

Wer ist bei Rechtsschutz mitversichert?

Versichert sind der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte / Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr, längstens jedoch bis zum Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, bezahlte Berufstätigkeit ausüben.

Ist meine Freundin mitversichert?

Ja, Ihren Partner können Sie auch dann mitversichern, wenn Sie nicht verheiratet sind. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie zusammenwohnen. Waren Sie bei Vertragsabschluss noch Single, können Sie Ihren Partner nachträglich in die Rechtsschutzversicherung aufnehmen.

Ist der Partner bei Rechtsschutz mitversichert?

Ja, im Rechtsschutz sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Auch nicht eheliche Partner können Sie in Ihrem Vertrag beitragsfrei absichern. Dies gilt allerdings nur für den Familien- und nicht für den Singeltarif.

Sind Kinder bei einer Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.