Um Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten zu können, müssen Sie einen Antrag für die jeweilige Leistung stellen. Show Die Anträge und Hinweise zum Ausfüllen erhalten Sie hier. Selbstverständlich erhalten Sie die Anträge auch im Jobcenter Jerichower Land. Gern senden wir Ihnen diese auch postalisch zu.
Zum Öffnen der PDF-Dokumente benötigen Sie den kostenlos erhältlichen Adobe Reader. Das Arbeitslosengeld II dient der Grundsicherung, also der Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit
Die Grundsicherungsleistungen werden jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Ob Sie hilfebedürftig sind, überprüft das Jobcenter in regelmäßigen Abständen. Das Jobcenter bewilligt die Leistungen daher normalerweise für 12 Monate. Manchmal bewilligt das Jobcenter Arbeitslosengeld II für nur 6 Monate, zum Beispiel, wenn Ihr Einkommen jeden Monat unterschiedlich hoch ist oder gegebenenfalls im Rahmen der Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen. Pauschalierter Betrag Sie erhalten einen pauschalierten Betrag zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes. Er deckt Ihre Bedürfnisse ab, wie beispielsweise Ernährung, Kleidung und Körperpflege und wird jährlich angepasst. Für 2022 gelten folgende Beträge bei den Regelbedarfen:
Mehrbedarfe Wenn Sie aufgrund bestimmter Umstände mehr Geld benötigen, können Sie auch dafür unter bestimmten Umständen Leistungen erhalten. Leistungen für sogenannte Mehrbedarfe erhalten beispielsweise werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen oder Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändigere Ernährung benötigen. Darüber hinaus können Sie folgende Leistungen erhalten:
Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Personen, mit denen Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, berücksichtigt. Zum Einkommen gehören:
Hiervon werden abgezogen:
Vom Erwerbseinkommen wird außerdem ein bestimmter Betrag nicht angerechnet. Dieser Freibetrag ist von der Höhe Ihres erzielten Bruttoeinkommens abhängig. Ihr Vermögen wird bei der Prüfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II berücksichtigt, wenn es verwertbar ist und einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Hinweis: Im Rahmen der Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen wird Vermögen, regelmäßig für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen, 6 Monate lang nicht berücksichtigt. Vermögen wird für diese Bewilligungszeiträume dennoch berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt Folgendes: Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt direkt verwendet werden kann oder sein Geldwert durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung für den Lebensunterhalt genutzt werden kann. Nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, über die Sie nicht frei verfügen können oder dürfen, beispielsweise, weil der Vermögensgegenstand verpfändet ist. Zum Vermögen zählen beispielsweise:
Von Ihrem Vermögen bleibt unberücksichtigt:
Leistungsminderungen Bitte beachten Sie, dass das Arbeitslosengeld II gemindert werden kann, wenn Sie sich ohne wichtigen Grund pflichtwidrig verhalten. Pflichtwidrig verhalten heißt: wenn Sie trotz schriftlicher Belehrung über Rechtsfolgen
Bei jeder dieser Pflichtverletzung kann für eine Dauer von höchstens 3 Monaten das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert werden. Beachten Sie auch Ihre Meldepflichten beim Jobcenter. Wenn Sie einer Meldeaufforderung des Jobcenters ohne wichtigen Grund nicht nachkommen, kann Ihr Arbeitslosengeld II um 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert werden. Jedes weitere Meldeversäumnis kann zu einer weiteren Minderung in Höhe von 10 Prozent des Regelbedarfs führen. Der monatliche Minderungsbetrag darf insgesamt nicht 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigen. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, wenn dies im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Werden diese Pflichten nachträglich erfüllt oder erklären Sie sich nachträglich bereit, Ihren Pflichten nachzukommen, soll das Jobcenter die Leistungen ab diesem Zeitpunkt wieder in vollem Umfang erbringen. Die Minderung darf ab diesem Zeitpunkt nicht länger als einen Monat fortdauern. Wo muss ich Arbeitslosengeld 2 beantragen?Erstmals Arbeitslosengeld II beantragen
Stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
Kann ich direkt Arbeitslosengeld 2 beantragen?Stellen Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) online. Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II beziehen, müssen Sie den Erstantrag nicht erneut ausfüllen. Stellen Sie stattdessen einen Weiterbewilligungsantrag (WBA).
Wie lange dauert es ALG 2 zu beantragen?Wie lange dauert die Bearbeitung? Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Wochen rechnen. Diese hängt immer davon ab, wie ausgelastet die Sachbearbeiter des Jobcenters sind.
Wer ist für das Arbeitslosengeld 2 zuständig?Zuständig für das Arbeitslosengeld II sind die Jobcenter vor Ort.
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