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Wie beantrage ich einen Schulwechsel? Um die Schule wechseln zu können, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Schulamt stellen. Informieren Sie sich jedoch vorab darüber, ob die neue Schule genug Kapazitäten hat, um Ihr Kind aufnehmen zu können. Im Normalfall wechseln Kinder höchstens zweimal die Schule: Beim Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule und gegebenenfalls in die Oberstufe eines Gymnasiums. Es gibt jedoch auch viele Gründe dafür, dass Eltern zwischendurch einen Schulwechsel beantragen. Ein Schulwechsel ist für Kinder oftmals nicht einfach. Es gibt jedoch Gründe, die einen Wechsel unvermeidbar machen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie den Antrag stellen und worauf Sie unbedingt achten sollten. Inhaltsverzeichnis
1. Es gibt viele verschiedene Gründe für einen SchulwechselMobbing durch Mitschüler ist einer der häufigsten Gründe, aus denen Eltern einen Schulwechsel beantragen. Kinder verbringen einen großen Teil Ihres Alltags in der Schule. Da ist es kein Wunder, dass eine sehr enge Beziehung zu den Mitschülern und den Lehrern entsteht. Dies gilt vor allem für die Grundschule, da der Klassenlehrer dort den Unterricht in fast allen Fächern gibt. Daher stellt ein Schulwechsel für Kinder eine enorme Belastung und einen großen Einschnitt in den Alltag dar. Es gibt jedoch verschiedene Gründe, die einen Schulwechsel notwendig machen, sodass Eltern keine andere Wahl haben. Dies sind die häufigsten Gründe, aus denen Eltern einen Schulwechsel für Ihr Kind beantragen:
2. Einen Schulwechsel gut überlegenBevor Sie eine vorschnelle Entscheidung treffen, sollten Sie das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Ein Schulwechsel ist für Kinder ein sehr einschneidendes Ereignis. Sich an einer neuen Schule einzugewöhnen kostet nicht nur Zeit, sondern auch Kraft. Daher sollten Sie als Eltern immer gut überlegen, ob es tatsächlich förderlich ist, einen Schulwechsel zu beantragen. Findet der Wechsel wegen eines Umzugs statt, gibt es oftmals keine Alternative, sodass sich die ganze Familie mit dieser neuen Situation arrangieren muss. Bei Mobbing sieht dies jedoch schon ganz anders aus. In der aktuellen PISA-Studie gaben knapp 16% der Schülerinnen und Schüler an, regelmäßig Opfer von seelischer oder körperlicher Gewalt durch Mitschüler zu werden. Jungen sind davon häufiger betroffen als Mädchen. Möchte ein Kind die Schule nun wegen Mobbing verlassen, sollte der betroffene Schüler bzw. die betroffene Schülerin zusammen mit den Eltern, den Lehrern und der Schulleitung darüber entscheiden, ob sich die Probleme mit einem Schulwechsel lösen. Ist die Situation unzumutbar, ist es auch möglich, die Schule mitten im Schuljahr zu wechseln. Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Schüler der neuen Schule entsprechend Fragen zum Schulwechsel stellen. In einigen Fällen müssen sich die Kinder auch blöde Sprüche von anderen Mitschülern gefallen lassen.
Sind Kinder im Hinblick auf den Schulstoff unter- bzw. überfordert, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, die Schulform zu wechseln. Lediglich die Schule zu wechseln, macht hingegen zumeist keinen Sinn. Auch an anderen Schulen müssen die Kinder die Inhalte der einzelnen Fächer lernen. Hinzu kommt, dass die Inhalte teilweise in einer anderen Reihenfolge gelehrt werden, sodass die Probleme noch größer werden. Bei schlechten Noten sollten Sie zunächst darüber nachdenken, ob professionelle Nachhilfe Ihrem Kind weiterhelfen könnte. 3. Die Schule wechseln – so stellen Sie den AntragSchulgesetze der einzelnen BundesländerDa die Bildung in Deutschland Ländersache ist, können die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sein. Daher finden Sie hier eine Übersicht über die Schulgesetze der Länder. Die Schule zu wechseln, ist ein großer Schritt. In Deutschland ist es gesetzlich so geregelt, dass nicht jede Schule jeden Schüler bzw. jede Schülerin annehmen muss. Aber wer entscheidet darüber, ob ein Kind die Schule wechseln kann? Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Schulwechsel Ihres Kindes möglich ist. Im Folgenden bekommen Sie Tipps, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Schulwechsel beantragen möchten.
Was Sie bei einem Schulwechsel beachten müssen, sehen Sie auch in diesem Video: 4. Neue Schule, neue Hefter: Ökologische Papphefter bestellen
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Wie kann man einen Schulwechsel beantragen?Sprechen Sie vorab mit dem Schulamt, der alten Schule sowie der neuen Schule, inwiefern ein Schulwechsel möglich ist. In der Regel müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, damit das Schulamt einem Schulwechsel zustimmt. Sind alle Parteien einverstanden, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Schulamt stellen.
Wie melde ich mein Kind in der Schule um?Wo melde ich mein Kind für die Schule an und welche Unterlage brauche ich dafür? Für die Einschulung benötigen Sie in der Regel Ihren Ausweis, den Ausweis Ihres Kindes, die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie den Brief des Schulverwaltungsamtes. Meist erfolgt die Anmeldung direkt in der neuen Schule.
Wann ist Wechsel von Gymnasium auf Realschule sinnvoll Bayern?Nach der 5. Jahrgangsstufe am Gymnasium kann ein Schüler in die Eingangsstufe der Realschule eintreten, sofern er nicht dem Wiederholungsverbot am Gymnasium unter- liegt.
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