Amt für Soziales und Wohnen Essen eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu mildern und die Menschen in die Gesellschaft zu integrieren . Dazu werden insbesondere folgende Hilfen erbracht:

- Versorgung mit Hilfsmitteln

- Heilpädagogische Leistungen und Frühförderung für Kinder bis zum Schulbeginn

- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw. schulischen Ausbildung,

- nachgehende Hilfen:

  • zur medizinischen Rehabilitation,
  • zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung in Werkstätten sowie 
  • zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt.

- Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung und

- Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten

Die Hilfe kann auch in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden. Es ermöglicht, Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen zu können.  Das Budget ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen; in der Regel erhält der Bedürftige eine Geldleistung. Das persönliche Budget stellt keine Mehrleistung, sondern eine andere Art und Weise der Leistungsgewährung dar, niemand ist verpflichtet, diese zu nutzen.

Ein Mund – und Nasenschutz (FFP Maske oder medizinische Maske), ist beim Betreten des Gebäudes zu tragen!

Seit dem 1. Oktober 2020 können Bürgerinnen und Bürger nur noch eingeschränkt persönlich im Sozialamt vorsprechen. Bitte beachten Sie die untenstehenden, aktuellen Regelungen!

Sprechzeiten

Die regulären Sprechzeiten im Haus 2 (Fachbereich Sozialhilfe) und Haus 3 (Fachbereich Teilhabe) werden ab sofort dienstags und donnerstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr angeboten (Keine Sprechzeiten für Flüchtlinge aus der Ukraine).*

Telefonisch erreichen Sie die Fachbereiche Grundsicherung und Hilfe zur Pflege am Mo, Mi und Fr von 9.00 – 11.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die Bereiche wie folgt:

BereichKontaktdatenAmtsleitung: Herr GaebelE-MailSekretariat: Frau SydowTel.: 030 90295-5121, E-MailAsylbewerberleistungsgesetz und WohnungsloseTel.: 030 90295-5389, Fax-Nr.: 90295 – 5296/6230 [email protected], Hilfe zum Lebensunterhalt, Landespflegegeld, BestattungskostenTel.: 030 90295-5126/6423, Fax-Nr.: 90295 – 6513 [email protected] zur PflegeTel.: 030 90295-5658, Fax.:90295-5737, [email protected] Sachbearbeitung/LeistungskoordinationTel.: 030 90295-5378/5366, Fax-Nr.:90295-5377, [email protected] TeilhabeplanungTel.: 030 90295-5771/5152, Fax.: 90295-5377, [email protected], WohnungslosenhilfeTel.: 030 90295-5389, Fax-Nr.: 90295-6464, [email protected]

Weitere Hinweise zur Kontaktaufnahme

Termine im Fachbereich Sozialhilfe und im Fachbereich Teilhabe können aktuell nur bei bevorstehender Mittellosigkeit vereinbart werden. Mittellos bedeutet, dass Sie kein Geld mehr haben um lebensnotwendige Dinge zu bezahlen (z.B. Essen, Wohnen, Heizen usw.). Sie haben entweder ein sehr geringes Einkommen oder gar kein Einkommen oder Vermögen (z.B. Bargeld oder wertvollen Besitz). In solchen Fällen wird eine Ausnahme gemacht. Bitte vereinbaren Sie dann telefonisch einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter.
Stellen Sie das erste Mal einen Antrag oder stellen einen neuen Antrag und haben noch keine Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter, dann bitten wir Sie die Kontakte in der Tabelle oben zu nutzen.
In den Fachbereichen Seniorenservice, Betreuungsbehörde und BAföG (Bundes¬ausbildungs-förderungs¬gesetz) finden keine Sprechstunden statt. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax zu und nehmen, wenn nötig telefonisch Kontakt auf.

Allgemeines

Anträge, Unterlagen und Anfragen sollen per Telefon, Post, E-Mail bzw. Fax übermittelt werden.
Die Abgabe von Unterlagen ist auch beim Pförtner möglich (Eingang Fröbelstraße).
Per Post erreichen Sie uns unter der Adresse: Fröbelstr. 17 (Haus 2), 10405 Berlin

Housing First

Die Modellprojekte “Housing First Berlin“ und „Housing First für Frauen“ arbeiten seit dem Jahr 2018 erfolgreich mit wohnungslosen Menschen in komplexen Problemlagen. Ziel der Projekte ist, jeweils eigenen Wohnraum für bisher wohnungslose Menschen zu finden und Wohnungslose weitgehend zu unterstützen.

Die Umsetzung der Modellprojekte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

„Housing First Berlin“ und „Housing First für Frauen“ bieten ein unbefristetes Unterstützungsangebot, welches alle Bereiche des Wohnens umfasst und einen langfristigen Wohnungserhalt ermöglichen soll. Es werden direkte Ansprechpartner*innen für die Hausverwaltungen, schnelle Intervention bei allen Vermietungsthemen und finanzielle Sicherheiten über die Mietkaution hinaus geboten.

Das Bezirksamt Pankow sieht in dem Modellprojekt “Housing First” eine unterstützenswerte zivilgesellschaftliche Initiative und wirbt darum bei städtischen und privaten Wohnungsunternehmen für die Zusammenarbeit mit “Housing First Berlin” und “Housing First für Frauen”. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgende Links