Ahb und reha das gleiche

Rehabilitationsmaßnahme (Heilverfahren)

Eine Rehabilitationsmaßnahme müssen Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger beantragen. Für Personen, die noch berufstätig sind, ist dies in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Bei Rentner*innen, Hausfrauen/-männern oder Erwerbslosen wird der Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt. Sollte eine onkologische Vorerkrankung vorliegen, kann dieser Personenkreis den Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Ihr Wunsch- und Wahlrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Klinik aussuchen zu können, die Ihre Bedürfnisse deckt.

Tipps zur Antragsstellung
Füllen Sie den Antrag zusammen mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin oder dem Sozialdienst aus. Wenn Sie dem Antrag die ärztlichen Befundberichte beilegen, erhöhen Sie die Chancen einer Bewilligung. Wichtig ist auch, dass Sie ankreuzen, ob Sie eine stationäre oder ambulante Reha machen möchten.

Der verantwortliche Kostenträger prüft Ihren Antrag hinsichtlich der Diagnose und des Indikationsspektrums. Unsere Klinik erhält nach der Genehmigung Ihre Unterlagen zur weiteren Bearbeitung. Wir versuchen auf Ihren individuellen Terminwunsch einzugehen. Sobald der Termin feststeht, erhalten Sie unser Einladungsschreiben.

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Nach einer Behandlung in einem Krankenhaus ist für bestimmte Erkrankungen (Indikationsgruppen) eine medizinische Rehabilitation als Anschlussrehabilitation möglich. Der Patient bzw. die Patientin muss rehafähig sein, das heißt, er bzw. sie ist weitestgehend selbständig in der Lage, am Reha-Therapieprogramm teilzunehmen. Die Anschlussrehabilitation beginnt in der Regel 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus und wird frühzeitig während des Krankenhausaufenthaltes durch den Sozialdienst der letzten behandelnden Klinik beim zuständigen Kostenträger beantragt.

Auch in diesem Fall können Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen, um die Rehaklinik auszuwählen, die am besten zu Ihnen passt. Erst mit Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Kostenträgers kann die Anschlussrehabilitation angetreten werden. Die AHB dauert durchschnittlich 20 Tage und kann verlängert werden, wenn der Arzt  bzw. die Ärztin der Rehaklinik die Verlängerung medizinisch-therapeutisch begründet.

Ganztägig-ambulante Rehabilitation

Sowohl die medizinische Rehabilitation auf Antrag als auch die Anschlussrehabilitation können stationär oder ganztägig-ambulant durchgeführt werden. Im Unterschied zur stationären Rehabilitation, bei der Sie für den Zeitraum Ihres Aufenthaltes (in der Regel ca. 3 Wochen) auch in der Klinik übernachten, bleiben Sie bei einer ganztägig-ambulanten Rehabilitation nicht über Nacht in der Klinik.

Das medizinisch-therapeutische Angebot ist das gleiche wie bei einer stationären Leistung. Auch während einer ganztägig-ambulanten Rehabilitation leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung (maximal sechs Wochen).

Ein Vorteil für ambulante Rehabilitand*innen: Sie müssen keine Zuzahlung leisten. Ist der Kostenträger der Rehabilitation der Rentenversicherer, so übernimmt dieser auch die Kosten der täglichen Hin- und Rückfahrt.

Nach wie vor hat jeder Versicherte Anspruch auf stationäre medizinische Vorsorge und Rehabilitationsleistungen, wenn die medizinischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Die reguläre Wartezeit von 4 Jahren zwischen zwei stationären Vorsorge- und Rehabiliationsmaßnahmen kann unterschritten werden, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Die Aufenthaltsdauer in einer Rehaklinik beträgt im Regelfall 3 Wochen, wobei manche Kostenträger allerdings nur einen verkürzten Aufenthalt genehmigen.

Verlängerungen sind in Einzelfällen, abhängig vom Krankheitsverlauf, möglich.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,- € pro Tag. Nahezu die Hälfte aller Versicherten ist aber von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit. Falls Sie noch keine 18 Jahre alt sind, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Ausbildungsförderung oder ähnliche Leistungen beziehen beziehungsweise Geringverdiener sind, sollten Sie sich bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse erkundigen.

Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt gestellt. Bitten Sie darum, dass der Antrag sorgfältig begründet wird. Lassen Sie sich nicht entmutigen und bestehen Sie auf Ihrem Recht. Weisen Sie bereits im Antrag darauf hin, dass Sie in die Kliniken Dr. Vötisch in Bad Mergentheim möchten.

Medizinische Rehabilitation & Heilverfahren: Funktionsstörungen beheben & Selbstständigkeit wiedererlangen

Was ist der Unterschied zwischen einer medizinischen Rehabilitation und einer Anschlussheilbehandlung? Welche Voraussetzungen müssen für eine Bewilligung erfüllt sein? Wer trägt die Kosten und was sollte man tun, wenn die medizinische Rehabilitation abgelehnt wird? Die grundlegenden Informationen zum Thema erhalten Sie bei uns. Außerdem erfahren Sie, wie die medizinische Rehabilitation in der Klinik Quellenhof abläuft und welche Vorteile sie Ihnen bietet.

Was zeichnet eine medizinische Rehabilitation aus?

Ahb und reha das gleiche
Im Gegensatz zur Anschlussheilbehandlung (AHB), die einem Krankenhausaufenthalt unmittelbar folgt, ist die medizinische Reha unabhängig von einer vorangegangenen Operation. Sie dient dem Erhalt der Gesundheit und soll die selbstständige Lebensführung stärken. Maßgeblich gilt der gesetzliche Grundsatz „Reha vor Pflege“, sodass die medizinische Rehabilitation überwiegend nach schweren akuten Erkrankungen, chronischen Leiden oder Behinderungen in Anspruch genommen wird. Die Teilnahme an einer medizinischen Rehabilitation kann in Form einer „Medizinischen Reha auf Antrag (MRA)“ oder über ein „Heilverfahren (HV)“ stattfinden. Beide Varianten dauern in der Regel 3 Wochen.

Wer hat Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation?

Eine medizinische Rehabilitation kann bei vielen konservativ behandelbaren Erkrankungen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen orthopädische und neurologische Leiden, Herzerkrankungen, gastroenterologische und onkologische Beschwerden. Außerordentlich hoch sind die Chancen für eine Bewilligung, wenn übliche ambulante Therapieformen bereits erfolgslos ausgeschöpft wurden. Anzeichen für eine mögliche Reha-Bedürftigkeit sind:

  • Schwere krankheitsbedingte familiäre Belastungen
  • Traumata und besonders schwierige Lebensumstände

  • Permanente ärztliche Betreuung aufgrund eines akuten oder chronischen Leidens
  • Zunehmend eingeschränkte Mobilität und Selbsthilfefähigkeit

Wie erfolgt der Antrag für eine Heilbehandlung?

Heilbehandlungen werden immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Hausarzt beantragt. Ansprechpartner für die Bewilligung und Übernahme der Kosten sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen.

Wie erfolgt der Widerspruch gegen eine Reha-Ablehnung?

Die Ablehnung einer dringend erforderlichen medizinischen Rehabilitation muss keineswegs hingenommen werden; ihr kann mit begründeten Argumenten widersprochen werden. Die Frist für einen möglichen Widerspruch beträgt bei der Krankenkasse in der Regel 4 Wochen und sollte auf jeden Fall eingehalten werden. Auch, wenn keine Widerspruchsfrist erwähnt wird, empfiehlt es sich, zeitnah zu reagieren. Das vom Kostenträger meist genannte Gegenargument für ein stationäres medizinisches Heilverfahren sind meist kostengünstigere ambulante Therapien. Ziehen Sie hier bitte Ihren Hausarzt zu Rate und begründen gemeinsam mit ihm in einem ausführlichen Attest, weshalb eine stationäre Rehabilitation unbedingt notwendig ist. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur noch der Gang zum zuständigen Sozialgericht. Für den Erfolg des Gerichtsverfahrens empfiehlt sich die Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Wie hoch sind die Zuzahlungen zur medizinischen Rehabilitation?

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Für stationäre Heilverfahren sind tägliche Zuzahlungen erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erforderlich. Die Höhe der Selbstbeteiligung liegt bei 10 € pro Tag und ist bei der Krankenversicherung obligatorisch. Die Zuzahlungsdauer beträgt bei den gesetzlichen Krankenkassen 28 Tage. Sollte aufgrund einer OP oder einer schweren Akut-Erkrankung ein Krankenhausaufenthalt vorangegangen sein, werden die bereits geleisteten Zuzahlungen angerechnet. Reha-Patienten mit geringen Einkommen können auf Anfrage von der Zuzahlung befreit werden.

Kann man einen Widerspruch gegen die vorgeschlagene Rehaklinik einlegen?

Sollte die von der Krankenkasse vorgeschlagene Rehaklinik nicht dem Patientenwunsch entsprechen, ist ein Widerspruch möglich. Nach dem in § 9 des Sozialgesetzbuches IX festgelegten Wunsch- und Wahlrecht dürfen Patienten bei entsprechender medizinischer Eignung und vorhandenem Versorgungsvertrag mit dem Kostenträger die Rehaklinik selbst wählen. Besonders bei medizinischen Rehabilitationen, die im Gegensatz zur AHB nicht vom Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses in die Wege geleitet werden, sollten Sie sich bereits im Vorfeld über eine geeignete Reha-Einrichtung informieren. Sinnvoll ist es, die gewählte Klinik im Rehabilitationsantrag zu nennen und zu begründen.

Medizinische Rehabilitation in der Klinik Quellenhof in Bad Sassendorf

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Sie leiden unter einer orthopädischen oder rheumatologischen Erkrankung mit akuter oder chronischer Funktionseinschränkung? Sie haben Schmerzen im Stütz- und Bewegungsapparat, oder es droht eine massive Verschlechterung Ihrer Gesundheit? Dann kommen Sie doch zu uns! Erstklassige und langjährig erfahrene Spezialisten behandeln Ihre Beschwerden ganzheitlich nach dem Behandlungskonzept der WHO und berücksichtigen dabei auch psychische und soziale Faktoren. Unsere Verpflegung ist gesundheitsorientiert, genussfreudig und mit dem RAL-Gütezeichen ausgezeichnet. Aber auch außerhalb der Therapien kommt mit unserem täglichen Shuttle-Service nach Bad Sassendorf garantiert keine Langeweile auf. Schließlich haben Sie die Möglichkeit, regelmäßig Veranstaltungen und Gottesdienste im Ort zu besuchen oder ganz einfach mal die Seele baumeln zu lassen.

Als Gesundheitszentrum für Anschlussheilbehandlungen, Rehabilitation und Prävention bieten wir Ihnen neben der MRA/HV sämtliche Leistungen moderner Rehabilitationsmedizin:

Für weitere Fragen zu unseren Behandlungen stehen Ihnen die jeweiligen Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Aktive und passive Therapien

Um Ihren Genesungsprozess bestmöglich zu fördern, stellen wir nach der Aufnahmeuntersuchung gemeinsam mit Ihnen einen passgenauen Therapieplan zusammen. Dabei achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis aktiver und passiver Therapien. Folgende Therapien stehen in unserer Klinik zur Auswahl:

  • Physiotherapie (Einzelkrankengymnastik & Gruppentherapien)
  • Medizinische Trainingstherapie (MTT) & Motorschiene
  • Ergotherapie
  • Massage & Lymphdrainage

  • Elektrotherapie, Infrarotbestrahlung & Kältetherapie
  • Sozialdienst & Psychologischer Dienst
  • Ernährungstherapie & Gesundheitsbildung

Rehaklinik Quellenhof: MRA und HV mit Mehrwert

Die Wahl der richtigen Rehaklinik spielt eine große Rolle für den Erfolg von Rehabilitationsmaßnahmen und Heilverfahren. Schließlich sorgt eine angenehme, offene und freundliche Atmosphäre dafür, dass sich Patienten wohlfühlen, den Alltag loslassen und sich vollständig auf den Gesundungsprozess einlassen können. Daher steht für uns neben der medizinischen Behandlung die Patientenzufriedenheit an erster Stelle. Um eine hohe Service-Qualität zu gewährleisten, führen wir regelmäßig Patienten- und Mitarbeiterbefragungen durch, nutzen interne Audits und Benchmarking und verfügen über ein Beschwerde- und Ideenmanagement und ein umfangreiches Qualitätscontrolling.

Ihre Vorteile im Überblick

30+

Jahre Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen

50m

Vom Wintzingerode-Park entfernt

  • Ganzheitliches Therapiekonzept
  • Hohe medizinische & soziale Kompetenz
  • Aufnahme von Begleitpersonen
  • Verpflegung mit RAL-Gütezeichen
  • Täglicher Shuttle-Service nach Bad Sassendorf

Wir hoffen, dass wir Ihr Interesse geweckt haben. Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail () oder telefonisch unter 02921 507-0 kontaktieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ist eine AHB das gleiche wie eine Reha?

Die Anschlussrehabilitation ( AHB ) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Reha.

Kann man nach einer AHB eine Reha beantragen?

Eine onkologische Reha können Sie auch als Anschlussrehabilitation (AHB), also als Reha direkt nach der Krankenhausbehandlung, erhalten. Die ambulante oder stationäre Erstbehandlung der Krebserkrankung muss jedoch vorher abgeschlossen sein.

Wie oft Reha nach AHB?

In der Regel empfiehlt sich eine erneute Reha-Beantragung drei Monate vor Ablauf der Frist, also 9 Monate nach der Primärbehandlung bzw. 21 Monate danach.

Wie lange dauert es bis eine AHB genehmigt wird?

Der Entscheidungsprozess bis zur Bewilligung eines Reha-Antrags dauert in der Regel drei Wochen.