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Aktuelle Corona-Regeln im Land BrandenburgDie im Wesentlichen seit Anfang April geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in Brandenburg sind zunächst bis zum 28. Oktober 2022 verlängert worden. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung tritt am 1. Oktober in Kraft und löst damit die bisherige Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab. Änderungen im Vergleich zu den aktuell geltenden Corona-Regeln gibt es vorerst nicht. Weiterhin gilt:
Grundlage der neuen Verordnung ist die vom Bund im September beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geändert, die den rechtlichen Rahmen für alle Corona-Schutzmaßnahmen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 bildet. Neben den landesrechtlich angeordneten Schutzmaßnahmen gelten bundesweit (und somit auch in Brandenburg) vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 (Ostern) folgende Schutzmaßnahmen:
Das geänderte Infektionsschutzgesetz enthält im neuen § 28b Absatz 1 IfSG bundesweit geltende Schutzmaßnahmen und ermächtigt mit dem neuen § 28b Absatz 2 bis 4 IfSG die Länder, neben den bundesweit geltenden Maßnahmen bei Bedarf weitere
Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dazu zählen zum Beispiel eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sein oder eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich und Abstandsgebot im öffentlichen Raum. Die im Wesentlichen seit Anfang April geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in Brandenburg sind zunächst bis zum 28. Oktober 2022 verlängert worden. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung tritt am 1. Oktober in Kraft und löst damit die bisherige Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab. Änderungen im Vergleich zu den aktuell geltenden Corona-Regeln gibt es vorerst nicht. Weiterhin gilt:
Grundlage der neuen Verordnung ist die vom Bund im September beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geändert, die den rechtlichen Rahmen für alle Corona-Schutzmaßnahmen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 bildet. Neben den landesrechtlich angeordneten Schutzmaßnahmen gelten bundesweit (und somit auch in Brandenburg) vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 (Ostern) folgende Schutzmaßnahmen:
Das geänderte Infektionsschutzgesetz enthält im neuen § 28b Absatz 1 IfSG bundesweit geltende Schutzmaßnahmen und ermächtigt mit dem neuen § 28b Absatz 2 bis 4 IfSG die Länder, neben
den bundesweit geltenden Maßnahmen bei Bedarf weitere Schutzmaßnahmen anzuordnen. Dazu zählen zum Beispiel eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sein oder eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich und Abstandsgebot im öffentlichen Raum. Die wichtigsten Corona-Regeln
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