Ab wann gelten die neuen coronaregeln

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Infektionsschutz:Diese Corona-Regeln sollen von Herbst an gelten

3. August 2022, 14:41 Uhr

Lesezeit: 2 min

Ab wann gelten die neuen coronaregeln

Die Maskenpflicht können die Länder nach dem Willen der Bundesregierung von Herbst an wieder ausweiten.

(Foto: Roberto Pfeil/dpa)

Eine Testpflicht in mehr Bereichen, dazu eine strengere Maskenpflicht auch in Schulen, aber nicht mehr für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete: Justizminister Buschmann und Gesundheitsminister Lauterbach haben sich auf einen Kompromiss geeinigt.

Von Kassian Stroh

Angesichts einer befürchteten Verschlimmerung der Corona-Situation im Herbst will die Bundesregierung die Schutzmaßnahmen wieder deutlich verschärfen. Sie will beispielsweise die Maskenpflicht ausweiten, unter anderem auch auf die Schulen, und mehr Tests verlangen, wie die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz am Mittwoch mitteilten. Wenn in einem Bundesland die "Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur" gefährdet ist, kann dieses künftig auch schärfere Regeln wie Personen-Höchstzahlen bei Veranstaltungen erlassen. Dieses neue Regelwerk, dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, soll vom 1. Oktober an gelten.

Was im Einzelnen geplant ist:

  • Bundesweit soll es vom 1. Oktober an in Flugzeugen und in Fernzügen eine Maskenpflicht geben, so wie bisher auch - darüber hinaus auch in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen. In diesen Einrichtungen soll es zudem eine Testpflicht geben, von der Geimpfte und Genesene ausgenommen werden - sowie die Patienten beziehungsweise Altenheimbewohner in ihren Zimmern. Diese sind auch von der Maskenpflicht ausgenommen, genauso wie Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

  • Die Länder können darüber hinaus die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verhängen. Das gilt für öffentlich zugängliche Innenräume - mit einer neuen und entscheidenden Ausnahme für Menschen, die einen negativen Corona-Test vorlegen, die in den vergangenen drei Monaten entweder gegen Corona geimpft wurden oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben: Sie müssen in der Gastronomie sowie Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen keine Maske tragen.

  • Die Länder können auch eine Maskenpflicht in Schulen und Ausbildungseinrichtungen verhängen, aber erst ab der fünften Klasse. In Schulen, Kitas und Einrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften oder Kinderheimen wird es nach den Plänen der Bundesregierung auch wieder eine Testpflicht geben.

  • Ist die "Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur" konkret gefährdet - dafür soll es klare gesetzliche Kriterien geben -, so kann der jeweilige Landtag noch weitergehende Maßnahmen beschließen: eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen innen und auch außen, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird, verpflichtende Hygienekonzepte für alle möglichen Betriebe und Veranstaltungen, einen verpflichtenden Mindestabstand im öffentlichen Raum und auch eine Höchstzahl von Besuchern für Veranstaltungen in Innenräumen.

Warum kommt diese Neuregelung?

Die bisherigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die seit März nur noch wenige Einschränkungen ermöglicht haben, laufen zum 23. September aus. Seit Langem drängen die Länder den Bund, eine Nachfolgeregelung zu treffen, um gegen Corona gewappnet zu sein. Darum haben Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun lange gerungen. Die vorgesehenen Regelungen sind ein Kompromiss, den noch im August die Bundesregierung beschließen soll. Anschließend geht der Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat. Anfang Oktober soll das Paket dann rechtzeitig in Kraft treten, so die beiden Ministerien; damit keine Lücke entsteht, sollen die bisherigen Regeln um eine Woche bis zum 30. September verlängert werden. Die neuen sollen dann bis zum 7. April 2023 gelten.

Wie wird der Kompromiss begründet?

"Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein", sagt Lauterbach. Dazu dienten nicht nur diese neuen Corona-Regeln, sondern unter anderem auch die Impfstrategie. "Mit einem solchen IfSG-Stufenmodell geben wir Bund und Ländern rechtssichere Werkzeuge zur Pandemievorsorge an die Hand." Lauterbach hatte für strengere Maßnahmen geworben, war dabei aber auf den Widerstand des Koalitionspartners FDP gestoßen. Justizminister Buschmann freute sich am Mittwoch mit den Worten: "Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind." Lockdowns und Ausgangssperren werde es nicht geben; die nun beschlossenen Maßnahmen seien wirksam "und zugleich zumutbar", sagte der FDP-Politiker.