Ab wann darf man in rente gehen

  1. Startseite
  2. Rechner
  3. Rentenrechner
  4. Rentenbeginnrechner

Renteneintrittsalter – erst mit 67?

In Deutschland gilt die Rente mit 67 – das ist so nicht ganz richtig. Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente wird seit 2012 schrittweise heraufgesetzt. Entscheidend ist, in welchem Jahr Sie geboren sind. Wer zum Beispiel 1952 geboren ist, erreicht das Rentenalter (Regelaltersgrenze) mit bei 65 Jahren und sechs Monaten. Für jeden weiteren Jahrgang bis zum Geburtsjahr 1958 kommt ein Monat dazu. Für spätere Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren.

Berechnen Sie ganz einfach mit dem Rechner Rentenbeginn, ab wann Sie in Rente gehen können. Geben Sie dazu einfach Ihr Geburtsdatum im Datumsformat tt.mm.jjjj an, zum Beispiel 30.1.1959 oder 30.01.1959.

Früher in Rente gehen

Möglicherweise können Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Je Nach Alter und Versicherungsjahren geht das mit oder ohne Abzüge. Welche Bedingungen zum Beispiel für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gelten, erfahren Sie im Beitrag Altersrenten.

Tipp: Wollen Sie auch die Höhe Ihrer voraussichtlichen Rente wissen? Nutzen Sie dafür den Rentenschätzer.

Dieser Rechner berücksichtigt nur die übliche Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Um sie zu erhalten, müssen Versicherte eine Wartezeit von 45 Jahren vorweisen. Ausnahme: Wer vor dem ersten Januar 1955 geboren ist und vor dem 1. Januar 2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart hat oder wer Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hat, ist von der Anhebung der Altersgrenzen ausgenommen.


Magazin

Artikel zum Thema

Ab wann darf man in rente gehen

Ab wann darf man in rente gehen

Eine Initiative der

Ab wann darf man in rente gehen

Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Ab wann darf man in rente gehen

Das Rentenalter für die gesetzliche Altersrente

  • In Deutschland haben sie Anspruch auf Auszahlung der gesetzlichen Altersrente, wenn Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ein bestimmtes Alter, die sog. Regelaltersgrenze, erreichen. Die Regelaltersgrenze ist abhängig vom Geburtsjahr. Versicherte ab Jahrgang 1964 erreichen die Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags. Versicherte, die früher geboren wurden, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte können schon früher in Rente gehen.
  • Früher: Unter normalen Umständen, liegt der früheste Rentenbeginn maximal 4 Jahre vor Erreichen der gesetzliche Regelaltersgrenze. Das früheste Renteneintrittsalter (auch "Zugangsalter" genannt) liegt damit für Versicherte ab Jahrgang 1964 bei 63 Jahren.
  • Später: Ein Rentenbeginn nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist möglich. Einen spätestmöglichen Rentenbeginn gibt es nicht. Sie können, wenn Ihr Arbeitsvertrag das erlaubt, jenseits der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. 
  • Die gesetzliche Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie selbst müssen aktiv einen Rentenantrag stellen und Ihre Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.

Ruhestand vor 67

Sie möchten früher als mit 67 in Rente gehen? Dafür gibt es neben bestimmten Ausnahmefällen verschiedene Möglichkeiten, die Sie für einen früheren Eintritt in den Ruhestand in Anspruch nehmen können.

Früher oder später in Rente mit der Flexirente

Früher oder später in Rente mit der Flexirente? Wir erklären die Regelungen durch das Flexirentengesetz für die gesetzliche Altersrente.

Rentner mit 63

Was Sie über den verfrühten Renteneintritt wissen sollten, wie früh Sie in Rente gehen können, wie viel gesetzliche Rente Sie voraussichtlich bekommen, mit welchen Möglichkeiten können Sie finanziell vorsorgen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Ab wann darf man in rente gehen

Endlich Rentenklarheit

  • Schnell und einfach die voraussichtliche Rentenhöhe ermitteln
  • Digitaler Zugriff auf wichtige Eckdaten Ihrer Altersvorsorge
  • Alle Vorsorgearten einschließlich Immobilien und Vermögen

Ab wann darf man in rente gehen

Ab wann darf man in rente gehen

Allianz Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen.

Ab wann darf man in rente gehen

Alle Allianz Produkte

Finden Sie das für Sie passende Produkt.

Wann kann ich frühestens in Rente gehen Tabelle?

Tabelle 1: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren.

Kann man mit 61 in Rente gehen wenn man 45 Arbeitsjahre hat?

Viele denken, sie könnten in einem Alter von 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sofern sie 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Die Annahme ist nicht richtig, denn ein Rentenanspruch besteht erst mit einem Alter von 63 Jahren und vier Monaten, sofern Sie im Jahr 1954 geboren wurden.

Wie kann ich mit 55 in Rente gehen?

Auch die Rente mit 55 ist im Regelfall nicht möglich. (Ausnahmen gibt es auch hier für Menschen mit Behinderung sowie für Berufssoldaten.) Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu wechseln. Der Arbeitnehmer muss hierfür das 55.

Kann ich nach 45 Jahren Arbeit abschlagsfrei in Rente gehen?

Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.