Worin öliegt der unterschied zwischen gbr und einzelunternehmeung

In Deutschland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten bei der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens. Nach der Wahl der Rechtsform gibt es Unterschiede in der Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern bei der Haftung sowie bei der Gewinn-/Verlustteilung. Zudem ergeben sich für die unterschiedlichen Rechtsformen verschiedene Voraussetzungen und damit verschiedenen Konsequenzen.

Zunächst muss entschieden werden, ob das Unternehmen nur von einer Person gegründet werden soll oder ob mehrere Personen an der Gründung beteiligt sind. 

Einzelunternehmen

Wenn das Unternehmen von einer Person gegründet wird, besteht die Möglichkeit eines Einzelunternehmens sowie einer GmbH oder einer UG. 

Gründet der Unternehmer ein Einzelunternehmen, haftet dieser als natürliche Person mit seinem gesamten Vermögen. Geht das Unternehmen betrieblich insolvent, dann meist auch der Unternehmer selbst, da ein Einzelunternehmer keine Mitverantwortlichen oder stille Teilhaber hat. Sobald mehr als eine Person an einem Unternehmen beteiligt ist, handelt es sich nicht mehr um ein Einzelunternehmen, sondern um eine Personengesellschaft oder Handelsgesellschaft. Wenn der Einzelunternehmer, je nach Geschäftstätigkeit, sein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen muss, verpflichtet sich der Einzelunternehmer zur ordnungsgemäßen Buchführung und dazu, den Bestimmungen des HGBs zu folgen. 

Folgende Vorteile bestehen bei einem Einzelunternehmen: Der Einzelunternehmer hat volle Entscheidungskraft und muss keine Absprache mit seinem Partner halten. Er hat die Verfügungsgewalt über das gesamte Betriebsvermögen. Bei der Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich. Zudem ist die Gründung kostengünstiger und kann formlos oder mithilfe eines unkomplizierten Fragebogens erfolgen. Der Einzelunternehmer muss keine Gewinnteilung machen und steht in einer guten Verhandlungsbasis gegenüber Banken oder Gläubigern bei der Kreditvergabe, da er selbst haftet. Für den Einzelunternehmer besteht selbstverständlich Steuerpflicht. Der Gewinn des Einzelunternehmens wird am Ende des Geschäftsjahres im Zuge der Einkommensteuer beim Unternehmer versteuert. Die Umsatzsteuer erfolgt monatlich oder vierteljährlich als Vorauszahlungen und wird am Ende des Jahres durch die Abgabe der Umsatzsteuererklärung berichtigt. Falls der Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt. Nimmt ein Einzelunternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, muss dieser keine Umsatzsteuervorauszahlungen leisten. Handelt es sich bei dem Einzelunternehmen um einen Gewerbebetrieb, dann fällt Gewerbesteuer an. Dabei steht dem Einzelunternehmer einen Freibetrag in Höhe von 24.500€ zur Verfügung. Der Jahresgewinn der diesen Betrag übersteigt muss besteuert werden. Der Gewerbesteuersatz ist dabei vom Hebesatz der einzelnen Gemeinden abhängig. 

Personengesellschaft 

Bei einer Personengesellschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die gemeinsam einen bestimmten Zweck verfolgen. Dabei führen die Gesellschafter in der Regel die Geschäfte. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft ist die Personengesellschaft keine juristische Person, sie ist lediglich an die Kapitalgesellschaft angenähert und hat daher teilweise als Trägerin des Gesamtvermögens selbständige Rechte und Pflichten. Es können sich allerdings auch juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften, zu Personengesellschaften zusammenschließen. Es gibt folgende Formen von Personengesellschaften: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnergesellschaften, offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und stille Gesellschaften.

Grundsätzlich gilt bei der Haftung einer Personengesellschaft, dass der Gesellschafter persönlich und uneingeschränkt mit seinem Vermögen haftet. Allerdings gibt es dabei einige Feinheiten bei den unterschiedlichen Formen, die beachtet werden müssen. Bei einer KG haftet nur der Komplementär uneingeschränkt und persönlich. Der Kommanditist haftet in Höhe seiner Einlage. 

Bei einer Partnergesellschaft haftet das Gesellschaftsvermögen, wenn Fehler im Rahmen der Tätigkeit entstanden sind und zusätzlich nur der Partner, der die Verantwortung für den Fehler trägt. Für alle sonstigen möglichen Verbindlichkeiten haften alle Partner unbeschränkt und persönlich. 

Die Besonderheit bei einer stillen Gesellschaft ist, dass der stille Gesellschafter keine Haftung gegenüber den Gläubigern übernimmt, sondern im Falle einer Insolvenz selbst zum Gläubiger wird.  Eine Kapitalbeteiligung ist hierbei jedoch nicht erforderlich, aber üblich. 

Die Anzahl der Gesellschafter regelt auch die Abstimmung innerhalb der Gesellschaft und nicht die Kapitalbeteiligungen. Das Gesamtgesellschaftsvermögen steht den Gesellschaftern auch gemeinsam zu. Zu der genauen Ausgestaltung innerhalb der Personengesellschaft kann ein Gesellschaftsvertrag von Nutzen sein. 

Die Unterschiede der Formen der Personengesellschaften liegen darin, dass die GbR und die stille Gesellschaft nicht ins Handelsregister eingetragen werden und damit dem Bürgerlichem Gesetzbuch unterliegen. Andere Personengesellschaften wie die OHG und die KG beispielsweise müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Die Partnergesellschaft dagegen wird ins Partnerregister eingetragen. 

Die Partnergesellschaft formt sich durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Mitgliedern eines Freien Berufs. Diese üben kein Handelsgewerbe aus und zur Gründung sind auch nur natürliche Personen berechtigt. 

Die Besteuerung der Personengesellschaften erfolgt nun wieder bei allen Formen nach dem gleichen Schema. Bei einer Personengesellschaft gilt das Transparenzprinzip. Aus diesem ergibt sich, dass die Personengesellschaft als solches kein einkommensteuerpflichtiges Steuersubjekt ist. Der Gewinn der Personengesellschaft wird auf die Gesellschafter aufgeteilt, dort unterliegt er dem persönlichen Einkommensteuersatz jedes Gesellschafters. Es handelt sich bei diesem um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei Partnergesellschaften erzielen die Partner Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Handelt es sich bei dem Gesellschafter um eine juristische Person, wird bei dieser Körperschaftsteuer erhoben. 

Die Personengesellschaft unterliegt dann lediglich der Gewerbesteuer, deren Hebesatz sich aus den Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde ergibt, in der die Personengesellschaft ansässig ist. Ist die Personengesellschaft allerdings insolvent und kann die Gewerbesteuerschuld nicht bezahlen, werden die Gesellschafter persönlich dafür haftbar gemacht. Kurzüberblick über die bekanntesten Personengesellschaften:

GbR

  • Gesellschaft aus mind. zwei Personen mit gemeinsamem Zweck
  • Kein Grundkapital und kein Gesellschaftsvertrag notwendig
  • Keine Eintragung ins Handelsregister notwendig, außer der Jahresumsatz liegt über 250.000 € im Jahr/ Jahresgewinn > 25.000 € im Jahr
  • Haftung der Gesellschafter im vollen Umfang 
  • Je nach Art der Gesellschaft muss beim Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung ausgefüllt oder beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt werden
  • Gewinn unterliegt bei den Gesellschaftern der Einkommensteuer 
  • Wenn die GbR ein Gewerbe betreibt unterliegt diese der Gewerbesteuer, falls der Jahresgewinn > 25.000€; ein Freibetrag von 24.500 € ist anzusetzen
  • Wenn die GbR ein Unternehmen betreibt und nicht auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen kann, dann ist diese auch umsatzsteuerpflichtig 

OHG

  • Personengesellschaft, die wie eine juristische Person Rechtsgeschäfte eingehen kann und vor Gericht verklagt werden kann 
  • OHG muss von mind. 2 Gesellschafter gegründet werden, die uneingeschränkt und unmittelbar mit ihrem Geschäftsvermögen sowie Privatvermögen haften 
  • Es ist kein Grundkapital nötig; ein Gesellschaftsvertrag ist unerlässlich, muss aber keine bestimmte Form aufweisen
  • Wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt, dann sind alle Gesellschafter zum gleichen Teil beteiligt 
  • Neben Geldwerten können auch Grundstücke und Sachwerte in die OHG eingebracht werden 
  • Kreditwürdigkeit der OHG ist höher, da Gesellschafter mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen haften
  • Die OHG wird ins Handelsregister eingetragen und unterliegt der Buchführungspflicht 
  • Erwirtschaftet die OHG Gewinne, müssen diese im selben Jahr versteuert werden; Verluste können im selben Jahr bei der Einkommensteuererklärung der Gesellschafter mit anderweitigem Einkommen verrechnet werden 
  • Nach der Gewinnverteilung muss der Gesellschafter auf seinen Anteil und auf die Privatentnahmen Einkommensteuer zahlen; handelt es sich bei dem Gesellschafter um eine juristische Person, dann ist Körperschaftsteuer zu entrichten 
  • OHG ist gewerbesteuerpflichtig und umsatzsteuerpflichtig; Bei der Gewerbesteuer kann ein Freibetrag in Höhe von 24.500€ geltend gemacht werden

Kommanditgesellschaft

  • Bei der Gründung sind mind. zwei natürliche oder juristische Personen erforderlich, die sich zu einem gemeinsamen Handelsgewerbe zusammenschließen
  • Die Geschäftsleitung obliegt dem Komplementär, der dem Kommanditisten durch einen Vertrag gesellschaftliche Vertretung oder Prokura verschaffen kann
  • Komplementär haftet uneingeschränkt mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen und der Kommanditisten haftet nur mit seiner Hafteinlage
  • Die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden, dabei werden alle Gesellschafter erfasst 
  • Nach der Eintragung ins Handelsregister, muss die Anmeldung beim Gewerbeamt und die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen 
  • Bei der Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich; das Firmenkapital besteht aus den einzelnen Einlagen der Gesellschafter 
  • Wenn der Kommanditist seine Einlage noch nicht vollständig erbracht hat, haftet dieser bis zur vollständigen Einzahlung auch mit seinem Privatvermögen
  • Durch die Eintragung ins Handelsregister ist die KG buchführungspflichtig; zudem muss diese einen ordentlichen Jahresabschluss erstellen und monatlich Umsatzsteuervorauszahlungen (wenn nötig) leisten
  • Wenn die KG keine rein vermögensverwaltende Gesellschaft ist, ist diese zudem gewerbesteuerpflichtig und kann einen Freibetrag in Höhe von 24.500€ in Anspruch nehmen
  • Der Gesellschafter ist einkommensteuerpflichtig mit dem Gewinn der KG, der nach den zu erbringenden Kapitaleinlagen aufgeteilt wird 

Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist eine Körperschaft des privaten Rechts, deren Rechtsgrundlage im Gesellschaftsvertrag geregelt wird. Die Kapitalgesellschaft übernimmt als juristische Person bestimmte Rechte und Pflichten. In Deutschland existieren insgesamt drei verschiedene Formen von Kapitalgesellschaften: Die Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). 

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft erfordert immer ein Mindestkapital. Bei der GmbH beläuft sich dieses auf 25.000 € und bei der AG bzw. KGaA jeweils 50.00 €. Bei der Unternehmergesellschaft, die eine Unterform der GmbH ist, reicht ein Mindestkapital von 1 € bei Gründung aus. Das Mindestkapital wird meist als Geldwert eingelegt, kann aber auch ein Sachwert sein. 

Bei der Geldbeschaffung haben die Kapitalgesellschaften keinerlei Probleme, da sie durch die Aufnahme weiterer Mitglieder und durch die Ausgabe von Aktien (bei der AG und KGaA) neues Kapital schöpfen können. Die GmbH kann durch die Aufnahme weitere Mitglieder auch das Gesellschaftskapital aufstocken. 

Die Haftung ist bei der GmbH und bei der AG auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei der KGaA gibt es mindestens einen Vollhafter, der allerdings auch eine juristische Person sein kann.  

Die Kapitalgesellschaften lassen sich in unterschiedliche Größenklassen einteilen, die je nach Größenklasse auch verschieden gesetzliche Regelungen befolgen müssen, hinsichtlich der Offenlegung der Geschäftstätigkeiten und der Rechnungslegung. Für die Klassifizierung in die jeweilige Größenklasse müssen mindestens zwei Größenmerkmale zutreffen. 

Kleinstkapitalgesellschaften, haben nicht mehr als zehn Arbeitnehmer, die Umsatzerlöse pro Jahr übersteigen 700.000 € nicht und die Bilanzsumme ist geringer als 350.000 €. Kleine Kapitalgesellschaften haben weniger als 50 Arbeitnehmer, die Umsatzerlöse pro Jahr übersteigen einen Wert von 9.680.000 € nicht und die Bilanzsumme ist geringer als 4.840.000€. Mittelgroße Kapitalgesellschaften haben 50-250 Arbeitnehmer, die Umsatzerlöse pro Jahr liegen zwischen 9.680.000 € und 38.500.000 € und die Bilanzsumme befindet sich zwischen 4.840.000 € und 19.250.000 €. Große Kapitalgesellschaften übersteigen alle Werte der mittelgroßen Kapitalgesellschaften. 

Die Kapitalgesellschaften sind als juristische Personen zur Körperschaftsteuer verpflichtet. Der Steuersatz beläuft sich in Deutschland einheitlich auf 15%. Jeder Anteilseigner muss auf seinen Gewinnanteil Einkommensteuer zahlen mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz.

GmbH

  • Bei Gründung ist ein Mindestkapital von 25.000 € erforderlich sowie ein Gesellschaftervertrag oder ein Musterprotokoll
  • Die GmbH ist eine juristische Person, die vor Gericht klagen und verklagt werden kann 
  • Jede GmbH wird durch einen Geschäftsführer nach außen hin vertreten, dieser ist an die Satzung gebunden und muss sich nach den Weisungen der Gesellschaft richten 
  • Der Geschäftsführer muss immer eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein; dieser erhält in der Regel einen Arbeitsvertrag und bezieht Gehalt
  • Richtet sich der Geschäftsführer nicht nach seinem Vertrag oder verletzt er seine Sorgfaltspflicht, haftet er gegenüber der Gesellschaft, den einzelnen Gesellschafter und Dritten mit seinem Privatvermögen
  • Bei großen GmbHs (> 500 Arbeitnehmer) muss ein Aufsichtsrat gebildet werden, dieser kontrolliert die Geschäftsführung 
  • Als juristische Person führt die GmbH Körperschaftsteuer ab, dabei mindert das Geschäftsführergehalt auch den Gewinn, wenn der Geschäftsführer einer der Gesellschafter ist 
  • Da die GmbH ein Handelsgewerbe ist, ist diese verpflichtet Gewerbesteuer abzuführen und hat im Gegensatz zu den Personengesellschaften kein Anspruch auf einen Freibetrag 
  • Die einzelnen Gesellschafter versteuern bei einer Gewinnausschüttung ihren Anteil mit Kapitalertragsteuer, die von der Gesellschaft direkt an das Finanzamt abgeführt wird 
  • Wenn die GmbH ein Unternehmen im Sinne des § 2 UstG ist, dann besteht eine monatliche Umsatzsteuervorauszahlungspflicht; am Ende des Jahres ist eine Abgabe der Umsatzsteuererklärung erforderlich 

Aktiengesellschaft

  • Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person und haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen
  • Sie kann durch ein oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden, diese werden jedoch nicht ins Handelsregister eingetragen
  • Das Mindestkapital bei der Gründung beträgt 50.000 €, das in Aktien aufgeteilt ist; zusätzlich ist ein Gesellschaftsvertrag (Satzung) erforderlich 
  • Die Organe der AG lauten wie folgt: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung 
  • Der Vorstand vertritt die AG unbeschränkt nach außen und nach innen und beruft die Hauptversammlung ein 
  • Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert den Vorstand und kann diesen auch abberufen; die Mitglieder werden im Handelsregister eingetragen, allerdings haben sie keine Befugnis die Geschäfte der AG zu führen oder zur Erteilung von Aufgaben an den Vorstand
  • Die Hauptversammlung ist die Versammlung aller Aktionäre mit Stimmrecht, hier wird über grundlegende Entscheidungen abgestimmt
  • Die AG haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen, da dieses in Aktien aufgeteilt ist, haftet jeder Aktionär mit seiner Einlage; es gibt keine persönliche Haftung der Aktionäre
  • Die AG unterliegt der Körperschaftsteuer, die mit 15 % bemessen wird, sowie der Gewerbesteuer, die abhängig von dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ist 
  • Die AGs die nicht ausschließlich umsatzsteuerbefreite Leistungen erbringt, sind zur Abgabe der Umsatzsteuer verpflichtet
  • Die Aktionäre versteuern ihren Anteil am Gewinn über die Kapitalertragsteuer im Rahmen ihrer Einkommensteuer, dabei wird die Kapitalertragsteuer direkt von der AG ans Finanzamt abgeführt 

Quelle: www.clever-selbstaendig.de/rechtsform/unternehmergesellschaft.php,

wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/personengesellschaft-45573

Was ist der Unterschied zwischen Einzelunternehmen und GbR?

Wie bei einer GbR haftet ihr unbeschränkt mit eurem privaten Vermögen. Der Unterschied: Als Einzelunternehmer tragt ihr das Risiko allein – könnt dafür aber natürlich auch alle Entscheidungen unabhängig treffen.

Was ist der Unterschied zwischen Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen?

Im Gegensatz zum Einzelunternehmen ist eine Gesellschaft weiter gefasst; Sie können (oder müssen) andere Personen an Ihrem Unternehmen beteiligen. Darüber hinaus sind über eine Gesellschaft bei finanziellen Problemen auch weniger haftbar, jedoch müssen Sie zum Zeitpunkt der Gründung einen Finanzplan erstellen.

Welche Gesellschaftsform ist steuerlich am günstigsten?

In den ersten Jahren nach der Existenzgründung ist das Einzelunternehmen oder eine Partnergesellschaft (z. B. GbR) meist die steuerlich günstigste Rechtsform. Eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH ist erst dann zu empfehlen, wenn das Unternehmen mehr Gewinne erwirtschaftet.

Welche Vor und Nachteile hat eine GbR?

Alle Gesellschafter einer GbR haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen..
Das brauchen Sie, um eine GbR zu gründen. ... .
Vorteil 1: Sie müssen nur wenige Formvorschriften beachten. ... .
Vorteil 2: Sie profitieren von niedrigen Gründungs- und laufenden Kosten. ... .
Nachteil 1: Sie haften unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen..