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Maximale Zuladung.
Und was Sie sonst noch über das Gewicht
Ihres Reisemobils wissen sollten.
Fahrzeughersteller und Kunden schielen auf die 3,5-Tonnen-Grenze, denn diese Gewichtsklasse bietet diverse finanzielle Vorteile. Etwa bei Mautstrecken oder auch auf Fähren. Außerdem gelten für diese Fahrzeuge die Pkw-Verkehrsregeln und eben auch die entsprechenden Führerscheine. Allerdings sollten Sie das Gewicht Ihres Fahrzeugs nicht unterschätzen, sondern ganz genau im Auge behalten. Gerade bei Reisemobilen kann es schnell passieren, dass die Grenze des zulässigen Gesamtgewichts überschritten wird. Wer mit einem überladenen Fahrzeug unterwegs ist und in eine Polizeikontrolle gerät, den trifft die Härte des Gesetzes mit ziemlicher Wucht. Dabei können nicht alleine die Geldbußen teuer werden. Das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts wird von Versicherungen als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um ein Industrie- oder Freizeitfahrzeug handelt. Am besten, Sie lassen es gar nicht so weit kommen. Mit einer Auflastung, also einer Erhöhung des maximal zulässigen Gesamtgewichts, können Sie sich im Straßenverkehr wieder sicher fühlen.
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AkzeptierenDie Problematik mit dem Gewicht
Jedes Fahrzeug besitzt seitens des Fahrzeugherstellers ein im Fahrzeugschein eingetragenes zulässiges Gesamtgewicht. Dieses Gewicht beschreibt das maximal zulässige Fahrzeuggewicht inklusive Zuladung und Insassen. Subtrahiert man das Leergewicht des Fahrzeugs vom zulässigen Gesamtgewicht, so erhalten Sie die maximale Zuladung, die Sie in Ihrem Fahrzeug mitführen dürfen. Dieses Gewicht wird als Nutzlast bezeichnet und sollte niemals überschritten werden. Das ist die Theorie. Doch in der Praxis sieht es oft anders aus. Heckträger, Markise, Wasservorrat und weitere (ge)wichtige Sonderausstattung machen die oft knapp bemessenen Gewichtsreserven schnell zunichte. Zwar geben Wohnmobilhersteller heutzutage fast immer das reisefertige Leergewicht nach DIN EN 1646-2 an, jedoch können schon die erlaubten Toleranzen von fünf Prozent zu großen Differenzen führen.
Nur die Waage bringt Gewissheit
Damit Sie sich mit Ihrem Reisemobil innerhalb der Gesetzesgrenzen bewegen, sollten Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig im fertig beladenen Zustand inklusive Insassen wiegen. Diesen kostenlosen Service bieten wir Ihnen beispielsweise in unseren Goldschmitt Technik-Centern in Walldürn, Polch oder Leutkirch. Aber auch manch TÜV- oder DEKRA-Stelle, Raiffeisenmärkte und Mülldeponien verfügen über entsprechende Bodenwaagen, die das tatsächliche Gesamtgewicht Ihres Reisemobils ermitteln können.
Mit einer Auflastung fahren Sie sicher
In unseren Montagezentren erleben wir beinahe täglich, wie die Analyse des tatsächlichen Fahrzeuggewichts so manchem Kunden die Gesichtszüge entgleiten lässt. Sollte das tatsächlich ermittelte Fahrzeuggewicht das maximal zulässige Gesamtgewicht überschreiten, können Sie entweder Frischwasser ablassen sowie Gepäck und Campingzubehör reduzieren oder das zulässige Gesamtgewicht bzw. die Achslasten Ihres Reisemobils mittels Auflastung anheben.
Eine Auflastung kann – je nach Fahrzeugmodell – durch die Montage einer verstärkten oder zusätzlichen Federung in Verbindung mit einer tragfähigen Rad-Reifen-Kombination durchgeführt werden. Sollten Sie für Ihr Wohnmobil eine Nutzlasterhöhung in Erwägung ziehen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung garantieren wir Ihnen eine fachmännische Beratung und eine optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.
So erhöhen Sie das zulässige
Gesamtgewicht Ihres Reisemobils.
1. Verfügbarkeit
Gerne überprüfen wir für Sie, ob für Ihr Fahrzeugmodell ein Auflastgutachten vorliegt und eine Erhöhung der Achslasten bzw. des zulässigen Gesamtgewichts möglich ist. Für eine genaue Auskunft wäre eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins hilfreich. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne und prüfen für Sie die Möglichkeit einer Nutzlasterhöhung.
2. Federverstärkung
Für die meisten Auflastungen müssen Modifikationen am Fahrwerk vorgenommen werden. Durch die Montage von zusätzlichen bzw. verstärkten Federelementen können die Achslasten sowie das zulässige Gesamtgewicht erhöht werden. Je nach Fahrzeugtyp stehen für eine Auflastung Blatt-, Schrauben-, Zusatz- oder Vollluftfederungen zur Verfügung.
3. Rad-Reifen-Kombination
Manche Fahrzeuge benötigen für eine Auflastung mehr als nur eine Modifikation an Federung und Fahrwerk. Ist die serienmäßige Rad-Reifen-Kombination zu schwach, müssen oftmals spezielle Felgen montiert und entsprechende Reifen aufgezogen werden. Unsere Aluminiumfelgen verfügen über eine hohe Tragkraft und sind für eine Auflastung bestens geeignet.
4. Abnahme und Eintragung
Technische Änderungen am Fahrwerk müssen von einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA abgenommen werden. Der Prüfer sichtet nach erfolgter Montage das Teile- bzw. Auflastgutachten und händigt Ihnen eine offizielle Bescheinigung aus, die Sie für die Eintragung in Ihre Fahrzeugpapiere bei der entsprechenden Zulassungsstelle vorlegen müssen.
Unsere Nutzlasterhöhungen sind für viele verschiedene Fahrzeug- und Aufbautypen erhältlich. Um die Umsetzbarkeit prüfen zu können, benötigen wir einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug, vorzugsweise eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins sowie das Typenschild Ihres Basisfahrzeugs. Die meisten Nutzlasterhöhungen setzen eine Optimierung der Serienfederung an Vorder- und/oder Hinterachse sowie gegebenenfalls weitere bauliche Maßnahmen voraus. Je nach Fahrzeugtyp und eingesetzter Federverstärkung können unterschiedliche Achs- und Gesamtlasten realisiert werden. Sollten Sie in Ihrem Fahrzeug bereits die für eine Auflastung notwendigen Komponenten verbaut haben, so lassen sich die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht je nach technischer Umsetzbarkeit auch nachträglich erhöhen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Tragfähigkeit Ihrer Rad-Reifen-Kombination. Je nach Last muss diese gegebenenfalls angepasst werden.
Die Auflastung über 3,5 Tonnen.
Was ist zu beachten?
Führerschein
Bei der Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen wird ein Führerschein der Klasse C1 benötigt. Dementsprechend darf das Reisemobil nicht mehr von jedem geführt werden. Ausgenommen sind Fahrer, die ihren Führerschein vor 1999 erhalten und die Klasse 3 erworben haben.
Tempolimit
In Deutschland ist das Tempolimit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen auf 100 km/h beschränkt. Auf Landstraßen dürfen 80km/h nicht überschritten werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.
Überholverbot
HU / TÜV
In den ersten sechs Jahren nach der Erstzulassung muss das Fahrzeug alle zwei Jahre bei einer Prüfstelle für die Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Ab dem siebten Jahr verkürzt sich diese Frist auf ein Jahr.
Maut-Gebühren
Während Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zGG in Deutschland nicht mautpflichtig sind, muss man in einigen Nachbarländern vorsichtig sein. Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wird beispielsweise eine sogenannte GO-Box benötigt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Beispiel-Auflastung
Fiat Ducato, Serienchassis, ab Baujahr 2006
(auch passend für Citroën Jumper, Peugeot Boxer)
Bei den aufgeführten Auflastungen handelt es sich lediglich um Beispiele. Die serienmäßigen Achslasten sowie das Gesamtgewicht können in Einzelfällen von den aufgeführten Gewichten abweichen. Für jede Auflastung wird ein Auflastgutachten benötigt, welches bei uns bestellt werden kann. Dem Gutachten ist ein neues Typenschild beigelegt, welches am Fahrzeug angebracht werden muss. Für weitere Auflastungsvarianten und Fahrzeugtypen können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.
Heavy-Fahrgestelle können je nach Baujahr auch als Maxi-Fahrgestell bezeichnet werden
Q&A zum Thema Auflastung.
Häufig gestellte Fragen
Unsere Nutzlasterhöhungen sind für viele verschiedene Fahrzeug-und Aufbautypen erhältlich.Um die Umsetzbarkeit prüfen zu können, benötigen wir einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug. Vorzugsweise eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins,sowie das Typenschild Ihres Basisfahrzeugs.
Eine Auflastung muss immer von einer Prüfstelle wie dem TÜV oder der Dekra abgenommen und anschließend von der zuständigen Zulassungsbehörde im Kfz-Schein vermerkt werden.
Die Auflastung erfolgt immer im Zusammenhang mit einer technischen Verstärkung des Fahrgestelles.
Je nach Auflastung kann es sein, dass sowohl die Vorderachse,als auch die Hinterachse verstärkt werden muss. In den meisten Fällen genügt jedoch bereits ein Umbau der Hinterachse. Hierzu wird gerne unsereZusatzluftfederung verwendet.
Nein. Für die Auflastung Ihres Fahrzeuges erstellen wir ein fahrzeugspezifisches Auflastungsgutachten, sowie ein neues Typenschild, welches am Fahrzeug anzubringen ist. Diesesmuss kostenpflichtig bestellt werden und ist nicht im Lieferumfang der Fahrwerkskomponenten inklusive.
Schlechter Fahrkomfort durch mehr Zuladung? Ganz im Gegenteil! Durch unsere hochwertigen Fahrwerkskomponenten, welche Grundlage für die Auflastung sind, lässt sich Ihr Fahrzeug deutlich angenehmer fahren als zuvor. Ob Schraubenfeder, Zusatzluftfederung oder Vollluftfederung. Dank der für die Fahrzeuge speziell entwickelten Teile liegt Ihr Fahrzeug komfortabel auf der Straße.
In der Regel wird eine verstärkte Rad-Reifenkombination dann benötigt, wenn eine Erhöhung der Achslasten vorgenommen werden solloder muss. Gerne prüfen wir die Auflastung und Notwendigkeit einer verstärkten Rad-Reifenkombination speziell für Ihr Fahrzeug.
Sollten Sie in Ihrem Fahrzeug bereits die für eine Auflastung notwendigen Komponenten verbaut haben, so lassen sich die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht je nach technischer Umsetzbarkeit auch nachträglich erhöhen.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Summe der Achslasten das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges ergeben. In vielen Fällen ist die Summe der Achslasten höher als das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Die Anhängelast lässt sich nicht erhöhen. Die Summe aus zulässigem Gesamtgewicht und der zulässigen Anhängelast ergibt das sogenannte Zuggesamtgewicht. Dieses ist ein bleibender Wert und kann nicht verändert werden. Erhöht man also das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges, so nimmt die zulässige Anhängelast im gleichen Zuge ab.
Unsere Gutachten gelten zunächst nur in Deutschland. Für die Umsetzung einer Auflastung in anderen Ländern muss die Abnahme vorab mit einer Prüfstelle vor Ort abgeklärt werden. In einigen Ländern wie der Schweiz lässt sich die Auflastung nicht realisieren.
Christoph Müller2022-09-02T10:56:44+01:00Montagezentrum
Leutkirch/Allgäu
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