Führerschein und Fahrschulforum
Sie fahren auf einer sehr schmalen Straße und haben 50 m Sichtweite. Wie lang darf Ihr Anhalteweg höchstens sein?
Sie fahren auf einer sehr schmalen Straße und haben 50 m Sichtweite. Wie lang darf Ihr Anhalteweg höchstens sein?
wie soll ich das berechnen??? ich weiß ja die kmh nicht....
A=B+R ????
helft mir!!! morgen ist tp, und das ist die einzige frage die ich noch nicht kann!!!
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Re: Sie fahren auf einer sehr schmalen Straße und haben 50 m Sichtweite. Wie lang darf Ihr Anhalteweg höchstens sein?
AutorTextDa brauchst Du die Formeln nicht. Das kannst Du mit logischem Denken beantworten.
Schmale Straße: Dir kann jemand entgegen kommen. Du siehst ihn erst 50m vor dir. Er dich auch. Also wie lang darf dein Bremsweg höchstens sein? Natürlich 25m, weil der Gegenverkehr ja auch noch Anhalteweg braucht.
Aus den 25m Anhalteweg könntest Du dir jetzt durch umstellen der Formel die Geschwindigkeit errechnen. Das ist aber nicht die Frage als brauchst Du es auch nicht.. ;-)
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Re: Re: Sie fahren auf einer sehr schmalen Straße und haben 50 m Sichtweite. Wie lang darf Ihr Anhalteweg höchstens sein?
AutorText>Da brauchst Du die Formeln nicht. Das kannst Du mit logischem Denken beantworten.
>
>Schmale Straße: Dir kann jemand entgegen kommen. Du siehst ihn erst 50m vor dir. Er dich auch. Also wie lang darf dein Bremsweg höchstens sein? Natürlich 25m, weil der Gegenverkehr ja auch noch Anhalteweg braucht.
>
>Aus den 25m Anhalteweg könntest Du dir jetzt durch umstellen der Formel die Geschwindigkeit errechnen. Das ist aber nicht die Frage als brauchst Du es auch nicht.. ;-)Ups Sorry, hab einmal Bremsweg geschrieben, meine damit Anhalteweg.. nicht verwirren lassen. :-)
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Re: Sie fahren auf einer sehr schmalen Straße und haben 50 m Sichtweite. Wie lang darf Ihr Anhalteweg höchstens sein?
AutorTextGuggst du ganz einfach in §3 Abs. 1 StVO, letzter Satz:
"Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er [der Fahrzeugführer] jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann."
Die Begründung ist ja schon richtig erklärt worden.
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Re: Re: Sie fahren auf einer sehr schmalen Straße und haben 50 m Sichtweite. Wie lang darf Ihr Anhalteweg höchstens sein?
AutorText>Guggst du ganz einfach in §3 Abs. 1 StVO, letzter Satz:
Hallo,
hattest Du schon mal einen Fahrschüler, der eine StVO hatte?
Falls ja, einen Fahrschüler, der da auch mal reingeschaut hat?
Gruß ManfredAuf den Beitrag antworten
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Re: Re: Re: Sie fahren auf einer sehr schmalen Straße und haben 50 m Sichtweite. Wie lang darf Ihr Anhalteweg höchstens sein?
AutorText>hattest Du schon mal einen Fahrschüler, der eine StVO hatte?
Google? Internet scheint er ja zu haben ;)
Eigentlich wollte ich mit dem Hinweis nur der "Warum?"-Diskussion vorbeugen. Gibt ja auch Fragen, die regelmäßig zu Diskussionen führen, z.B. 2.2.05-002 (Überholvorgang 100 gegen 70, Frage nach der erforderlichen einsehbaren Strecke). Hier ist der Grund aber ganz einfach: Es steht ausdrücklich in der StVO.
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