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Fahrzeugschein: So richtig lesen/Erklärung Wo steht was im Fahrzeugschein?Zulassungsbescheinigung Teil I Was umgangssprachlich als "Fahrzeugschein" bekannt ist, heißt offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I. Wir erklären, welche Informationen sich dem Dokument entnehmen lassen..>> Mehr zum Thema Ratgeber Foto: Imago
Was ist eigentlich der Fahrzeugschein und wo bekomme ich ihn? Die AUTO ZEITUNG beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die Zulassungsbescheinigung Teil I. Außerdem liefert sie die Erklärung, was zu tun ist, wenn der Fahrzeugschein verloren geht oder gestohlen wurde. Was umgangssprachlich als "Fahrzeugschein" bekannt ist, heißt offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I und bildet zusammen mit dem "Fahrzeugbrief" – offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichnet – die Dokumente eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Sie enthalten die wichtigsten spezifischen Daten und technische Informationen zum Fahrzeug, die
der Betriebserlaubnis zugrunde liegen. Zudem ist darauf eingetragen, auf welche Person der Wagen zugelassen ist. Außerdem sind darauf Vermerke zur Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hinterlegt. Um die Lesbarkeit der Zulassungspapiere EU-weit zu vereinfachen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen, gibt es in Deutschland seit Oktober 2005 die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II anstelle von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Alte Fahrzeugpapiere behalten jedoch ihre Gültigkeit. Die
alten Bezeichnungen bleiben in den neuen Dokumenten klein gedruckt bestehen. Die neuen Dokumente richten sich nach einer in der EU vereinheitlichten Kennzeichnung der abgedruckten Angaben. Was die aus Buchstaben und/oder Zahlen bestehenden Kennzeichnungen bedeuten, steht auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung. Wer eigenhändig Angaben im Fahrzeugschein ändert, macht sich nach § 267 des Strafgesetzbuches der Urkundenfälschung strafbar. Da die im Fahrzeugschein enthaltenen Angaben auch im
zentralen Fahrzeugregister hinterlegt sind, kann die Polizei die Daten bei einer Kontrolle überprüfen. Hauptuntersuchung (2022): Kosten Diese Kosten lauern bei der HU Kennzeichen nachmalen erlaubt? (Video): Wie sieht die Zulassungsbescheinigung Teil I aus?Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist aus farbigem Spezialpapier mit den Abmessungen 210 x 105 Millimeter. Richtig zusammengefaltet ergibt sie das DIN A7-Format. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist vorne und hinten bedruckt. Auf Exemplaren, die ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden, befindet
sich auf der Rückseite ein verdeckter Sicherheitscode ("Rubbelfeld"), das zum An-, Ab- und Ummelden des Fahrzeugs über das Internet benötigt wird. Zulässige Reifengröße So den passenden Reifen finden Wo steht was im Fahrzeugschein? (u.a. Erstzulassung, Leistung, Hubraum, Höchstgeschwindigkeit, Gewicht, Anhängelast, Reifen, Sitzplätze)
In der Zulassungsbescheinigung ist üblicherweise der:die Fahrzeughalter:in eingetragen. Wer im Fahrzeugschein steht, ist für das Fahrzeug aus Sicht der Behörden verantwortlich – muss die Kfz-Steuer zahlen – und ist meist auch Versicherungsnehmer:in der entsprechenden Kfz-Versicherung. Die eingetragene Person im Fahrzeugschein und der:die Versicherungsnehmer:in können aber auch unterschiedliche Personen sein. Das kommt zum Beispiel vor, wenn ein Familienmitglied die besseren Versicherungskonditionen für das Auto bekommt. In Ausnahmefällen ist Halter:in und eingetragene Person im Fahrzeugschein nicht identisch. Beispielsweise bei einer dauerhaften Überlassung des Autos, bei der sich der:die neue Auto-Nutzer:in gemäß § 31 (2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verantwortlich zeigt und über die verkehrssichere Inbetriebnahme bestimmt. Fahrzeughalter:in ist aber nicht gleichzusetzen mit Fahrzeugeigentümer:in. Nur Eigentümer:innen dürfen das Fahrzeug verkaufen. Wer ein Auto least, steht mit eigenem Namen in den Zulassungspapieren, ist folglich Halter:in, aber nicht Eigentümer:in. Polizeikontrolle: Reicht eine Kopie vom Fahrzeugschein?§ 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist hier eindeutig: Autofahrer:innen müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Eine Kopie reicht nicht aus. Wer eine Farbkopie der Fahrzeugpapiere anfertigt und sie der Polizei vorzeigt, läuft sogar Gefahr, der Urkundenfälschung beschuldigt zu werden. Wer ohne
Fahrzeugschein unterwegs ist und erwischt wird, dem droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Ungestempelte Kennzeichen Fahren ohne Zulassung erlaubt? Fahrzeugschein im Auto lassen?Da Autofahrer:innen laut Gesetz die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt mit dabei haben müssen, erscheint es verlockend, sie direkt im Auto zu lassen. Vor allem bei häufig wechselnden Fahrer:innen möchten sich viele die ständige Übergabe der Papiere ersparen. Doch es ist davon abzuraten, den Fahrzeugschein im Auto liegenzulassen, denn das hat einen entscheidenden Nachteil: Wird das Fahrzeug gestohlen, kann der Dieb oder die Diebin auch direkt ein gültiges Dokument für den Wagen vorweisen, wenn er beispielsweise an Landesgrenzen kontrolliert wird. Wer stellt den Fahrzeugschein aus?Viele fragen sich erst, wenn sie den Fahrzeugschein verlieren oder er gestohlen wird: "Wer stellt den Fahrzeugschein aus?" Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (auch Zulassungsstelle genannt) ausgestellt. Die Behörde ist Teil des jeweiligen Straßenverkehrsamtes. In Deutschland gibt es 705 Zulassungsstellen. Namensänderung beim Fahrzeugschein?Ändert sich der Name oder die
Adresse – aus welchen Gründen auch immer – im Personalausweis, so muss diese Änderung anschließend auch in den Fahrzeugpapieren erfolgen. Eine genaue Frist dafür ist nicht festgelegt, doch nach §13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind der Zulassungsbehörde die Änderungen "unverzüglich" mitzuteilen. Eine Umschreibung der Daten im Fahrzeugschein kostet eine
Gebühr von zehn bis 15 Euro. Wer noch einen alten Zulassungsschein und einen alten Fahrzeugbrief hat, bekommt bei der Änderung die Zulassungsbescheinigung Teil I und II ausgestellt. Wer es versäumt, zeitnah die Daten in den Fahrzeugpapieren ändern zu lassen, dem droht in der Regel ein Bußgeld von 15 Euro. Fahrzeugbrief verloren: Ersatz & Kosten So klappt's mit dem Ersatz für den verlorenen Fahrzeugbrief Fahrzeugschein verloren oder gestohlen – was tun?Wer den Fahrzeugschein verliert, muss das umgehend bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden und einen neuen beantragen. Wenn der Fahrzeugschein gestohlen wurde, muss der Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Sie stellt eine Diebstahlbescheinigung aus, der für einen Neuantrag bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigt wird. Welche Unterlagen und Dokumente die Kfz-Zulassungsstelle für die Ausstellung des neuen Fahrzeugscheins benötigt, ist meist auf der Internetseite der Behörde einsehbar. Üblicherweise ist das:
Wer den Behördengang nicht selbst tätigen kann, muss der Vertretung eine schriftliche Vollmacht ausstellen und einen Identitätsnachweis mitgeben. Der Preis für einen Neuantrag der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht auf Bundesebene geregelt. Laut ADAC belaufen sich die Kosten je nach Bundesland, Behörde und benötigter Unterlagen auf elf bis 50 Euro. Autokennzeichen bei Umzug bundesweit mitnehmen Altes Kfz-Kennzeichen behalten
Wie kann man wissen wie viel PS hat das Auto?Die einfachste Art herauszufinden, wie viel PS bzw. kW euer Fahrzeug hat, ist in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld P. 2) zu schauen. Hier findet ihr an der ausgewiesenen Stelle die Angabe in kW und könnt dann leicht umrechnen (x 1,36).
Ist Hubraum gleich PS?Allein aus dem Hubraum lassen sich keine konkreten Leistungsangaben wie PS oder kW berechnen. Der Hubraum ist eine wichtige Berechnungsgrundlage für die Kfz-Steuer.
Wie viel PS ist viel bei einem Auto?Nach einer Erhebung von Check24 beträgt die Motorleistung in Deutschland durchschnittlich 127,8 PS. Deutlich über diesem Wert liegen Bayern mit 135 PS und Baden-Württemberg mit 132,7 PS. Hessen (131,2 PS) und Rheinland-Pfalz 128,1 PS rangieren auf den Plätzen 3 und 4.
Wo finde ich den Motor im Fahrzeugschein?Neuerdings steht immer häufiger die Motornummer im Fahrzeugschein. Diese können Sie auf der ersten Seite links oben unter D. 2 finden.
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