Der befristete Arbeitsvertrag meines Mannes läuft in den nächsten Monaten aus. Noch wissen wir nicht, ob der Vertrag verlängert wird. Für den Fall, dass er tatsächlich ausläuft, wann müsste er sich an die Agentur für Arbeit wenden und sich arbeitslos melden? Show 10 AntwortenVom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet baerchenforever 23.02.2010, 08:44 dein mann muss auf jeden fall 3 monate vorher schon zum arbeitsamt,um sich arbeitslos zu melden.falls der vertrag dann doch verlängert wird,braucht er nur beim arbeitsamt bescheid sagen.liebe grüsse. 1 Kommentar 1 mofmof 23.02.2010, 08:53 stimmt - geht übrigens auch per Telefon! VirtualSelf Topnutzer im Thema Arbeit 23.02.2010, 23:14 Es gilt § 38 Abs. 1 SGB III (...) (1) Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend. Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder verspäteter Arbeitssuchendmeldung: 1 Woche (nach $ 144 Abs. 6 SGB III) helrich 23.02.2010, 08:41 3 Monate vorher. Wenn doch verlängert wird, kann Dein Mann das ja dann nachmelden. Laoghaire 23.02.2010, 08:41 3 Monate vor Ablauf sonst gibts Sperre bis zu 12 Wochen. 1 Kommentar 1 VirtualSelf 23.02.2010, 23:10 Quatsch. netzotto 23.02.2010, 08:41 3 Monate vorher, wichtig diese Zeit einzuhalten. Ähnliche FragenMein befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und ich bin krank geschrieben. Geht das? Beispiel: Man hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der zum Jahresende ausläuft. Jetzt werde ich krank geschrieben und zwar bis Ende Januar. Wann muss ich mich auf dem Arbeitsamt arbeitslos melden? Oder bekomme ich solange, wie ich krank geschrieben bin noch Geld vom Chef und mit dem ersten Tag der "Gesundschreibung" bin ich erst arbeitslos? Gibt es sowas? ...zur Frage Wann muss der Arbeitgeber mir Bescheid sagen, ob mein befristeter Arbeitsvertrag verlängert wird? 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Kann ich mich jetzt für die Lücke zwischen den zwei Stellen arbeitslos melden? Soweit ich weiß bekommt man ja in dem ersten Monat in dem man arbeitet auch noch Arbeitslosengeld, weil man ja erst am Ende des Monats das erste Gehalt bekommt. Also ich denke schon, dass das geht, oder? Weil ich bin da zwischendrin ja wirklich arbeitslos. Nur darf ich dann den neuen Arbeitsvertrag schon vorher unterschreiben, bevor ich dann tatsächlich arbeitslos bin? und muss ich das im Arbeitsamt wenn ich mich arbeitslos melde gleich dazu sagen? oder sagen die dann ich kann mich nicht arbeitslos melden wenn ich schon eine stelle in Aussicht habe? |