Mit welchen Noten hat man die Mittlere Reife bestanden Bayern

 Wichtig: Dein erster Ansprechpartner ist immer deine ehemalige Berufsschule. Die Berufsschule muss die Anerkennung durchführen. Bitte wende dich direkt an deine Berufsschule mit deinen Fragen. Ich kann dir leider keine Anerkennung erteilen und kann auch nicht deine Unterlagen prüfen 😉 Falls deine Berufsschule sich quer stellt, wende dich an ein Schulamt in deiner Nähe.

(1) 1Aus den Noten in den Pflichtfächern mit Ausnahme des Fachs Sport wird eine Durchschnittsnote – auf eine Dezimalstelle – gebildet; es wird nicht gerundet. 2Fächer, die vor der letzten Jahrgangsstufe abgeschlossen wurden, werden mitgerechnet. 3Eine Bemerkung gemäß § 13 Abs. 6 Satz 3 bleibt unberücksichtigt. 4Die Durchschnittsnote wird im Abschlusszeugnis ausgewiesen. 5 § 13 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.

(2) 1Schülerinnen und Schüler, die unter Einschluss der allgemein bildenden Fächer eine Durchschnittsnote gemäß Abs. 1 Satz 1 von mindestens 3,0 erzielen und mindestens ausreichende Englischkenntnisse nachweisen, erhalten, sofern sie nicht bereits wenigstens einen mittleren Schulabschluss besitzen, von Amts wegen folgende Eintragung in das Abschlusszeugnis: „Dieses Zeugnis verleiht in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren den mittleren Schulabschluss“; Schülerinnen und Schüler, die bereits einen mittleren Schulabschluss besitzen, erhalten die Eintragung in das Abschlusszeugnis nur auf Antrag. 2Der Eintrag unterbleibt, wenn im Zeugnis mehr als zwei Bemerkungen nach § 13 Abs. 6 Satz 3 enthalten sind. 3Die geforderten Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts entsprechen müssen, werden nachgewiesen durch die Note „ausreichend“ in diesem Fach

1.

im Abschlusszeugnis über den erfolgreichen oder qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder

2.

im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art oder

3.

im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss gemäß § 28 Abs. 5 der Mittelschulordnung oder

4.

im Abschlusszeugnis der Berufsschule.

4Die geforderten Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein anerkanntes Zertifikat. 5Einzelfallentscheidungen obliegen den Regierungen. 6Sie können in Fällen besonderer Härte den Nachweis ausreichender Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache als Ersatz für Englisch genehmigen.

(1) Nach Abschluss der mündlichen Prüfungen setzt der Prüfungsausschuss die Prüfungsnoten und Gesamtnoten fest.

(2) 1Bei der Festsetzung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach. 2Zur Note der schriftlichen Prüfung zählen in den Fächern Englisch und Französisch die Ergebnisse der Prüfungen zur Kommunikationsfähigkeit, in den Fächern Kunst, Werken sowie Ernährung und Gesundheit die Note der praktischen Prüfung. 3In den Fächern Kunst, Werken sowie Ernährung und Gesundheit werden die Noten der schriftlichen und praktischen Prüfung dabei grundsätzlich gleich gewichtet, wobei Tendenzen beider Prüfungsleistungen zu berücksichtigen sind; soweit nach § 36 Abs. 2 auch eine mündliche Prüfung stattfindet, zählt die aus den Noten der schriftlichen und praktischen Prüfung gebildete Note zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach.

(3) 1Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. 2Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. 3Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung der Schülerin oder des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote. 4In Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten.

(4) 1Auf Grund der Gesamtnoten entscheidet der Prüfungsausschuss über das Bestehen der Abschlussprüfung. 2Sie ist nicht bestanden bei

1.

Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich nach § 40 gewährt wird,

2.

Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern nicht Notenausgleich nach § 40 gewährt wird, und bei

3.

Gesamtnote 6 im Fach Deutsch.

(5) 1Scheidet eine Schülerin oder ein Schüler später als zwei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung aus der Schule aus, gilt die Abschlussprüfung als abgelegt und nicht bestanden. 2Bei einem Wiedereintritt in die Jahrgangsstufe 10 gilt die Schülerin oder der Schüler als Wiederholungsschülerin oder -schüler.

Die Mittelschule vermittelt das grundlegende Wissen und die fachspezifischen Kenntnisse, die der Einzelne für seinen Weg braucht. Ihr Ziel ist es, dass möglichst alle Jugendlichen einen Abschluss erreichen. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung stehen im durchlässigen bayerischen Bildungssystem viele Anschlussmöglichkeiten offen - von der beruflichen Fort- und Weiterbildung bis hin zur Hochschulreife.

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule

Dieser Abschluss wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben. Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat. Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule in der Praxisklasse und Deutschklasse

Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse oder Deutschklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer theorieentlasteten Abschlussprüfung zu erlangen.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote 4,0 oder besser ist.

Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie sich am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) ablegen.
Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule

Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.

An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:

  • Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.
  • Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen ("9+2-Modell").
  • Mit abgeschlossener Berufsausbildung können Mittelschüler auf zwei Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:
    • Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi). Voraussetzungen für den Quabi sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden.
      Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist.
      Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.
    • Über die Berufsschule oder über eine mindestens zweijährige Berufsfachschule (siehe dort).

Abschlüsse für externe Bewerber

Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen

  • die Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule,
    • die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
    • die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

    als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.

    Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständige Mittelschule anmelden.

    Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden.

    Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. Februar (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 MSO) an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt, anmelden.

    Welchen Schnitt braucht man um mittlere Reife zu bestehen?

    ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Unterrichtsfächern der Stundentafel und keine „mangelhaft“ oder „ungenügend“ lautenden Endnoten und. eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Ausbildung in einer Fremdsprache oder nach Feststellung durch die Schule ein gleichwertiger Bildungsstand.

    Wann fällt man durch die mittlere Reife Bayern?

    Wann hast Du die Abschlussprüfung an der Realschule in Bayern bestanden? Mit höchstens einer Note 5 als Gesamtnote in einem Vorrückungsfach hast Du die Abschlussprüfung an der Realschule in Bayern bestanden. Du hast die Abschlussprüfung nicht bestanden, wenn Du im Fach Deutsch die Gesamtnote 6 hast.

    Welche Noten braucht man für Realschulabschluss Bayern?

    Für die Realschule benötigt die Schülerin / der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5. Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).

    Wie wird die Abschlussnote berechnet Realschule Bayern?

    Bei der Bildung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung, in den Fächern Kunsterziehung, Werken und „Ernährung und Gesundheit" die aus den Noten der schriftlichen und praktischen Prüfung gebildete Note zweifach, die Note der mündlichen Prüfung einfach.