Wo ist der unterschied zwischen garantie und gewährleistung

Häufig werden die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ verwechselt – auch in der Presse und im TV! rechtsanwalt.com schafft Klarheit und zeigt Ihnen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten auf.

Definition von „Gewährleistung“

Die sogenannte Gewährleistung wird Käufern einer Ware gesetzlich zugesichert. Das heißt, die Hersteller sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Gewährleistung zu erbringen. Dies dient dem Schutz der Verbraucher. Kunden haben damit das Recht die defekte Ware bis zu 24 Monate zu reklamieren.

Definition von „Garantie“

Die Garantie geht meist über das gesetzlich geforderte Maß hinaus und wird von Herstellern und/oder Händlern freiwillig angeboten. Sie kann aber weder die Gewährleistung ersetzen noch vermindern.

Was bedeutet Gewährleistung?

Die Gewährleistung stellt eine Haftung des Herstellers/Händlers für Mängel an der gelieferten Ware dar. Treten innerhalb der Gewährleistungspflicht (lt. § 438 BGB innerhalb von 24 Monaten) Mängel auf, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch wenn sie erst später bemerkt wurden (die gelieferte Sache muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein), haben Käufer die u.g. Rechte. Während der ersten sechs Monaten nach Übergabe wird vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Anschließend wird es deutlich schwerer für einen Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits ursprünglich bestand. Denn in diesem Fall muss der Verbraucher beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Das wird in den meisten Fällen unmöglich sein. Renommierte Hersteller sind jedoch häufig kulant, was diese Regelung angeht.

Achtung: Bei Gebrauchtwaren kann per AGB oder freier Vereinbarung zwischen beiden Parteien die Gewährleistung auf zwölf Monate verkürzt werden. Das ist häufig bei z.B. überholten Handys der Fall. Ausnahme: Findet der Verkauf von einer Privatperson statt, so kann diese die Gewährleistung ausschließen (häufig auf Ebay der Fall)! Bei Geschäften zwischen Firmen (B2B) gilt nur eine Gewährleistung von 12 Monaten, unabhängig davon, ob Neu- oder Gebrauchtwaren verkauft werden.

Was ist ein Sachmangel?

Die Paragrafen §§434ff BGB regeln, wann eine Sache mangelhaft ist. Das ist der Fall, „wenn die Kaufsache nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder die Montage nicht sachgemäß durchgeführt wurde“.

Tritt ein Sachmangel auf, so ergeben sich aus dem Kaufrecht gem. § 437 BGB die folgenden, gesetzlichen Rechte:

  • Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB)
  • Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB)
  • Minderung (§ 441 BGB)
  • Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB).

Das vorrangige Recht ist dabei die Nacherfüllung, welche durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch), oder durch die Beseitigung des Mangels (zum Beispiel Reparatur, Nachbesserung) geschehen kann.

Achtung: Der Käufer hat das Recht zu bestimmen, welche der o.g. Optionen ihm genehm sind. Er hat also ein Wahlrecht!
Theoretisch könnte der Käufer den Sachmangel selbst beheben und vom Verkäufer den Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen in Form eines Schadensersatzanspruch geltend machen (§ 437 Nr. 3 BGB). Das wird aber eher selten der Fall sein, zumal es über die Höhe der Kosten durchaus zum Streit kommen könnte.

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Was versteht man unter Garantie?

Eine Garantie besteht stets zusätzlich zur o.g. Gewährleistung. Sie ist eine frei gestaltbare und freiwillige Leistung vom Hersteller/Händler. Sie dient zu Marketingzwecken und zum Vertrauensgewinn der Kunden.

Es gibt grundsätzlich drei Formen der Garantie:

  1. Händlergarantie (also vom Verkäufer)
  2. Herstellergarantie
  3. Garantie Dritter die am Vertrieb beteiligt sind (z.B. Handwerker)

Solche Garantiezusagen werden meist auf eine bestimmte Funktionsfähigkeit der Sache oder spezieller Teile bezogen. Deshalb spielt der Zustand der Sache bei der Übergabe keine Rolle, denn es wird ja die Funktionsfähigkeit an sich garantiert. Dafür darf es unbedingt einer Garantieerklärung, welche die Voraussetzungen umschreibt.

In der Regel ist die Gewährleistung Sache der Händler und eine Garantie die Angelegenheit der Hersteller.

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Was ist besser Garantie oder Gewährleistung?

Um beurteilen zu können, wann es für Verbraucher besser ist, Ansprüche aus der Gewährleistung oder der Garantie abzuleiten, kommt es darauf an, wann der Mangel an der Kaufsache auftritt. Passiert dies innerhalb der ersten sechs Monate ab dem Kauf, ist zumeist die Gewährleistung besser.

Ist Garantie das gleiche wie Gewährleistung?

Gewährleistung ist nicht gleichbedeutend mit Garantie. Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers (Händlergarantie) oder des Herstellers (Herstellergarantie). Händler und Hersteller können die Dauer sowie die Garantiebedingungen selbst festlegen.

Was fällt alles unter die Gewährleistung?

Bei der Gewährleistung gilt: Sie können bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur. Das nennen Jurist:innen "Nacherfüllung". In beiden Fällen trägt der Verkäufer die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien.

Was bedeutet 12 Monate Gewährleistung?

Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.