Wird mein 450 euro job auf arbeitslosengeld angerechnet

Arbeitslose können neben dem Leistungsbezug einen Minijob ausüben. Dies kann sich allerdings auf die Höhe des Arbeitslosengelds auswirken. Erfahren Sie, warum kurzfristige Minijobs für Arbeitslose grundsätzlich ausgeschlossen sind und was noch zu beachten ist.

450-Euro-Minijobs sollen Arbeitslosen als Brückenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Das kurz- bis mittelfristige Ziel ist eine mehr als geringfügige sozialversicherungs­pflichtige Beschäftigung. Übersteigt das Einkommen des Arbeitslosen bestimmte Freibeträge, wird das Arbeitslosengeld gekürzt.

Arbeitslos nach den Vorschriften der Arbeitsförderung

Arbeitslose sind Personen, die

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Beschäftigungslosigkeit),
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Beschäftigungslos sind auch Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, deren Arbeitszeit jedoch weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst. Gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer sind unschädlich. Insofern können auch Arbeitnehmer, die einen 450-Euro-Minijob ausüben, beschäftigungslos sein, weil sie schon alleine wegen des gesetzlichen Mindestlohnes in der Regel unter 15 Stunden in der Woche arbeiten.

Arbeitslosengeld und Minijob: Freibeträge beim Arbeitslosengeld

Der beschäftigungslose Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist verpflichtet, nebenbei erzielte Einkommen anzugeben. Es gelten aber Freibeträge, die nicht auf die Leistung angerechnet werden. Grundsätzlich gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I ein Freibetrag von 165 Euro und für Bezieher von Arbeitslosengeld II ein Freibetrag von 100 Euro. Entscheidend ist das Nettoeinkommen. Darüber hinaus erzielte Arbeitsentgelte aus einer Beschäftigung führen grundsätzlich zu Leistungskürzungen.

Keine Besonderheiten für Arbeitgeber bei einem arbeitslosen 450-Euro-Minijobber

Stellen Arbeitgeber Arbeitslose als 450-Euro-Minijobber ein, sind keine Besonderheiten im Melde- und Beitragsrecht zu beachten. Der Minijobber ist mit Personengruppe 109 und dem entsprechenden Beitragsgruppenschlüssel bei der Minijob-Zentrale zu melden und die entsprechenden Abgaben sind monatlich zu zahlen.

Beitragsgruppenschlüssel

6 1 0 0 – Minijobber ist gesetzlich krankenversichert + rentenversicherungspflichtig

6 5 0 0 – Minijobber ist gesetzlich krankenversichert + von der RV-pflicht befreit

Sofern das Arbeitsentgelt den für den Leistungsbezug des Arbeitnehmers geltenden Freibetrag überschreitet, hat dies keine Auswirkungen auf den Minijob. Dies betrifft allein den Arbeitnehmer in seiner Beziehung zur Arbeitsverwaltung.

Arbeitslos und kurzfristige Beschäftigung: Berufsmäßigkeit beachten

Kurzfristige Minijobs sind auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet. Diese zweite Variante des Minijobs ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Beschäftigung vom Arbeitnehmer nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßigkeit ist bei Arbeitslosen aber immer zu unterstellen, weil für diese Personengruppe jede Beschäftigung nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Dies gilt auch bereits für Aushilfen, die ohne Leistungsbezug ausbildung- oder arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind. Übersteigt das monatliche Arbeitsentgelt 450 Euro nicht, ist keine Berufsmäßigkeit zu prüfen.

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Minijob und Midijob im Vergleich

  • Beispiel: Verdienen Sie 400 Euro netto im Monat dazu und geben Sie 20 Euro als Fahrtkosten an, erhöht sich Ihr Freibetrag auf 185 Euro. Die Arbeitsagentur zieht Ihnen folglich nur 215 Euro von Ihrem Arbeitslosengeld ab.

Beachten Sie: Sie dürfen nur maximal 14 Stunden in der Woche arbeiten, ansonsten gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und verlieren Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bevor Sie einen Nebenjob aufnehmen, wenden Sie sich am besten an die zuständige Arbeitsagentur und fragen Sie nach möglichen Folgen für Ihr Arbeitslosengeld I.

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Was gilt für meinen Minijob beim Arbeitslosengeld II?

Sollten Sie hingegen Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, beziehen, sind nur die ersten 100 Euro anrechnungsfrei – 100 Euro ist also der Freibetrag.

Dieser Freibetrag erhöht sich, wenn Sie mehr verdienen: Sollten Sie zwischen 100 und 1.000 Euro mit einem Nebenjob bei Arbeitslosigkeit hinzuverdienen, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 20 Prozent des Gehaltes in dieser Spanne.

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Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro kommt ein zusätzlicher Freibetrag von 10 Prozent auf das verbleibende Einkommen obendrauf. Die letztgenannte Einkommensgrenze erhöht sich auf 1.500 Euro, wenn Sie Kinder haben.

  • Beispiel für einen 450-Euro-Job: Sie verdienen mit einem Minijob 450 Euro. Nun müssen Sie einen Freibetrag von 100 Euro davon abziehen. Es bleiben also 350 Euro übrig. Nun nehmen Sie hiervon 20 Prozent, also 70 Euro. Ihr gesamter Freibetrag liegt dementsprechend bei 170 Euro. Die Differenz von 450 Euro und 170 Euro, also 280 Euro, zieht Ihnen die Arbeitsagentur vom Hartz IV ab.

Gut zu wissen: Im Gegensatz zum Minijob bei Arbeitslosengeld I müssen Sie beim ALG II keine bestimmten Maximal-Wochenstunden beachten.

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Lohnt sich ein Minijob bei Arbeitslosigkeit?

Es mag zunächst ungerecht erscheinen, dass die Arbeitsagentur Ihr Arbeitslosengeld kürzt, sofern Sie über die Freigrenzen hinzuverdienen. Allerdings können Sie so immerhin Ihr ALG I oder Hartz IV aufbessern, um sich etwas mehr leisten zu können.

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Gleichzeitig erhöhen Sie aber auch Ihre Chancen, einen neuen Job zu finden. Denken Sie etwa daran: Womöglich wird in der Firma, in der Sie minijobben, bald eine Teil- oder Vollzeitstelle frei – und Sie als Minijobber haben dort schon Erfahrung gesammelt.

Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben wenn man arbeitslos ist?

Es gibt aber einen Grundfreibetrag auf das Vermögen. Dieser beträgt 150 Euro pro Lebensjahr, mindestens aber 3.100 Euro. Diesen Grundfreibetrag können Sie für eine Lebensversicherung heranziehen.

Was wird auf Arbeitslosengeld 1 angerechnet?

Was wird angerechnet? Bei einem Nebeneinkommen aus Erwerbstätigkeit besteht immer ein Freibetrag von 165 Euro monat- lich. Wenn das Nettoeinkommen den Freibetrag übersteigt, wird es auf das Arbeitslosengeld ange- rechnet.

Wird ein 450 Euro Job beim Jobcenter angerechnet?

Eine Empfängerin geht einem Minijob von 450 Euro nach. 100 Euro sind anrechnungsfrei. Von den übrigen 350 Euro werden 20 Prozent nicht auf Hartz IV angerechnet werden, also weitere 70 Euro. Insgesamt 170 Euro sind somit anrechnungsfrei.

Wie erfährt Arbeitsamt vom Nebenjob?

Jede Erwerbstätigkeit, ob nun selbstständig oder unselbstständig, müssen Sie unaufgefordert der Arbeitsagentur mitteilen und zwar spätestens an dem Tag, an dem die Tätigkeit beginnt. Das gilt auch für den Fall, dass Ihnen der Arbeitgeber sagt, er würde die Arbeitsagentur über den Nebenjob informieren.