Wie weit dürfen Bäume an der Grundstücksgrenze stehen und wie hoch dürfen sie werden?

Mit viel Sonnenschein sind die meisten Bundesbürger sowieso nicht verwöhnt. Da ist es dann besonders ärgerlich, wenn in den Sommermonaten Nachbars Tannen oder andere große Pflanzen das Licht verschlucken. Wer gegen sein Schattendasein etwas tun will, muss frühzeitig reagieren.

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Bäume bieten einen guten Sichtschutz und dämpfen Lärm. Wenn aber der Balkon, die Terrasse, der Garten oder sogar die Innenräume kaum mehr Sonne abbekommen, dann greift so mancher Hauseigentümer in Gedanken schon mal gern zur Axt. Doch weder die Bäume in Nachbars Garten noch die eigenen dürfen einfach gefällt werden, um endlich wieder ein pralles Sonnenbad oder lichtdurchflutete Räume im Haus genießen zu können.

Sofern es lediglich um überhängende Zweige geht, sieht es für einen Hausbesitzer noch relativ gut aus. Denn § 910 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmt: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten.“ Das Gleiche gilt bei herüberragenden Zweigen, dem sogenannten Überhang. Selber abschneiden darf der beeinträchtigte Grundstückseigentümer aber nur, wenn der Eigentümer des Nachbargrundstücks selbst Gelegenheit bekommen hatte, den Rückschnitt innerhalb einer angemessenen Frist zu erledigen.

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Ragen die Bäume allerdings weit in die Höhe, ist damit noch nicht viel Sonnenlicht gewonnen. Da hilft es nur, wenn die Bäume gestutzt oder gar gefällt werden. Ein Beseitigungsanspruch kann bestehen, wenn der Grenzabstand nicht eingehalten wurde, Bäume also zu nahe am eigenen Grundstück stehen. Je nach Art des Gewächses und dem jeweiligen Landesgesetz sind das meist zwischen ein und vier Meter - gemessen ab der Mitte des Baumstammes bis zur Grundstücksgrenze.

Selbst wenn der Abstand zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten wurde: „Wegen Verjährung kann es zu spät sein, den vollen Anspruch auf Beseitigung durchzusetzen“, sagt Rechtsprofessor Gunnar Horst Daum von der FOM Frankfurt am Main. Nach dem Nachbargesetz von Nordrhein-Westfalen läuft die Verjährungsfrist zum Beispiel sechs Jahre nach der Anpflanzung ab, in anderen Bundesländern teilweise schon nach fünf Jahren. „In diesen Fällen kann der Nachbar allenfalls noch einen Verkürzungsanspruch auf die maximal zulässige Höhe der Anpflanzung geltend machen“, sagt Professor Daum und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart (AZ: 12 U 97/06).

Wurde der Grenzabstand eingehalten oder ist der Beseitigungsanspruch verjährt, wird es sehr schwer, sich den Weg zu Licht und Sonne freizuklagen. Die Gerichte stehen vielfach auf dem Standpunkt: Wer im Grünen wohnt, müsse Nachteile durch Schatten und Laubfall hinnehmen. Das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 5 U 67/98) etwa entschied, dass ein Eigentümer nur in Ausnahmefällen verpflichtet sei, Bäume zu beschneiden - und zwar dann, wenn ansonsten ein angrenzendes Grundstück den überwiegenden Teil des Tages ganz und gar im Schatten liege.

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Wer sich von den eigenen Bäumen gestört fühlt, kann ebenso wenig nach Belieben abholzen. „Der Grund sind die Baumschutzsatzungen der Gemeinden, die auch den Baumbestand auf Privatgrundstücken unter Schutz stellen können“, sagt Daum. Soll ein Baum verschwinden, muss eine behördliche Erlaubnis eingeholt werden. Die Rechtsprechung dazu ist sehr restriktiv. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied zum Beispiel (AZ: 11 K 3691/07), eine unzumutbare Beeinträchtigung durch Schatten liege nur vor, wenn gewöhnliche Tätigkeiten wie Lesen oder Spielen nur bei Kunstlicht möglich wären.

Aus anderen Gründen kann die Beseitigung nur erreicht werden, wenn von einem Baum erhebliche Gefahren für die Sicherheit oder den Bestand des Gebäudes (etwa Standsicherheit oder Feuchtigkeitsschäden durch das Wurzelwerk) ausgehen. Daum: „Hierfür fordern die Kommunen aber stichhaltige Nachweise.“

Bei Neupflanzungen sind die Grenzabstände für Bäume und Sträucher zu den Nachbarn einzuhalten. So wird gewährleistet, die Nachbarn in der Nutzung ihres eigenen Grundstücks nicht zu sehr zu beeinträchtigen.

Wichtiger Hinweis:

Die Rechtsberatung ist Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten. Wir dürfen und können keine Rechtsberatung geben. Daher alle Angaben ohne Gewähr!

Das Nachbarrecht obliegt der Länderhoheit und das macht eine Übersicht über die geforderten Grenzabstände komplizierter.

Fast jedes Bundesland hat eigene, jeweils unterschiedliche, teils sehr detaillierte Grenzabstände vorgeschrieben.

Der Rückschnitt von Hecken auf die vorgeschriebene Höhe verjährt nicht. Ansonsten beträgt die Verjährungsfrist für Widersprüche gegen zu geringe Abstände bei 5 Jahren, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme.

Hier finden Sie auch Bäume für den Hausgarten mit Informationen über ihre Wuchseigenschaften.

Mindestabstände dürfen selbstverständlich unterschritten werden, wenn sich die Nachbarn (am besten schriftlich) darauf einigen. In kleinen Reihenhausgärten ist z.B. eine gemeinsame Hecke auf der Grenze durchaus sinnvoll.

Bestimmungen der Bundesländer über Grenzabstände von Gehölzen

Genzabstände in Sachsen-Anhalt

Die Genzabstände in Sachsen-Anhalt sieht das Nachbarrecht bei Neupflanzungen wie folgt vor:

Gehölze

bis zu  1,5m Höhe, Grenzabstand mindestens 0,50 m

bis zu  3,00m Höhe, Grenzabstand mindestens 1,00 m

bis zu  5,00m Höhe, Grenzabstand mindestens 1,25 m

bis zu  15m Höhe. Grenzabstand mindestens 3,00 m

über  15m Höhe. Grenzabstand mindestens 6,00 m

Hecken

Soweit sich die Nachbarn nicht auf einen geringeren Grenzabstand einigen (z.B. Gemeinsame Pflanzung auf die Grenze), gelten obige Grenzabstände. Das heißt: bei einer Hecke, die Sichtschutz bis 2m Höhe bieten soll, ist 1m Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten.

Grenzabstände in Sachsen

Auch in Sachsen sind die Bestimmungen für Mindestabstände von Gehölzen zum Nachbargrundstück übersichtlich geregelt:

Innerhalb geschlossener Ortschaften:

Pflanzenhöhe bis 2,00m: Grenzabstand mindestens 0,50 m

Pflanzenhöhe über 2,00m: Grenzabstand mindestens 2,00 m

Außerhalb geschlossener Ortschaften:

Mindestens 1,00 m Grenzabstand, unabhängig von der Pflanzenhöhe

Bei benachbarten landwirtschaftlich genutzten Grundstücken:

Pflanzenhöhe bis 2,00m: Grenzabstand mindestens 0,75 m

Pflanzenhöhe über 2,00m: Grenzabstand mindestens 3,00 m

Diese erhöhten Grenzabstände sind abhängig vom tatsächlichen Schattenwurf.

Grenzabstände in Brandenburg

Das Land Brandenburg macht es überschaubar:

Bäume, Sträucher und Hecken bis 2,00 m Höhe müssen zum Nachbargrundstück einen Mindestabstand von 0,5 m einhalten. Gemessen wird von der Mitte des Stammes bis zur Grenzlinie.

Bei Wuchshöhen über 2,00 m  Mindesabstand zur Grundstücksgrenze mind. 2,00 m

Es gibt keine gesetzlichen Abstandsvorschriften für Bepflanzungen, die längs einer öffentlichen Straße gehalten werden.

Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern

In Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Nachbarschaftsrecht, das die Grenzabstände von Bäumen , Sträuchern und Hecken regelt. Hier greift das BGB und die jeweilige Baumschutzverordnung, die allerdings auch keine klaren Mindestabstände vorsehen.

Kein Nachbarrecht heißt nicht, dass alles erlaubt ist. Allerdings wird es schwieriger. Es obliegt dem Grundstückseigentümer, Pflanzabstände einzuhalten, die den Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigen.

Alle Angaben ohne Gewähr

Umfangreiche Bestimmungen – Wählen Sie Ihr Bundesland aus:

BayernBaden-WürttembergBerlinHessenNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSaarlandSchleswig-HolsteinThüringen

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Fragen und Kommentare zu "Grenzabstände für Bäume und Sträucher"

  1. Detlev Heiduschka sagt:

    5. Juni 2021 um 14:54 Uhr

    Welchen Abstand zur Grundstücksgrenze
    Sind einzuhalten beim Pflanzen von Tanne bzw Fichte. Sie werden sehr hoch. Die Frage betrifft brandenburg
    MfG D.Heiduschka

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Wie hoch darf mein Nachbar seine Bäume wachsen lassen BW?

§§ 12 ff. Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg.

Wie hoch darf mein Nachbar seine Bäume wachsen lassen RLP?

Das Nachbarrechtsgesetz unterscheidet in Bezug auf den vom Nachbargrundstück einzuhaltenden Abstand bei Bäumen drei Gruppen: 4 Meter sehr stark wachsende Bäume wie z.B. Eichen, Pappeln, Linden, Rosskastanien u. ä., 2 Meter stark wachsende Bäume wie z.B. Thuja, Birke u. ä., 1,5 Meter alle übrigen Bäume.

Wie hoch darf mein Nachbar seine Bäume wachsen lassen NRW?

Eine bestimmte Höhenbegrenzung schreibt das NachbG NRW nicht vor. Im Streitfall entscheiden die Gerichte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, ob die über 2 Meter Höhe hinausgehende Anpflanzung noch den Charakter einer Hecke erfüllt.

Wie hoch darf mein Nachbar seine Bäume wachsen lassen Bayern?

Der erforderliche Grenzabstand richtet sich nach der Höhe des Gewächses: Ist es bis zu 2 Meter hoch, so beträgt der notwendige Abstand mindestens 50 Zentimeter von der Grenze. Ist es höher als 2 Meter, so muss es auch mindestens 2 Meter von der Grenze entfernt gehalten werden.