RentenversicherungDas Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) aus. Es prüft hierbei, ob das Verwaltungshandeln der Träger im Einklang mit geltendem Recht steht und bearbeitet Petitionen und Eingaben zu Rentenfragen. Show
Zusätzlich führt das Bundesamt für Soziale Sicherung gesonderte,
umfangreiche Aufsichtsprüfungen bei den Rentenversicherungsträgern durch. Es bewirtschaftet die Zuschüsse des Bundes zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt monatliche Vorschüsse an die Träger der Rentenversicherung aus. mehr zu Aufsichtsprüfungen Im Fokus
Themen auf einen BlickDie unter der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung stehenden Rentenversicherungsträger sind auch Rehabilitationsträger. mehr Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft die Entscheidungen der Künstlersozialkasse. mehr
Was hat das BAS mit der
Seemannskasse zu tun? Hier finden Sie Informationen zur Aufsichtstätigkeit des BAS. mehr Die Versorgungsanstalt ist die Trägerin der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Das BAS prüft ihre Entscheidungen
aufsichtsrechtlich. mehr Formular für Beschwerden Helfen Sie uns dabei, für einen besseren Standard in den Sozialversicherungen zu sorgen.Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Wenn Sie mit der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers (Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherungsträger) nicht einverstanden sind oder einen anderweitigen Fehler im Verwaltungshandeln eines Trägers vermuten, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde (sog. Eingabe) an die Aufsichtsbehörde zu richten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist in vielen Fällen
das Bundesamt für Soziale Sicherung. zum Beschwerdeformular Häufige FragenWas kann das Bundesamt für Soziale Sicherung für Versicherte tun? An wen muss ich mich wenden, um einen Versicherungsverlauf oder eine Rentenauskunft zu erhalten? Ich benötige einen (neuen) Sozialversicherungsausweis. An wen muss ich mich wenden? zu den FAQ Wie viele Standorte hat die Deutsche Rentenversicherung?So wie die Deutsche Rentenversicherung Bund an insgesamt 27 Standorten. Neben unseren Verwaltungsstandorten und Reha-Zentren verfügen wir auch über 15 Prüfbüros und 25 Reha-Büros in ganz Deutschland.
Kann man sich bei der Rentenversicherung beraten lassen?Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Wo kann ich Fragen zur Rente stellen?0800 1000 4800 - Ihr kurzer Draht zu uns
Ob per Festnetz von zuhause oder unterwegs mit dem Handy: Unser Servicetelefon ist Ihr kurzer Draht zu uns. Und das kostenlos und zu komfortablen Servicezeiten. Unsere Experten kennen die Antwort auf Ihre Fragen rund um Rente, Reha oder Altersvorsorge – probieren Sie es aus.
Wie erreiche ich die Deutsche Rentenversicherung in Berlin?Allgemeines Service-Telefon: 0800 1000 4800. Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Bund: 0800 1000 480 70. Fax: 030 865 27240.
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