Wie viel Zeit muss zwischen zwei Abmahnungen liegen?

Der Arbeitgeber muss dem Beschäftigten ausreichend Zeit und Gelegenheit geben, sein (beanstandetes und deshalb abgemahntes) Verhalten zu ändern und seine Arbeitsweise den Anforderungen anzupassen, die der Arbeitgeber berechtigterweise an ihn stellt.[25b] Welcher Zeitraum abzuwarten ist, lässt sich aber nicht generell oder gar schematisch festlegen. Vielmehr ist der Anlass für die Abmahnung entscheidend.

Ein angemessener Zeitraum zur Bewährung muss dem Beschäftigten nur bei Leistungsmängeln im eigentlichen Sinne eingeräumt werden. Bei anderen Pflichtverletzungen (z. B. Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit) weiß der Arbeitnehmer, dass er das entsprechende Fehlverhalten sofort abstellen muss, wenn er seinen Arbeitsplatz nicht gefährden will.

In jedem Fall sollte der Arbeitgeber davon Abstand nehmen, in der Abmahnung einen "Bewährungszeitraum" festzulegen. Damit engt er unnötigerweise seinen Entscheidungsspielraum ein.

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Wie lange dürfen Abmahnungen auseinander liegen?

Grundsätzlich gibt es für eine solche Abmahnung keine Verjährung: Das heißt, sie bleibt bestehen und verliert nicht - wie manchmal zu Unrecht angenommen - nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Somit existiert auch kein "Ablauf-oder Verfallsdatum", nach dem eine Abmahnung entfernt werden müsste.

Kann man zwei Abmahnungen auf einmal bekommen?

Vor dem Ausspruch einer Kündigung müssen Arbeitgeber in der Regel Abmahnungen aussprechen. Wenn Sie daher an einem Tage oder in kurzer Reihenfolge hintereinander mehrere Abmahnungen erhalten, besteht höchste Gefahr. Sie sollten dann dringend einen Anwalt konsultieren.

Wann zweite Abmahnung?

Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, eine feste Anzahl an Abmahnungen auszusprechen. Mehrere Abmahnungen müssen in der Regel aber dann ausgesprochen werden, wenn es sich nur um einen leichten Verstoß handelt oder wenn die erste Abmahnung schon sehr lange zurückliegt.

Was passiert nach zwei Abmahnungen?

Mehrmalige Abmahnung erforderlich Wichtig: Zu viele Abmahnungen können die Warnfunktion abschwächen, da der Arbeitnehmer sie nicht mehr ernstnimmt. Bei schweren Verstößen darf der Arbeitgeber nach einmaliger Rüge und erneutem Fehlverhalten kündigen.