In Deutschland gilt die Anschnallpflicht. Wer im Auto unterwegs ist und dabei nicht angeschnallt ist, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Erfahren Sie hier, welche Ausnahmen für die Anschnallpflicht gelten und wie hoch die Strafen bei Nichteinhaltung der Regeln sind. Show
Wer im Auto unterwegs ist, muss sich anschnallen. Das geht aus der StVO hervor, die seit 01.01.1976 eine gesetzliche Anschnallpflicht vorsieht. Der Gesetzgeber zielte dabei vor allem auf die Sicherheit ab. Mit Erfolg: Die Zahl der Verkehrstoten hat sich der Statistik zufolge nach Einführung der Gurtpflicht deutlich reduziert. Nach § 21a der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) muss während der Fahrt der Sicherheitsgurt grundsätzlich angelegt sein. Ausnahmen gelten unter anderem:
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Befreiung von der Anschnallpflicht nur dort gilt, wo die einzelnen Zwischenstopps durch die unmittelbare Nähe gekennzeichnet sind. Durch die Rechtsprechung hat sich dabei eine maximale Streckenlänge von circa 100 Metern ergeben. Explizit nicht mehr unter die Ausnahmeregelung fällt eine Streckenlänge von 500 Metern (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.04.1977, AZ.: 20 W 302/77) und auch bei einer Strecke von 300 Metern wird derHaus-zu-Haus-Verkehr nicht ohne weiteres angenommen (vgl. OLG Düsseldorf, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht 1991, S. 482). § 21a StVO legt fest, dass die „vorgeschriebenen Sicherheitsgurte“ angelegt werden müssen. Damit sind nicht nur Fahrer und Beifahrer gemeint, sondern alle Insassen des Fahrzeugs, wenn dieses am Straßenverkehr teilnimmt. Wer trotz Anschnallpflicht ohne Gurt mit dem Auto fährt, der muss mit Bußgeldern und auch mit einer Eintragung ins Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Die drohenden Konsequenzen richten sich nach der Schwere des Gesetzesverstoßes. Grundsätzlich sieht das Gesetz für die fehlende Sicherung von Kindern im Fahrzeug dabei ein höheres Bußgeld vor. Aktuell drohen bei Missachtung der Anschnallpflicht folgende Sanktionen:
Grundsätzlich müssen Kinder im Auto dem Alter entsprechend gesichert werden. Praktisch bedeutet das: Bei einer Körpergröße unter 1,50 mbzw. bis zu einem Alter von 12 Jahren ist für die Mitnahme ein passender Kindersitz zwingend vorgeschrieben. Ob Kinder mit der jeweiligen Sicherung auf dem Beifahrersitz oder aber auf dem Rücksitz mitfahren, macht rechtlich keinen Unterschied. Allerdings sollte hierbei die Gebrauchsanleitung des Kindersitzes beachtet werden: Unter Umständen können sich hieraus Besonderheiten bei der Benutzung ergeben. Wenn sich der Fahrer des Fahrzeugs zwar vorbildlich verhält und den Sicherheitsgurt gemäß den geltenden Vorschriften anlegt, stellt sich oft die Frage, wer haftet, wenn der Beifahrerdaneben den Sicherheitsgurt nicht anlegt. Zwar haftet der Fahrer nur bei Minderjährigen und Kindern für den direkten Gesetzesverstoß, allerdings können sich bei einem Unfall mittelbar Haftungspflichten ergeben für die Verletzungen und Schäden, die aus einem Fahr- oder Verhaltensfehler des Fahrers resultieren und Folgeschäden bei dem ungesicherten Beifahrer verursachen. ACV MITGLIEDERVORTEIL Juristische Beratung für ACV MitgliederFahren unter Missachtung der Anschnallpflicht kann teuer werden – das muss nicht sein. Wir empfehlen bereits frühzeitig eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt, wenn ein Bußgeld droht. Eine Rechtsberatung hilft auch dabei, das Kosten-Nutzen-Verhältnis von juristischen Schritten abzuwägen. ACV Mitglieder erhalten über unseren Partner KLUGO eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen kompetenten KLUGO Partner-Anwalt. Hier geht’s zur Rechtsberatung für ACV Mitglieder. Das könnte Sie auch interessieren:
Was kostet es nicht angeschnallt zu sein?Noch empfindlicher fällt die Strafe aus, wenn Sie eines oder mehrere Kinder gänzlich ohne Sicherung (also ohne Gurt und Kindersitz) im Auto mitnehmen. Hier sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60 beziehungsweise 70 Euro und dazu einen Punkt in Flensburg vor.
Was passiert wenn man hinten nicht angeschnallt ist?Bußgeld beim Fahren ohne Gurt
Auch wenn Sie geblitzt werden und nicht angeschnallt sind, kann diese Geldbuße zusätzlich zur Geschwindigkeitsüberschreitung gewertet werden. Fahren Sie ohne angelegten Sicherheitsgurt und missachten somit die Anschnallpflicht, erhalten Sie ein Verwarngeld von 30 Euro.
Ist Anschnallen Pflicht?Die Anschnallpflicht galt vorerst nicht für Personen auf dem Rücksitz, sondern lediglich für den Fahrer. Erst seit 1979 gilt die Anschnallpflicht hinten im Auto beziehungsweise für alle Mitfahrer.
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