Wie viel PS hat ein Fahrrad

Fahrrad mit Hilfsmotor (FmH) ist ein rechtlich definierter Begriff in Deutschland, der ein Kraftrad beschreibt, das hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale eines Fahrrades aufweist.[1] Das nationale Recht hat für das FmH – je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit – unterschiedliche Bestimmungen zur technischen Ausstattung, Helmpflicht, Führerschein oder Mofa-Prüfbescheinigung. Für den seit einigen Jahren erfolgten Aufschwung von Fahrrädern mit Elektroantrieb hat das Bundesverkehrsministerium die rechtliche Einteilung zum Fahrrad (Pedelec) oder Kleinkraftrad (S-Pedelec) vorgesehen.[2]

Die ersten juristisch definierten Anfänge des Fahrrads mit Hilfsmotors finden sich in § 27 des Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 21. Juli 1923, das für Kleinkrafträder Zulassungs- und Führerscheinfreiheit feststellte. 1923 wurden kleine Krafträder auf 1 PS Nutzleistung, 1928 deren Hubraum auf 200 cm³ begrenzt.[3]

1929, aus der Not der Weltwirtschaftskrise, wurde die Entwicklung kleiner Motorfahrräder geboren; die schweren Motorräder waren in Krisenzeiten unverkäuflich.[4] 1930 entwickelten ILO sowie Fichtel und Sachs Ein- und Anbaumotoren zunächst mit 60, später 74 und 98 cm³ Hubraum, die 2,25 PS leisteten. Über 70 verschiedene Anbieter entstanden um diese Zeit. Ein großer Vorteil, der wesentlich zur Verbreitung beitrug, war die Steuer- und Führerscheinfreiheit bis 1938. Die Nasenkolben-Zweitakter machten bis Mitte der 1930er Jahre fast 30 Prozent, in den Jahren 1948 und 1949 45 Prozent der gesamten Kraftradfertigung in Deutschland aus.[5] Allein vom 98 cm³ Fichtel-und-Sachs-Motor wurden bis 1949 etwa 750.000 Exemplare produziert.[6]

Ein Fahrrad mit Lohmann-Motor als Anbaumotor an ein normales Fahrrad.

Ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das konstruktiv auf die Motorisierung ausgelegt wurde. Hier NSU Quickly (1953).

Am 1. Januar 1953 wurde in Westdeutschland das Fahrrad mit Hilfsmotor (FmH) gesetzlich definiert, das leer maximal 33 kg wiegen und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben durfte. Des Weiteren wurden Tretkurbelradius und eine Mindestgröße der Räder festgelegt. Dieser Typ konnte ohne Fahrerlaubnis gefahren werden.[7] Dabei handelte es sich sowohl um normale Fahrräder mit Anbaumotor, wie auch fahrradähnliche Fahrzeuge, die konstruktiv jedoch für eine Motorisierung ausgelegt waren. Solche später als Moped bezeichneten Zweiräder wurden in Deutschland erstmals ab 1951 von den Rex-Motorenwerken gebaut.[8] Anfang 1953 brachte ILO einen Anbaumotor FP 50 heraus, der in großem Umfang geliefert, von Fahrradherstellern eingekauft und zur kurzfristigen Entwicklung eigener Mopeds genutzt werden konnte. Andere Kleinmotorenhersteller wie Mota, Victoria, Sachs, Lutz, Heinkel und NSU griffen den neuen Trend schnell auf. So verbreiteten sich Mopeds im Rahmen der führerscheinfreien Klasse der FmH binnen kürzester Zeit. Die Bedeutung des Anbaumotors zur Nachrüstung normaler Fahrräder ging entsprechend zurück.

Die schon seit 1951 produzierte Kreidler K 50 hatte wie auch die K 51 ein Leergewicht von mehr als 33 kg und zählte daher zu keinem Zeitpunkt zur Klasse der Fahrräder mit Hilfsmotor, jedoch wurde auch von Kreidler mit dem Modell J 50 ein Fahrzeug dieser Klasse produziert.[9]

Für Motorfahrräder mit Pedalen wurde am 23. Januar 1953 der Begriff Moped eingeführt, mit Kickstarter wurde die Bezeichnung Mokick etabliert.[10] Am 24. August 1953 wurde die Klasse der fahrerlaubnispflichtigen Kleinkrafträder geschaffen[11], die auch das maximal 33 kg wiegende Fahrrad mit Hilfsmotor beinhaltete;[12]

1960 wurde für das FmH ein Geschwindigkeitslimit von 40 km/h eingeführt, für Kleinkrafträder war nur das Hubraumlimit vorgesehen. 1965 wurde unterhalb des FmH die Klasse der führerscheinfreien Mofas geschaffen. 1980 ging der Begriff FmH in die Klasse der Kleinkrafträder über, die Bezeichnungen Moped und Mokick blieben.

In der DDR war die Klasse der Fahrräder mit Hilfsmotor ebenfalls gesetzlich definiert. Der MAW-Hilfsmotor, der von 1954 bis 1959 gebaut wurde, fand die größte Verbreitung, Anfang der 1970er Jahre wurde mit dem Mofa Simson SL1 erneut ein Fahrzeug dieser Klasse produziert.

In der Anfangszeit wurden Motorfahrräder mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet, der ursprünglich das Vorderrad antrieb. Der Motor wurde als Anbaumotor verkauft und konnte an gewöhnlichen Fahrrädern montiert werden. Als erstes Motorfahrrad gilt die Werner von 1897 mit Riemantrieb auf das Vorderrad. Von 1919 bis 1923 stellte DKW in Zschopau über 30.000 Stück des DKW-Fahrradhilfsmotors her, der auf dem Gepäckträger montiert wurde und das Hinterrad über einen Riemen antrieb. Die NSU Motosulm (1931–1935) hatte Kettenantrieb auf das Vorderrad. Solex übernahm mit der Vélosolex von 1946 bis 1988 mit einem Reibrollenantrieb sehr erfolgreich dieses Konzept. Standardbauweise ist jedoch der Hinterradantrieb.

Die Einbauvariante des Motors in den Rahmen – über, unter (z. B. Lohmann-Motor) oder vor dem Tretkurbellager – stellten übliche Konzepte dar. Die Saxonette von 1937 mit dem Motor an der Hinterachse angebracht, ist eine Bauweise, die bis 2011 als Leichtmofa produziert wurde.

Heutige FmH sind überwiegend Mofas, die in Konstruktion und Erscheinungsbild weitgehend dem Motorroller entsprechen. Diese verfügen lediglich über eine geänderte Sitzbank, sowie einen auf in Deutschland 25 km/h gedrosselten Verbrennungsmotor. Damit wird eine Marktnische für Personen gefüllt, die nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.

  • Rex mit Riemenantrieb (1948–1964)

  • Peugeot 103/Vogue (1971–)

Fahrräder mit Hilfsmotor unterliegen keiner Zulassung, Kraftfahrzeugsteuer oder Hauptuntersuchung. Zum Betrieb auf den öffentlichen Straßen ist in jedem Falle ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Wie schnell kann man mit 500 Watt fahren?

In den USA sind die Regeln anders. Dort können E-Bike-Motoren bis zu 500 Watt haben und das Rad bis auf 20 mph (32 km/h) beschleunigen.

Wie viel PS hat ein Mensch?

Zum Vergleich wird die Dauerleistung eines erwachsenen, durchschnittlich großen Menschen mit 0,14 PS (100 Watt) angegeben, wobei auch hier bei entsprechendem Training durchaus über eine Stunde 440 Watt und 6 Sekunden lang 910 Watt (entspricht etwa 1,2 PS) möglich sind.

Wie viel PS hat ein Bike?

Der Elektromotor des eBike leistet maximal 250 Watt (0,34 PS). Wie viel Leistung wirklich für den Vortrieb gebraucht wird, kann der Fahrer am Lenkrad per Knopfdruck über vier Stufen einstellen. Die stärkste Stufe sorgt selbstredend für größtmöglichen Vortrieb, die niedrigste für eine Reichweite bis zu 100 Kilometer.

Wie viel PS hat ein Mountainbike?

Watt (Motorleistung) Die durchschnittliche Motorleistung ist bei E-Mountainbikes gesetzlich auf 250 W festgesetzt.