Wie sichert man den Verkehrsraum hinter dem Fahrzeug beim Rückwärtsfahren von einem Grundstück ab?

➢ Begrenzungsleuchten / Standlicht
➢ Abblendlicht (Pflicht bei Dämmerung, Dunkelheit, Tunnel)
➢ Fernlicht (Xenon nur mit Automatik und Waschanlage)
➢ Fahrtrichtungsanzeiger (vorne, hinten, zur Seite
erkennbar)
➢ Warnblinkanlage (Panne, Unfall, Stauende, Abschleppen)
➢ Rückfahrscheinwerfer (mindestens 1 x, max. Ausleuchtung
von 10 Metern)
➢ Schlussleuchten (so weit auseinander wie möglich)
➢ Bremsleuchten
➢ Rückstrahler / Reflektoren hinten, ab 6m Länge auch seitl.
➢ Nebelschlussleuchten (bbH >60, mind. 1 x)
➢ Tagfahrlicht (seit dem 07.02.2011)
➢ Umrissleuchten (ab 1,80, ab 2,10 Pflicht)
➢ Kennzeichenbeleuchtung

Überall wo das Halten verboten ist
➢ 5 Meter vor und hinter Kreuzungen, gemessen von den Schnittpunkten
➢ Wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
➢ Grundstücks- Ein- und Ausfahrten, bei schmalen Fahrb. auch gegenüber
➢ Über Schachtdeckeln und Verschlüssen (wenn Parken auf Gehwegen
erlaubt, VZ 315 bis 2,8 t)
➢ Vor Bordsteinabsenkungen
➢ Regelmäßiges Parken i.g.O. (Kfz > 7,5 t u. Anhängern > 2 t Sonn. u.
Feiert. 22-6, in reinen Erholungs- u. Wohngebieten, Kur u. Klinikgebieten)
➢ Anhängern o. Zugfz. (länger als zwei Wochen)
➢ Vor und hinter Andreaskreuzen (i.g.O. 5, a.g.O. 50 Meter)
➢ Bis zu 15 Meter vor und hinter Haltestellenschilder
➢ Grenzmarkierung für Parkverbote
➢ Fahrstreifenbegrenzungen / Einseitige Fahrstreifenbegrenzung, sofern
keine 3 Meter Platz mehr bleiben
➢ Vorfahrtsstraßen a.g.O. auf der Fahrbahn
➢ Zeichen 315Über 2,8 t
➢ Verkehrsberuhigter Bereich, außerhalb der gekennzeichneten Flächen
➢ Auf Behindertenparkplätzen ohne Berechtigungsausweis
➢ Durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für Radfahrer

Grundausbildung
1. Grundstufe (Grundkenntnisse, Grundfähigk., Platz, o.ä.)
2. Aufbaustufe (Bedienung automatisieren, Erlernen der Grundfahraufgaben, verkehrsarme Straße)
3. Leistungsstufe (Verkehrsumwelt berücksichtigen, Verkehrssituationen ALLER Art, schwierige Situationen, Innenstadt)

Weiterführende Ausbildung
4. Sonderfahrten (B: 5, 4, 3 / BE: 3, 1, 1)
5. Reife- und Teststufe (selbstständiges Fahren,
Prüfungssimulation)

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er grob verkehrswidrig und rücksichtslos:
1.) die Vorfahrt nicht beachtet,
2.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
3.) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
4.) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
5.) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
6.) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
7.) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

➢ Visuell (Verlässt sich auf das was er sieht, schreibt gerne mit, visuelle Lernmedien)
➢ Akustisch (Lehrvortrag, braucht Ruhe, Nacherzählungen, Selbstgespräche)
➢ Kommunikativ (Austausch, Gespräche, Lerngruppen
➢ Haptisch (Anfassen, ausprobieren, experimentieren)
➢ Motorisch (Rollenspiele, immer in Bewegung)

➢ Arbeitszeitgesetz (National, gilt für alle Arbeitnehmer)
➢ FPersV (National, schon ab 2,8 Tonnen,
Fahrzeuge, die mehr als 9 Personen transportieren, Fahrzeuge im Linienverkehr, welche eine Linienlänge von bis zu 50 km zurücklegen)
➢ VO 561 / 2006 (EG-Verordnung, ab 3,5 Tonnen)
➢ AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit
des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals, gilt nur im grenzüberschreitenden Verkehr, ab 3,5 Tonnen)

- Die Kraftfahrstoffanlage besteht aus Tank, Kraftstoffleitungen, Kraftstoffpumpe, Aufbereitung wie Vergaser oder Einspritzeinrichtungen;
sie versorgt den Motor mit einem zündfähigen Gemisch.
- Die Zündanlage besteht aus Hochspannungs-, TaktteiI und Zündkerzen beim Ottomotor, bei Dieselmotoren sind nur für Kaltstart Glühkerzen
Erforderlich; sie bewirken die Verbrennung des Kraftstoffgemisches zum richtigen Zeitpunkt.
- Die Abgas-Reinigungsanlage besteht aus Abgassammler („Auspuffkrümmer"), Abgasrohren, Schalldämpfer und Katalysator; sie vermindert die in den Verbrennungsrückständen enthaltenen Schadstoffe, führt die Abgase ins Freie und verringert die Auspuffgeräusche.
- Die Kühlanlage besteht aus Kühler, Kühlmittelpumpe, Lüfter, Thermostat, Ausgleichsbehälter und Schläuchen; sie vermindert Überhitzung des Motors, der leider nur ein Drittel der Verbrennungsenergie in Leistung umsetzen kann, und versorgt gleichzeitig die Innenraumheizung.
- Die Motorschmierung besteht aus Ölwanne, Ölpumpe, Ölfilter (evtl. -kühler), Leitungen. Sie versorgt Lager- und Gleitflächen im Motor, verringert Reibung, reinigt und kühlt.

Wie sichert man den Verkehrsraum hinter dem Fahrzeug?

Richtig: Durch Sicherungsposten ✅.
Richtig: Durch Sicherungsposten ✅.
Falsch: Durch Einschalten der Warnblinkanlage ❌.
Falsch: Durch mehrmaliges Hupen ❌.

Warum dauerbremse benutzen?

Während eine normale Betriebsbremse nicht zum Dauerbetrieb geeignet ist und bei längerem Betrieb zur Überhitzung und damit zu Bremsminderung oder gar zum Bremsversagen neigt (Fading), hat die Dauerbremse eine unterstützende Funktion, um die Betriebsbremse zu entlasten, zum Beispiel bei längeren Bergabfahrten.