Wie schnell bekommt der Vater das gemeinsame Sorgerecht?

Heutzutage sehen viele Paare keinen Grund dazu, zu heiraten. Sie vertreten die Auffassung, dass man auch sehr gut miteinander leben kann, ohne einen Trauschein zu besitzen. Kompliziert wird die Angelegenheit allerdings in jenen Fällen, in denen Kinder vorhanden sind – zumindest für die Väter. Zwar hat sich im Jahre 2013 bezüglich der Rechte unverheirateter Väter eine Menge zugunsten der betroffenen Männer geändert, jedoch besitzen sie immer noch nicht die gleichen Rechte wie ein Vater, der mit der Mutter seiner Kinder verheiratet ist. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, als Vater das Sorgerecht zu beantragen – am besten bereits vor der Geburt des Kindes.

Sorgerecht - automatisch bei der Mutter

Ist ein Elternpaar verheiratet, so haben beide Elternteile das Sorgerecht. Dasselbe gilt, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt noch ledig waren und erst später eine Ehe miteinander eingegangen sind.

Bei unverheirateten Paaren liegt das Sorgerecht immer bei der Mutter. Dies bedeutet, dass sie sowohl sämtliche Pflichten, aber auch sämtliche Rechte innehat. Möchte sie dieses Sorgerecht mit dem Vater des Kindes teilen, so müssen beide gemeinsam einen diesbezüglichen Antrag beim Familiengericht stellen. Dieses wird dem gemeinsamen Sorgerecht in jenen Fällen zustimmen, in denen es dem Kindewohl nicht widerspricht.

Achtung: Wird der unverheiratete Vater als ein solcher in die Geburtsurkunde eingetragen, heißt dies noch nicht, dass ihm das Sorgerecht zusteht. Dasselbe gilt in jenen Fällen, in denen er seine Vaterschaft anerkennt – auch hierbei ist ein gesonderter Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht notwendig.

Wie kann man als Vater das Sorgerecht beantragen?

Zunächst muss die Vaterschaft anerkannt werden. Ist dies geschehen, hat ein lediger Vater mehrere Möglichkeiten, das Sorgerecht zu bekommen:

  • Er heiratet die Mutter seines Kindes.

  • Beide Elternteile erklären die gemeinsame Sorge mithilfe einer Sorgeerklärung.

Wie sieht eine Sorgeerklärung aus?

Wichtig ist, dass die Sorgeerklärung in urkundlicher Form beantragt wird; eine einheitliche formale Regelung hierfür besteht nicht. Damit die gemeinsame Sorgeerklärung beantragt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • beide Elternteile müssen volljährig sein

  • die Eltern dürfen nicht miteinander verheiratet sein

  • bislang musste die Mutter das alleinige Sorgerecht haben

  • der Vater hat seine Vaterschaft anerkannt

  • beide Elternteile erscheinen persönlich zur Beurkundung.

Zur Beurkundung selbst sind ein gültiges Ausweisdokument, eine beglaubigte Kopie der Anerkennung der Vaterschaft sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes (sollte es bereits geboren sein) mitzubringen.

Zu beachten ist, dass der Vater weder mit der Mutter zusammenleben noch mit ihr eine Beziehung haben muss, um ein gemeinsames Sorgerecht beantragen zu können. Auch ist es nicht von Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die Eltern besitzen.

Kann man das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter beantragen?

Sind sich beide Elternteile einig, ist die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts eine reine Formsache. Anders hingegen ist die Situation, wenn der Vater des Kindes gegen den Willen der Mutter die Mitsorge oder sogar das alleinige Sorgerecht besitzen möchte.

Zur Beantragung der Mitsorge ist es ausreichend, einen formlosen diesbezüglichen Brief an das zuständige Familiengericht zu schicken. Dieses wird dem Antrag nur in jenen Fällen nicht stattgeben, in denen ein Mitsorgerecht dem Kindeswohl widerspricht.

Wenn die Eltern nicht zusammen wohnen und das Kind zum Vater zieht, kann dieser auch das alleinige Sorgerecht beantragen. Dieser wird jedoch nur dann stattgegeben, wenn eine gemeinsame Sorge nicht möglich ist und es dem Kindeswohl entspricht, dem Vater das alleinige Sorgerecht zu übertragen.

Checkliste - für Väter, die das Sorgerecht haben wollen

  • Zuständig ist das Familiengericht

  • Die Vaterschaft muss anerkannt sein

  • Beide Elternteile müssen volljährig sein

  • Ist die Mutter mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden, müssen beide Elternteile dies zusammen beantragen

  • Es bestehen keine Fristen, wann das Sorgerecht beantragt werden kann

  • Für die Mitsorge bedarf es nur eines formlosen Schreibens seitens des Vaters

  • Beim Sorgerecht ist grundsätzlich darauf zu achten, dass es dem Wohle des Kindes entspricht

Wie leicht bekommt der Vater das gemeinsame Sorgerecht?

Auf Antrag beim Jugendamt kann der Vater die Vaterschaft anerkennen und zusammen mit der Mutter eine Sorgerechtserklärung abgeben. Nur mit der Zustimmung der Mutter erhält der Vater dann das gemeinsame bzw. geteilte Sorgerecht. Verweigert die Mutter ihre Zustimmung, ist der Vater dennoch nicht chancenlos.

Wann bekommt Vater das Sorgerecht?

Auch ohne Sorgerecht steht dem Vater ein Umgangsrecht zu, was sogar zum Wohl des Kindes gesetzlich geregelt ist. Bei einem verheirateten Paar besteht das Sorgerecht nach der Geburt automatisch. Bei einem nichtehelichen Paar muss es vom Vater erst beantragt werden.

Kann die Mutter das gemeinsame Sorgerecht verweigern?

Das Wichtigste in Kürze Eine eigenmächtige Verweigerung des Umgangs durch den betreuenden Elternteil ist nicht rechtmäßig. Nur bei einer Kindeswohlgefährdung darf das Familiengericht den Umgang ausschließen. Das Sorgerecht und Unterhaltsrecht sind strikt vom Umgangsrecht zu trennen.

Was braucht man um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen?

Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile. Geburtsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Geburtenbuch, in welchen beide Elternteile eingetragen sind. Auszug aus dem Mutterpass bei noch nicht geborenen Kindern sowie eine Vaterschaftsanerkennung.