Wie müssen Lohnkosten auf einer Rechnung ausgewiesen werden?

Privatkunden haben wegen der Steueranrechnung für Handwerkerleistungen einen rechtlichen Anspruch auf eine aufgeschlüsselte Rechnung. Hier ein Muster, wie Handwerker ihre Leistung fürs Finanzamt richtig ausweisen können.

Wie müssen Lohnkosten auf einer Rechnung ausgewiesen werden?
Handwerkerrechnungen sollten ganz bestimmte Formulierungen enthalten, damit sie vom Finanzamt anerkannt werden. - © Fleming-Design - stock.adobe.com

Handwerkerleistungen können auf die persönliche Steuerschuld von Kunden angerechnet werden. Damit die Kunden den Steuerbonus bekommen, sind allerdings ganz bestimmte Angaben in der Handwerkerrechnung wichtig. Wie die Rechnung aussehen muss und warum, lesen Sie im Folgenden.

Da das Finanzamt nur den Lohnanteil auf der Handwerkerrechnung steuerlich begünstigt, ist es wichtig, dass aus der Rechnung klar hervorgeht, wie hoch der reine Lohnanteil ist. Handwerker müssen die Materialkosten separat auf der Rechnung angeben, damit das Finanzamt diese akzeptiert.

Beispiel 1: Handwerkerleistung auf Rechnung ausweisen - so sollte die Rechnung nicht aussehen

Schicken Sie einem Privatkunden, der beim Finanzamt eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungenbeantragen möchte, folgende Rechnung, wird er wohl noch einmal nachhaken und eine aufgeschlüsselte Rechnung anfordern:

Auszug aus einer nicht empfehlenswerten Handwerkerrechnung

Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir wie folgt vereinbarungsgemäß in Rechnung stellen:

Parkettboden verlegt inkl. Material: Pauschalvereinbarung 2.500 Euro
zzgl. 19% Umsatzsteuer 475 Euro
_________________________________________________________
Gesamter Rechnungsbetrag brutto 2.975 Euro

Warum ist diese Aufschlüsselung nicht ausreichend?

Das Finanzamt würde diese Rechnung zurückweisen und eine Steueranrechnung verweigern, weil nicht erkennbar ist, wie hoch die steuerbegünstigte Handwerkerleistung auf der einen und die nicht begünstigten Materialkosten auf der anderen Seite ausfallen.

Folge: Der Kunde verlangt von Ihnen eine neue, aufgeschlüsselte Rechnung. Das kostet Ihnen unnötig Zeit.

>>> Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Handwerkerbonus haben wir hier zusammengestellt.

Beispiel 2: Handwerkerleistung auf Rechnung ausweisen - so sollte die aufgeschlüsselte Rechnung aussehen

Damit der Kunde Sie nicht mit seiner Bitte um Ausstellung einer aufgeschlüsselten Rechnung belästigt, empfiehlt es sich, gleich von vornherein eine Rechnung auszustellen, die der Kunde seinem Finanzamt für die Steueranrechnung vorlegen kann. Die Rechnung sollte folgendermaßen aussehen:

Auszug aus einer empfehlenswerten Handwerkerrechnung

Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir wie folgt vereinbarungsgemäß in Rechnung stellen: Parkettboden verlegt inkl. Material:

Pos 1: Parkettboden verlegen (Trittschalldämmung auslegen, Parkett Schwimmend verlegt, Sockelleiste angebracht (Arbeitsstunden) 700 Euro
Pos 2: Parkett – Ahorn hell Classic für 33 qm 1.800 Euro
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Gesamt netto 2.500 Euro
zzgl. 19% Umsatzsteuer 475 Euro
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Gesamter Rechnungsbetrag brutto 2.975 Euro

Im Bruttobetrag sind 833 Euro Lohnkosten enthalten (700 Euro zzgl. 133 Euro Umsatzsteuer).

Warum ist diese Aufschlüsselung besser?

In dieser Rechnung werden die Handwerkerleistung (Pos. 1) und die Materialkosten (Pos. 2) separat aufgeführt. Da der Handwerkerbonus nur für die Handwerkerleistung gilt, kann das Finanzamt genau berechnen, wie hoch die Steuerrückerstattung für diesen Posten ausfällt.

Folge: Das Finanzamt und damit auch ihr Kunde werden zufrieden sein und keine zweite Rechnung anfordern.

Weitere Tipps zum Thema Handwerkerrechnung absetzen gibt es hier. >>>

dhz

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Wann müssen Lohnkosten ausgewiesen werden?

Dass eine Handwerkerrechnung auch ohne gesonderte Vereinbarung hierüber die Lohnkosten ausweisen muss, hat das Amtsgericht Braunschweig mit Urteil vom 15.05.2019 entschieden (Az. 115 C 2845/18). In dem Rechtsstreit verfolgte der Werkunternehmer die Bezahlung von Bauleistungen in Höhe von etwas mehr als 1.300,00 Euro.

Was gehört zu Lohnkosten handwerkerrechnung?

Begünstigt sind nur reine Arbeitskosten sowie ggf. in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Begünstigt sind neben den bereits erwähnten reinen Arbeitskosten ebenfalls die Kosten für Entsorgungen, die als Nebenleistung zur Hauptleistung anzusehen sind (z.

Wie sieht eine korrekte handwerkerrechnung aus?

Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die Anschrift von Unternehmen und Auftraggeber tragen. Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Rechnungsstellers müssen aufgeführt sein. Das Rechnungsdatum darf nicht fehlen. Die Rechnung braucht eine Rechnungsnummer.

Wie detailliert muss eine Rechnung sein?

Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ausstellungsdatum der Rechnung. Fortlaufende Rechnungsnummer.