Für Ärzte gilt eine Meldepflicht zu COVID-19 bzw. SARS-CoV-2, die im Infektionsschutzgesetz verankert ist. Der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus stellt, muss dem Gesundheitsamt die erforderlichen Angaben unverzüglich melden. Auch das Labor, das das Coronavirus bei einem Menschen nachweist oder ausschließt, ist zur Meldung verpflichtet. Show
Das Gesundheitsamt stellt ab heute, Mittwoch, 1. Dezember 2021, sein Verfahren der Fallbearbeitung um. Hintergrund sind die nach wie vor immensen Falleingänge, die eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt nicht mehr möglich machen. Was ändert sich für Personen, die ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 einen PCR-Test machen und dessen Ergebnis positiv ist?Der Befund des positiven Testergebnisses wird automatisch an das Gesundheitsamt übermittelt. Eine Kontaktaufnahme der positiv getesteten Person mit dem Gesundheitsamt ist nicht nötig. Jedoch muss sich die Person zusammen mit den ungeimpften oder nicht genesenen Hausstandsangehörigen sofort in Quarantäne begeben. Der Tag des Tests oder des Symptombeginns beim Indexfall ist Tag Null. Ab dem darauffolgenden Tag zählt die Quarantäne. Für die positive getestete Person 14 Tage und für die ungeimpften oder nicht genesenen Kontaktperson zehn Tage. Kontaktpersonen können die Quarantäne ab Tag sieben der Quarantäne mittels PCR- oder professionellem Antigenschnelltest beenden, sofern dieser ein negatives Testergebnis zeigt.
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