Wie lange darf man an Silvester raus

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Mit Chinaböllern, Knallfröschen und Silvesterraketen wird traditionell und fröhlich das neue Jahr begrüßt. Leider bringt die Tradition auch Gefahren mit sich, denn Feuerwerkskörper enthalten Explosivstoffe und können beim falschen Umgang damit auch mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz für Leben und Gesundheit gibt die Feuerwehr Hamburg daher folgende Hinweise: 

Hände weg von illegalem Feuerwerk!

Achten Sie beim Erwerb von Feuerwerksartikeln darauf, nur geprüftes Feuerwerk zu kaufen.

Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle gekennzeichnet. In Deutschland ist das die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Die Prüfnummer der BAM ist die 0589.

Feuerwerkskörper sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Kategorie F1: z.B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen, Knallbonbons
  • Kategorie F2: z.B. Raketen und Batterien, Böller, Sonnen-/Feuerräder, Römische/Bengalische Lichter oder Fackeln, Fontänen, Bodenwirbel, Heuler, Feuertöpfe
  • Kategorie F3 und F4: erlaubnispflichtiges und professionelles Feuerwerk

Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch abgebrannt werden.

So erkennen Sie geprüfte Feuerwerkskörper:

Wie lange darf man an Silvester raus

Nicht genehmigungsfähige pyrotechnische Gegenstände sind verboten und können schwerste, mitunter tödliche Verletzung verursachen.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Die Abgabe darf nur an Personen über 18 Jahre erfolgen.

Beachten Sie lokal ausgesprochene Böllerverbote!

Lesen Sie die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durch. Auch bei Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 (Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Abbrennen bzw. die Nutzung in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.

Das Schießen von Seenotsignalraketen und Signalmunition als Silvesterknallerei stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und ist verboten.

Schließen Sie in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Lüftungsklappen Ihrer Wohnung. Für Betriebsräume, Lager, Schuppen, Garagen etc. gilt das gleiche. „Verirrte“ Raketen können einen Brand entzünden, Pulverdampf von Feuerwerkskörpern kann Rauchmelder und Brandmeldeanlagen auslösen. Die Feuerwehr Hamburg hat an Silvester alle Hände voll zu tun, Sie vermieden so unnötige Einsätze.

Feuerwerkskörper wie Kanonenschläge, Donnerschläge, Böller etc. nie in der Hand halten, sondern auf den Boden legen und mit „langem Arm“ anzünden, danach 8 m Abstand halten. In der Hand gezündete Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert fortwerfen. Handschuhe schützen vor Verbrennungen.

Starten Sie Raketen nie aus der Hand, sondern aus auf dem Boden stehenden Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie nach dem Abschuss ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar sind. Niemals einen Versager erneut anzünden!!!

Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nicht an Kinder oder Jugendliche weiter. Kleine Kinder sollten während des Feuerwerks unter Aufsicht in der Wohnung bleiben.

In der Nähe von Gebäuden die an Silvester besonders gefährdet sind, z.B. Reet- oder Strohdachhäuser, dürfen Feuerwerkskörper nur in genügendem Abstand und unter Beachtung der Windrichtung abgebrannt werden. Bei der Entzündung von Raketen der Kategorie F2 ist ein Abstand von mindestens 200 m einzuhalten.

Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst. Verändern Sie die im Handel erhältlichen Artikel nicht. Auch beim gleichzeitigen Abbrennen mehrerer Knallkörper oder der Herstellung einer zusätzlichen Verdichtung in einem entsprechenden Behälter, drohen unvorhersehbare Gefahren. Die Verwendung von illegalem Feuerwerk ist verboten und kann schwerste Verletzung verursachen und tödlich enden.

Vorräte von Feuerwerkskörpern sollten in festen, verschließbaren Taschen und auf keinen Fall in Körpernähe aufbewahrt werden. Nach Entnahme eines Feuerwerkskörpers, die Vorräte wieder abdecken.

WICHTIG:

Wenn es dennoch zu einem Unfall oder Feuer kommt, sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr rufen.

Leisten Sie bei Notfällen Erste Hilfe. Bei Feuer warnen Sie auch die Mitbewohner. Schließen Sie die Tür des Brandzimmers und die Wohnungstür zum Treppenraum. Warten Sie vor der Haustür auf die Feuerwehr und weisen Sie diese ein.

Ihre Feuerwehr Hamburg wünscht einen sicheren und schönen Jahreswechsel.

Wie lange darf man zu Silvester?

Nachtruhe gilt grundsätzlich immer – auch an Silvester Der Deutsche Mieterbund erklärt auf seiner Website die Gesetzeslage: Zwischen 22 und 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Das heißt, dass zum Beispiel Partys ab zehn Uhr abends nur noch in Zimmerlautstärke stattfinden dürfen.

Wie lange darf man Feuerwerk zünden?

Offiziell darf in Deutschland vom 31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 0 Uhr geknallt werden. Je nach Wohnort kann es jedoch leichte Abweichungen geben, da Städte und Gemeinden selbst über die genauen Zeiten entscheiden.

Was darf ich an Silvester in Bayern?

Bundesweit Böllerverbot 2021 Wie schon 2020 herrscht in Bayern ein Böllerverbot auf öffentlichen Plätzen. An Silvester und am Neujahrstag sind zudem Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen von mehr als 10 Personen verboten (von 31.12/15 Uhr bis 1.1./9 Uhr).

Ist Feuerwerk erlaubt?

Zusätzlich galt ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik vor Silvester. Zum Jahreswechsel 2021/2022 war der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ebenfalls verboten, um Krankenhäuser nicht weiter zu belasten. Über ein Böllerverbot an Silvester 2022 in Deutschland hat die Politik bisher nicht entschieden.