Wie lange darf ein Arzt durchgehend krankgeschrieben?

Bei einer normalen Erkältung oder einer Virus-Infektion stellt der Arzt die Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum aus, der für die Genesung mindestens notwendig ist. Sollte sich die Krankheit bis dahin nicht gebessert haben, führt der Weg des Arbeitnehmers erneut zum Arzt für eine weitere Krankschreibung. Eine derartige Arbeitsunfähigkeit kann über ein Jahr hinweg immer verlängert werden.

Die Lohnfortzahlung erfolgt in den ersten sechs Wochen der Krankheit durch den Arbeitgeber. In den Wochen danach übernimmt die Krankenkassen diese Zahlung. Dabei erhält der Betroffene 70 Prozent seines Bruttogehalts oder maximal 90 Prozent seines Netto-Verdienstes. Die Bezugsdauer für das sogenannte Krankengeld liegt bei maximal 78 Wochen auf drei Jahre verteilt, wenn die gleiche Ursache vorliegt. Anschließend geht der Arbeitnehmer in Frühpension oder es tritt eine Versorgung durch ALG I oder Hartz IV ein.

Ein eindeutiger Kündigungsschutz besteht im Krankheitsfall selbst bei einer längeren Krankheit nicht. Der Arbeitgeber kann unter Angabe wichtiger Gründe den Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall kündigen. Je nach Alter und Krankheit des Betroffenen kann die Frührente beantragt werden.

Wie lange darf ein Arzt durchgehend krankgeschrieben?

Eine Beantragung muss mindestens drei Monate vor Antritt eingereicht werden. Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, wie oft ein Arbeitnehmer im Jahr krank sein darf. Trägt sich jedoch das Arbeitsverhältnis für den Betrieb nicht mehr und sind schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für den Betrieb zu erwarten, kann eine Kündigung bei langer Krankheit folgen.

Voraussetzung für Lohnfortzahlungen

Voraussetzung für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist, dass man wenigstens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt war. Während dieser Zeit dürfen keine Fehlzeiten aufgetreten sein. Eine Verlängerung der Entgeltzahlungen ist prinzipiell möglich. Inwieweit sie angemessen ist, muss allerdings für den Einzelfall geprüft werden.

Ausnahmen bei Lohnfortzahlungen

Nicht nur der Zuschuss der Kassen ist auf einen bestimmten Betrag gedeckelt. Dasselbe gilt auch für die Beitragsbemessungsgrenze. Der Wert ist für freiwillig gesetzlich Versicherte besonders wichtig, da sie oftmals mehr verdienen und bestehende Lücken im Budget mit ihren eigenen finanziellen Mitteln auffangen müssen.

Auch bei Überstunden gelten Ausnahmen. Wenn der Angestellte regelmäßig Überstunden geleistet hat, weicht sein Einkommen vom vertraglich festgelegten Gehalt ab. In diesem Fall steigt auch der Anspruch auf das Krankengeld. Bei monatlich stark voneinander abweichenden Bezügen gilt dabei der Durchschnitt des letzten Jahres.

Bei privat versicherten Arbeitnehmern hängt die Zahlung vom individuellen Tarif ab. In der Police kann man frei festlegen, ab wann die Auszahlungen beginnen und wie hoch sie sein sollen. Üblicherweise zahlt die Krankenversicherung so lange, bis der Arbeitnehmer wieder gesund ist oder berufsunfähig wird. In diesem Fall springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.

Was darf mein Chef wissen?

Bei jedem Krankheitsfall muss der Chef informiert werden. Es ist hierbei allerdings nicht notwendig, dass er den genauen Grund der Krankheit kennt. Auf der ärztlichen Bescheinigung steht lediglich, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und wie lange sie andauert. Worin sie begründet liegt, ist nicht ausgeführt.

Grundsätzlich haben Vorgesetzte das Recht, Kontrollbesuche bei ihren Angestellten durchzuführen. Allerdings werden nur die wenigsten Vorgesetzten die fachliche Kompetenz haben, den Krankenstand ihres Mitarbeiters korrekt zu beurteilen. Darüber hinaus hat der Mitarbeiter auch bei längeren Krankheitsphasen ein Recht auf Privatsphäre. Ausnahmen gibt es allerdings auch. Hat der Vorgesetzte berechtigte Zweifel, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten.

Es gibt keine gesetzliche oder arbeitsrechtliche Regelung, die exakt festlegt, wie viele Tage im Jahr man krank sein darf. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, sich auf angemessene Weise von seinen Beschwerden zu erholen. Hierfür bleibt er nach einer Krankmeldung solange zuhause, wie es sein Arzt vorsieht.

Hierbei gibt es allerdings auch Ausnahmen. Wenn der Arbeitgeber im Laufe eines Jahres viele Krankmeldungen von einem Arbeitnehmer erhält, entsteht ihm ein wirtschaftlicher Schaden. Betriebsprozesse verlangsamen sich und die Arbeitskraft, für die er zahlt, steht ihm nur eingeschränkt zur Verfügung. In diesem Fall ist der Arbeitgeber berechtigt, eine krankheitsbedingte Kündigung auszusprechen. Folgende drei Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • Zum Zeitpunkt der Kündigung muss eine negative Prognose für den weiteren Krankheitsverlauf vorliegen.
  • Die Fehlzeiten des Arbeitnehmers müssen erwiesenermaßen zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen der Interessen des Arbeitgebers führen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn durch das Fehlen des Arbeitnehmers der Betriebsablauf gestört oder der Arbeitgeber durch Lohnfortzahlungen finanziell belastet wird.
  • Eine Interessenabwägung muss zugunsten des Arbeitgebers ausfallen. Das heißt, es muss transparent dargestellt werden, dass ihm eine weitere Beschäftigung in seiner bisherigen Firma nicht zugemutet werden kann.

Ist auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist eine krankheitsbedingte Kündigung nicht möglich.

Ausgangslagen bei einer krankheitsbedingten Kündigung:

  • häufige Erkrankungen mit kurzer Dauer
  • dauernde Arbeitsunfähigkeit
  • lange andauernde Krankheit
  • Leistungsminderung wegen Krankheit

Rechtliche Grundlagen

Die Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit ist gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes mittels eines ärztlichen Attests nachzuweisen. In § 5 Abs. 2 Satz 2 ist dasselbe für Erkrankungen im Ausland festgeschrieben. Auch hier steht, dass man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristgerecht beim Arbeitgeber vorlegen muss.

Eine Richtlinie wird in diesem Zusammenhang oft vergessen. Auch nach dem Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlungsperiode sind Arbeitnehmer verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Beim Verstoß gegen die geltenden Richtlinien muss der Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 13. Oktober 2009 (Az: 2 Sa 130/09), dass es bereits dann einen Grund für eine Kündigung gebe, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht am ersten Tag vorgelegt wird. Gesetzliche Grundlage ist § 626 Abs. 1 BGB.

Bildquellen

  • pexels-gustavo-fring-3985166: Foto von Gustavo Fring: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-professionell-arzt-gesundheit-3985166/

Wie lange darf Hausarzt am Stück krank schreiben?

Grundsätzlich liegt es im Ermessen Ihres Arztes, wie lange er Sie krankschreibt. Gemäß der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) soll ein Zeitraum von zwei Wochen (bzw. einem Monat in Ausnahmefällen) bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch nicht überschritten werden.

Kann Hausarzt länger als 6 Wochen krankschreiben?

In der Regel wirst du nicht direkt länger als 6 Wochen krankgeschrieben – die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit gilt üblicherweise für maximal 2 Wochen. Wenn kein Ende der Krankheit absehbar ist, wird häufig „bis auf Weiteres“ als Krankheitsdauer eingetragen.

Kann man dauerhaft krankgeschrieben werden?

Grundsätzlich gibt es keine Höchstgrenze für die Dauer der Krankschreibung. Die Dauer der Krankschreibung wird durch den Hausarzt festgelegt. Diese stellt eine Prognose des Arztes über die Dauer der Genesung dar. Für die Prognose bestimmt der Arzt den Zustand des Patienten.

Wann schreibt der Arzt einen lange krank?

Um Arztpraxen und Patienten zu entlasten, wurde zu Beginn der Corona-Pandemie eine Sonderregelung eingeführt: Ärzte konnten Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege leiden, nach telefonischer Rücksprache krankschreiben. Diese Regelung wurde mehrfach verlängert und lief zum 31. Mai 2022 aus.