Wie kündige ich richtig zum 15?

Eine Kündigung kann viele verschiedene Gründe haben. In vielen Fällen kann sie mit negativen Gefühlen verbunden sein und die Betroffenen wissen, dass die nächste Zeit wohl einige Änderungen mit sich bringen wird. In diesem Artikel zeigen wir dir, was du beachten solltest, wenn du dich tatsächlich dazu entschlossen hast, zu kündigen. Außerdem klären wir rechtliche Aspekte zum Thema Kündigung und Fristen.

8 Tipps, für eine professionelle Kündigung

Mit deiner Entscheidung zur Kündigung steht fest, dass du das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen und deine Entscheidung mitteilen musst – daran führt kein Weg vorbei. Damit bei deinem wichtigen Vorhaben nichts schief geht, zeigen wir dir, wie du dich vom alten Job mit Größe und Anstand verabschiedest und was du lieber vermeiden solltest. Hier gibt's hilfreiche Tipps, wie du richtig und professionell kündigst.

1. Bereite dich gut vor

Die Entscheidung zur Kündigung muss gut durchdacht und in Ruhe getroffen werden. Ist man sich sicher, dass es der richtige Entschluss ist, gilt es, sich umfassend darauf vorzubereiten. Hierbei ist es ratsam, sich den Arbeitsvertrag nochmals genau durchzulesen und sich über sämtliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise Kündigungsfristen, erwünschtes Kündigungsschreiben oder andere formalen Regeln zu informieren.

2. Wähle den richtigen Zeitpunkt

Der Zeitpunkt des Gesprächs, in dem du deine Entscheidung mitteilst, sollte gut gewählt werden. Denn spontan, zwischen Tür und Angel, sollte dieses auf keinen Fall vor sich gehen und kurz nach dem Jahresplanung-Meeting ist wohl auch nicht die richtige Zeit dafür. Überlege hier, welcher Zeitpunkt der beste sein könnte und bitte deinen Vorgesetzten, sich tatsächlich Zeit für dich und dein wichtiges Anliegen zu nehmen. Am besten finde das Gespräch ungestört und in entspannter Atmosphäre statt – das ist die beste Art, um diese Nachricht zu übermitteln.

3. Lass den Ärger hinter dir

Wir raten davon ab, das Arbeitsverhältnis mit Vorwürfen und Ärgernis zu beenden. Das hilft dir weder persönlich noch beruflich weiter. Wer im Affekt oder gar mit großer Wut kündigt, hinterlässt negative Assoziationen. Deshalb unser Tipp: Ruhe bewahren und den Ärger hinter dir lassen. Alles was passiert ist, kannst du ohnehin nicht mehr ändern. Lege dir vorher passende Formulierungen zurecht und erläutere die Gründe deiner Kündigung, ohne dabei in Vorwürfe abzugleiten. Auch wenn du bald nicht mehr an diesem Ort arbeiten wirst, ist es wichtig, einen guten Eindruck zu hinterlassen.

4. Weihe deine Kollegen und Kolleginnen ein

Wenn sich die Wege scheiden, ist es an der Zeit, sich richtig zu verabschieden. Soweit es möglich ist, solltest du deiner Firma und den Kollegen nicht im Zorn den Rücken kehren – allein aus eigenem Interesse. Denn eins steht fest: Man sieht sich immer zwei Mal im Leben. Vielleicht begegnet dir dein jetziger Kollege ja im nächsten Job als Kooperationspartner. Lass nicht den Flurfunk für dich sprechen, sondern weihe deine Kollegen zeitnah ein. Wie du die Nachricht übermittelst – ob beim gemeinsamen Mittagessen oder doch in Form einer Rundmail – bleibt ganz dir überlassen.

5. Hinterlasse deinen Arbeitsplatz verantwortungsbewusst

Im Guten gehen, so lautet die Devise. Hilf dabei, das Feld für deine Nachfolge so gut wie möglich vorzubereiten: Leg wichtige Unterlagen ordentlich ab oder schreib hilfreiche Checklisten. So steht einer reibungslosen Übergabe nichts im Weg. Mit einem souveränen Abgang bleibst du gut in Erinnerung. Deine positive Arbeitshaltung wird sich mit Sicherheit auch in deinem Arbeitszeugnis widerspiegeln.

6. Übe dein Kündigungsgespräch

Wie bereits erwähnt, ist gute Vorbereitung sehr wichtig. Das Kündigungsgespräch sollte im Vorhinein gut durchdacht sein, sodass du sicher und kompetent auftrittst. Ein Tipp: Studiere das, was du sagen möchtest, gut ein und gehe es ein paar Mal zu Hause vor dem Spiegel durch.

Darüber hinaus ist wichtig, dass du dir den triftigsten Grund überlegst und diesen offen und ehrlich kommunizierst. Wichtig ist hierbei, nie den wertschätzenden Umgangston zu verlieren. Sollte dein Gegenüber verhandeln und hinsichtlich der Gründe deiner Entscheidung in die Tiefe gehen wollen, ist es völlig in Ordnung zu bitten, dies auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben. Schließlich hast du gerade deine Kündigung ausgesprochen und es ist okay, wenn du das Ganze erstmal nachwirken lassen möchtest.

7. Reiche deine Kündigung schriftlich ein

Nachdem du das Gespräch hinter dich gebracht hast, solltest du zusätzlich noch eine schriftliche Kündigung einreichen, die du mit deiner Unterschrift versehen musst. Nur dann ist die Kündigung auch wirksam. Wichtig ist auch zu wissen, dass eine E-Mail alleine hierbei nicht ausreicht. Erstelle ein Dokument, in dem du deine Entscheidung kommunizierst. Wenn du dich für eine Kündigung per Post entscheidest, solltest du die Zeit mitberücksichtigen, bis der Brief den Empfänger erreicht hat. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du deine Kündigung per Einschreiben verschicken. Die Kündigungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn die Kündigung beim Arbeitgeber eingelangt ist.

Zusammengefasst sollte dein Kündigungsschreiben folgendes beinhalten:

  • Name und Adresse von dir als Absender in der Kopfzeile
  • Unternehmensbezeichnung sowie vollständige Adresse deines Arbeitgebers
  • Das aktuelle Datum
  • Eine Betreffzeile mit dem Wort "Kündigung"
  • Ein passender Absatz zur Formulierung der Kündigung
  • Deine Unterschrift

Ein Muster für ein Kündigungsschreiben findest du hier.

8. Bestehe auf dein Arbeitszeugnis

In deinem zuvor erwähnen Kündigungsschreiben kannst du auch auf ein Arbeitszeugnis bestehen. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, nur Formulierungen zu verwenden, die auch berufsfördernd sind. Es empfiehlt sich, bis zu deinem letzten Arbeitstag noch engagiert zu sein. Du wirst sehen, deine Mühe wird sich in deinem Zeugnis widerspiegeln.

Diese Kündigungsfristen sind geltend

Von heute auf morgen alles hinzuschmeißen, geht natürlich nicht. Hier kommt das Thema Kündigungsfristen ins Spiel, welches du in jedem Fall beachten solltest. Fehler bei der Kündigung können nämlich im Ernstfall auch viel Geld kosten. Wie sieht es genau damit aus? Welche Termine musst du genau einhalten? Wir verraten dir, worauf es ankommt, wenn du dich selbst vom Arbeitgeber verabschiedest und wann du deine Kündigung einreichen solltest.

Kündigungsfristen in Deutschland

In Deutschland können Angestellte jeweils zum 15. oder zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, außer der Vertrag sieht andere Regelungen vor. Kürzere Fristen sind nur bei Aushilfskräften (max. drei Monate Beschäftigungsdauer) und bei Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeitern zulässig. Beim Kündigen in der Probezeit gelten andere Kündigungsfristen. Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen, außer dies wurde im Dienstvertrag anders vereinbart.[1] 

Kündigungsfristen in Österreich

Kündigen kannst du als Arbeitnehmer nur ein unbefristetes Dienstverhältnis. Hast du ein befristetes Dienstverhältnis, kannst du nur dann kündigen, wenn du dies mit deinem Arbeitgeber so vereinbart hast. Die jeweiligen Fristen und Termine ergeben sich in Österreich für Angestellte aus dem Angestelltengesetz (AngG).

Die Kündigungsfrist für dich als Angestellter beträgt in der Regel einen Monat. Ausnahmen gelten dann, wenn dein Dienstvertrag oder Kollektivvertrag eine andere Regelung vorsieht. Üblich ist etwa, dass Führungskräfte Kündigungsfristen von drei oder sechs Monaten einhalten müssen. Deine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer darf vom Arbeitgeber auf maximal sechs Monate verlängert werden – allerdings darf die vom Mitarbeiter einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit ihm vereinbarten Kündigungsfrist.[2] Während einer vereinbarten Probezeit (Dauer: maximal ein Monat, bei Lehrlingen drei Monate) kannst du dein Dienstverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist auflösen.[3]

Wenn du als Arbeiter kündigst

Die Kündigungsfrist für dich als Arbeiter (sofern du der Gewerbeordnung unterliegst) ist in der Regel 14 Tage.[4] Das heißt, du hast zwei Wochen Zeit, dir deine Entscheidung durch den Kopf gehen zu lassen. Aber Achtung: Die 14-tägige Kündigungsfrist kann im Kollektivvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Einzelvertrag auch zu deinen Ungunsten geändert werden. Wichtig ist: Die Kündigungsfirst muss für dich als Arbeitnehmer gleich sein wie für den Arbeitgeber. Lass dich also nicht für blöd verkaufen.

Kündigungsfristen in der Schweiz

Im ersten Jahr beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist ein Monat, bis zum neunten Jahr der Beschäftigung zwei Monate und danach drei Monate. Wie immer: Ausnahmen gelten dann, wenn die Kündigungsfristen im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) anders geregelt wurden. Auch beim Kündigen in der Probezeit gelten andere Regelungen. In dieser Zeit müssen sieben Tage Kündigungsfrist eingehalten werden.[5] Kündigen kann man jeweils zum Monatsende, ausser dies wurde vertraglich anders vereinbart. Sofern alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, hat ein Arbeitnehmer in der Schweiz (anders als etwa in Österreich oder Deutschland) dann ohne Sperrzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er freiwillig kündigt.[6] Lediglich Taggeldkürzungen sind bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit möglich.

Weitere Informationen zu Kündigungsfristen

Negative Folgen bei Nichtbeachtung der Kündigungsfristen

Warum ist die Einhaltung der Kündigungsfristen so wichtig? Wenn du dich nicht an die festgelegten Fristen hältst und dem Unternehmen frühzeitig den Rücken kehrst, kann dies negative Folgen haben. Du kannst beispielsweise deinen Anspruch auf Sonderzahlungen oder Urlaubsersatzleistungen für das laufende Jahr verlieren. Achte deshalb darauf, dass deine Kündigung konform stattfindet.

Mehr zum Thema Kündigung

Du möchtest noch mehr zum Thema Kündigung erfahren? Dann sind die folgenden Artikel bestimmt spannend für dich:

  • Warum eine Kündigung gut für deine Karriere sein kann
  • 10 Fragen, die du dir vor der Kündigung stellen solltest
  • Die lustigsten Bewertungen zum Thema Kündigung

Quellen:

[1]hk24.de
[2] usp.gv.at
[3] usp.fgv.at
[4] wko.at
[5] ch.ch
[6] Beobachter Arbeit

24. Juni 2020

Wann muss ich Kündigung Wenn ich zum 15 kündige?

Achtung: 4 Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage! Soll das Arbeitsverhältnis also beispielsweise zum Mittwoch, den 15. November enden, muss die Kündigung spätestens am Mittwoch, den 18. Oktober zugehen, sonst wirkt die Kündigung erst zum 30. November.

Wie schreibt man Kündigung zum 15?

Kündigung und letzter Arbeitstag eines Monats beenden will, muss vier Wochen, also 28 Tage, vorher kündigen. Möchten Sie beispielsweise zum 15. April aus dem Unternehmen ausscheiden, müssen Sie dafür sorgen, dass die Kündigung Ihrem Arbeitgeber am 17. März zugestellt wird.

Wann ist der erste Arbeitstag Wenn man zum 15 kündigt?

Greift zum Beispiel die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum 15., ist der 15. der letzte Arbeitstag, sofern es sich um einen Werktag handelt und Sie keinen Resturlaubstage mehr haben.

Wie viel Urlaub steht mir zu wenn ich zum 15 kündige?

Urlaub bei Kündigung nach dem 30. Juni kündigst, steht Dir gemäß Bundesurlaubsgesetz der volle Jahresurlaub zu, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 1. Januar des Jahres bestanden hat (§ 4 BUrlG). Du hast Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche auf 20 Tage Urlaub.