Das Wichtigste in KürzePlanen. Wenn Sie Waren außerhalb der Europäischen Union (EU) bestellen, rechnen Sie Kosten für Zoll, Steuern und Paketdienst ein. Mit unserem Zollrechner können Sie einschätzen, welche Gebühren anfallen. Show
Vergleichen. Rechnen Sie vor der Bestellung nach. Günstige Markenware aus dem Ausland -zum Beispiel aus den USA - kostet durch Zollgebühren schnell mehr als hierzulande. Häufig wird ein vermeintliches Schnäppchen dann teurer als gedacht. Bezahlen. Wenn Sie auf eine Bestellung aus dem Ausland warten, halten Sie ausreichend Bargeld bereit. Der Paketbote verlangt die Gebühren in bar an der Haustür. Brexit. Seit dem 01.01.2021 gehört Großbritannien nicht mehr zur EU-Zollunion. Für Bestellungen aus England, Schottland und Wales fallen nun Zoll- und Einfuhrgebühren an. Für Nordirland gilt das nicht. Mit diesen Einfuhrabgaben müssen Sie rechnenOb bei einer Bestellung außerhalb der EU Steuern und Zoll fällig werden, hängt zuerst vom gesamten Wert der Bestellung ab. Dieser Gesamtwert umfasst den Wert der Ware inklusive Versandkosten. Dazu können Beförderungskosten kommen, wenn das Paket in einem anderen EU-Land ankommt und erst nach Deutschland gebracht werden muss. Auch diese zählen zum Gesamtwert. Zusätzliche Kosten. So funktioniert das Prinzip rund um die Einfuhrabgaben Zoll und Steuer, bei Bestellungen in Nicht-EU-Ländern. [* korrigiert am 05. Juli 2021] © Stiftung Warentest / René Reichelt Fast immer: 19 Prozent EinfuhrumsatzsteuerFür jede Bestellung aus einem nichteuropäischen Online-Shop muss in der Regel Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Die Höhe der Steuer entspricht der deutschen Mehrwertsteuer – meist sind es 19, selten 7 Prozent. Beispiel. Bei einem T-Shirt aus China mit einem Gesamtwert von 45 Euro liegt die Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent) also bei 8,55 Euro. Ausnahme. Bei Mini-Bestellungen fällt unter Umständen dennoch keine Einfuhrumsatzsteuer an. Sie wird nämlich erst ab einem Steuerbetrag von 1 Euro erhoben. Um steuerfrei davon zu kommen, müsste eine Bestellung samt Versand also rund unter 5,30 Euro, beziehungsweise bei Waren mit reduziertem Steuersatz rund unter 14,50 Euro kosten. Achtung Kostenfalle PaketdienstSteuern sind allerdings nicht die einzigen Kosten, die in einem solchen Fall entstehen: Zollanmeldung. Wenn eine Bestellung steuerpflichtig ist, muss sie durch die Zollanmeldung.Provision. Paketdienste führen die Zollanmeldung durch. Der Kunde zahlt dafür eine Service-Gebühr. Es handelt sich teilweise um Pauschalen von mehr als 5 Euro. Die Gebühr wird vom Paketdienst erhoben und hat nichts mit dem Zoll zu tun.Info. Mehr zum Thema Paketdienste erklären wir weiter unten im Text.Zoll ab 150 Euro GesamtwertWenn Waren inklusive Versand zusammen mehr als 150 Euro kosten, kommt häufig Zoll dazu. Ob und wie viel, hängt von drei Faktoren ab: Zollwert. Das ist in der Regel der Warenwert inklusive Versand, also der Gesamtwert. Warenart. Jede Ware hat einen bestimmten Zollsatz. Während digitale Fotoapparate beispielsweise zollfrei sind, liegt der Zollsatz von analogen Fotoapparaten bei 4,2 Prozent. Herkunftsland. Bei einigen Drittstaaten müssen keine Zollgebühren bezahlt werden, bei vielen aber schon. So auch für Bestellungen aus typischen Industrieländern wie den USA, China und Japan oder seit dem Brexit auch aus Großbritannien. Insgesamt ist das Zollrecht sehr kompliziert. Es gibt viele Ausnahmen und Sonderregelungen. Beispiele für konkrete Zollsätze einiger Bestellartikel finden Sie auf der Internetseite des Zolls. Bei Kaffee und Alkohol kommt Verbrauchssteuer hinzuFür bestimmte Waren werden außerdem Verbrauchssteuern fällig – und zwar unabhängig vom Gesamtwert. Das ist etwa der Fall bei Alkohol und Kaffee. Die Höhe dafür bemisst sich an der Warenmenge. Pro Liter reinem Alkohol fallen 13,03 Euro Steuern an, pro Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro. Auch hier gibt es viele Ausnahmen: Wein ist zum Beispiel von der Steuer befreit. Wer Verbrauchssteuern vorab überschlagen will, addiert sie zum Zollwert und ermittelt dann die Einfuhrumsatzsteuer. Zollrechner der Stiftung WarentestDas kann er. Unser Zollrechner überschlägt für Sie, welche Gebühren für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei Online-Bestellungen aus Drittländern voraussichtlich anfallen. Das kann er nicht. Unser Zollrechner kann keine Verbrauchssteuern, Beförderungskosten und Gebühren für den Paketdienst berechnen. Diese Kosten müssen Sie bei manchen Bestellungen zusätzlich einkalkulieren. Ausnahmen. Zollsätze sind sehr variabel und weichen für bestimmte Warenarten und Herkunftsländer ab. Beachten Sie auch Einfuhrverbote und Einschränkungen. {{data.error}}
So können Sie Gebühren für Zoll und Steuern selbst berechnenWer Einfuhrabgaben einschätzen möchte, ermittelt zunächst den Zollbetrag und bestimmt dann die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer. Beispiel: Eine Kundin möchte Markenschuhe in den USA bestellen. Inklusive Versand kosten sie umgerechnet 156,25 Euro. Die Schuhe sind aus Leder, der Zollsatz beträgt 8 Prozent. So rechnet sie:Berechnung der Einfuhrabgaben 156,25 Euro (Zollwert) + 12,50 Euro (Zollbetrag bei Zollsatz 8 %) = 168,75 Euro + 32,06 Euro (19 % Einfuhrumsatzsteuer) insgesamt 44,56 Euro Einfuhrabgaben = 200,81 Euro Gesamtkosten für die Schuhe Die Käuferin müsste knapp 45 Euro drauflegen und würde für die Schuhe insgesamt rund 200 Euro zahlen. Mögliche Gebühren für den Paketdienst sind da noch nicht mal einberechnet. In Deutschland kostet das gleiche Paar 176,78 Euro. Vorher überschlagen lohnt also! Ganz bequem geht das mit unserem Rechner. Zusatzkosten für den Paketdienst
Zollgrenze. Kaufen Online-Shopper im Ausland ein, muss die Bestellung über eine Zollgrenze gebracht werden. Dafür fallen in bestimmten Fällen Zollgebühren und Steuern an. © Getty Images Zusätzlich zu den Einfuhrabgaben können Gebühren für den Paketdienst anfallen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dieser die Zollanmeldung für den Empfänger durchführt. Bei der Zollanmeldung ermittelt der Zoll welche Gebühren für die Bestellung konkret fällig werden. In der Regel zeigt die Rechnung auf dem Paket, was die Bestellung enthält. So können Zollbeamte die Einfuhrabgaben ermitteln. Wichtig: Der Paketdienst kann nur eine ausreichend gekennzeichnete Lieferung – also eine mit allen notwendigen Angaben – für den Empfänger beim Zoll anmelden. Klebt der Onlineshop zum Beispiel keine Rechnung aufs Paket, kann der Zollbeamte nicht erkennen, was die Lieferung enthält – und sie landet im Zollamt. Dort muss der Empfänger das Paket unter Vorlage der Rechnung selbst anmelden und die fälligen Steuern und Zollgebühren bezahlen. Meldet der Paketdienst hingegen die Ware beim Zoll an, zahlt der Empfänger für diese Dienstleistung. Wie dieser Service heißt und wie hoch die Gebühr dafür ist, unterscheidet sich von Dienst zu Dienst. DHL Express etwa verlangt eine Kapitalbereitstellungsprovision in Höhe von 2 Prozent des Gesamtwerts – mindestens aber 12,50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine vergleichbare Gebühr der Deutschen Post nennt sich Auslagepauschale und beträgt 6 Euro. Übrigens: Für die Verzollung von Souvenirs aus dem Urlaub gelten andere Regeln. Mehr dazu in unserem Special Urlaubsgepäck: Die wichtigsten Regeln rund um den Zoll. Diese Rechte haben Sie beim Kauf im AuslandIn vielen Ländern außerhalb Europas gibt es keine oder andere Regeln zu Widerruf und Reklamation. Ob Ware bei Nichtgefallen zurückgenommen wird, liegt dann zum Beispiel im Ermessen des Online-Shops. Eine Ausnahme ist, wenn sich der Online-Shop direkt an den deutschen Markt wendet. Wirbt der Shop beispielsweise in Deutschland, gibt die Preise in Euro an und gestaltet seine Website auf deutsch, kann unter Umständen deutsches Recht anwendbar sein, dies ist aber mitunter schwer einzuschätzen. Und selbst wenn der Shop in Deutschland verklagt werden könnte, müsste das deutsche Urteil im Ausland vollstreckt werden, was nicht ganz einfach sein dürfte. Vereinheitlichte Rechte innerhalb der EUWiderruf. Die Regeln rund um das Widerrufsrecht sind bei Onlinekäufen in der EU vereinheitlicht. Das heißt, egal ob Sie in einem französischen oder einem deutschen Onlineshop bestellen, der Kauf kann zwei Wochen lang widerrufen werden. Bei einem Widerruf darf der Shop dem Kunden allerdings die Rücksendekosten auferlegen. Alle Regeln zur Rückgabe von Fehlkäufen finden Sie in unserem Special Shopping online und im Laden. Reklamation. Entpuppt sich eine im EU-Ausland gekaufte Ware als mangelhaft, kann der Kunde diesen Mangel reklamieren. Die Einzelheiten sind in Europa allerdings (noch) nicht einheitlich geregelt. Europaweit können Mängel mindestens zwei Jahre lang reklamiert werden, in einigen Ländern haftet der Händler für auftauchende Mängel sogar darüber hinaus, etwa für 3, 5 oder sogar sechs Jahre. Außerdem gibt es in einigen EU-Ländern wie etwa Spanien eine Frist, innerhalb der ein Mangel beim Händler angezeigt werden muss, zum Beispiel zwei Monate. In Deutschland gibt es keine solche Anzeigefrist. Wer nach einem Kauf mit einem EU-Händler in Streit gerät, kann über die Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung Kontakt mit der zuständigen Schlichtungsstelle des jeweiligen Landes aufnehmen. Möglicherweise lässt sich das Problem auf diesem Weg lösen.
Welcher Betrag zollfrei aus der Schweiz?Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei einführen (Wertfreigrenze), sofern diese für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind.
Wie viel Zoll muss man für importierte Ware zahlen?Die Einfuhrumsatzsteuer ist 19 Prozent. Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei. Verbrauchsteuern fallen keine an. Für die Zollabwicklung verlangt der Beförderer eine Servicepauschale(1) von 5 Euro, die bei der Zustellung kassiert wird.
Was muss aus der Schweiz verzollt werden?Normalerweise lautet die wichtigste Regel für Freimengen und Schweizer Zollgebühren: Bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken sind Waren für den privaten Gebrauch zollfrei. Wie bei den meisten Regeln gibt es auch hier Ausnahmen. Und die betreffen Fleisch, Öle & Butter, Alkohol und Tabak.
Wie berechnet man Zollgebühren Schweiz?Seine Berechnung erfolgt über einen einfachen Dreisatz: Zollabgabe = Bruttogewicht Artikel x Zollsatz / 100.
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