Wie hoch ist der Zoll für Waren aus der Schweiz?

Das Wichtigste in Kürze

Planen. Wenn Sie Waren außer­halb der Europäischen Union (EU) bestellen, rechnen Sie Kosten für Zoll, Steuern und Paket­dienst ein. Mit unserem Zollrechner können Sie einschätzen, welche Gebühren anfallen.

Vergleichen. Rechnen Sie vor der Bestellung nach. Güns­tige Markenware aus dem Ausland -zum Beispiel aus den USA - kostet durch Zoll­gebühren schnell mehr als hier­zulande. Häufig wird ein vermeintliches Schnäpp­chen dann teurer als gedacht.

Bezahlen. Wenn Sie auf eine Bestellung aus dem Ausland warten, halten Sie ausreichend Bargeld bereit. Der Paketbote verlangt die Gebühren in bar an der Haustür.

Brexit. Seit dem 01.01.2021 gehört Groß­britannien nicht mehr zur EU-Zoll­union. Für Bestel­lungen aus England, Schott­land und Wales fallen nun Zoll- und Einfuhr­gebühren an. Für Nord­irland gilt das nicht.

Mit diesen Einfuhr­abgaben müssen Sie rechnen

Ob bei einer Bestellung außer­halb der EU Steuern und Zoll fällig werden, hängt zuerst vom gesamten Wert der Bestellung ab. Dieser Gesamt­wert umfasst den Wert der Ware inklusive Versand­kosten. Dazu können Beför­derungs­kosten kommen, wenn das Paket in einem anderen EU-Land ankommt und erst nach Deutsch­land gebracht werden muss. Auch diese zählen zum Gesamt­wert.

Wie hoch ist der Zoll für Waren aus der Schweiz?

Zusätzliche Kosten. So funk­tioniert das Prinzip rund um die Einfuhr­abgaben Zoll und Steuer, bei Bestel­lungen in Nicht-EU-Ländern. [* korrigiert am 05. Juli 2021] © Stiftung Warentest / René Reichelt

Fast immer: 19 Prozent Einfuhr­umsatz­steuer

Für jede Bestellung aus einem nicht­europäischen Online-Shop muss in der Regel Einfuhr­umsatz­steuer gezahlt werden. Die Höhe der Steuer entspricht der deutschen Mehr­wert­steuer – meist sind es 19, selten 7 Prozent.

Beispiel. Bei einem T-Shirt aus China mit einem Gesamt­wert von 45 Euro liegt die Einfuhr­umsatz­steuer (19 Prozent) also bei 8,55 Euro.

Ausnahme. Bei Mini-Bestel­lungen fällt unter Umständen dennoch keine Einfuhr­umsatz­steuer an. Sie wird nämlich erst ab einem Steuer­betrag von 1 Euro erhoben. Um steuerfrei davon zu kommen, müsste eine Bestellung samt Versand also rund unter 5,30 Euro, beziehungs­weise bei Waren mit reduziertem Steu­ersatz rund unter 14,50 Euro kosten.

Achtung Kostenfalle Paket­dienst

Steuern sind allerdings nicht die einzigen Kosten, die in einem solchen Fall entstehen:

Zoll­anmeldung. Wenn eine Bestellung steuer­pflichtig ist, muss sie durch die Zoll­anmeldung.Provision. Paket­dienste führen die Zoll­anmeldung durch. Der Kunde zahlt dafür eine Service-Gebühr. Es handelt sich teil­weise um Pauschalen von mehr als 5 Euro. Die Gebühr wird vom Paket­dienst erhoben und hat nichts mit dem Zoll zu tun.Info. Mehr zum Thema Paketdienste erklären wir weiter unten im Text.

Zoll ab 150 Euro Gesamt­wert

Wenn Waren inklusive Versand zusammen mehr als 150 Euro kosten, kommt häufig Zoll dazu. Ob und wie viel, hängt von drei Faktoren ab:

Zoll­wert. Das ist in der Regel der Waren­wert inklusive Versand, also der Gesamt­wert.

Waren­art. Jede Ware hat einen bestimmten Zoll­satz. Während digitale Foto­apparate beispiels­weise zoll­frei sind, liegt der Zoll­satz von analogen Foto­apparaten bei 4,2 Prozent.

Herkunfts­land. Bei einigen Dritt­staaten müssen keine Zoll­gebühren bezahlt werden, bei vielen aber schon. So auch für Bestel­lungen aus typischen Industrieländern wie den USA, China und Japan oder seit dem Brexit auch aus Groß­britannien.

Insgesamt ist das Zoll­recht sehr kompliziert. Es gibt viele Ausnahmen und Sonder­regelungen. Beispiele für konkrete Zoll­sätze einiger Bestell­artikel finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

Bei Kaffee und Alkohol kommt Verbrauchs­steuer hinzu

Für bestimmte Waren werden außerdem Verbrauchs­steuern fällig – und zwar unabhängig vom Gesamt­wert. Das ist etwa der Fall bei Alkohol und Kaffee. Die Höhe dafür bemisst sich an der Warenmenge. Pro Liter reinem Alkohol fallen 13,03 Euro Steuern an, pro Kilogramm Röst­kaffee 2,19 Euro. Auch hier gibt es viele Ausnahmen: Wein ist zum Beispiel von der Steuer befreit. Wer Verbrauchs­steuern vorab über­schlagen will, addiert sie zum Zoll­wert und ermittelt dann die Einfuhr­umsatz­steuer.

Zoll­rechner der Stiftung Warentest

Das kann er. Unser Zoll­rechner über­schlägt für Sie, welche Gebühren für Zoll und Einfuhr­umsatz­steuer (EUSt) bei Online-Bestel­lungen aus Dritt­ländern voraus­sicht­lich anfallen.

Das kann er nicht. Unser Zoll­rechner kann keine Verbrauchs­steuern, Beför­derungs­kosten und Gebühren für den Paket­dienst berechnen. Diese Kosten müssen Sie bei manchen Bestel­lungen zusätzlich einkalkulieren.

Ausnahmen. Zoll­sätze sind sehr variabel und weichen für bestimmte Waren­arten und Herkunfts­länder ab. Beachten Sie auch Einfuhrverbote und Einschränkungen.

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So können Sie Gebühren für Zoll und Steuern selbst berechnen

Wer Einfuhr­abgaben einschätzen möchte, ermittelt zunächst den Zoll­betrag und bestimmt dann die Höhe der Einfuhr­umsatz­steuer.

Beispiel: Eine Kundin möchte Markenschuhe in den USA bestellen. Inklusive Versand kosten sie umge­rechnet 156,25 Euro. Die Schuhe sind aus Leder, der Zoll­satz beträgt 8 Prozent. So rechnet sie:

Berechnung der Einfuhr­abgaben

156,25 Euro (Zoll­wert)

+ 12,50 Euro (Zoll­betrag bei Zoll­satz 8 %)

= 168,75 Euro

+ 32,06 Euro (19 % Einfuhr­umsatz­steuer)

insgesamt 44,56 Euro Einfuhr­abgaben

= 200,81 Euro Gesamt­kosten für die Schuhe

Die Käuferin müsste knapp 45 Euro drauf­legen und würde für die Schuhe insgesamt rund 200 Euro zahlen. Mögliche Gebühren für den Paketdienst sind da noch nicht mal einberechnet. In Deutsch­land kostet das gleiche Paar 176,78 Euro. Vorher über­schlagen lohnt also! Ganz bequem geht das mit unserem Rechner.

Zusatz­kosten für den Paket­dienst

Wie hoch ist der Zoll für Waren aus der Schweiz?

Zoll­grenze. Kaufen Online-Shopper im Ausland ein, muss die Bestellung über eine Zoll­grenze gebracht werden. Dafür fallen in bestimmten Fällen Zoll­gebühren und Steuern an. © Getty Images

Zusätzlich zu den Einfuhr­abgaben können Gebühren für den Paket­dienst anfallen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dieser die Zoll­anmeldung für den Empfänger durch­führt. Bei der Zoll­anmeldung ermittelt der Zoll welche Gebühren für die Bestellung konkret fällig werden. In der Regel zeigt die Rechnung auf dem Paket, was die Bestellung enthält. So können Zoll­beamte die Einfuhr­abgaben ermitteln.

Wichtig: Der Paket­dienst kann nur eine ausreichend gekenn­zeichnete Lieferung – also eine mit allen notwendigen Angaben – für den Empfänger beim Zoll anmelden. Klebt der Onlineshop zum Beispiel keine Rechnung aufs Paket, kann der Zoll­beamte nicht erkennen, was die Lieferung enthält – und sie landet im Zoll­amt. Dort muss der Empfänger das Paket unter Vorlage der Rechnung selbst anmelden und die fälligen Steuern und Zoll­gebühren bezahlen.

Meldet der Paket­dienst hingegen die Ware beim Zoll an, zahlt der Empfänger für diese Dienst­leistung. Wie dieser Service heißt und wie hoch die Gebühr dafür ist, unterscheidet sich von Dienst zu Dienst. DHL Express etwa verlangt eine Kapital­bereit­stellungs­provision in Höhe von 2 Prozent des Gesamt­werts – mindestens aber 12,50 Euro zuzüglich Mehr­wert­steuer. Eine vergleich­bare Gebühr der Deutschen Post nennt sich Auslagepauschale und beträgt 6 Euro.

Übrigens: Für die Verzollung von Souvenirs aus dem Urlaub gelten andere Regeln. Mehr dazu in unserem Special Urlaubsgepäck: Die wichtigsten Regeln rund um den Zoll.

Diese Rechte haben Sie beim Kauf im Ausland

In vielen Ländern außer­halb Europas gibt es keine oder andere Regeln zu Widerruf und Reklamation. Ob Ware bei Nicht­gefallen zurück­genommen wird, liegt dann zum Beispiel im Ermessen des Online-Shops. Eine Ausnahme ist, wenn sich der Online-Shop direkt an den deutschen Markt wendet. Wirbt der Shop beispiels­weise in Deutsch­land, gibt die Preise in Euro an und gestaltet seine Website auf deutsch, kann unter Umständen deutsches Recht anwend­bar sein, dies ist aber mitunter schwer einzuschätzen. Und selbst wenn der Shop in Deutsch­land verklagt werden könnte, müsste das deutsche Urteil im Ausland voll­streckt werden, was nicht ganz einfach sein dürfte.

Vereinheitlichte Rechte inner­halb der EU

Widerruf. Die Regeln rund um das Widerrufs­recht sind bei Onlinekäufen in der EU vereinheitlicht. Das heißt, egal ob Sie in einem französischen oder einem deutschen Onlineshop bestellen, der Kauf kann zwei Wochen lang widerrufen werden. Bei einem Widerruf darf der Shop dem Kunden allerdings die Rück­sende­kosten auferlegen. Alle Regeln zur Rück­gabe von Fehlkäufen finden Sie in unserem Special Shopping online und im Laden.

Reklamation. Entpuppt sich eine im EU-Ausland gekaufte Ware als mangelhaft, kann der Kunde diesen Mangel reklamieren. Die Einzel­heiten sind in Europa allerdings (noch) nicht einheitlich geregelt. Europaweit können Mängel mindestens zwei Jahre lang reklamiert werden, in einigen Ländern haftet der Händler für auftauchende Mängel sogar darüber hinaus, etwa für 3, 5 oder sogar sechs Jahre. Außerdem gibt es in einigen EU-Ländern wie etwa Spanien eine Frist, inner­halb der ein Mangel beim Händler ange­zeigt werden muss, zum Beispiel zwei Monate. In Deutsch­land gibt es keine solche Anzeige­frist. Wer nach einem Kauf mit einem EU-Händler in Streit gerät, kann über die Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung Kontakt mit der zuständigen Schlichtungs­stelle des jeweiligen Landes aufnehmen. Möglicher­weise lässt sich das Problem auf diesem Weg lösen.

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Welcher Betrag zollfrei aus der Schweiz?

Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken mehrwertsteuerfrei einführen (Wertfreigrenze), sofern diese für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind.

Wie viel Zoll muss man für importierte Ware zahlen?

Die Einfuhrumsatzsteuer ist 19 Prozent. Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei. Verbrauchsteuern fallen keine an. Für die Zollabwicklung verlangt der Beförderer eine Servicepauschale(1) von 5 Euro, die bei der Zustellung kassiert wird.

Was muss aus der Schweiz verzollt werden?

Normalerweise lautet die wichtigste Regel für Freimengen und Schweizer Zollgebühren: Bis zu einem Gesamtwert von 300 Franken sind Waren für den privaten Gebrauch zollfrei. Wie bei den meisten Regeln gibt es auch hier Ausnahmen. Und die betreffen Fleisch, Öle & Butter, Alkohol und Tabak.

Wie berechnet man Zollgebühren Schweiz?

Seine Berechnung erfolgt über einen einfachen Dreisatz: Zollabgabe = Bruttogewicht Artikel x Zollsatz / 100.