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Familienversicherung: So profitierst du von den tollen Angeboten der KrankenkassenKrankenkassen bieten dir mit der Familienversicherung eine großartige Möglichkeit, dich und deine Lieben zu günstigen Konditionen gesundheitlich abzusichern. Doch wer kann überhaupt in der Familienversicherung mitversichert werden? Was bedeutet das und wie sieht es mit der Einkommensgrenze aus? Wir beantworten deine Fragen. Was vor dem Abschluss einer Familienversicherung zu wissen ist: Was sich während der Versicherungszeit ändern kann: Was vor dem Abschuss einer Familienversicherung zu wissen ist:Familien können ganz unterschiedlich aussehen. Partner können verheiratet sein oder nicht, gemeinsam Kinder haben oder aber welche aus einer vorherigen Beziehung mitbringen. Vielleicht wohnen Oma und Opa mit im Haus oder übernehmen die Betreuung ihrer Enkel sogar komplett. Somit ist es auch nicht immer leicht zu erkennen, wie die Versicherungssituation in Bezug auf die Krankenkasse aussieht. Erfahre hier was du vor dem Abschluss einer Familienversicherung wissen musst. Familienversicherung – was ist das überhaupt?Die Familienversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen sind eine gute Option, um zu gewährleisten das Familienangehörigen im Krankheitsfall optimal versorgt sind. Aber warum ist eine Familienversicherung so sinnvoll?
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dort deine Angehörigen kostenlos mitversichern – oder aber selbst in diesen Genuss kommen. Mitversicherte erhalten dann, mit Ausnahme des Krankengelds, alle Leistungen die gesetzliche Krankenkassen bieten – ohne etwas dafür zu zahlen. Wer allerdings überhaupt Anspruch auf Familienversicherung hat, hängt von deinen Lebensumständen und denen derjenigen ab, die du mitversichern möchtest. Wer kann eine Familienversicherung beantragen und wer ist dann versichert?Jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und Angehörige hat, die die Voraussetzungen erfüllen, kann einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Möchtest du gern mitversichert sein, muss der Antrag für dich über den Versicherungsnehmer erfolgen. Du selbst kannst dies nicht tun. Grundsätzlich greift die Familienversicherung für Kinder und Lebenspartner. Letzteres allerdings nur, wenn du verheiratest bist oder aber in einer eingetragenen Partnerschaft lebst. Wer und ob einer von euch beiden dann von der Familienversicherung profitieren kann, darüber entscheidet das Einkommen. ►Tipp: Solltest du von deinem Ehepartner getrennt leben, gilt eine Familienversicherung für den Ex-Partner noch so lange, bis das Scheidungsurteil rechtskräftig wird.
Und unverheiratete Partner in der Krankenversicherung mitversichern? Das geht leider nicht. Dies gilt auch dann, wenn du mit deinem Partner einen gemeinsamen Haushalt führst. Hier ist die Regelung der Krankenkassen tatsächlich sehr streng und eindeutig: Eine Familienversicherung ohne Ehe ist nicht zulässig. Habt ihr allerdings Kinder, können diese natürlich trotzdem über einen von euch versichert werden. Seit 2019 gibt es für dich oder deinen Partner zudem die Möglichkeit, auch Stief-, Pflege- und Enkelkinder mitzuversichern, wenn diese bei euch gemeldet sind. nach oben Voraussetzungen für eine FamilienversicherungDamit Krankenkassen eine Familienversicherung bewilligen, gibt es einige Voraussetzungen. Folgende Punkte sind für dich in diesem Zusammenhang wichtig: Der Angehörige …
Achte genau darauf, dass derjenige, den du mitversichern möchtest, tatsächlich alle Kriterien erfüllt. Es genügt bereits, wenn ein Punkt nicht zutrifft. Schon kann dir die Krankenkasse keine Familienversicherung mehr gewähren. nach oben Vergleiche Familienversicherungen bei unserem Partner Check24. Die passende Versicherung finden und zusätzlich PAYBACK Punkte erhalten!Familienversicherung und Einkommensgrenze: Wie viel darf ich verdienen?Besonders, wenn eine Familienversicherung für den Ehegatten oder aber ältere Kinder gelten soll, stellt sich ganz schnell die Frage, wie viel man als eigenes Einkommen dazu verdienen darf und was bei einer Familienversicherung zum Gesamteinkommen gehört. Überschreitest du, bzw. der Mitversicherte nämlich die Einkommensgrenze, drohen eine erhebliche Krankenkassen-Nachzahlung sowie höhere Beiträge. Aber keine Sorge, bei der Familienversicherung ist die Einkommensgrenze für Ehepartner und Kinder sehr klar definiert, sodass du dir eigentlich nur zwei Obergrenzen merken musst: 1. 455 Euro im Monat bei einem Minijob. Im Rahmen eines Minijobs kannst du monatlich 455 Euro verdienen, ohne Gefahr zu laufen, aus der Familienversicherung zu fallen. Dies entspricht einem Jahreseinkommen von 5.460 Euro, das nicht überschritten werden darf.
Innerhalb einer regulären Anstellung, beispielsweise bei einem Job als Werkstudent oder Aushilfe, kannst du pro Monat 83,33 Euro mehr verdienen, als mit einem Minijob. Das deutsche Steuerrecht sichert dir in diesem Fall nämlich eine sogenannte Werbungskostenpauschale zu, die du im Jahresausgleich nicht gesondert ausweisen musst. Dieser Posten, der auch Pauschbetrag genannt wird, ist grundsätzlich dazu gedacht, dass du etwa Arbeitskleidung anschaffen oder Weiterbildungen bezahlen kannst. Im Jahr darfst du somit durch eine reguläre Anstellung bis zu 6.460 Euro verdienen und kannst weiterhin familienversichert sein.
Damit ist auch schon fast geklärt, was als Einkommen bei einer Familienversicherung zählt. Eine Ausnahme gibt es allerdings noch und zwar, wenn du Zinsen aus Geldanlagen verbuchen kannst. Hier gewährt dir der Staat einen Sparerfreibetrag von 801 Euro im Jahr, die du auf dein zulässiges Jahreseinkommen noch einmal draufschlagen kannst. Und, um es nicht unerwähnt zu lassen: Auch Miet- und Pachteinnahmen sowie Rentenbezüge zählen zu deinem Gesamteinkommen dazu. Bedeutet: Übersteigen diese Einnahmen die Einkommensgrenze von 455 Euro, bzw. 538,33 Euro pro Monat, musst du dich regulär versichern. Eine Familienversicherung kommt dann leider nicht mehr infrage. nach oben Selbstständig familienversichert – geht das?Familienversicherung und selbstständig arbeiten, das schließt sich nicht immer aus, unterliegt aber strengen Vorschriften. Krankenkassen erteilen einer Familienversicherung auf jeden Fall eine Absage, wenn eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt. Erlaubt sind Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit allerdings, wenn du die Wochenarbeitszeit von 18 Stunden und die Einkommensgrenze nicht überschreitest. nach oben Was kostet eine Familienversicherung?Die Familienversicherung an sich ist kostenlos. Das bedeutet: Wenn du oder dein Angehöriger die Einkommensgrenze nicht überschreiten und, im Falle eines Kindes, zusätzlich die Altersgrenze eingehalten wird, kann ein Mitversicherter beitragsfrei die Leistungen der Krankenkasse erhalten. Der Krankenkassenbeitrag wird einzig und allein vom Hauptversicherten getragen. Stellen wir uns vor, du möchtest deinen Nachwuchs oder deinen Ehepartner über deine Gesetzliche mitversichern. Dann zahlst du den gleichen Beitrag, als seist du allein versichert. Wie hoch dieser Beitrag dann ausfällt, hängt maßgeblich von deinem Einkommen ab.
►Verdienst du unterhalb von 62.550 Euro jährlich, gilst du als gesetzlich Pflichtversicherter. Von deinem Gehalt entfallen dann 14,6 Prozent an die Krankenkasse, wovon dein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag von etwa einem Prozent, den die Krankenkassen selbst erheben und der dadurch schwanken kann. ►Abschließend kommen noch 2,55 Prozent Pflegekassenbeitrag für Versicherte mit Kindern dazu. Hast du keine Kinder, liegt der Anteil bei 2,8 Prozent. Auch hier schießt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten dazu, mit Ausnahme der 0,25 Prozent Mehrkosten für die Kinderlosen. ►Verdienst du hingegen mehr als 62.550 Euro im Jahr, kannst du dich entscheiden, ob du privat versichert sein möchtest oder aber lieber gesetzlich. Fällt deine Wahl auf die gesetzliche Option, bist du ein freiwillig gesetzlich Versicherter. Für dich gelten dann die gleichen Prozentsätze, wie für die Pflichtversicherten. Allerdings wird deine Beitragshöhe dann nicht nur an deinem Gehalt festgemacht. ►Auch Einkünfte aus Pacht oder Vermietung, Kapitaleinkünfte, Versorgungsbezüge, Renten – kurz, alle weiteren Einnahmen bis zu einem Betrag von 4425 Euro monatlich werden zur Festsetzung der Beitragshöhe angerechnet. Trotzdem kannst du freiwillig gesetzlich versichert eine Familienversicherung für Angehörige beantragen. Du bist noch auf der Suche nach der passende Krankenkasse für deine Familie? Dann schaue dir die Leistungen von BIG direkt gesund an und sammle bei einem Wechsel bis zu 10.000 PAYBACK Punkte in einem Jahr!Wie beantrage ich eine Familienversicherung?
►Krankenversicherung durch Familienversicherung ist also eine gute Sache und bietet den unschätzbaren Vorteil, dass sie beitragsfrei ist – wenn sich alle an die Spielregeln halten. ►“Und wie funktioniert das jetzt mit der Familienversicherung? Wo versichere ich mein Kind oder mein Lebenspartner nun?”, magst du dich fragen. Ganz einfach: Die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse ist dir überlassen. Hast du dir eine ausgesucht, kannst du über die Homepage ein Formular ausfüllen, das für alle Kassen einheitlich ist. Darin wirst du zu deinem Einkommen, deiner bisherigen Versicherung und deinen Kindern, bzw. deinem Ehepartner befragt.
►Damit auch alles mit rechten Dingen zugeht und keiner schummelt, prüfen die Krankenkassen etwa einmal im Jahr, ob die Familienversicherung für den Mitversicherten noch greift. Dazu bekommst du einen weiteren Fragebogen und musst unter Umständen auch Nachweise wie Studien- oder Ausbildungsbescheinigungen vorlegen. nach oben Zusammenfassend: Was bedeutet Familienversicherung bei der Krankenkasse?Es gibt zahlreiche Gründe, warum familienversichert zu sein eine gute Idee ist. Hier die Vorteile noch einmal im Überblick:
Eine andere Möglichkeit: Private Krankenversicherung für deine FamilieUm es vorweg zu nehmen: Eine private Familienversicherung nach gesetzlichem Vorbild gibt es nicht. In privaten Krankenkassen muss jedes Mitglied selbst versichert sein und Beiträge zahlen. Allerdings bieten die meisten privaten Krankenversicherungen Familien vergünstigte Tarife für Kinder an. Mach dich am besten im Internet schlau und vergleiche die Beitragssätze. Private Familienversicherung bei der digitalen Krankenkasse Ottonova abschließen und dabei PAYBACK Punkte sichern.Für den Hinterkopf: Privat versichern kann sich nur, wer selbstständig ist oder als Angestellter über 62.550 Euro jährlich verdient und sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen. Letzteres ist außerdem einmalig und unabhängig vom Einkommen zu Beginn eines Studiums möglich. Tatsächlich gibt es sogar einige Fälle, in denen du dein Kind entweder freiwillig gesetzlich oder aber eben privat versichern musst. Beispielsweise, wenn sowohl du, als auch dein Lebenspartner privat versichert sind. Oder aber, solltest du alleinerziehend und privat versichert oder aber Angehöriger einer Berufsgruppe sein, die von der Familienversicherung ausgeschlossen ist. ► Ein anderes Szenario beinhaltet folgende Konstellationen:
►Sollte dieses Beispiel auf dich zutreffen, kannst du dein Kind leider nicht über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichern lassen. Hier ist es mitunter dann die finanziell günstigere Option, deinen Nachwuchs zum Kindertarif in einer privaten Krankenkasse unterzubringen, statt die freiwillige gesetzliche Variante zu wählen. nach oben Was kann sich während der Versicherungszeit verändern?Wenn deine Kinder älter werden kann sich die Familiensituation verändern und somit auch die Möglichkeit deine Kinder in der Familienversicherung mitzuversichern. Ebenso wirbelt ein neugeborenes Kind dein Leben und das deiner Familie ordentlich durcheinander und die Elternzeit bricht an. Erfahre wie sich dies auf deine Krankenversicherung auswirkt und welche Veränderungen während der Versicherungszeit auf dich und deine Familie zu kommen können. Familienversicherung: Wie lange können Kinder mitversichert werden?Während Ehepartner so lange kostenlos mitversichert sein können, wie sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten, fragen sich viele wie lange es möglich ist Kinder mitzuversichern. Denn beachte: für deinen Nachwuchs gibt es andere Regeln als für die Ehepartner.
Familienversicherung während der ElternzeitWichtig ist es zu wissen, dass du als Pflichtversicherter während der Elternzeit von der Beitragspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bist, sofern du neben deinem Gehalt keine weiteren Einnahmen hast. Warst du schon vor der Geburt familienversichert oder war dein Ehepartner vor dem freudigen Ereignis bei dir mitversichert, bleibt dies selbstverständlich auch während der Elternzeit so. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen während der Elternzeit hingegen weiterhin an die Krankenkasse zahlen, haben dafür aber einen etwas höheren Elterngeldanspruch. ►Aber: Wenn du oder dein Ehepartner durch die Elternzeit plötzlich doch einen Anspruch auf Familienversicherung habt, gibt es die Möglichkeit, auch eine freiwillige gesetzliche Versicherung beitragsfrei laufen zu lassen. Wende dich am besten direkt an die Krankenkasse und kläre mit ihr, ob diese Option auf dich zutreffen kann. nach oben Egal ob du eine Familienversicherung abschließen oder nur Versicherungen vergleichen möchtest, bei uns findest du dafür den richtigen Partner:Wie füllt man Fragebogen für die Aufnahme in die Familienversicherung?Bitte tragen Sie vorhandene Einkünfte Ihrer Familienangehörigen ein. Geben Sie bitte in diesem Teil des Fragebogens unbedingt Ihren aktuellen Familienstand, den Grund und den Beginn für die Familienversicherung an. Bitte fügen Sie eine Geburtsurkunde/einen Abstammungsnachweis für jedes zu versichernde Kind bei.
Wer muss den Antrag auf Familienversicherung ausfüllen?Jeder, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und Angehörige hat, die die Voraussetzungen erfüllen, kann einen Antrag auf Familienversicherung stellen. Möchtest du gern mitversichert sein, muss der Antrag für dich über den Versicherungsnehmer erfolgen. Du selbst kannst dies nicht tun.
Wie prüft die Krankenkasse die Familienversicherung?Meist verschickt die Krankenkasse einmal pro Jahr einen Fragebogen, auf dem Familien ihre Einkommensverhältnisse angeben müssen. Mit Hilfe dieser Informationen prüft die Kasse dann, ob noch alle Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind.
Welche Nachweise für Familienversicherung?Welche Unterlagen benötigt die Krankenkasse für den Antrag auf Familienversicherung?. eine Kopie der aktuellen Schul- bzw. ... . eine Geburts- oder Eheurkunde, wenn die Familiennamen unterschiedlich sind,. eine Kopie der Dienstzeitbescheinigung, wenn Wehrdienst oder gesetzlich geregelter Freiwilligendienst geleistet wurde,. |