Bitte beachten Sie: Show
Der pers�nliche Kund*innen-Kontakt ist derzeit ausschlie�lich nach einer Terminreservierung (online, telefonisch oder per E-Mail) m�glich. Online-Terminreservierung Hinweis: Um die Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verhindern, wird empfohlen, in Wartebereichen und bei Amtshandlungen eine FFP2-Maske zu tragen. Allgemeine InformationenJede Person, egal ob �sterreichische Staatsb�rgerin bzw. �sterreichischer Staatsb�rger oder Fremde bzw. Fremder, hat die M�glichkeit eine Meldeauskunft aus dem Zentralen oder �rtlichen Melderegister �ber den aktuellen Hauptwohnsitz einer anderen Person zu verlangen. Bei Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B. Schuldnersuche) kann auch eine Auskunft �ber die gemeldeten Nebenwohnsitze oder bereits abgemeldete Wohnsitze erteilt werden. Jede Person hat auch die M�glichkeit den eigenen Meldedatenbestand zu erfragen, indem anstelle einer Meldebest�tigung (z. B. bei Verlust der Best�tigung aus dem Zentralen Melderegister) eine Meldeauskunft �ber die eigene Person beantragt wird. Ausk�nfte �ber Meldedaten vor 1976 erteilt das Wiener Stadt- und Landesarchiv. F�r diese Ausk�nfte gibt es eigene Richtlinien. Forschung im Wiener Stadt- und Landesarchiv DatenschutzInformationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information VoraussetzungenKeine Fristen und TermineKeine Zust�ndige Stelle
Erforderliche UnterlagenDem formlosen Antrag muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, F�hrerschein usw.) beigelegt werden. Bei allen Antr�gen m�ssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein. F�r die Abfrage:
F�r die Abfrage eines Nebenwohnsitzes oder von bereits abgemeldeten Wohnsitzen: Unterlagen, die das Vorliegen eines berechtigten Interesses beweisen (z. B. Schuldnersuche) Kosten und Zahlung
Tipp:
Die Kosten m�ssen Sie auch bezahlen, wenn die Abfrage ergebnislos war. Wichtig: Im 9. und 19. Bezirk ist eine Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte m�glich. Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40. FormularOnline-Antrag Voraussetzung:
Zus�tzliche InformationenAntr�ge per Telefon sind nicht m�glich. Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. F�r Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien. Homepage: Alles rund um das Meldeservice Stand: März 2021 Allgemeine InformationIn Deutschland besteht die allgemeine Meldepflicht, d.h. jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein. Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße. Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Sie benötigen die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann. Sofern Sie in Deutschland noch gemeldet sind, müssen Sie sich zur Ausstellung eines neuen Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die deutsche Auslandsvertretung ist in diesem Fall für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht zuständig und kann daher nur im Ausnahmefall für Sie tätig werden. Dann erhöhen sich die Gebühren für den Pass erheblich und eine zeitliche Verzögerung ist unvermeidlich, da die Auslandsvertretung zunächst bei der für Ihren deutschen Wohnort zuständigen Passbehörde in Deutschland eine Ermächtigung zur Ausstellung eines Passes im Ausnahmefall einholen muss. Allgemeine Meldepflicht bei Wohnort in DeutschlandJede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein (allgemeine Meldepflicht). Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße. Abmeldung bei Umzug ins AuslandWer aus einer Wohnung in Deutschland auszieht und keine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Wozu brauche ich eine Abmeldebescheinigung?Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, benötigen Sie die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann. Wie erhalte ich eine Abmeldebescheinigung?Viele Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen in Deutschland stellen Abmeldebescheinigungen nur auf besonderen Antrag aus. Dieser kann im Regelfall jedoch durch einfache schriftliche Anfrage über die Webseite der jeweiligen Gemeinde oder per Fax gestellt werden. Anschriften, Telefon- und Faxnummern der für Ihren ehemaligen Wohnort zuständigen Meldebehörde finden Sie im Internet. Folgen einer Abmeldung in DeutschlandIn Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine deutsche Meldebehörde nicht auf der
Was passiert, wenn ich mich nicht in Deutschland abmelde?
Wie finde ich raus wann ich wo gewohnt habe?Auf Antrag dürfen an Privatpersonen oder -institutionen einfache Melderegisterauskünfte aus dem Berliner Melderegister erteilt werden (Auskunft über Familiennamen und Vornamen, ggf. Doktorgrade, sowie aktuelle Anschrift/en und ggf. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist).
Wie finde ich heraus ob ich gemeldet bin?Der Versicherungsdatenauszug gibt Auskunft, ob Sie gemeldet sind und mit welchem Bruttoentgelt („Beitragsgrundlage“). Entgelt bedeutet: Ihr „normales Bruttogehalt“ plus Überstunden, Provisionen, Zulagen etc.
Wie kann ich eine Adresse ausfindig machen?Im Zuge einer einfachen Melderegisterauskunft kann jeder Bürger und jedes Unternehmen eine Adressermittlung beim Einwohnermeldeamt anstoßen. Somit können Personen mit derzeit unbekannter Adresse ausfindig gemacht werden.
Was ist ein Hausauskunft?Die Meldebehörde hat dem Eigentümer einer Wohnung Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu erteilen. Die Angelegenheit kann sowohl durch Vorsprache im Bürgerbüro als auch schriftlich oder per E-Mail erledigt werden.
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